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Nummer 72 Freitag, den 23. Juni ^Y22 2^. Jahrgang. Amtlicher Lei!. Die Auszahlung der Gmeruugszvschüsse für Juni an Kriegshinterbliebene erfolgt Areitag, de« 23. d. M. vor«. 10—1 Mr. Etwaige noch m den Händen der Empfangsberechtigten befindliche Lohvdcfcheinigungen find hierbei abzugeben. Httmdors-HkriLa, den 21. Juni 1922. Der Gemeindevorstaud. Umherlaufen von Hunden. Es ist begründete Kluge darüber geführt worden, daß umherlaufende Hunde, Personen durch Anbellen, Beschnüffeln usw belästigen und ängstigen. Auch nachts treiben sich ost gröbere Hunde aus den Straßen umher und belästigen die Paffanten. Die Hundebesitzer weiden daher ersucht, ihre Hunde, sowert es sich um größere und bissige Tiere handelt, möglichst an der Leine zu führen und dafür Sorge zu tragen, daß die Hunde nachts die G-Hösle nicht verlaffen können Befolgung dies«« Ersuchens ist im eigenen Interesse der Hnndebesttzer erforderlich, da sie sür Verletzungen von Personen durch ihre Hunde nach Z 833 B. G. B. einzu- stehen haben. Die Poltzeiorgane sind außerdem angewiesen worden, die ordnungsgemäß. Entrichtung der Hundesteuer für freiumherlaufcnde Hunde zu kontrollieren. In einigen Fällen mußte das Nachzahlung«- und Strafverfahren bereits etngeleitet werden. Nach 8 18 der Gemeindestruerordnunz müssen die Hunde die giltige Sleucrmarke am Halsbande tragen. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Httevdorf-Hkrilla, den 20. Juni 1922. Der Gemrinvevorstand. VettelMiAe AiMorarllmg rur -lvgave einer verveilenererirtärung rar aas ^ecvnungzjavr i-rr. Auf Grund dieser öffentlichen Aufforderung sind zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet: alle Unternehmer, die in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla 1. einen Gewerbebetrieb oder, falls der Betrieb an mehreren Orten in Sachsen pattftndct, das Haupt geschäft, 2. im Falle einer außersächstschen Gewerbebetriebes, die sächsische Hauptbetriebsstätte oder in Ermangelung einer solchen die sächsische Betriebsstätte mit den meisten gewerblichen Hilsspersonen unterhalten, soweit im Kalenderjahre 1921 oder im letzten Geschäfts (Wirtschaft--) Jahr ein abgabepflichtiger Ertrag von mehr als 24000 Mark erzielt worden ist oder da» ab gabepflichtige gewerbliche Anlage- und Betriebskapital am Schluffe des oben bezeichneten Kalender, oder GeschäftS- (WirtschaslS-) Jahrs mehr als 25000 Mark betragen hat. Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung Ver. pflichteten werden ausgefordert, dir Steuererklärung unter Benutzung de« vorgeschriebenen Vordrucks bis 8. Juli 1922 bet der unterzeichneten Gemeindebehörde einzureichen. Vor drucke für die Steuererklärung können von der untzeichneten Gemeindebehörde bezogen werden. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zugesandt worden ist. Sind mehrere Unter nehmer an demselben Gewerbe beteiligt, so genügt e«, wenn einer die Gewerbesteuererklärung abgiebt. Für mehrere selbständige Gewerbe desselben Unternehmers find getrennte Steuererklärungen abzugeben. Für Personen, die unter Pflegschaft oder Vormund schaft oder elterlicher Gewalt stehen, find die Gewerbesteuer erklärungen von dem Pfleger, Vormund oder Träger der elterlichen Gewalt, für juristische Personen und selbständig steuerpflichtige Personenvereinigungen oder Vermögensmaffen von deren gesetzlichen Vertretern, Vorständen oder Geschäfts- führern abzugeben. Wer durch Abwesenheit oder sonst verhindert ist, die Gewerbesteuererklärung abzugeben, kann die Erklärung durch Bevollmächtigte abgeben lassen. Die schriftliche Vollmacht ist der Steuererklärung beizufügen, sofern sie nicht bereit» zu den Akten der Gemeindebehörde gegeben ist. Die Einsendung der Erklärungen durch die Post ist zu lässig, geschieht aber auf Gefahr des zu Abgabe der Steuer erklärung Verpflichteten und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuer erklärung versäumt, kann durch Geldstrafen bis 500 Mark zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 vom Hundert der end gültig festgesetzten Steuer aufcrlegt werden. Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen vorsätzlich bewirkt, daß die nach dem Gewerbesteuer gesetze zu entrichtend? Gewerbesteuer verkürzt wird, wird wegen Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe im fünf- bis zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis erkannt werden (H 36 de« GMibesteuergesetzeS). Wer fahrlässig als Steuerpflichtiger oder als Vertreter oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen bewirkt, daß die Gewerbesteuer verkürzt wird, wird wegen Steusrgefährdung mit einer Geldstrafe bestraft, die im Höchstfälle halb so hoch ist, wie die für die Steuerhinterziehung angedrohte Geld strafe (Z 37 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes im Verbindung mit § 367 der Reichsabgabenordnung). Htteudorf-HLriLa, am 19. Juni 1922. Der Gemeindevorstand. Holzabgabe. Der Gemeinde steht ein kleiner Posten Brennholz zur Abgabe an solche bedürftige Personen zur Verfügung, welche von Bezahlung von Weichseiukommeufleuer befreit find und einen eigenen Haushalt führen. Es wird hierbei daraus hingewiesen, daß nach einer Verordnung des Finanzministeriums verbilligtes Brennholz künftig nur noch an vorerwähnte Personen abgegeben werden darf. Auch Kriegsvrrletzte dürfen nur noch im Falle be- soliderer Bedürftigkeit berücksichtigt werden. Meldungen von hiernach noch Bezugsberechtigten werden öis 24. d. W. im Rathaus — Meldeamt — entgegengenommen. Httendorf-Hkrilka, am 22. Juni 1922. Der Gemeindevorftanb. OertlicheS «ad Sächsisches. Gttendors-Gkrtlla, den 22. Juni ,922. — In die Listen zum Volksbegehren haben sich im hiesigen Orte 323 Personen eingeschrieben. Das vorläufige amtliche Gesamtergebnis stellt 820502 Einzeichnungen fest. /v Ein Trauertag war für unsere Gemeinde der ver gangene Sonntag, an dem unser Herr Oberlehrer Kantor Georgi beerdigt wurde. Gegen drei Uhr bewegte sich unter Glockengeläut der lange Lrauerzug nach dem Gotteshaus, wo der Sarg vor einer zahlreichen Traurrgemeinde auf dem von Mitgliedern des Gesangsvereins „Gemischter Chor" finnig mit Blattpflanzen und Grün geschmückten Altarplatze aufgebahrt wurde. Nach einem gemeinsam gesungenen Be- gräbnisliedc bot der „Gemischte Chor" aus dem vom Heim gegangenen zuletzt eingeübten Chorwerk „Der Rose Pilger- fahrt" das Lied: „Wie Blätter am Baum". Sodann hielt Pfarrer Gräf die Trauerrede über Offbg. Joh. 14, 13. An der Hand der JesuworteS: „Reine Seele ist betrübt bis in den Tod" kennzeichnete er die tiefe Trauer der Leid tragenden um den teuren Heimgegangenen und tröstete da- mit, daß seine Werke unvergessen sein werden. Sie folgen ihm nach auch ins himmlische Vaterhaus, wo es einst ein Wiedersehn geben wird voll unaussprechlicher Freude. Der Bezirkslehreroerein sang sodann: „lieber den Sternen". Darnach trat Pfarrer em. Werner an den Sarg, um auf Grund des Bibelwortes vom getreuen Haushalter dem Snt- schlastnen amtlich und persönlich zu danken für alle Liebe und Treue während der langen gemeinsamen Amtstätigkeit an hiesiger Kirche. Schuldirektor Endler zeichnete an der Hand des SchristworteS „Es ist mir leid um dich mein Bruder Jonathan" das Charakterbild des Entschlafenen als Lehrer, Künstler und Mensch und rühmte seine hervorragenden Eigenschaften, seine Treue, Bescheidenheit, Friedfertigkeit, Uneigennützigkeit, seinen Humor. Zum Schluß seiner Rede legte er im Namen der von ihm Vertretenen, der Lehrer schaft, des Schulausschuffes, der Kinder und des „Gemischten Chores" das Gelübbe ab, in seinem Sinne weiter tätig zu sein. Lehrer Beger entbot auf Grund des Schriftwortes „Lazarus ist nicht gestorben, er schläft nur" die herzliche Teilnahme der Lrhrervereine und dankte dem Verblichenen für seine treue anregende Tätigkeit. Nun erklang vom Chore der Lehrer gesungen, das Lied: „Stumm schläft der Sänger". Während des Gesanges der Gemeinde trug man den Sarg ans Grab. Und mit dem Gesänge de- Liedes „Wie sie so sanft ruhn" den der Gemischte Chor wehmütig wie aus der Ferne, von der Kirche her seinen Liedermeister als letzten Gruß weihte, sank der Sarg in die Tiefe. Kinder chor und Glockengeläut schloffen die so ernste und eindrucks volle Feier, bei der wohl kein Auge trocken geblieben ist au« Schmerz um den Verlusi des teuren und alloerehrten Mannes. — Das von der Kirche am Grün der Pfarrmauer gestiftete Grab ist reich mit kostbaren Kränzen geschmückt und wird immer wieder besucht von denen, die um den Heimgegangenen trauern und heute noch nicht fassen können, daß er tot ist. Kamenz. Ein schwerere Autounfall hat sich in der Nacht von Sonntag zu Montag auf der Straße nach Kloster St. Marienstern, vor dem letztgenannten Orte, ereignet. Der Kraftwagen ist anscheinend durch falsches Steuern in den Straßengraben geraten, hat dabei einen Baum umge fahren und einen zweiten schwer beschädigt. Die Insassen, eine männliche und zwei weibliche Personen, haben bei dem Unfall empfindliche Verletzungen erlitten; nachdem ihnen durch Herrn Dr. med Rachel die erste Hilfe zuteil geworden war, sind sie in ihre Heimat, angeblich Schwepnitz, über- führt worden. Der Wagen hat ebenfalls schwere Be- schädigungen erlitten; er lag noch am Dienstag vormittag an dem Unglücksort. Lauchhammer. In der Nähe wurde ein ver wegener Raubnberfall verübt. Als am Sonnabendnachmittag die Werklokomotive der Aktiengesellschaft Lauchhammer nach der Koyne-Kohlengrube mit der Löhnung für die dort be schäftigten Arbeiter unterwegs war, stieß sie im Walde auf einen Mann, der mit dem Kopfe auf den Schienen lag. Da der Führer einen Lebensmüden vermutete, stieg er von der Lokomotive ab, um die Strecke freizulegen. Jetzt sprang der mit einem Revolver bewaffnete Rann auf, gleichzeitig eilten fünf Helfer aus dem Versteck herbei. Die Räuber hielten mit den Revolvern das Begleitpersonal der Loko motive in Schach und entflohen mit der Löhnung im Be trage von 140000 Mark aus der Lokomotive. Diese fand man später einige Kilometer vom Tatorte im Walde vor. Die Nachforschungen nach den Räubern blieben bisher er folglos. Weinböhla. Hier war wiederholt schon durch offene Fenster in Wohnungen eingestiegen worden. Dieser Tage wurde der Dieb überrascht und auf der Flucht nach Coswig festgenommen. Ec hatte Beute von weit über 16000 Mark gemacht. Es handelte sich um einen Arbeiter Rieck aus Dresden, der dem Amtsgericht Meißen zugeführt wurde. Hohenstein-Ernstthal. Ein Ladenkaffenräuber wurde hier nach aufregender Verfolgung, die sich bi« in einen Nachbarort hinzog, in der Person des 26jährigen Bäckergehilfen E. O- Kaufmann au« Zwickau verhaftet. Crottendorf. In der Nacht zum Sonnabend ist auf der Chaussee nach Scheibenberg auf Flur Oberscheibe der 24 jährige Prokurist Seifert aus Neundorf mit seinem Motorrad tödlich verunglückt. Bei Morgengrauen wurde er in der Nähe des Kalkwerks in einer großen Blutlache mitten auf der Straße unter seiner Maschine tot aufgefunden. Ungefähr 7 Meter von dem Körper des Verunglückten lagen seine Mütze und Autobrille, die Laterne des Motorrades war zertrümmert, da« vordere Schutzblech und die Lenkstange waren stark verbogen, sämtliche Bremsvorrichtungen der Maschine waren eingestellt. Wolkenstein. Am vergangenen Sonntag fand man auf dem Wege zur nahen Himmelmühle die Leiche eine« allem Anschein nach dem Arbeiterstande angehörenden Manne« in den mittleren Jahren. Es erscheint zweifelhaft ob e« sich um einen Unglücksfall oder ein Verbrechen handelt. Plauen. Das heftige Gewitter, das am Sonnabend nachmittag über unserer Stadt stand, hat auf den Fluren Reusa, Kleinsriesen, Sorga und Tauschwitz erheblichen Schaden angerichtet, indem über die erwähnten OrtSleile ein wolkenbruchartiger Regen mit starkem Schloßenfall niederging. Dabei fielen die Eiskörner minutenlang so dicht daß sie stellenweise 10 Zentimeter hoch lagen. Oelsnttz i. V. Ein gefährlicher Brand brach am Montag nachmittag kurz vor Arbeusschluß im Garntrocken raum einer hiesigen Teppichfabrik aus. Obwohl der Brand nur wenige Minuten dauerte, ist doch durch Vernichtung des erst vor kurzem eingebauten teuren Trockenapparates und der in dem Raume befindlichen Woll- und Jute-Garne ein Schaden von mehr al» 200000 Mark entstanden. Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend Schriftleitung, Druck u. Verlag Hermann NSHle, Ottendorf-Okrilla. Postscheck-Konto Leipzig Nr. 29148. höherer Beioalt (Krieg od. sollst. Störungen de« Betrieb« der Di» ^i?tt«»d»rs«r erscheint Diens- 1 tag, Donnerstag und Sonnabend. ff Beengs-Preis: Monatlich ^0 Mark, s bei KHrünng dnrch di« Bote« ,— Wark, t