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21, 26. Januar 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Mschn. Buchhandel. 1105 Vertreten, der Schiedsspruch wird von mindestens drei (unter fünf), der Ehrenspruch von mindestens fünf (unter sieben) Stimmen ge tragen sein müssen. Die Abstimmung sei im allgemeinen eine schriftliche. Ob man für besonders wichtige Fälle (vornehmlich in Ehrensachen) dem Vorsitzenden oder dem Verlangen zweier Beisitzer das Recht einräumen will, eine mündliche Verhandlung, unter Er stattung der Neiseauslagen und nötigenfalls unter Heranziehung von Ersatzmännern, anzuberaumen, mag dahingestellt bleiben. Daß das Ehrengericht keine Strafbefugnis hat, sondern nur ein Votum nebst Begründung über »Schuldig« oder »Nichtschuldig« aussprechen kann, ist schon gesagt. Die Gesamtheit der Beisitzer soll aber, wie wir es an anderer Stelle dieser Denkschrift ausgeführt haben, unter Um ständen auch noch für die Übernahme anderer als richterlicher Funktionen in Aussicht genommen werden. Zu diesem Ende könnte sie, sobald die Zeit dazu gekommen erscheint, aus ihrer Mitte je zwei Autoren und Verleger, von denen wiederum je einer der schönen und der wissenschaftlichen Literatur angehört, zu Mit gliedern eines Ausschusses ernennen, der in solcher Eigenschaft und unter Leitung des unparteiischen Juristen die nicht richter lichen Obliegenheiten leitete und eine Vollversammlung der Bei sitzer je nach Bedarf, mindestens aber alle zwei Jahre, beriefe. An ihr hätten sämtliche Beisitzer teilzunehmen, doch gälte bezüglich des Stimmverhältnisses das gleiche wie für die Wahl des Vor sitzenden in der konstituierenden Versammlung. Nicht Nebensache und Bagatelle wird bei der ganzen Ein richtung die Kostenfrage sein. Ihre Verteilung auf den Deutschen Verlegerverein auf der einen, den Gesamtkreis der beteiligten Autoren auf der anderen Seite ergibt sich von selbst. Alles andere müßte an den zuständigen Stellen erörtert und beschlossen werden. Für den Deutschen Verlegerverein halte ich die Aufbringung der nötigen Mittel nicht für schwierig. Ohne Erhöhung des Bei trages wird es freilich nicht abgehen. Aber wenn der Deutsche Verlegerverein den gegenwärtigen Jahresbeitrag als Mindestbeitrag statuierte und für den Inhaber der größeren und großen Firmen höhere Beitragsstufen einführte, so würde er damit nach einem gerechten Gesichtspunkt verfahren und in den Kreisen seiner Mit glieder kaum auf ernsten Widerspruch stoßen. Der Schlüssel zur Ökonomie einer Deutschen Autoren- und Verlegerkammer wird in jedem Falle unschwer zu finden sein. Kleine Mitteilungen. Remittendeufakturen-Bordrvike O.-M. 1912 — Wie wir bereits in Nr. 301 des vor. I. mitteilten, nehmen wir diesmal von der Aufführung der zur Versendung gelangenden Re- mittendenfakturen-Vordrucke im Börsenblatt Abstand, wiederholen aber unsere Bitte an alle mit der Versendung der für die Ostermeß-Abrechnung notwendigen Unterlagen noch im Rück stände befindlichen Verleger, nunmehr für schleunigste Expedition Sorge zu tragen. Wenn selbst Transportzettel, wie uns mit- geteilt wird, jetzt noch ausstehen, so werden die säumigen Ver leger schwerlich eine pünktliche Abrechnung zur O.-M. erwarten können. Wir machen besonders auch darauf aufmerksam, daß nach den Bestimmungen der Verkehrsordnung die Unterlassung der Einsendung einer Remittendenfaktur bis zum 31. Januar den Anspruch auf Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen für Rücksendung gestrichener Disponenden verwirkt Deutsche Zeitungen in Amerika. — Von den 22 143 Zei- tungen und Zeitschriften, die in Amerika herausgegeben werden, erscheinen I3V7 in nichtenglischer Sprache und von diesen wieder 692, also fast genau die Hälfte, in deutscher Sprache. Wie das Zensusbureau mitteilt, sind im Laufe der letzten fünf Jahre allerdings fünf deutsche Veröffentlichungen eingegangen, dafür aber hat sich die Auflage von 3 922 227 auf 4 434 146, d. i. um 13 Prozent erhöht. Unter den 22 143 amerikanischen Preßerzeug- nissen sind nur 2602 Tagesblätter, 520 sind Sonntagszeitungen, 708 erschienen zwei- oder dreimal wöchentlich, 15 097 sind Wochen blätter, 2491 Monatshefte und 726 haben andere Erscheinungszeiten. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. Leider sind die deutschen Zeitungen nicht in derselben Weise aus geschieden; immerhin ist anzunehmen, daß das Verhältnis der täglichen Erscheinungen zu den Wochen- und Monatsschriften größer ist als im Durchschnitt der amerikanischen Presse über haupt. Einige der deutschen Tagesblätter haben ganz stattliche Auflagen, die sich in der Hunderttausendgrenze bewegen; die große Mehrzahl freilich spinnt keine Seide. Aus dem Zensusbericht ist ferner zu ersehen, daß es 31 445 Druckereien gibt, in denen Kapitalien in der Höhe von 2353*/, Millionen Mark angelegt sind. Sie verbrauchen für über 800 000 000 Materialien jährlich, zahlen an Gehältern und Löhnen über 1000 000 000 erzeugen Werte im Betrage von 2,95 Milliarden Mark, beschäftigen 99 608 Angestellte und haben eine Durchschnittszahl von 268 434 Arbeitern. Bortrag über das BersicheruugSgesetz für Angestellte (Privatbeamtengesetz). — Der Krebs, Verein jüngerer Buch händler, und der Allgemeine Deutsche Buchhandlungsgehilfen- Verband in Berlin laden die Angehörigen des Berliner Buch handels zu einem am Montag, den 29. Januar 1912, abends 9 Uhr, im Saal U des Architektenhauses, Wilhelmstraße 92/93, statlfindenden Vortrage über das neue Privatbeamtengesetz ein. Das Referat hat Herr Geheimer Regierungsrat vr. Georg Pietsch. Mitglied des Reichsversicherungsamts, übernommen. Auf Wunsch findet nach dem Vortrage eine allgemeine Aus sprache statt. Gtriudbergs Gelbstbiographie. — August Strindberg, dessen 63. Geburtstag soeben in Schweden gefeiert wurde, hat einmal eine sehr originelle Selbstbiographie ausgezeichnet, aus der wir einige charakteristische Daten wiedergeben: Geboren: 1849. Schule: 1865. Gymnasiast: 1863. Student: 1867. Kgl. Bibliothek: 1874. Verheiratet Nr. 1: 1877. Ausland: 1883. Wieder heim: 1889. Verheiratet Nr. 2: 1893. Verheiratet Nr. 3: 1901. Geschieden Nr. 3: 1904. Die anderen Jahreszahlen der Tabelle, die der Dichter selbst nicht ausgefüllt hat, bieten weniger Interesse. AbhaUen von Knvstauktionen durch Annsthiindler in Wien. — Von seiten des Versatz-, Verwahrung-- und Versteige rungsamtes in Wien wurde an den Magistrat die Anzeige er- stattet, daß eine dortige Firma, ohne hierzu eine Gewerbe- Berechtigung zu haben, in ihrem Geschäfte Kunstauktionen ab halte, und zwar für den 24. und 26. d. M. eine der- artige Auktion angekündigt habe. Das magistratische Bezirks amt für den 1. Bezirk hat nach genauen Erhebungen und im Einvernehmen mit dem Bürgermeister auf diese Anzeige den Bescheid ergehen lassen, daß es keine Veran lassung finde, über diese Anzeige eine Verfügung zu treffen, da die derzeit geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen keine Handhabe zum Einschreiten bieten, denn das Handelsministerium und das Ministerium des Innern haben sich mit Entscheidung vom 3. September 1896, Z. 25336, dahin ausgesprochen, daß es jedermann freistehe, sein bewegliches Eigentum im Wege einer öffentlichen Feilbietung unter Beobachtung der hierfür geltenden Vorschriften hintanzugeben, daß sohin auch dem Gewerbetreiben den das Recht unbenommen bleibe, die Bewilligung der Gemeinde zur Vornahme der öffentlichen Feilbietung solcher Waren zu erwirken. Bom Reichsgericht. Eva im Paradiese. — Unter diesem Titel erschien im Verlage von Richard Eckstein Nachf. in Berlin eine Bilderserie, die nackte Frauenspersonen in verschiedenen Stellungen enthält. Der Inhaber des Verlages, Hermann Krüger, hatte sich schon 1906 wegen dieser Bilderserie vor Gericht zu verantworten, doch wurde er damals von der Anklage der Verbreitung unzüchtiger Abbildungen freigesprochen. Neuer- 146