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^euung Lokal-Anzeiger für Ottendorf-OKMa und Umgegend V»ftscheck-«o«tto Leipzig Rr. 29148. -- - — Nummer 1 22. Jahrgang. Schrffklettung, Druck n. Verlag Hermann VSHle, Ottendorf-Okrttka. Mittwoch, den 3. Januar 1923 Amtlicher Teil. SekanntmaLung. (Arlettgev«, Aröeitnehmer und Wehörden ausschneide«). Aeuaerpng Sei Usrfchritten über Sie vereinfachte Vefteuerung Ser Urbeittl-dner. Der Reichstag hat die nachfolgenden Aenderungen der ans die vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohn« bezüglichen Vorschriften de» Einkommensteuergesetze« beschlossen. § 46 Abs. 2 und 6 und § 50 Abs. 2 erhalten mit Wirkung vom L. Januar 1S2S ab folgende Fassung: I. 8 46 Abs. 2 . Der Betrag von 10 o. H. de« Arbeit«, lohn« ermäßigt sich 1. sür den Steuerpflichtigen und sür seine zu seiner Haushaltung zählende Ehesrau aj im Falle der Zahlung de« Arbeit«lohn» für volle Monate um je 200 Mark monatlich, b) i« Falle der Zahlung de« Arbeitslöhne« für volle Wochen um 48 Mark wöchentlich, e) im Falle der Zahlung de« Arbeitslohn« für volle Arbeitstage um je 8 Mark täglich, d) im Falle der Zahlung de» Arbeitslohn« für kürzere Zeiträume um je 2 Mark für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden; 2. für jede« zur Haushaltung de« Steuerpflichtigen zählende Kind im Sinne der § 17 Abs. 2 a) im Falle der Zahlung de« Arbeitslohn« für volle Monate um 1000 Mark monatlich, b) im Falle der Zahlung de« Arbeitslohn« für volle Wochen um 240 Mark wöchentlich, e) im Falle der Zahlung de« Arbeittlohn« für volle ArbeiUtag« um 40 Mark täglich, d) im Falle der Zahlung de« Arbeit«lohn« für kürzere Zeiträume um je 10 Mark sür je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden. Kinder im Alter von mehr al» 17 Jahren, die Arbeit»- eiukommrn beziehen, werden nicht gerechnet; 3. zur Abgeltung der nach ß 13 Abs. 1 Nr. 1 bi» 7 zu lässigen Abzüge a) im Falle der Zahlung de« Arbeitslohn« für volle Monate um 1000 Mark monatlich, b) im Falle der Zahlung de« Arbeitslohns für volle Wochen um 240 Mark wöchentlich, e) im Falle der Zahlung ve» Arbeitslohns für volle Arbeitstage um 40 Mark täglich, d) im Falle der Zahlung des Arbeitslohn« für kürzere Zeiträume um 10 Mark für je zwei angefangene oder voll« Arbeitsstunden. - Auf Antrag ist eine Erhöhung dieser Beträge zuzulassen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß die ihm zustehendell Abzüge im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 den Be trag von 120000 Mark nm mindestens 10000 Mark über steigen. Ueber den Antrag entscheidet das Finanzamt. Stehen Abzüge im wirtschaftlichen Zusammenhänge mit andere« Einkommen al» Arbeitslohn, so find sie zunächst von de« anderen Einkommen abzusetzen; nur insoweit diese Ab züge da« andere Einkommen übersteigen, find sie in die Ab geltung einbegriffen. II. . 8 46 Aös. 6 wird der Arbeitslohn nicht für eine be stimmte Arbeitszeit gezählt, so tritt an die Stelle der Er- Mäßigungen nach Abs. 2 eine feste Ermäßigung von 6 vom Hundert de« Arbeitslohns. III. 8 50 Kös. z. Weist der Arbeitnehmer nach, daß di« Zahl der Personell, sür die der Abzug am Arbeitslohn sich gemäß 8 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und 8 47 ermäßigt, größer ist, al« im Steuerbuch angegeben, so hat im Falle de« § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 die Gemeindebehörde, im Fall« d«« 8 da» Finanzamt auf seinen Antrag diese Tatsache im Steuerbuche zu vermerken. In diesem Falle tritt die Ermäßigung für die neu hinzugekommene Person bei der ersten auf die Ergänzung des Steuerbuch« folgenden Lohnzahlung in Kraft. Die übrigen, auf di« vereinfachte Besteuerung de« Ar- b«it»lohn« bezüglich«« Vorschriften dr« Einkommensteuergesetze« Haden, abgesehen von der Erhöhung der Grenze von 100000 Mark, bis zu der die Einkommensteuer vom Arbeits lohn durch den ordnungsmäßig vorgenommenen Steuerabzug als getilgt gilt, auf 400000 Mark für da« Kalenderjahr 1922 und aus 1000000 Mark sür das Kalenderjahr 1923 keine wesentliche Aenderung rrsahren. Der nach Vornahme der Ermäßigungen nach 8 46 Absatz 2 und 6 (oergl. oben) einzubebaltcnde Betrag ist ohne Rückficht darauf, für welche Zeit die Lohnzahlung erfolgt — auch im Falle der § 46 Absatz 6 — auf volle Mark nach unten abzurunden. Die vom Finanzamt einzelnen Arbeit nehmern zugebilligten Erhöhungen der zur Abgeltung nach ß 13 Absatz 1 Nr. 1 bis 7 zulässigen Abzüge bleiben nur in Krast, wenn die dem Arbeitnehmer infolge der Erhöhung zustehenden Ermäßigungen dieser Art insgesamt 12000 Mk- übersteigen. Bleiben sie hinter 12000 Mark jährlich zurück, werden durch die vom 1. Januar 1923 ab erhöhten Er mäßigungen auch die bisherigen Erhöhungen mit abgegolten. E« ist in diesem Falle also nicht zulässig, die Beträge, um die die bisherigen Ermäßigungsb^träge vom Finanzamt er- höht worden sind, den neuen Ermäßigungsbeträgen hinzu- zusetzen. Soweit Steuerbücher etwa noch nicht ausgestellt worden find, haben die Gemeindebehörden zur Vermeidung von Irrtümern die alten Jahresermäßtgungen von 480 Mark für den Steuerpflichtigen selbst, 480 Mark für die Ehefrau, 960 Mark für die minderjährigen Kinder und 1080 Mark zur Abgeltung der nach § 13 de« Einkommensteuergesetze« zulässigen Abzüge einzusetzen. Htadev«g, den 30. Dezember 1922. Das Finanzamt. Hypotheken-Gelder. Die Sparkaffe ist in der Lage, gegen erststellige Hypo thek Gelder auszuleihen. Zinssuß 6'/, °/». Nähere Aus kunft an Kaffenstelle. Httendorf-HkriKa, am 30. Dezember 1922. Der Gemeindevorftand. Zucker - Höchstpreis. Der Kleinverkaufspreis sür Zucker wird im Einver- nehmen mit der Preisprüsungsstelle wie folgt festgesetzt: Melis und Raffinade da» Pfund 205 Mark, Puderzucker, Lompen und Brote „ „ 215 Mark, Würfelzucker , „ 225 Mark, Uebcrschreiten dieser Höchstpreis« wird nach den ein schlagenden Bestimmungen bestraft. Die Erhebung eine» niedrigen Preise« bleibt nachgelaffen. Die Kleinhändler haben Vorsorge zu treffen, daß der auf Abschnitt 1 noch nicht gelieferte Zucker noch zu vorstehenden Höchstpreise abgegeben werden kann. Htteudarf-Hkrifla, den 2. Januar 1923. Der Gemeindevorstand. OertticheK «xd SüchstscheS. <vttenS.kf-<vkrwa, den s. Januar ,-2S. — Auf die Bekanntmachung de« Finanzamtes Radeberg in der heutigen Nummer machen wir hierdurch aufmerksam. H An Spenden für Ablösung der Neujahrsglückwünsche find 16350 Mark bei der Gemeindediakonie eingegangen, für die herzlichst gedankt wird. — Vor der ßaatl. Prüfungskommission in Magdeburg legte Herr Dentist Mox König mit Erfolg seine StaatS- prüsung ab. — Vonseiten der Firma Iuliu« Wcrthschütz im Orts- teil Cunnersdorf find dem hiesigen Frauenverein 3000 Mark überreicht worden zur Unterstützung bedürftiger alter Leute. Der Gesangverein „Deutscher Gruß" hntte für den Abend de« 1. Wrihnachtsfeiertages zu einem Gesangskonzert Ungeladen. Zahlreich hatte mau der Einladung Folge ge- leistet und lauschte gespannt den Darbielungen der Sänger- schäft unter Leitung ihres Liedermeister« de» Herrn Lehrer Stiefler. Geboten wurden Lieder ernsiercn und heiteren Charakters in schöner Form. Auch das Theaterstück: „Zwei Weihnachtsabende,, fand wegen seines sinnigen Inhalt« und seiner vorzüglichen Aufführung dm Beifall der Zuhörer. Alle« in allem der. Verlauf des Konzerte» war wieder ein Bewei» für die große Leistungrfähtgkett und Sangesfreudig keit de: Sängerschaft des Verein« und sollte vielen Ansporn sein, di« der Mitglied« zu verstärken und sich selbst mit durch die Pflege de« wunderbaren deutschen Liede« zu erheben über die schweren Gedanken an diese so bittere Gegenwart. Ein fröhlicher Tanz schloß sich an die Vorträge an und hielt )ie Anwesenden noch lange beisammen. Bei aller eigenen Freude vergaß man aber auch nicht da« Leid der Bedürftigen und sammelte darum 2700 Mark sür die Alter-Hilfe. Dem wackeren „Deutschen Gruß" aber sei im Herzen gedankt für den schönen genußreichen Weihnachtsabend. — Das sterbende Vereinsleben. Die Not der Zeit be ginnt! sitzt bereits recht störend in da» gesellige Treiben und in da» Vereinsleben einzugreifen. Bet den hohen Preisen für Heizung und Licht ist manch« kleine Verein nicht mehr in der Lage, seinen Mitgliedern etwa» zu bieten, sie zu Ber- sammlungen oder Veranstaltungen zusammenzurufev. Denn Beiträge und Eintrittsgelder können nicht willkürlich soweit werden, daß alle Unkosten sich decken lassen. Es find nicht viele, die derartige Opfer bringen können. Empfindlich zu leiden haben unter diesen schlimmen Verhältnissen auch die Wirte und Saaltnhaber. Trotz der an stch hohen Preise für Speisen und Getränke ist der Gewinn au« dem Verkauf sehr mäßig, er steht in keinem Verhältnis zu den laufenden Unkosten und den Kosten de« täglichen Lebensunterhalts. Wohl kommen sich Vereine und Wirte, die ja auf einander angewiesen fiud, gegenseitig nach Möglichkeit entgegen, aber auch hier gibt e» eine Grenze der Leistungen. Verschiedene Vereine find denn auch bereit» der Auflösung verfallen, andere haben ihre Zusammenkünfte, Gesangvereine ihre Uebuagt- abende eingeschränkt — zum Nachteil der frohen Geselligkeit die einen Grundzug de» deutschen Wesen» ausmacht. Käme uz. Für das abnorme, beinahe frühlings- mäßige Wetter ist bezeichnend, daß im Garten eine« hiesigen Einwohner» während der Feiertage eine Rose ausgeblüht ist Freital. Am 1. Januar wurde die Landgemeinde Birkigt mit der Stadt Freital vereinigt. Damit erreicht Freital eine Einwohnerzahl von etwa 35000 Einwohnern. Am 1. April kommen zu Freital weiter hinzu die Land- gemeinden Burgk und Kleinnaundorf. Freital wird dann rund 40 000 Einwohner haben. Zschopau. Hier konnte ein 38 jähriger Steindruck« au« Dresden festgenommen werden, der Notgeldscheine unserer Stadt über 500 Mark nachgemacht und hier au-gegeben hatte. Wann steigt die Mark. Wenn wir statt Kaffee Wasser trinken, mit leeren Gläsern Profit winken, statt Labak Bucheublätter rauchen, zum Waschen keine Seife brauchen. Wenn wir nur noch Kartoffeln essen, dabei stets Fletsch und Fett vergessen, verzehren in der größten Not, auch mal ein Stückchen trocken Brot. Wenn wir jetzt nur noch barfuß laufen, die Kleider bis aus» Hemd verkaufen, für allen Luxus uns bedanken, im Reichstag nicht mehr so viel zanken. Wenn bei der Arbeit wir so schwitzen, daß Frau und Kinder sich erhitzen, den Lohn dafür zur Steuer tragen und obendrein noch danke sagen. Wenn Eisen, Holz, auch Salz und Kohlen sich restlos die Entente kann holen, bi» daß bezahlt find uns're Schulden, dann wird auch diese stch« dulden, daß auch die kranke Mark wird steigen, die Nolenpresse kann dann schweigen. Mrchexxachrichte». Sonnabend (Hohneujahr). Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst. Nachm. 5 Uhr Mission«gölte«dienst für Kinder und Er wachsene mit anschließenden Abendmahl.