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UiterdMm Schrimemmg, Druck u. Benag Hermann Buhle, Ottendvrf-OtzrMa. 24. Jahrgang Freitag, den 3. November 4922 Nummer 428 — Die neuesten Papierpreise. Holzfreie Papiere sind vor der Streitigkeiten aus dem Reichsmietengesetz vor dem Anrufen des MieteiniguNgsamtes den Schied-auSschub in Anspruch zu nehmen. Die Gebühr für einen Verhandlungstermin der der 25. vor dem Schiedsausschuß beträgt 100 Mark und ist bei Antragstellung zu erlegen. Httendorf-HLMa, den 30. Oktober 1922. Die Gemeindebehörde. Richter, G'meindevorstand. treter der Vermieter und Mieter folgendes bestimmt: 1. Hauskonten. Den Zuschlag für große Jnstandsetzungsarbeiten hat Vermieter an die Sparkasse in den ersten Monaten Kalendervierteljahre und zwar in der Zeit vom 5. bi« 2. Berechnung der Untermiete. Bei der Berechnung der gesetzlichen Miete für möblierte Zimmer ist von dem Mietzins auszugehen, der für die mit dem 1. Juli 1914 beginnende Mietzeit einschließlich Be dienung und Wäsche vereinbart war. War eine Friedens Preis: Monatlich Mark, oq durch die Bote» ",— Mark, hi^rr« Gr»a8 (Arte, od. sanft. Stär»»«« de» Brtrtrb« d«r de« Monat« zu zahlen. Die Zahlung-Pflicht entfällt, soweit nach Z 9 Abs 6 A. V. O- Abzweigungen für solche große Jnstandsetzungsarbeiten zulässig sind, die in der Zeit vom 1. Oktober 1920 bi« 30. September 1922 ausgeführt wurden. Die Zahlung erfolgt auf ein für jede« Grundstück gesondert einzurichtende» Hauskonto. Ueber da« Hauskonto erhält der Hausbesitzer ein zugunsten der Gemeindebehörde gesperrte« Quittungsbuch. Da« Quiltungrbuch hat, wie das Hauskonto, auf da« Grundstück zu lauten und über die Person de« Grundstückseigentümer« oder de« zum Nießbrauch am Grundstück Berechtigten Auskunft zu geben. Dieses Buch hat er den Mietern auf Verlangen vorzulegen, damit diese in der Lage sind, nachzuprüfen ob die Einzahlung auf das Haurkonto bewirkt ist. Die Gemeindebehörde verwaltet die Hautkonten nach den Richtlinien und Beschlüssen des Hauserhaltungsausschusses. Der Haurerhaltungsausschuß ent scheidet über eine etwaige Ausgleichung der Haurkonten untereinander und nutzbringende Verwendung vorläufig nicht verwendeter Einzahlungen auf einzelnen Hauskonten. Er weist sich ein Vermieter al« unzuverlässig bei der Einziehung und Abführung der Zuschläge für das Hauskonto, so kann die Gemeindebehörde anordnen, daß die Mieter die Zuschläge sür grobe Jnstandsetzungsarbeiten statt an den Vermieter unmittelbar auf da« Hauskonto einzahlen. Etwa rückständige Beträge können von den Verpflichteten wie Gemeindeabgaben brtgetrieben werden. Eine Verzinsung der eingezahlten Be- träge erfolgt nicht. Die Zinsen dienen zur Deckung der Verwaltungskosten. Auszahlung von Mitteln des Hauskonto» erfolgt nur auf Anweisung der Gemeindebehörde und nur an die von dieser bezeichnete Stelle. Anträge an die Ge meindebehörde auf Auszahlung hat der Vermieter unter Angabe der geforderten Summe und de« Verwendungszweckes zu stellen. Dem Anträge ist eine schriftliche Erklärung der Mieter oder der Rietervertretung darüber beizufügen, ob sie der Auszahlung zustimmen oder au« welchen Gründen sie die Zustimmung ablehnen. Die Gemeindebehörde wird wenn die Zustimmung der Mieter oder der Mietervertretung nachgewiesen wird, und der Verwendungszweck eine große Jnstandsetzungsarbeit ist, die Auszahlung der geforderten Summe anordnen und die bei ihm erwachsenen Kosten vom Hauskonto erheben. Ist die Zustimmung der Mieter oder der Mietervertreter grundlos verweigert worden, so wird die Gemeindebehörde in dem Falle, daß der Vermieter das geforderte Kapital beschafft oder au« dem zu errichtenden Ausgleichafond« zugesprochen erhalten hat, die Auszahlung der erforderlichen Zins- und Tilgungsbeträge bewilligen. Falls die auf da» Houskonto eingezahlte Summe zur Bestreitung der Baukosten auireicht, wird die Ge meindebehörde je nach der Sachlage die Auszahlung der erforderlichen Mittel bewilligen. Die Haus- kosten staatseigener und Gemetndegrundßücke werden statt bei der Sparkasse, bei den zuständigen Staatsbehörden und Gemeindekaffen fichergestellt. Andere öffentliche Körper- schäften sind in gleicher Weise zur Sicherstellung der Haus konten ihrer Grundstücke berechtigt. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Vorstehenden entsprechend. Die Pflicht zur Einzahlung de« Zuschlag« für große JnstandssetzungSarbeiten auf das Hauskonto gilt rückwirkend auch sür die Fälle, in denen die gesetzliche Miete bereit« vor dem 1. Oktober 1922 in Wirksamkeit trat. Für nicht vermietete Räume, mit Ausnahme solcher, die infolge Bewohnerwechsels vorübergehend leerstehen, und sür Räume, für welche nicht die gesetzliche Miete gezahlt wird, die aber in einem Hause sich befinden, in dem für mindesten» eine Wohnung die gesetzliche Miete erklärt ist, ist ein dem Zuschlag für große Jnstandsetzungsarbeiten entsprechender Betrag vom Hausbesitzer oder Vermieter auf das Hauskonto zu zahlen. Der Betrag wird von der Gemeindebehörde festgesetzt unter Angabe, welche Grundmiete sür diese Räume dabei angenommen ist. Gegen die Versügung ist binnen einer Woche die Beschwerde an da» Mieteinigungsamt zu- Mg. schlügen in seiner Aufmachung kostet jetzt schon 1000 Mark. Durch den neuen Aufschlag kostet diese Kassette heute bereit» weit über 1500 Mark im Einkauf. Ein Geschäftsbuch mit 100 Seiten gebunden wird künftig etwa 800 Mark kosten, während man dafür im Frühjahr nur 75 Mark zu zahlen brauchte. Interessant find auch die Preise für gummierte Papiere. Ein Bogen gummiert Schreib aus dem man bei- pielsweise acht Aufklebeadressen herausschnetdet, kostet heute im Einkauf sage und schreibt 9,05 Mark! Ganz gewaltig in die Höhe gegangen find auch die Preise für technische Papiere. — Gesetzliche Feiertage. Amtlich wird mitgeteilt: Da über die Zahl der in Sachsen gesetzlich fepgelegten Feiertage Unklarheiten zu bestehen scheinen, wird darauf hingewtesen, daß neben den beiden politischen Feiertagen, 1. Mai und 9. November, in Sachsen zurzeit noch folgende Feiertage staatlich anerkannt sind: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermon tag, Himmelfahrt, Pfingstmontag, Reformation-fest und all gemeiner Bußtag im November und die 2 Weihnachtsseiertage. Dresden- Bei dem Unglücksfall im Opernhause, bei dem 5 Personen gelegentlich einer Führung durch da» Hau» (Besichtigung) etwa 12 Meter tief abstürzten, wurden folgende Personen verletzt: 1. Rahmenmacher Walter Neu mann au« Dresden, 2. Holzbildhauer Bader aus Meißen, 3. Arbeiter Arthur Winkler aus Kötitz, 4. Bäckerlehrling Erich Möbius au» CoSwig, 5. Feuerwehrwachtmeißer Dinther au« Dresden, Beamter der Staatstheater. Neu mann ist seinem Verletzungen im Krankenhaus erlegen. Dinther und Bader haben Schädelbrüche erlitten. Ihr Be finden gibt noch zu ernsten Besorgnissen Anlaß. Möbiu« hat eine schwere Gehirnerschütterung, Winkler einen Armbruch erlitten. Ueber den Vorgang ist ermittelt worden, da« die Tafel, auf der die 5 Leute standen, durchgebrochen ist. Sie war nicht wie sonst gesichert. Klarheit über die Schuldsrage kann erst die gerichtliche Untersuchung bringen. — Ein raffinierter Nachschlüffeldieb machte am Refor- matioustage abends von 7 bis 11 Uhr in einem Grundstück der Grunaer Straße, in dessen 1. Stock sich ein Kaffee be findet, in der darüber gelegenen Wohnung reiche Beute. Er erlangte neben einer Stahlkaffette und 170000 Mark Bar geld einen Herrensportprlz mit Hamsterfutter und Waschbär- Schalkragen, einen Damen-Sealmantel mit amerikanischem Opofiumkragen, einen neuen Kostümrock, einen mausgrauen Ulster, eine golden« Armbanduhr und einen rehbraunen Reisekoffer mit gelben Beschlägen, in dem der Dieb die Beute fortbrachte. Der Geschädigte hat 50000 Mark Be lohnung für Mitteilungen ausgesetzt, die zur Wiedererlangung der gestohlenen Sachen und de« Geldes führen. Arnsdorf. Ein Eisenbahnunsall ereignete sich am Dienstag früh auf der Strecke Dresden—Görlitz unweit des Bahnhose« Arnsdorf. Infolge Achseubruch war ein be ladener Wagen eine« in Richtung Bischofswerda fahrenden Güterzuges au« dem Gleise gesprungen. Die Strecke war während de« größten Teiles des Dienstag» auf einem Gleise gesperrt, was große Verspätungen im Zugverkehr im ganzen Netz der Oberlaufitz hervorrief. Durch Arbeiten eine» herbei gerufenen Hilfszugrs konnte die Strecke gegen Abend wieder freigemacht und der Verkehr wieder voll ausgenommen werden. An den Schienen war an de: Unfallstelle beträcht liche Schaden entstanden. Herrnbut. Die bekannte Zigarrenfabrik Duerninger beging ihr 175 jähriges GeschäftSjubiläum. Sie sah von äußeren Festlichkeiten ab und machte den Arbeitern und An gestellten 2 Millionen Mark Zuwendungen. Ebenfalls wurde 1 Million Mark sür soziale Zwecke gestiftet. Plauen. Einem hiesigen Arbeiter wurde der im Hausflur stehende Kleiderschrank erbrochen und daraus Kleidungsstücke im Werte von 100000 Mark gestohlen. Einer Verkäuferin von auswärts wurde auf dem Bahnhof ihr Geldtäschen mit 50000 Mark in deutschen uud tschechischen Noten gestohlen. Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend Oertliche» «md Sächsische». Vttmdorf-VkrMa, dm 2. Nov«mber,922. UW" Der heutigen Nummer liegt ein Wahlaufruf der Deutschen Demokratischen Partei bei. folgende Zuschläge zur Grundmiete festgesetzt: für ein möbliertes Zimmer mit Hergabe von Bettwäsche seitens des Vermieters 800°/, für ein möbliertes Zimmer ohne Bettwäsche 500 °/, für den leeren Raum 400°/, Hierzu treten angemessene Vergütungen für Bedienung rach Maßgabe der aufgewendeten Arbeitszeit, für da« Waschen der Bettwäsche, Gardinen, Hand und Tischtücher und sür die Gewährung von Frühstück, Beleuchtung und Heizung. In besonderen Fällen kann das MieteinigungSamt den Mietzin« abweichend festsetzen. Der Mietzins für leer vermietete Räume ist in folgender Weise zu berechnen: Der jeweilige Mietzins der gesamten Wohnung ist durch die Zahl der Quadratmeter der Wohnräume (einschließlich der Schlaf- räume, aber unter Ausschaltung oon.Vorsaal, Küche und sonstige Nebenräume) zu teilen. Der hierdurch gefundene Preis für die Quadratmeter leeren Wohnraums ist mit der Quadratmeterzahl des vermieteten Raumes zu vervielfachen. Es wird darauf hingewiesen, daß am 1. Juli 1914 für rin möbliertes Zimmer eiuschl. Bettwäsche jedoch aurschltrßlich Kaffee 8—12 Mark gezahlt wurde. 3. Hau«erhaltungsau«schuß. Der zur Unterstützung der Gemeindebehörde bei der Durchführung des Reichsmietengesrtze» eingesetzte Haus erhaltungsausschuß besteht au» dem Gemeindevorstand al« Vorsitzenden, 3 Vermietern, 3 Mietern als Beisitzern. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter bestimmt. Die Beisitzer find dieselben Vermieter und Mieter, di« Amtlicher Teil. si-Monten. gesetzliche Untermiete. Zur weiteren Ausführung de« Reichsmietengesctzes und der Ausführungsverordnung dazu wird nach Gehör der Wer der Festsetzung und Aenderung der Zuschläge zur Grund miete zu hören find. Er wird erneut anheimgegeben, bei n miete nicht vereinbart, oder läßt sie sich nicht mehr feststellen, — Die neuesten Papierpreise. Holzfreie Papiere sind so ist die Friedensmiete zugrundezulegen, die für möblierte j über Nacht erneut um 55 Prozent erhöht worden. Der Räume gleicher Art und Lage üblich war. Für die Zeit! billigste holzfreie Kanzleibogen kostet jetzt im Einkauf vom 1. Oktober 1922 ab werden für möblierte Räume 5 Mark! Ein Halbwegs anständiger Briefbogen mit Um- ' Kleinverkauf fortab mindestens 15 Mark kosten wird. Eine Briefpackung mit 25 Briefbogen uud 25 Um- Obft-Berkaus. Der nächste Obflverkauf findet So«uave«d, de« 4. Aovemöer dss. Is., «ach«. 2—5 Mr tm Heinrich'schen Keller statt. Htteudorf-Hkrilla, den 1. November 1922. Der Gemeindevorstand. Fuhrenvergebung, Die Abfuhr von 5400 Stück Dachziegel vom Her* strllungsplatz de« Baumeisters Großmann in Hermsdorf nach der hiesigen Radeburgerstraße soll an den Rtndestfordernden vergeben werden. Laden ist zu übernehmen. Wagen wird gestellt. Angebote bis 4. d. Mts. erbeten. Htteudorf-HLrissa, am 1. November 1922. Der Gemeindrvorstand. krMiu Nr ?««rt««r Nr Mi»l- uö ZretterSi« NM Zteun- »dr«-. Das Landesfinanzamt Dresden hat mit Wirkung vom 1. November 1922 ab eine Erhöhung der seit 1 Oktober 1922 gültigen Werte der Natural, und Sachbezüge um 100 vom Kundert, das ist da» 4*/, fache der vom 1. Januar 1922 mr geltenden Werte für dir Berechnung des Steuer abzugs vom Arbeitslohn vorgenommen. Radeberg, den 1. November 1922. Das Finanzamt.