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Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend ,-scheiul Die«, tag, Domnritag «ad Svmmbcnd. B«»»g,«Pr»i»: MouaÜich Mark, l»rt Zastrkmrg durch dir Bote» ",— Mark. dar Lirfaraat«, ad. d. BasVrderrmg»» hat der Bezieh« keinen Ba» der Poftschert-Kmrto Leipzig Rr. 2914«. Nummer 2 Sonntag, den 7. Januar 4923 22. Jahrgang. Amtlicher Teil. Oeffentliche Aufforderung. I- zur Abgabe einer Stenererklärung für die Veran lagung zur Kinkommenstener für das Rechnungsjahr (Kalenderjahr) 1923, II. znr Abgabe einer Aapitalsertragskenererklarung für das Rechnungsjahr 1922. I. Auf Gmvd dieser öffentlichen Aufforderung find zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet alle im Finanz. amt«bezirke Radeberg wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aushaltenden selbstständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nichtdeutsch;) und zwar 1 .) Steuerpflichtige, die gemäß §8 29 Absatz 2, 32 Ab satz 2, 33 Absatz 2 des Einkommensteuergesetze» die Berücksichtigung eines Wirtschaft»- (Geschäft».) Ab schluße« verlangen; 2 .) Steuerpflichtige, deren steuerbare« Einkommen in dem für die Veranlagung maßgebenden Kalenderjahre 1922 oder in »dem nach 8 29 an dessen Stelle tretenden Wirtschaft«. (Geschäfts-) Jahre den Betrag der in 8 48 de» Gesetzes (s. nächst.) bezeichneten Grenzen über stiegen hat. § 48 des Einkommensteuergesetze» in der Fassung de» Gesetze» zur Abänderung des Einkommensteuergesetze» vom 23. Dezember 1922 lautet: (1) Uebersteigt das gesamte steuerbare Einkommen nicht den Betrag von 400000 Mark und besteht e» entweder au« Arbeitslohn, der gemäß § 46 dem Steuerabzug unter liegt, oder au« solchem Aröeitslohn und au« sonstigen Ein kommen bi» zu 5000 Mark, so bedarf cs einer Veranlagung nicht; die Steuer gilt als getilgt, wenn die nach § 46 de« Gesetze» in der Fassung der Gesetze vom 20. Dezember 1921 und vom 20. Juli 1922 einbehalteuen Beträge gemäß § 51 vorschriftsmäßig verwendet oder abgeführt find. (2) Uebersteigt das gesamte steuerbare Einkommen nicht den Betrag von 400000 M. und besteht es außer aus Arbeitslohn, der gemäß 8 46 dem Steuerabzug unterliegt, au» sonstigem Einkommen über 5000 Mark, so bedarf e» einer Veran lagung nur für das sonstige Einkommen; die auf den Ar- beitslohn entfallende Steuer gilt al« getilgt, wenn die nach 8 46 dr» Gesetze« in der Fassung der Gesetze vom 20. Dezember 1921 und vom 20. Juli 1922 einbehalteuen Beträge gemäß Z 51 vorschriftsmäßig verwendet oder abge- sührt sind. Hierbei dürfen Abzüge nach 8 26 Abs. 1 nur noch insofern vorgenommen werden, als sie bet der Embe- Haltung gemäß 8 46 de« Gesetzes in der Fassung der Gesetze vom 20. Dezember 1921 und vom 20. Juli 1922 nicht berücksichtigt worden sind. (3) Uebersteigt das gesamte steuerbare Einkommen den Betrag von 400000 Mart, so finden die allgemeinen Vor schriften mit der Maßgabe Anwendung, daß der Steuer pflichtige auf die Steuerschuld eines Kalenderjahr» im Sinne de« 8 29 nur den Betrag zu entrichten hat, um den diese Steuerschuld den auf den Arbeitslohn in dem gleichen Kalenderjahr einbehallenen und vorschriftsmässig verwendeten Betrag übersteigt. Insoweit dieser Betrag über die Steuer schuld hinautgeht, ist er nach der Veranlagung in bar zu erstatten. Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten werden ausgesordert, die Steuererklärung unter Aenntznng des »srgeschrieveue« Aardrucks spätestens öis zum SV. Kebrnar 1923 bei« Kiuauzamt ausgesüllt und eigen händig unterschriebe« einzureichen. Vordrucke für die Steuererklärungen können von dem unterzeichneten Finanz- amt und von den Gemeindebehörden bezogen werden. Z)ie Verpflichtung znr Abgabe einer Stenererklärung besteht «ach dann, wenn ei« Vordruck nicht z»gesa«dt worden ist. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr de» zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten und deshalb zweckmäßig mittel« Einschreibebriefs. Mündliche Erklärungen werden von dem unterzeichneten Finanzamt während der Geschäfts- stunden von 8—12 Uhr vormittag» zu Protokoll entgegen- genommen. Wer die Krist zur Abgabe der Steuererklärung ver säumt, kaun mit Heldstrafe bis zu 500 Mark zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm «in Zuschlag bis zu 10 v. K. der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden. Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eine» anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erschleicht oder vorsätzlich bewirkt, daß die nach dem Einkommensteuergesetz zu entrichtende Einkommensteuer verkürzt wird, wird wegen Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe im 5 — 20 fachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geld strafe kann auf Gefängnis und unter Umständen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie aus Bekanntmachung der Bestrafung auf Kosten des Verurteilten erkannt werden (8 53 des Einkommensteuergesetzes und 359 flg. der Reichsabgabenordnung). Wer fahrlässig al» Steuerpflichtiger oder als Vertreter oder bei Wahrnehmung der Angelegen heiten eines Steuerpflichtigen bewirkt, daß die Einkommen steuer verkürzt oder Steuervorteile zu Unrecht gewährt oder belassen werden, wird wegen Steurrgefährdung mit einer Geldstrafe bestraft, die im Höchstbetrage halb so hoch ist, wie die für die Steuerhinterziehung angedrohte Geldstrafe (Z 367 der Reichsabgabenordnung). H. Gleichzeitig mit der Einkommensteucrerklärung haben eine KapitalertragsteuErklärung abzugeben diejenigen natür lichen Personen, die im Jahre 1922 a) Erträge au« ausländischen Kapitalanlagen, insbes, Dividenden, Wertpapierzinsen, Darlehns- und Hypo thekenzinsen; b) Diskontbe^äg!- von inländischen und ausländischen Wechseln und Anweisungen einschl. der Schatz wechsel bezogen haben. Pie Krklänma ik avch dann abzugeve«, wen« eine besondere Aufforderung durch das Kiuauzamt nicht er folgt; Erklärungsvordrucke geben die Finanzämter kosten los ab. Die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung besteht ohne Rücksicht auf die Höhe der bezogenen Beträge und — soweit es sich nich' um Diskontbeträge von Wechseln und Anw-'isu^cn handel — auch dann, wenn die Erträge in einem land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Be- triebe anfallen. Andere Steuerpflichtige als Einzelpersonen (Erwerbs gesellschaften, juristische Personen usw.) haben die Kapital ertragsteuererklärung gleichzeitig mit der Körperschaftssteuer erklärung ab'ugeben. KadeVerg, den 5. Januar 1923. Das Finanzamt. Verkehr spolizeiliche Bestimmungen. Die mit Zustimmung des Gemeinderates erlassenen verkehrspolizeilichen Bestimmungen sind am Amtsbrett im Rathause angeschlagen und gelten damit als bekannt gemacht. Httmdorf-Hkrilla, den 5. Januar 1923. Der Gemeindevorstand. Oertliches -mV Eiichßschss. Vttrudns'GkMa, dm 6. Januar iSrr. — Auf die öffentliche Bekanntmachung des Finanz ämter Radeberg zur Abgabe der Einkommensteuer- und Kapitalrrtragsteuererklärungen für da« Kalenderjahr 1922 wird mit Rücksicht auf die Folgen bei Nicktabgabe der Er klärungen (Geldstrafen, sowie Zuschlag zur Einkommensteuer) hiermit noch besonders hingewiesen. — Dem Lichte entgegen! E« geht aufwärts mit der Tageslänae, und diese einzige Tatsache genügt bereit» um un» den Januar mit freundlicheren Augen ansehen zu lassen al» seinen Vorgän.pr, den Dezember. Zwar ist in den ersten Tagen de» neueu Jahres die tatsächliche Zunahme de» Sonnenauf- und -Unterganges noch eine äußerst geringe und nur nach Minuten bemessene. Aber selbst diese ganz geringe Zeitspanne macht sich fühlbar, vornehmlich dadurch, daß der Januar ganz allgemein mit sonniger und wolken loserer Witterung eiuherzugehen pflegt als der meistens be deckte Dezember. Im übrigen schreitet jedoch im weiteren Verlaufe des Januar des Zur-bm-n der Tage in ständig rascherem Tempo fort, und aege- Ende des Monat« beträgt die Mehrlänge des T^ger ichan eine Stunde und ^r'ber. Jedrnsall» geht er wieder einmal aufwärts, und zwar un aufhaltsam Und die fröhlichere Stimmung, die dadurch zweiffellos überall erzeugt wird, läßt un» die noch vor uns liegenden Winterwochen weniger endlos und öde erscheinen und gibt un» frisches Hoffen und frische» Vertrauen. — Eine zeitgemäße Warnung. Die Sparkasse Döbeln warnt in einem Schreiben ihre Hypothekenschuldner davor, ihre Hypotheken an sie zmückzuzahlen, weil sie die Rück zahlung für kurzsichtig halte. So leicht e» ist, heißt es in dem Schreiben, jetzt mit entwertetem Gelde die Hypotheken abzustoßen, so schwierig wird es in Zukunft sein, Hypotheken wieder zu bekommen. Es ist damit zu rechnen, daß die jetzt zurückgezahlten Gelder sich anderen Anlagen zuwenden und später nicht mehr für Hypotheken zu haben find. Ein vor. sichtiger Grundstücksbesitzer wird deshalb nicht nur seine Hypothek stehen lassen, sondern sie zu verdoppeln oder zu verdreifachen bemüht sein müssen, um aus dem gewonnenen Gelde da« Grundstück in^ guten Zustand zu setzen oder in solchen zu erhalten, auch um seine Verkäuflichkeit nicht zu erschweren. Schönborn. Sech« Mitglieder der ersten Riege de» Turnverein« „Vorwärts" Radeberg wurden als sie sich im hiesigen Gasthof am Silvesterabend an turnerischen Vor führungen beteiligten, ganz empfindlich bestohlen. Die Diebe stiegen nach Eindrücken des Fensters in den Entkleidungsraum der Bühne und stahlen aus der Garderobe der sechs Turner die Brieftascken, in welchen sich Geldbeträge von je 4000 bi» 8000 Mark befanden. Außerdem ließen sie noch die vergoldete Uhr mit Kette und Medaillon des Bezirk« grupp en- turnwartS mitgehen. Dresden. Mit Ablauf des Februar verlieren alle nach den vom 4. Januar ab gültigen Tarifen ausgegebenen und weiter in den Verkehr gelangenden unbefristeten Fahr- karten für die Bahnen der Stadtgemeinde Dresden und de» sächsischen Staatsfiskus sowie für die Linie Loschwitz-Pillnitz ihre Gültigkeit. Wegen der bis 3 Januar aurgegebenen und bereits am 23 Dezember 1922 gekündigten Karten aus der Zeit des 50-Mark-TarifS verbleibt es bei dem Verfall am 23. Januar 1923. Sie dürfen bi« einschließlich 23. Januar benutzt werden. Meißen. Der 21 jährige Klempner Karl Pätzold au« Radebeul batte einen hier wohnenden Händler am 30. Dez. abend« 9 Uhr nach seiner Wohnung bestellt, weil er ihm angeblich Silbergeld verkaufen könne, da» ihm ein Bekannter bringen werde. Als der Händler bei Pätzold weilte, ver setzte ihm dieser mit einem Hammer einen heftigen Schlag aus den Kopf, der den Händler jedoch nicht lebensgefährlich verletzte. Aus Hilferufe hin flüchtete Pätzold und stellte sich der Polizei. Großenhain. In vergangener Nacht wurde in das link« vom Eingang gelegene, zirka 9 Quadratmeter große Schaufenster des Konfektionsgeschäfts M. Fuhrmann am Frauenmarkt ein in ein Kleidungsstück gewickelter großer Stein geworfen, wodurch ein Loch von zirka 1 Quadrat meter entstanden ist. Von den ausgelegten Waren wurden ein graubrauner Damentuchmantel mit blau eingefaßten Knöpfen und ein hellblauseidenes Ballkleid mit kurzen Aermeln und Rüschenbesatz im Gesamtwert von 140000 M. entwendet. In derselben Nacht wurde ferner eine Schau fensterscheibe der Firma Tham« Lc Gars» zertrümmert und aus den Auslagen im Fenster find verschiedene Flaschen Liköre und Schokolade im Gesamtwerte von 12000 Mark gestohlen. Putzkau. Innerhalb der letzten Tage sind im Bahn« Hof von auf Nebengleisen abgestellten 8 Personenwagen 33 messingene Handhaben und 13 dergleichen Griffe abgeschraubt und gestohlen worden. Neugersdorf. Beim Aufspringen auf den fahrenden Zug kam in der Nacht zum Neujahrstage auf dem hiesigen Bahnhof die etwa 18 jährige Arbeiterin Marie Abersbach au» Eibau unter die Räder der Nachtzuger nach Zittau, wodurch ihr beide Beine abgefahren wurden. Die Unglückliche erlag ihren schweren Verletzungen. Leipzig. In den zeitigen Nachmittagsstunden de» 31. Dezembers hat der hier in der Eltsenstraße wohnhafte 63jährige Maurer Karl Bruder in feiner Wohnung auf der Haustreppe seine Frau mit einem Handbesen derartig ge schlagen und die Treppe hinabzestoßen, daß die Frau un mittelbar daraus gestorben ist. Der Täter ist sofort festge- nommen worden. Die Frau war eine notorische Trinkerin, wodurch dauernd Unfrieden in der Familie herrschte. Auch am Stlvestertage war sie schwer betrunken, was den Mann tu furchtbare Auflegung versetzte.