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Brotmarken - Ausgabe. Donnerstag, den 29. Anni 1922, avends 5 öis */z 6 Mr findet in den üblichen Ausgabestellen die Verteilung der Brotkarten statt. Httendorf-Hkrilla, am 27. Ium 1822. Der Gemeindevorstand. Umherlaufen von Hunden. Er ist begründete Klage darüber geführt worden, daß umherlaufende Hunde, Personen durch Anbellen, Beschnüffeln usw- belästigen und ängstigen. Auch nachts treiben sich ost größere Hunde auf den Straßen umher und belästigen die Paffanten. Die Hundebesttzer werden daher ersucht, ihre Hunde, soweit cs sich um größere und bissige Tiere handelt, möglichst an der Leine zu führen und dafür Sorge zu tragen, baß die Hunde nachts die Gehöfte nicht verlaffen können. Befolgung dieses Ersuchens ist ,m eigenen Interesse der Hundebesttzer erforderlich, da sie für Verletzungen von Personen durch ihre Hunde nach 8 833 B. G. B. einzu stehen haben. Die Potizeiorgane sind außerdem angewiesen worden, die ordnungsgemäße Entrichtung der Hundesteuer für freiumherlaufende Hunde zu kontrollieren. In einigen Fällen mußte das Nachzahlung«- und Strafverfahren bereits eingeleitet werden. Nach Z 18 der Gemeindesteuerordnung müssen die Hunde die gütige Steuermarke am Halsbande tragen. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Htteudorf-Hkrilla, den 20. Juni 1922. Außenminister Rathenan ermordet. Eine verabscheuungswürdige Tat wird aus Berlin ge meldet. Dort wurde Sonnabend vormittag, wie den meisten Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend Di« Zeitung- erscheint Diens ¬ tag, Donnerstag and Sonnabend. Bezugs-Preis: Monatlich ,5» Mark, l bet Zustellung durch die Boten ,— Wark, s I» KM« höherer Gewalt (.Krieg »d. sonst, f irgeWwelcher Störungen des Betriebes der l ZeMmg. der Lieferanten od. S. Beförderung»- - Einrichtungen) lurt der Bezieher keinen An» l surnch «ns Lieferung »der Nachlieferung der L KMsnG «b.«fMickzahkmgd.Brrug»prrtse». f MttDliWS- Postsch«k-Konto Leipzig Nr. 29148. Schristleitung, Druck u. Verlag Hermann Rfihle, Ottendorf-Okrilla. GevMdche-Mw-Fkmt» KL IW. Nummer Mittwoch, den 28. Juni M2 2^. Jahrgang. Amtlicher Tei!. HurM aus aer ssrchnung Ser Sparkasse vttenüsrr Okrilla auf aas Jahr i-ri. Rechnungs-Abschluß. Einnahmen. 549 992,69 M. K'ffenbcha id E End? der Vorjahres 1035 343,90 M. neue Spareinlagen in 2474 Posten 71 304,43 M- zmückerhalttnc Kapitalien 113 237,17 M. Zinsen 612,50 M. Verwaltung 35 887,96 M. Gi'öveckchr 517,15 M Wertpapierverwaltung 17 280,96 M Insgemein 1 824 176,76 M. Gesamtsuwmt der Einnahmen. Ausgaben. 653 541,06 M Rückzahlung auf Spareinlagen in Posten 707 324,35 M. ausgeliehene Kapitalien 11067,44 M. verausgabte Zinsen 30 022,20 M. Verwaltungsaufwand 20 498 92 M. Giroverkehr 221,88 M. Wertpapierverwaltung 401 500,91 M. Kaffenbcsland Ende 1921 1 824 176,76 M. Gesamtsumme der Ausgaben. Vermögensüberficht. Forderungen. 2 809 296,67 M. Hypotheken, Darlehn und Wertpapiere 4 681,24 M. Sonderrücklaqe bei der Girozentrale 4 335,88 M. Rückständige Zinsen 3 590,76 M. Wert des Inventars 401 500 91 M. Kaffenbestaud am Schluffe des 3 223 405,46 M. sRechnungSjahres Verpflichtungen. 3 223 405,46 M. Einleger-Guthaben Ende 1921 3 223 405,46 M. Die Spareinlagen wurden bei täglicher Verfügung mit 3*/, o/o und die Stroguthaben unt 3 °/g verzinst. Htteudorf-Hkrilla, den 1b. Juni 1922. Die Sparkasseuverwaltung. Richter, Gemeiudevorstand. Lesern schon bekannt sein dürfte, Reichsminister Dr. Rathenau kurz nachdem er seine Villa im Grunewald verlassen hatte, um sich ins Auswärtige Amt zu begeben, erschossen. Er war sofort tot. Die Täter fuhren im Auto nebenher und sausten nach vollbrachter Tat weiter. Als erste Folge dieser politischen Mordtat ist die er neute Verhängung des Ausnahmezustandes zu bezeichnen. Verboten wurden auch Regimentsfeiern und ähnliche Ver anstaltungen. Es soll sofort ein Staatsgerichishof zum Schutze der R-publik gebildet werden. Die Reichsregierung erläßt einen Aufruf und eine Mahnung an das deutsche Volk, worin zur Ruhe und Besonnenheit aufgefordert wird. Die Reichsregierung richtet an die Beamtenschaft, an die Arbeiter und an das gesamte freiheitliche Bürgertum die Mahnung, zum Schutze der Republik treu zusammenzustehen. OerMcheS AUd Sächsisches. <vtl»nd»rf°DkMa, den 27. Juni fy22. —' Mit der stattlichen Zahl von ca. 30 Turnerinnen beteiligte sich der hiesige Turnverein „Jahn" an den am vergangenen Sonntag in Weinböhla stattgesundenen Frauen turnen des Mittelclbc-Turngaues. Trotz schärfster Konkurrenz vonseiten der anderen Vereine war es den Turnerinnen möglich sich als Sieger in allen drei gemeldeten Gruppen plazieren zu können. Die näheren Ergebnisse find: Neun kampf, Frau Bähr, 2. Siegerin mit 157 Punkten. Vereins- riegenturnen! Barrenriege mit 62 Punkten Sieger, Pferd riege mit 64 Punkten Sieger. — Der Siebenschläfer. Unter den sogenannten „Los- tagen" der Witterung, das heißt denjenigen Tagen, an welchen sich da« Los der Witterung, auf längere Zeit ent scheiden soll, ist der auf den 27. Juni fallende Sieben- schläfertag wohl der bekannteste. „Regnet's am Sieben- schläfertag, so regnct's noch sieben Wochen hernach", gilt als eine der berühmten alten Bauerenregeln. Die Volls- meteorologie, die dem Siebenschläfer einen entscheidenden Einfluß auf die Witterung eines bestimmten Zeitraumes zu schreibt, beruht offenbar auf der Wahrnehmung, daß Ende Juni oder Anfang Juli nicht selten in der Witterung sich ein Wandel vollzieht. Die Verknüpfung der Bauernregel mit dem Siebenschläfer ist aber rein äußerlich, und es ist noch nie vorgekommen, daß es nach einem verregneten Sieben schläfer sieben Wochen lang geregnet hat. Auf manchen schönen 27 Juni folgte ein regenreicher Sommer und auf manchen verregneten Siebenschläfer das schönste Wetter. — Die neuen Postgebühren. Die wesentlichsten Ge bühren, die vom 1. Juli 1922 ab im Postverkehr innerhalb Deutschland gelten, sind folgende: Postkarten im Ortsver kehr 75 Pfg., im Fernverkehr 1,50 Mark. Briefe im Orts verkehr bis 20 gr 1 Mark, im Fernverkehr 3 Mark. Die Drucksachenkarte als besonderer VcrsenduugSgrgenstaud fällt weg. Die Karten unterliegen der Gebühr für Drucksachen bis 20 gr. Drucksachen bis 20 gr 50 Pfg. Ansichtskarten auf deren Vorderseite Grüße oder ähnl. Höstichkeitsformeln mit höchstens fünf Worten uiedergeschrieben sind 50 Pfg. Geschästspaprere bis 250 gr 3 Mark. Warenproben bis 250 gr 3 Mark. Päckchen bis 1 kg 6 Mark. Pakete bis 5 kg in der Nahzone 7 Mark, in der Fernzone 14 Mark. Postanweisungen bis 100 Mark 2 Mark. Die Einschreibe, gebühr ist auf 2 Mark festgesetzt. Zahlkarten bis 100 Mk. 75 Psg. Gewöhnliche Telegramme für jedes Wort 1,50 M- mindestens 15 Mark, im Ortsverkehr jedoch 1 Mark für jedes Wort, mindestens 10 Mark. — Gegen die körperliche Züchtigung in den Schulen. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat einen Erlaß herausgegebeil! „Wenn ich auch gerne aner kenne, daß die Anwendung der körperlichen Züchtigung in den mir unterstellten Schulen seit Jahren dauernd zurück gegangen ist, so habe ich doch den Eindruck, daß der von allen bedeutenden Erziehern seit jeher vertretene Grundsatz, wonach die Körperstrafe nur in Ausnahmesällen, wenn alle anderen Zuchtmtttel erfolglos geblieben sind, als letztes, äußerstes Mittel angewendet werden sollte noch nicht bei allen Lehrern und Lehrerinnen die wünschenswerte Beachtung findet. Er liegt mir aber daran, die gesamte Lehrerschaft nicht nur für diesen Grundsatz, sondern darüber hinaus für den Gedanken zu gewinnen, daß die körperliche Züchtigung ein Strafmittel darstcllt, dessen Anwendung mit dem Geiste unserer Zeit nicht mehr vereinbar rst und das daher aus der Schule ganz beseitigt werden müßte. Unbeschadet der be- stehenden gesetzlichen Bestimmungen mache ich daher den Schulauschsitbchörden, insbesondere denjenigen Beamten, die mit den Lehrern und Lehrerinnen in unmittelbarem Verkehr stehen, den Regierung«- und Schulräten und Krrisschul- inspektoren zur Pflicht, ihren ganzen Einfluß dafür einzu setzen, daß der von mir gewünschte Zustand eintritt, und hierzu auch ihrerseits dadurch beizutragen, daß sie an die äußere Schulzucht und an die unterrichtlichen Leistungen keine Anforderungen stellen, die die Lehrer und Lehrerinnen nur mit Hilfe von körperlichen Strafen glauben erfüllen zu können. Die Lehrenden find in Zweifel darüber zu lassen, daß an allen leitenden Stellen diejenigen Lehrer und Lehrerinnen am höchsten geschätzt «erden, die es verstehen, ohne An wendung körperlicher Züchtigung gute Schulzucht zu halten und befriedigende Unterrichtserfolge zu erzielen und daß auch bei etwaigen Beförderungen nach diesem Grundsätze ver fahren werden wird. Noch mehr aber setze ich mein Ver trauen daraus, daß die Lehrenden selbst mehr und mehr zu der Ueberzeugung kommen werden, die Anwendung der körperlichen Züchtigung sei des Erziehers wie des Zögling- gleich unwürdig, und daß sie es als Ehrensache betrachten lernen, bei ihrer unterrichtlichen und erzieherischen Tätigkeit ganz ohne solch Strafmittel auszukommen. Besonders nach drücklich ist zu warnen vor der Anwendung der körperlichen Züchtigung bei Mädchen, die nach übereinstimmenden Urteil nahezu aller Erzichungskundigm unter allen Umständen unter- bleiben sollte, und vor dem Mißbrauch, körperliche Züchtig ungen auch als Strafe für mangelhakte Aufmerksamkeit oder gar für nicht genügende Leistungen eintreten zu lassen. Neben der Warnung ist besonders hervorzuheben, daß ver ständnisvolles Eingehen auf die kindliche Eigenart und eine von Geist und Leben erfüllte Lehrweife, die es versteht, die Teilnahme der Kinder dauernd zu fesseln, körperliche Strafen gänzlich überflüssig macht. — Der Ankaufspreis von Gold für das Reich durch die Reichsbank und Post, der vor acht Tagen von 1100 Mk. auf 1250 Mark für ein Zwanzigmarkstück und von 550 Mk. auf 625 Mark für Zehnmarkstück erhöht wurde, ist infolge der weiteren Verschlechterung unserer Währung für die Woche vom 26. Juni bis 1. Juli d. I. auf 1400 Mark bezw. 700 Mark heraufgesetzt worden. Der Ankauf von Reichssilbermünzen durch die Reichsbank und Post erfolgt vom 26. d. M. ab bis auf weiteres zum dreibigfachen (bis her sünfundzwanzigsachen) Betrage des Nennwertes. Dies sind die höchsten Preise, die das Reich für Goldstücke und Silbermünzen bis jetzt gezahlt hat. Dresden. Der Johannismarkt ist von je her nicht so umfassend als der Herbstmarkt, an dem die Einkäufe für dm Winter uno das Weihnachtsfest erfolgen; aber der Be such war doch groß. Erfahrungsgemäß benutzen die Be wohner der Vororte und dec weiteren Umgebung stets den Sonntag zu Einkäufen. Das ausgezeichnete Wetter be günstigte wesentlich den Besuch. Soweit man übersehen konnte, wurden die Hauptgeschäfte in Kleinkram, namentlich in Küchen- und Hausartikeln, einfachen Stoffen und Stein gut gemacht. Die kostspieligeren Gegenstände, wie Kleider, Spitzen, Tuche, Stickereien, Schuhe, wurden nicht so reichlich begehrt. — In der Nacht zum Sonntag stürzte in einem Hause der Töpserstraße ein 24 Jahre alter Packer mit einer brennenden Petroleumlampe zu Boden, so daß diese explodierte und der brennende Inhalt sich über den von Krämpfen befallenen Mana ergoß. Der mit Brandwunden fast am ganzen Körper bedeckte Mann wurde mit dem Un fallwagen dem Krankenhause Friedrichstadt zugeführ.t — Burgstädt. Var dem Schöffengericht fand am 15. Juni Verhandlung gegen den hiesigen Gaskasfierer Franke wegen verleumderischer Beleidigung des hiesigen Bürger meisters Dr. Rots statt. Sie endete mit der Verurteilung Frankes zu 1500 Mark Geldstrafe. Es handelte sich um dir Ausstreuung von Gerüchten in der bekannten Paßange- legenheit. Der Vorsitzende bemerkte, daß man wegen der Schwere der Beleidigung auf die Verhängung einer Freiheits strafe zugekommcn wäre, wenn man nicht hätte annehmen müssen, daß Franke unter einem hochgradigen Verfolgung-- zwange leide.