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k Hlands n. Die mppen- W. Ite, das nwand- bühr» münzen )en An- heran- Stützung validen- währten eilungen Offizier ird, der roralisch den Be ¬ nützung cherheit ur Leite nleil mit zu dieser m einen uppenteil izen oder nleil be» ei 1 unS r. 2 in itz" in sind bei ms un^ er guten BÄ serung 919. tesdienß' e. Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend. Nezugs-Preis: vierteljährlich beim Kbholen von der Eeschäftsstelle Ml!., frei ins Haus t, 2 Mk. Einzelne Nummer Iv pfg. Erscheint Dienstsos, Donnerstags und Sonnabenös Nachmittag. WcrMMSS- u> AiichtbiM »MN» HU Nnzeigen-Preis: Die einspaltige Zeile oder Seren Kaum !" Pfg., Lokalpreis ü Psa. Neklamen aus Ser ersten Seite 4V pfg. Nnzeigen-Nnnahme bis spätestens Mittags ' Uhr <r» Lrschelnungstrge». Truck UNS Verlag von Hermann Nühle, OttenSorf-Osirilla. Nummer 33 Mittwoch, den 19 März 1919. Verantwortlicher Schriftleiter Hermann Kühle, Lrotz-Vkrill» 18. Jahrgang Amtlicher Teil. Osürbküchen-LeUerln. Für umere Volksküche suchen wir eine im Kochen und möglichst auch in Maffeuspeisungen erfahrene Frau. Ver gütung pro Woche 30 Mk und frei von K-rssenbeiträgen. Antritt baldigst. Bewerbungen werden bis 22. d. Mts. an den Unterzeichneten erbeten. Otteüdarf-Moritzdorf, am 18. März 1919 Der BollskÜGenauSschutz. Gcmeindevorstand Richt er, Vorsitzender. Impfung vetr. Im lausenden Jahre sind der Impfung mit Schutz pocken zu unterziehen: 1. die im Jahre 1918 geborene» Kinder, sofern sie mcht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden Haden; 2. Vre in früheren Jahren geborenen Kinder, deren Impfung ohne gesetzlichen Grund unterblieben oder erfolglos gewesen ist; 3. dre im Jahre 1907 geborenen Kinder unter den selben Voraussetzungen wie zu 1 und 2. Die öffentlichen Impfungen für hiesig-n Orr finden statt für Erst- und Wiederimpfung? Monta-, -r» 81. Mär; 1818 nachm. 4 Uhr im Kaare oe» Gasthof» zum schwarzen Rog, hier. Dit Nachschau wird in demselben Lokal und zwar Moutag, der» 7. April 1818 »achm. 4 Uhr tMg.nommen. Neuzugezvgene haben ihre lmpfpflichügen Kinder sofort zur Jmpflrfte bei dem Unterzeichneten anzumelden. Die Gliern, Pftegeelleru, Vormünder p. p. oeren Kinder Und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen G-unü und trotz er- solgier am sicher Aufforderung oer Impfung ferngebrreben nnd, werden nach tz 14, Absatz 2 oe» RttchSlmpMlgSgesetz'S Mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mrl Hast lus zu drei Tagen bestraft, wenn dre Befreiung von der Impfung nicht durch ärzsicheS Zeugnis nachgewiesen wirb. Au» einem Hause, in dem Scharlach, Masern, Diphle. litis, Kroup, Keuchhusten, Fleckthphus, rosenartige Ent zündungen oder die natürsichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge nicht zum allgemeinen Impftermine gebracht «erben, auch haben sich Erwachsene von solchen Häusern lern zu halten. Die Kinder müssen rein gewaschenen Körver und mit reiner Wäsche zur Impfung gebracht werden. Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung de« Impfling wichtigste Pflicht. vttendorfrMorltzdorf, am 15. März 1919. —Der Gemeind evorstand. Vie Lulagen lür ate versorg««!- vemswlanar. Das in Brüssel unterzeichnete Uebereinkommen zwischen Deutschland und der Entente über die Versorgung Deutsch- land» mit Lebensmitteln liegt jetzt im Wortlaut vor. Die Entente hat danach Deutschland das Recht zuge billigt, bis mindestens zum 1. September d!S. Js. monatlich bi« zu 300000 Tonnen Zerealien und 70000 Tonnen Fett einzuführen. Eme Verpflichtung, daß drefe Mengen tat- mchlich in den Besitz Deutschlands kommt, hat die Entente dicht übernommen. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist die Ausfahrt umerer Schisse und die Vereinbarung der Zahlungsmittel. Wo wir diese Lebensmrtlelmengen ankausen, ist uns freigestellt. Wir können auch aus neutralen Ländern importieren. Dresen wud dann da» Aussuhrquanlum auf ihre Ration angerechnet. Die Bezahlung der zu liefernden Lebensmittel soll in erster Linie durch den Export von Waren, durch Verkauf von Ladungen deutscher Schiffe m neutralen Landern, durch Kreoite in neutralen Landern und durch die Vermietung von beulfchen Schiffen erfolgen. Für die Sicherstellung unserer Ausfuhr sind wrr verpflichtet, ein Depot von 200 Millionen Dollar in Gold m Brüssel nrederzulegen. Unser Export bleibt auf diejenigen Waren beschränkt, ore in einer uns von der Entente zu übergebenden Liste enthalten sind. Die ersten Lebensmittel in Höhe von 270000 Tonnen, die sich bereits iu europäischen Hasen befinden, sollen sofort geliefert werden, sobald unsere Schisse ausgelaufen sind. Die Ent ente will diese Vereinbarungen als null und nichtig ansehen, falls Deutschland die Bedingungen des Waffenstillstandes bricht oder versäumt, seine Beipflichtungen betreffend die Uebergabe der Handelsflotte durchzuführen. Außer dem Vorstehenden ist noch zugestanden worden die Einfuhr von Fischen aus Fängen in europäischen Ge wässern, die nicht auf die allgemeine Einfuhr angerechnet werden soll. Die Fischereieinfchränkungen in der Ostsee sollen sofort aufgehoben werden. Deutschland hat sich ver pflichten müssen, dre Verschiffung von Lebensmitteln nach der Tschecho-Slowakei und Oesterreich zu gestatten Das soll wohl heißen, mit unseren Schiffen durchzuführen. Weller ist Deutschland die Verpflichtung aufeilegt worden, mst der Beschlagnahme der ausländischen Wertpapiere sofort zu beginnen. Die Bestimmungen über den Verkehr mst den neutralen Ländern, über die Ausfuhr und den Flnanzverkehr, enthalten verschiedene die deutsche Bewegungsfreiheit sehr beengende Klauseln. Auch das System der schwarzen Listen in den neutralen Ländern ist noch nicht aufgehoben. Was die Frage der Besatzungen unserer Schiffe betrifft, so haben sich die Alliierten ihre Piüfung vorbehatten. Wenn die Schiffe mit Kohlen so versorgt werden können, daß sie, ohne englische Hasen anzulaufen, sofort nach Amerika oder Uebelfee fahren können, dann will man in Erwägungen ein treten, die deutschen Besatzungen auf ihren Schiffen zu lassen. Die Aüierten haben es übernommen, unsere Kriegs gefangenen in anständiger Weise zurückzutransportieren und dre Schiffe zu stellen, felbstverständsich von den von uns ausgelreserten. Em Zeitpunkt für den Rücktransport ist nicht genannt woroen. Soweit diese Angaben eine Beuiteilung des in Brüssel Erreichten Zulassen, kann man nur fügen, es ist gekommen, wie es die Entente sich gewünscht har: wir gellen unsere Flotte zur Verfügung gegen nichts als Zusagen, nur gegen dte Gewährung der Erlaubnis, Lebensmittel emzuführen, wenn sich irgend jemand dazu bereit findet, uns folche zu rrgenowetchen Phantasiepreisen zu verkaufen. Es besteht Nicht die geringste Gewähr dafür, daß wir ins zur Emte ausreichende Mengen bekommen. Das Rrchr, uns um Lebensmittel in Amerika oder bei den Neutralen zu be mühen, ist aber abhängig vom Auslaufen unserer Flotte. Die Lebensmutelsieferung erstreckt sich bis zur Ernte; ein Zeitpunkt, wann die Flotte wieder zu unserer alleinigen Verfügung flehen wirb, scheint aber m dem Ab kommen nicht festgelegt zu sem. Nach dem Abbruch Ser Verhandlungen ur Spaa hat e« die Entente feruggebrachr, im wesentlichen dieselben Vorschläge uns rn ansprechenderer Form zu fermeren. Inhaltlich ist das Abkommen kaum mehr wert als das in Spaa, allerdings in etwas rigoroserer Werse, vorgeschlagene. Was die Verteilung der Lebens mittel in Deutfchland anbelrifft, so ist es falsch, wre eme Meldung der „New Z)ork Limes" besagt, daß sie unter Aufsicht von Entenlerruppen vor sich gehen soll. Dagegen haben die Vertreter der Entente bei den Verhandlungen mir Nachdruck betont, daß nicht solche Leute an den Lebmsmuteln leilnehmen sollen, dre bewugt die Arbeit ver weigern. Diese Forderung steht im engsten Zusammenhang damit, daß wir die Lieferungen zufürderst mst Ausfuhrwaren zu bezahlen haben. Die Blockade wird nicht aufgehoben e» sollen nur Erleichterungen für die Rohstoffversorgung von der in Rotterdam emzusetzenden Kommission gewährt werden. Ne»»eUe» vom Lage. — Von den Lebensmitteln, die nach den Brüsseler Vereinbarungen sofort an Deutschland geliefert werden sollen, find bereits 30000 Tonnen in Rotterdam angetauft und teilweise im AnroUen. Vertreter deutscher Behörden yaveii rn Rotterdam die Laouugen übernommen. Cs handelt sich etwa um 10000 Tonnen Schweineschmalz und 20 000 Tonnen Speck. Weitere 40000 Tonnen Lebensmittel, darunter Schweinefleisch und Mstch, werden in den nächsten Lagen ebenfalls angekaufl werden. Die Tonne ist nach deutschem Gewicht zu 20 Zentnern gerechnet. Oe»Mches und «achstjches. Bttendorf-GkriUa, is. März — Die Lanüestttchenkollelte am 1. Bußtage gilt, wie alljährlich, den Lrebeswerlen der Innern Mission, die mit Recht in dem gegenwärtigen Kampfe um die Kirche als Tatbeweise sm deren soziale Wirksamkeit und Bedeutung auch von der Oesfentttchlest gewertet werden. Diese Liebes- we ke bedürfen aber gerade in der Gegenwart doppelt der Unterstützung, wenn sie ihre Arbeit im Dienste der Volks ganzen und der einzelnen besonders pflege- und hilfe bedürftigen Glieder de« Volkes ungeschmälert fortsetzen sollen. — Verordnung über die Bußtagsfeier. In Beziehung auf den am 19. März dieses Jahres bevorstehenden Bußtag läßt das Kultusministerium nach, daß im allgemeinen die Bestimmungen des Sonntagsgesetzes vom 10. Sept. 1870 und der Verordnung über die Beobachtung der geschloffenen Zeiten vom 14. Februar 1911, insoweit darin Besonder heiten ffür die Begehung der Bußtage vorgeschrieben sind, nicht in Anwendung gebracht werden. Der Bußtag unter liegt aber den Beschränkungen, die auch an den anderen Sonntagen zu beobachten sind. Außerdem verbleibt e» dabei, daß Tanzveranstaltungen und sonstige geräuschvolle Vergnügungen mit Ausnahme ernsterer Konzertaufführungen nicht stattfinden dürfen. — Oeffentliche Gemeinderatssitzung am 13. ds«. Mts. Der Vorsitzende, Herr Gemeindeoorstand Richter, verpflichtete den erstmalig anwesenden Herrn Truöl, teilte mit, daß 405 Arbeitslose vorhanden sind und daß bisher 30000 Mark an Unterstützungen zu zahlen waren. Die Bausachen Walther und Söhne, Villenneudau in Moritzdorf und Lödrich, Ver- änderungsbau, wurden zu befürworten beschlossen. Ein Nachtrag zur Zuwachsfteuerordnung bestimmt, daß unbebauter Grundbesitz im Werte von 2000 Mark und bebauter im Werte von 10000 Mark steuerfrei sein sollen. Der Nach, trag wurde angenommen. Der Einschätzungsausschuh wurde beauitragt, eine Neuregelung der Steuern rorzubereiten. Der Beitrag der Sparkasse an die Gemeinde wurde auf 8000 Mark festgesetzt. Das Landeskonsiftorium verweigert die Genehmigung zum Verkaufe des Kirchenlandes, welche» für die Kleinwohnungssiedlung im Oberdorfe gebraucht wird. Der Vorsitzende soll weitere Schritte unternehmen. Verschiedene Grundstücksbesitzer verwehren die Vermietung vorhandener Wohnräume. Die Gemeindebehörde wird nun- mehr von den ihr zustehenden Zwangsmitteln Gebrauch machen. Ein Antrag des Herrn Lehmann wurde nach längerer Aussprache angenommen, er lautet: Um die im L rte bestehende und noch weiter steigende Wohnungsnot zu lindern und zu beseitigen, treten mit 1. April 1919 bi» aus weiteres folgende Nolbestimmungen in Kraft. Niemand darf für sich und seine Familie mehr als 4 Wohnräume in Ansvruch nehmen. Inhaber von Wohnräumen, die nach dem Gutachten des BauausschuffeS Wohnräume an Dritte vermieten sollen, diesem Gutachten aber entgegen handeln, haben vom 1. April 1919 ab bi« auf weiteres folgende Sondersteuern zu zahlen: Bis 4 Wohnräume sind steuerfrei. 5 Wohnräume pro Jahr 100 Mk., 6 Wohnräume pro Jahr 300 Mk, 7 Wohnräume pro Jahr 600 Mk., acht Wohnräume und mehr pro Jahr 1000 Mark. Auf ein Gesuch der Ortsgruppe der Kriegsbeschädigten, um Steuer- Ermäßigung, wurde beschlossen, eine solche von Fall zu Fall eintreten zu lassen. In den Schulvorstand wurden gewählt außer dem Vorsitzenden die Herren Barthel, Beger, Leh mann, Pietzsch, Ringel und Schurig. In den Vvlksküchen- ausschuß wurde Frau Döscher berufen. Die beiden Ge meindeältesten Herren Buck und Thieme legen den neuen Verhältnissen, Rechnung tragend ihre Aemter nieder, sodaß Neuwahlen stattsinden müssen. Eine Bausache Ehrig, Wohnhausbau an der Radeburgerstraße, hat der Bauaus- schuß zu erledigen. Es ist ein Posten Kartoffeln erworben worden, der Preis stellt sich sür die Gemeinde aus 13 Mk. Der Gemeinderat beschloß, den Verkaufspreis auf 12 Mk. sestzusetzen und den Ausfall auf die Kartoffelkasse zu über nehmen. Hierauf geheime Sitzung. — Leuchtmittelverteilung im Bezirke der Amtshaupt- mannschaft Dresden-Neustadt. Für Monat März und da» Svmmerhalbjahr 1919 werden beliefert: Rote Karte -1 mit 1flz Liter Leuchtöl und etwa 250—280 gr Kerzen oder 6 kg Kalzium-Karbid; blaue Karte L mit Liter und etwa 120—150 gr Kerzen oder 2 kg Kalzium-Karbid; grüne Karte L mit "/« Liter Leuchtöl und etwa 120—125 gr Kerzen ode: 3 kg Kalzium-Karbid; graue Beleuchtungsmittel kalte O bleibt undeliefert. Die Zuführung der Beleucktung»- mittel an die Verkaufsstellen erfolgt nach und nach. Die Verkaufsstellen haben nach Eingang der Beleuchtungsmittel den Beginn der Belieferung in ihrem Geschäftsraum mit einem nach außen sichtbaren Anschlag bekannt zu geben. Landwirte und Heimarbeiter haben sich wegen Erlangung der zur Beleuchtung ihrer Betriebsräume dringend not wendigen Beleuchtungsmitlel an ihre Gemeinde zu wende«.