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Ottendorfer Zeitung : 20.09.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-09-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1811457398-192209209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1811457398-19220920
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1811457398-19220920
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Ottendorfer Zeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-09
- Tag 1922-09-20
-
Monat
1922-09
-
Jahr
1922
- Titel
- Ottendorfer Zeitung : 20.09.1922
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Tucker, Gerste unä Oblt. Eine Verordnung des Ernährungsministers. Das Reichsministerium für Ernährung und Land wirtschaft hat eine Verordnung über Lebens mittel erlassen, die eine unter den heutigen Verhältnissen unzweckmäßige Verwendung von Zucker, Gerste und Obst unterbinden soll. Die Verordnung bestimmt mitsofor tiger Wirkung, daß bis auf weiteres Jnlandszucker zur Herstellung von Schokolade, Süßigkeiten, Branntwein, Likören und Schaumwein nicht mehr geliefert werden darf. Auch die Erfüllung noch laufender Verträge über Lieferung von Jnlandszucker für diese Zwecke ist ver boten. Gestattet ist lediglich, daß die etwa bei den Betrieben noch vorhandenen Bestände an Jnlandszucker noch aufgearbeitet werden. Durch weitere Vor schriften ist auch die Herstellung von Branntwein einge schränkt worden. Das geeignetste Mittel zur Ersparung von Rohstoffen bei der Bierherstellung ist die Herabsetzung des Stamm würzegehalts des Bieres, weshalb die Herstellung von Starkbiereu verboten wird. Es ist ferner angeordnet, daß Vollbiere (9 bis 13 Prozent Stammwürzegehalt), soweit sie mehr als 10 Prozent Stammwürzegehalt haben, nur bis zur Höchstmenge von des gesamten Ausstoßes der Brauereien in einem Lager hergestellt werden dürfen. Um das Obst in erster Linie der Frischverwertung und der Marmeladeherstellung zuzuführen, ist endlich die Her stellung von Branntwein aus Obst verboten worden. Nur für Obst, das für die menschliche Ernährung ungeeignet ist, oder anders nicht verwandt werden kann, ist die Verarbei tung auf Branntwein im Ausnahmewege zugelassen. An gesichts der gegenwärtigen außerordentlich schwierigen Er- nährungsverhältnisse erscheint es angezeigt, für die Her stellung von Branntwein aus Kartoffeln — trotzdem die diesjährige Ernte weit größer als im Vorjahre zu werden verspricht — die gleiche weitgehende Beschränkung wie im Vorjahre vorzuschreiben. Die Verwendung von Kartoffeln in Brennereien überhaupt zu verbieten, erscheint nicht an gängig. Oie Zö-Stunäen-Mocke. DasArbeitszeitgesetz im Reichswirtschaftsrat. Berlin, im September. Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichswirtschastsrats be schäftigte sich mit der Begutachtung des Gesetzentwurfs über die Arbeitszeit der gewerblichen Arbeiter. Der Entwurf legt den A ch t st u n d e n t a g gesetzlich fest. Der erste Abschnitt bestimmt den Geltungsbereich des Gesetzes. Zu den gewerblichen Arbeitern sind aus dem Kreise der Angestellten die Werkmeister und Techniker Hinzugenomnien worden, weil sie mit den gewerblichen Arbeitern in enger Arbeitsgemein schaft stehen. Nach der Bestimmung des mit 15 gegen 13 Stim men angenommenen K 1 gelten die Vorschriften dieses Gesetzes für die in Gewerbebetrieben einschließlich des Handels und des Bergbar.es beschäftigten gewerblichen Arbeiter, sowie für die mit ihnen in unmittelbarer Arbeitsgemeinschaft stehenden Be- triebsbeamtcn; ferner für im Haushalt beschäftigte Arbeiter, so weit ras Hausgehilfengesetz auf sie keine Anwendung findet. "Der zweite Abschnitt des Entwurfs betrisst die Arbeits zeit im allgemeinen und setzt den Achtstundentag und die Achtundvierzigstundenwoche als Regel fest. Außerdem wird bestimmt, daß bei einer verkürzten Ar- bcütszeit an einzelnen Werktagen, besonders vor Sonn- und Festtagen der entstehende Ausfall durch eine Verlängerung der Arbeitszeit an den übrigen Werktagen der gleichen Woche, jedoch nur bis zu einer Stunde täglich ausgeglichen werden darf. Ein Abänderungsantrag der Arbeitgeber, das; an den beiden letzten Tagen der Woche bezw. an den Tagen vor h o h e n F e i e r t a g e n bis zu zehn Stunden gearbeitet werden darf, sofern an den ersten Tagen der Woche entsprechend weni ger Arbeit geleistet worden ist, wurde damit begründet, daß die Ansträge sich kurz vor hohen Festen zu häufen pflegen. Dieser Antrag wurde, obwohl die Arbeitnehmer sich gegen ihn wandten, mit 14 gegen 13 Stimmen angenommen. Ebenso wurde mit 15 gegen 14 Stimmen ein Antrag eines Arbeitgebers angenommen, der vorsieht, daß Lehrlinge außerhalb der Normalarbeitszeit täglich bis zu einer Stunde zu Vorberci- tungs- und Aufräumungsarbeiten herangezogen werden dürfen. Eine Ausnahme von der 48-Stundenwoche enthält der 8 6. Dieser setzt als Arbeitszeit in ununterbrochenen Betrieben die Sechsundfünfzig st undenwoche als Regel fest. Dieser Paragraph wurde mit der Maßgabe ange nommen, daß die sechsundfünfzig Stunden eine Höchst grenze sind. Die Beschlüsse, die so zustande kamen, besagen »!< ! »„«.»»Mil AeNNst ÄTS ckLS . Roman von Hedda v. Schmid. 28s (Nachdruck verboten.) Es war merkwürdig, wieviel Anteil ihre Schwieger mutter, dieihrLebenlang mitsolchenkünstlerischenJnteressen nichts zu schassen gehabt hatte, nun an Jettys Streben und Arbeit nahm. Ja, es kam oft so weit, daß Jetty sich in dieser oder jener Frage, einen neuen Entwurf betreffend, an ihre Schwiegermutter wandte und deren Urteil anrief. Ebenso seltsam war es, daß Frau Heininger dann instink tiv bei diesen schlichten Sächelchen das Rechte traf. Sie hatte ja auch nichts dagegen einzuwenden gehabt, daß Jetty Keim Umzug die Wohnung nach ihrem Geschmack einge richtet hatte, sie sand, daß es sich weit behaglicher in den stimmungsvoll wirkenden kleinen Zimmern lebte als früher inmitten der spießbürgerlichen Steifheit, an die sie so gewöhnt gewesen war, bis sie nun etwas anderes kennengelernt hatte. In jener ersten schweren Zeit des Sichdurchringens erzog die Arbeit Jetty viel besser, als sie bisher vom Leben und von all denen, die sich berufen oder unberufen mit ihrer Erziehung befaßt hatten, erzogen worden war. Es förderte sie in ihrem künstlerischen Vorwärtskommen, daß neben ihrer Arbeit stets ein getreuer Schatten, der nie ruhende Gram um Klas stand. Und noch zwei andere Lehrmeister waren da, unerbittliche, heischende — Jettys Kinderchen. Den Kleinen zuliebe wurde sie nicht mutlos. Sie lernte freudig ihre Pflicht zu tun, und diese 'östliche Pflichterfüllung dünkte ihr alsbald schöner als aller einst so ehrgeizig erträumte Ruhm, der ihr geleuchtet hätte, wenn sie das Land ihrer Sehnsucht, wie sie es sich gedacht, wirk lich erreicht haben würde. * * * Thomas Mönk hatte seine bewegliche und unbewegliche Habe seiner Nichte Thomasine vermacht. Oda hatte ein Legat erhalten. Zu Thomasinens großer Überraschung war sie nun beinahe das. was. man eine ^Erbin" zu nennen für die endgültige Gestaltung der Gesetzes natürlich noch sehr wenig, da der Reichswirtschaftsrat nur eine beratende, keine be schließende Körperschaft ist. Blutige Ztraßenkämpse in Vismarckhütte. Neun Tote, zahlreiche Verletzte. Die Unruhen in dem polnisch gewordenen Teil des oberschlesischen Jndustriebezirks werden immer bedroh licher. Sie haben jetzt von Katto Witz, wo der Be lagerungszustand verhängt und fürPlünderer die Todesstrafe angedroht werden mußte, aus dis zwischen Kattowitz und Königshütte gelegene Bismarck hütte übergegriffen. Den Funken in das Pulverfaß warf die am 11. Sep tember erfolgte Ankündigung, daß bei der nächsten Lohn zahlung den Bergarbeitern die Löhne in polnischer Valuta ausgezahlt werden würden. Die Belegschaft der Bismarck hütte geriet ob dieser Maßnahme, die sie als Va luta schwindel der Unternehmer bezeichnete, in große Erregung, zog, etwa sechstausend bis achttausend Mann stark, vor die Villa des Generaldirektors Kallenborn, schleppte diesen auf die Straße und mißhandelte ihn so schwer, daß er blutüberströmt zusammenbrach und ins Lazarett gebracht werden mußte. Die Polizei, die erst spät und nur sehr lässig eingriff, erwies sich diesen Vor gängen gegenüber als machtlos; sie wurde entwaffnet, und die Arbeiter zerschlugen die den Polizisten abgenom menen Karabiner an einem Eisenpseiler. Das war für eine Abteilung Infanterie, die inzwischen aus Königshütte herbeigerufen worden war, das Signal zum Einschreiten. Die Truppen hatten auf dem Parkt ein Maschinengewehr auf gestellt und begannen, als sie aus einem gegenüberliegenden Gar ten mit Steinen beworfen wurden, ganz plötzlich in die Mengezuschießen. Das Ergebnis dieser Schießerei war grauenerregend: acht tote Arbeiter und ein toter Polizist lagen auf dem Kampfplatz und neben ihnen, blutüber strömt, zahlreiche Schwer- und Leichtver letzte. Nun dürfte wahrscheinlich auch über die Bismarck hütte, deren Betrieb einstweilen vollständig stillsteht, der Belagerungszustand verhängt werden. Ob sich das der schwer gereizten Arbeiterschaft gegenüber als ein Beruhigungsmittel erweisen wird, kann dahingestellt bleiben. "VoUrsvvirtsckLst. Die Höchstgrenze für Kleingärten. Durch einen Erlaß des preußischen Wohlfahrtsministeriums vom 22. Novem ber 1921 wurde bestimmt, daß bei der Bemessung von Kleingartenlaud von der durch die Ausführungsbestim mungen seinerzeit gezogenen Grenze von 625 oder 1000 Quadratmetern in Ausnahmefällen abgesehen werden dürfe. Inzwischen hat der Preußische Landtag beschlossen, das Staatsministerium zu ersuchen, die Ausführungsbe stimmungen zur Kleingarten- und Pachtlandordnung da hin zu ändern, daß die Höchstgrenze für Kleingärten für ländliche Orte auf X bis 1^ Morgen heraufgesetzt werden kann. In Einzelfällen ist, wie in einem neuerlichen Erlaß des Wohlfahrtsministeriums ausgeführt wird, schon früher über die Höchstgrenze von 1000 Quadratmetern hinausge- gangen worden, weil das maßgebliche Kennzeichen eines Kleingartens nicht seine Größe, sondern die Art und Weise seiner Ausnutzung ist. Unter Kleingärten sind nur solche Ländereien zu verstehen, die eine Anzahl verschiedener Kulturen, namentlich Anbau verschie dener Gemüse, enthalten, mit dem Spaten bearbeitet wer den und in der Regel mit Umzäunung und künstlicher Be wässerungsanlage versehen sind. Der Beschluß des Land tags findet also nicht etwa auf landwirtschaftlich genutzte Flächen (Kartoffel-, Getreideland) Anwendung. Von rmä fern. Protest der Ärzte gegen die Erhöhung der Kranken- versichcrungsgrenze. Die Wirtschaftliche Abteilung des Groß-Berliner Ärztebundes hat gegen den Beschluß des Sozialausschusses des Reichstages, der eine Erhöhung der Versicherungsgrenze in der Krankenversicherung auf 300 000 Mark vorsieht, beim Reichsarbeitsminister Protest erhoben, da der Beschluß geeignet sei, die Verelendung des Ärzte- pflegt. Mönks hatten es nicht geahnt, daß Onkel Thomas fo vermögend gewesen war. In ihren Augen wenigstens kam seine Hinterlassenschaft dem Reichtum gleich. Die unbewegliche Habe war seine Villa aus Bornholm, die Onkel Thomas nur flüchtig einmal im Gespräch mit Thomasine erwähnt hatte, so daß letztere eigentlich der An sicht gewesen war, er habe das Haus verkauft, da er ja seit vielen Jahren die Insel nicht mehr besucht hatte. Thomas Mönks letzter Wille war unter anderm auch, daß Thomasine seinen Nachlaß an alten Briefen und son stigen vergilbten Schriften sichten sollte. „Bewahre auf, was dir gut dünkt, mein Kind," hatte er, als er einmal mit ihr von seinem Tode gesprochen, ge sagt. „Du darfst in alles, was du in den Fächern meines Schreibtisches findest, Einsicht nehmen, vielleicht wird dir manches noch mehr Aufschluß über deinen alten Ohm geben, als der Lebende dies zu tun vermochte. Ich hätte beizeiten vieles vernichten sollen, weshalb an tote Erinne rungen sich klammern, aber ich wollte sie nicht mehr auf frischen, als ich noch jünger war, und dann kam ich in das Lebensalter, wo man so hoch über all jenen Dingen, die einem in der Jugend inhaltsreich, ja, als Schicksal er schienen, steht, daß ich vergaß, mich damit zu beschäftigen. Es war ja längst überwunden, was die Jugend mir an Schmerzen gebracht. Wie man ein Spielzeug aus seiner Kindheit aufbewahrt, so habe ich es mit manchen Briefen und anderen Erinnerungszeichen getan." Thomas Mönk hatte vor sich hingenickt — und dann hinzugefügt: „Ja, man betrügt sich oft selber. Wenn die schmerz lichen Erinnerungen einem nichts mehr anhaben können, warum meidet man die Stätten, an die sie sich knüpfen. — Ist das Resignation oder Feigheit?" Thomas Mönk hatte die letzten Worte vor sich hingemurmelt. Thomasine fand vor ihrer Abreise aus Berlin keine Muße dazu, diesen Nachlaß ihres Ohms zu sichten. Die Zeit drängte — man schrieb bereits Mitte Juni — bei Mönks gab es alle Hände voll zu tun, da der Berliner Haushalt ja ganz aufgelöst werden sollte. standes zu fördern. Dem Protest hat sich der Vorstand des Leipziger Verbandes angeschlossen. Keine Menschenverluste beim Untergang der „Ham- monia". Wie die Hamburg-Amerika-Linie mitteilt, ist die Übergabe der Passagiere von dem gesunkenen Dampfer „Hammonia" auf die zu Hilfe geeilten Schiffe ohne Zwischenfall vor sich gegangen. Der Kapitän des verun glückten Schiffes hat der Hamburg-Amerika-Linie ge drahtet, daß vermutlich keine Menschenleben verlorenge gangen sind. Eine Meldung aus Paris, der man die Ten denz, die deutsche Schiffahrt zu schädigen, anmerke, spreche von zahlreichen Vermißten. Dies sei ein Märchen. (Nach der Pariser Meldung sollen bei dem Schiffsuntergang fast 100 Menschen den Tod gefunden haben.) 90 Villeneinbrüche aufgeklärt. Der in Erfurt ver haftete Einbrecher August Popp gestand, seit seiner im September 1920 erfolgten Entlassung aus dem Gefängnis 90 Villeneinbrüche, u. a. 15 in Heidelberg, 7 in Koburg, 3 in Eisenach, 11 in Erfurt usw., verübt zu haben. Nach seiner Angabe hat er dabei Gegenstände im Gesamtwerte von 2^ Millionen Mark erbeutet. Von den 21 Personen, die er als Hehler genannt hat, sind mehrere bereits ver haftet worden. Heimkehr auS französischer Gefangenschaft. Der im Jahre 1915 als tot erklärte Schlosser Michael Schmitt ist jetzt nach achtjähriger Gefangenschaft aus Avignon nach seiner Heimat Aschaffenburg zurückgekehrt. Der körper lich und seelisch gebrochene Mann, dem inzwischen die Frau gestorben ist, sagt aus, daß er mit 35 Lcidensgenossen ge fangengehalten worden sei. 18 von den Gefangenen seien jetzt zurückgeschickt worden; die 17 letzten würden vorläufig noch nicht entlassen werden. Ein berühmter Konzertsänger gestorben. Im Alter von 65 Jahren starb in Zürich Professor Hermann Mes- schaert, ein gebürtiger Holländer. Er bildete sich an deut schen Konservatorien als Konzertsänger aus und war wäh rend vieler Jahre einer der hervorragendsten Oratorien- sänger. Von 1911 bis zu seiner Übersiedelung an das Züricher Bürgerkonservatorium war er Lehrer an der Ber liner Hochschule für Musik. Verschlimmerung im Zustand der Frau Harding. Der Zustand der Frau Warren Harding, der Gattin des Präsidenten der Vereinigten Staaten, die ernstlich erkrankt ist, hat sich bedenklich verschlimmert. Harding, der am Krankenbett seiner Frau weilt, hat bis auf weiteres jede Amtstätigkeit eingestellt. * BreSlau. Durch den Zusammenstoß zweier Güterzüge ent gleisten auf dem Bahnhof Liegnitz 16 Wagen. Vier Zugbeamte wurden unerheblich verletzt. Der Materialschaden ist bedeutend. Hamburg. Das deutsche Motorschiff „Schwalbe" ist mit seiner vier Mann starken Besatzung an der dänischen Küste unlcrgcgangen. Karlslrona (Schweden). Die Jacht „Fidra" ist nach voll endeter Weltumsegelung hier wieder angelangt. Sie verließ Karlskrona am 25. September 1920. Gericktskalle. Die Begnadigung des früheren Oberleutnants Hiller abgc- lehnt. Das Gnadengesuch, das der frühere Oberleutnant Hiller nach seiner letzten Verurteilung eingcreicht hatte, hat der preußische Justizminister abgelehnt, obwohl der mit der Prü fung des Gesuches beauftragte Richter es befürwortet hatte. Hiller, der jetzt Rechtsanwalt ist, war, wie erinnerlich, wegen Mißhandlung von Untergebenen angeklagt gewesen. Insbe sondere war ihm die Schuld an dem Tode des Gardefüsiliers Helmhake zur Last gelegt worden. Das Kriegsgericht hatte Hiller zu 7 Wochen Arrest verurteilt, eine Strafe, die das Ober kriegsgericht als Berufungsinstanz auf 2 Jahre Gefängnis er höhte. Das Reichsmilitärgericht hatte dieses Urteil jedoch aus gehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen. In zwischen war die Militärgerichtsbarkeit beseitigt worden, sodaß die neue Verhandlung vor dem Schwurgericht stattfand. Die Geschworenen hatten mildernde Umstände zugcbilligt, und Hiller wurde zu 6 Monaten Festung verurteilt. Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht ver worfen. Bestrafter Znckcrwucher. Kaufmannseheleute in Dachau bei München, die 2100 Zentner Zucker, der ihnen zu 3,50 Mark das Pfund geliefert worden war, einlagerten, haben 100 Zent ner zu den heutigen Überpreisen verlaust, wäbrcnd sie den Rest noch Weiter lagern ließen. Das Wuchergericht verurteilte die Frau als Hauptschuldige zn sechs Monaten Gefängnis bei so fortiger Verhaftung und 75 000 Mark Geldstrafe, der Mann er hielt drei Monate Gefängnis und 35 OM Mark Geldstrafe. Der übermäßige Verkaufsgewinn von 10 625 Mark und die zurück gehaltenen 2000 Zentner wurden eingezogen. Oda hatte kürzlich mit Glück als Klärchen im„Egmont" debütiert und gleich nachher — durch Vermittlung ihrer Gönnerin, Frau Maria Geldern — ein Engagement am Theater in M., einer kleinen, aber durch ihr kunstverstän diges Publikum bekannten Stadt, erhalten. Dorthin sollte sie im kommenden Herbst mit. Mutter und Schwester über siedeln. Thomasine beabsichtigte in M. einen Kursus als Krankenpflegerin durchzumachen. Zunächst aber wollten alle drei die Sommerserien auf Bornholm in der von Onkel Thomas geerbten Villa verbringen. Das Häuschen wurde seit Jahren von einem Angestellten einer der Born- holmer Fremdenpensionen verwaltet. Thomasine war neugierig auf diese Villa. Sie freute sich wie ein Kind darauf, die klippenumstarrte Ostseeinsel kennenzulerncn, vor allem aber, dänischen Boden, von dem ihre Familie herstammte und der für sie etwas geheimnis voll Anziehendes hatte, zu betreten. Als Pfadfinderin wollte sie dorthin abreisen — nm alles zum Empfang von Mutter und Schwester herzurich ten. Gar zu gern hätte sie Jetty, Frau Heininger und Lie Kinder als ihre Sommergäste auf der Insel gehabt, aber Jetty, die in ihrem schwarzen Kleid, das sie um einen trug, der vielleicht doch noch unter Gottes Sonne inmitten der Lebenden weilte — schmal und elend aussah, schüttelte mit dem Kopf, als Thomasine sie herzlich nach Bornholm einlud: „Ich danke dir, ich weiß, du meinst es gut, Thoma sine, aber ich kann eben nicht sort aus Berlin, ich habe zu viel bestellte Arbeit und immerwährend mündliche Be sprechungen deswegen. Ich danke Gott, daß ich nicht müßig zu sein brauche. Doch wenn auch dieser Grund nicht wäre — so könnte ich in keinem Falle Berlin verlassen. — Ich habe doch alles, was ich nur zu erreichen vermochte, darangesetzt, um über das Schicksal meines Mannes etwas, zu erfahren. „Mein Gott, ist es möglich, Thomasine, daß Menschen so spurlos verschwinden können?" (Fortsetzung folgt./
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