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Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend Postscheck-Konto Leipzig Nr. 29148. Schristlettung, Druck u. Verlag Hermann RSHle, Ottendorf-OkrMa. DrmifM Dir» M. ML Nummer 68 Mittwoch, den ^uni ^922 «» ^VL«d«f« Zeitmw' «scheint Dien», tag, Vamrersta? und Sonnabend. B«»ug»»Prei»: Monatlich ^0 Mark, bei Austellnng durch die Boten ,— Mark. I« -faL« höher« Gewalt (Krieg od. sonst. ir^»»«lch« Störungen de» Betriebe» d« Zeit«««, der Lieferanten od. d. Beförderung*- LturtchtmPeuf Hut d« Bezieh« keinen Äu- s«»ch Es Lieferung od« Nachlieferung d« ZMm, M. «ufASchzahtuu, d. Bezu»^r«is«. Amtlicher Teil. Gewerbelifte«. Dir mit Einreichung der zugestcllten Gewerbelisten noch säumigen Grundstücksbesitzer werden nochmals aufgefordert, die Listen nunmehr umgehend hierher abzugeben. Die Säumigen können mit den in H 202 der Reichs- obgabenordnung angedrohlen Strafen belegt werden. Htteudors-Hkrilla, am 13. Juni 1922. Der GrmeindrvorVsnd. Volksbegehren. Die Eintragungsliften für das Volksbegehren liegen vom 6. vis mit 19. Juni dss. As. während der geordneten Dienstzeit im Rathaus (Meldeamt) zur Eintragung aus. An den beiden Sonntagen 11. und 18. Juni d. I. ist vormittags von 9 bis 12 Uhr die Ein tragung möglich. Eintragung-berechtigt sind alle reichs- deutschen Männer und Frauen, die am Tage der Eintragung das 20. Lebensjahr vollendet haben und in Sachsen wohnen, es sei denn, daß sie vom Stimmrechte z. B. wegen Ent mündigung oder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ausge schloffen sind, oder daß ihr Stimmrecht aus irgend einem gesetzlichen Grunde ruht. Ucber die sonstigen Bestimmungen wird im Rathaus Auskunft erteilt. Htteudorf-HLrilla, den 29. Mai 1922. Der Gemeindevorstand. vertliches »Nd Sächsisches. Dtt«ld»rs.D!rtlla, dm ir. Juni z922. — Der vergangene Sonntag war ein Regensonntag. Der Himmel bildete schon früh eine einzige ^graue Wolken wand. Vormittags setzte mit mehrfachen Unterbrechungen Regen ein. Gegen Mittag schien es, al« ob sich die Witterung wieder aufhellen wollte, aber in der 2. Nach- mtttagsstunde ging Sprühregen nieder, der sich im Laufe de» Nachmittags mehr und mehr verdichtete. Dar Wetter wird manchem Touristen das Konzept verdorben haben, aber unseren dürstenden Fluren und Neckern brachte es den so nötigen und seit Tagen erwünschten Regen, der wieder einmal zur rechten Zeit kam, um das Gedeihen der Früchte zu fördern und einer Mißernte zu begegnen. — Unter reger Beteiligung der Bezirk-Vereine fand am vergangenen Sonntag in Arnsdorf die Turnhallenwethe statt. In den damit verbundenen Bezirkswetturnen des Bezirk- Radeberg konnte Herr Lchrer Stiefler vom Turn verein „Jahn" den 3. Sieg erringen. — Vom Holzmarkt. Die Zurückhaltung am deutschen Holzmarkt bleibt weiter bestehen. Sowohl in den Kreisen der Sägewerksbefitzer wie der Holzhändler und Verbraucher giebt es Leute, die ihre Maßnahmen im Sinne einer Senkung der deutschen Mark einstellen. Es wird mehrfach darauf hingewtesen, daß eine Steigerung der Holzarbeiter« löhne bevorstehe und daß diese im Verein mit den am 1. Juni etngetretenen Frachterhöhungen notwendigerweise mindesten« zu einer Stabilisierung der augenblicklichen Be wertung am Holzmarkt führen müssen. Die Bestände an gutem, gepflegtem Schnittholz find gewiß weder in Bayern noch in Württemberg, noch im Rheinland oder in Westfalen, erheblich, aber es unterliegt keinem Zweifel, daß in gering wertigen Sorten, wie z. B. in angeblauter Ware aller Arten während der Herbstmonate, vielleicht auch schon im Spät sommer, aus Pommerellen eine starke Einfuhr einsctzcn wird. Ran glaubt sogar, daß Kongreßpolen über gewisse Ueber- schüffe in unbesäumter Stamm- und Zopfware, die es für den Bedarf des deutschen Marktes eingeschnttten hat, al« da» Geschäft nach England zu versagen begann, verfügen wird. Hermsdorf. In der Zeit vom Sonnabend zum Montag find au« der hiesigen Metallwarenfabrik von Wenke 4 Treibriemen gestohlen worden. Liegau. Gestohlen wurden vergangene Woche aus einem hiesigen Grundstück 18 Hühner und ein Truthahn so wie dazu gehörige« Futter und verschiedene andere Sachen. Verdächtig sind zwei mit Rucksäcken versehen gewesene jüngere Radfahrer, die mit ihrer umfänglichen Beute in der Richtung nach Dresden davongefahren find. Dresden. In der Nacht zum Sonntag haben sich an den Elbufern zwei aufregende Szenen abgespielt. Gegen Mitternacht erdröhnte am Teraffenuser ein Revolverschuß, und man fand dort einen etwa 30 Jahre alten Mann, der sich in den Kopf geschossen hatte, bewußtlos vor. Mit dem Unfallauto nach den Krankenhause gebracht ist er dort bald seiner Verletzung erlegen. — Ferner vernahmen gegen 2 Uhr früh Leute am Königsufer Hilferufe von der Elbe her. Dort war eine in der Jordanstrabe wohnhafte Frau in den Strom gesprungen, aber noch lebend wieder herausgebrachl worden. Die 41 Jahre alte lebensmüde Frau wurde in der Heil- und Pflegeanstalt untergebracht. Wilthen. Nach dem Beschlusse des Festausschusses findet da« Heimatfest (verbunden mit 700 Jahrfeier) nun mehr bestimmt Sonntag, den 16. Juli, statt. Die aufge- stellte Festordnung ist außerordentlich reichhaltig. Glauchau. Die Leichen eine« Selbstmörderpaares, da« am ersten Pfingstfeiertage den Tod in der Mulde bei Jerisau gesucht und gefunden hat, sind jetzt unterhalb Jerisau gelandet worden. Es handelt sich um einen etwa 23 Jahre alten Mann und ein gegen 20 Jahre alte« Mädchen. Bis jetzt konnten die Persönlichkeiten noch nicht festgestellt werden. Ann ab erg. Freitag abend gegen 10 Uhr fuhr ein von Oberwiesenthal kommender Kraftwagen in der Nähe der Mühlertschen Seitenfabrik in einer Kurve gegen einen Baum. Sämtliche sechs Insassen wurden herausgeschleudert. Der Leutnant a. D. Heinz aus Niederwürschnitz war sofort tot. Alle anderen wurden verletzt, eine Dame sehr schwer. Auch ein Spaziergänger, der sich gerade an der Unfallstelle befand, wurde überfahren und schwer verletzt. Plauen. Auf dem hiesigen Schützenplatze kam ein 13 jähriger Schulknabe in einer Raubtierschau dem Wolf«- käsig zu nahe, so daß dessen Insassen dem Unvorsichtigen mehreren Biffen schwere Verletzungen an Händen und Armen beibringen konnten Die Durchführung des Reichsmietengesetzes in Sachsen. Das vom Reichstag beschlossene Reichsmietengesetz sieht vor, daß die einzelnen Länder die Ausführungsbestimmungen dazu zu erlassen haben. Da das Reichsmietengesetz, das zunächst auf 4 Jahre Geltung haben soll, bereits 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, ist es wenig verständlich, warum die sächsische Regierung die notwendige Ausführung«- Verordnung bis jetzt noch nicht veröffentlicht hat. In dieser Woche tritt in Dresden ein Ausschuß, bestehend aus Abge- ordneten aller Parteien sowie besonderer Sachverständiger Mietern und Vermieterseite zusammen, um einen vom Landeswohnungsamt ausgearbeiteten Referentenentwurf durch zuberaten. Ehe dieser Referentenentwurf gesetzliche Gültig keit erlangt, dürfte mindestens noch eine Woche vergehen. Hinzu kommt, daß die Regierung vorgesehen hat, den Ge meinden die näheren Ausführungsbestimmungen zu überlassen. ES dürfte also der Fall eintreten, daß die Mieter und Ver mieter in den sächsischen Gemeinden unter Umständen am 1. Juli noch nicht wissen, welche Sätze sie auf Grund der gesetzlichen Miete zu bezahlen haben. Der Referenten- entwurf des Landeswohnungsamte» steht zunächst vor, daß dar Reichsmtetengesetz nicht allgemein durchgeführt, sondern unter Umständen kleine Städte und Landgemeinden davon ausgenommen werden können. In diesem Falle würde die Regelung des Mietzinses wie bisher durch die Einigungs ämter erfolgen. Auch in den Großstädten, wo da« Gesetz auf jeden Fall Geltung erhalten wird, bleibt es dem freien Ermessen von Mieter und Vermieter überlassen, ob sie auf die sogenannte gesetzliche Miete sich einigen, oder ob sie den Mietpreis frei vereinbaren wollen. Um der Ge fahr einer übermäfigen Mietsberechnung vorzubeugsn, sollen künftig alle Vereinbarungen über Neufestsetzungen von Mieten der örtlichen Behörde gemeldet werden. Als Friedensmiete gilt der am 1. Juli 1914 gezahlte Mietzins. Der Referentarentwmf setzt die Grundmiele vom 1. Juli 1922 an auf 85 Proz. des Betrag« der F'ikbrn«. miete einheitlich für das Land fest. Er geht dabei von dem Gesichtspunkte aus, daß in der Friedensmikte etwa 15 Proz. zur Bestreitung von Betriebs- und Instandsetzungskosten ent halten waren. Für diese Zwecke treten künftig zur Grund miete besondere Zuschläge, die zusammen mit der Grund- j miete dann die sogenannte gesetzliche Miete ergeben. An Zuschlägen sind vorgesehen, ein Zinsendienstzuschlag in Höhe von 15 bis 25 Proz. der Grundmiete, ein Betriebskosten zuschlag, der zwischen 50 und 110 Proz. der Grundmiete festgesetzt werden kann und der die VerwaltungSarbcit, die Verficherung«gebühren, Steuern, Wasser- und Gasrechnungen sowie ähnliche andere Ausgaben des Vermieters enthalten soll. Ferner ist ein Zuschlag für laufende Instandsetzung«- arbeiten in der Höhe von 60 bi« 120 Proz. zur Grund miete vorgesehen, außerdem ein Zuschlag für große Jnstand- setzungsarbeiten 100 bis 200 Proz. Zu diesen vier Zu schlägen tritt noch eine Abgabe von 5 bi« 10 Proz. der Friedensmiete für einen Ausgleichfonds für in Not geratene Vermieter sowie gegegcnenfalls Zuschläge für gewerbliche Räume. Schließlich kommt noch zu diesen Beträgen, die die gesetzliche Miete darstellen, die Wohnungsbauabgabe, die für 1922 50 Proz. der Friedensmiete beträgt und die zur Herstellung von Neubauten verwendet werden soll. Der Referententwurf steht vor, den einzelnen Städten alle näheren Bestimmungen über die Zuschläge zu überlasse» Bei dieser Sachlage kann eS sehr wohl passieren — voraus« gesetzt, daß der Referentenentwurf von der Regierung ge nehmigt wird, was sehr wahrscheinlich ist — daß eine Ge- meinde durchweg die niedrigsten zulässigen Prozentsätze der Zuschläge, eine andere Gemeinde aber die höchsten zulässigen Prozentsätze al« Norm aufstellt Es ist aber auch vorgesehn daß von einer prozentualen Pauscholberechnung der Zuschläge abgewichen werden kann und an Stelle dessen die Einzel berechnung tritt. Die Gemeinden werden auch hier die letzte Entscheidung haben. Die Berechnung der gesetzlichen Miete. Wir wollen nachstehend an einem Beispiel erläutern, wie sich ab 1. Juli die Mietsberechnung gestalten. Wir setzen zunächst den Fall, daß die niedrigsten Sätze fegelegt werden. Dann würde sich der Mietzins bei einer jährliche« Friedensmiete von 500 Mark wie folgt gestalten: 1. Grundmiete 85 Proz. der Friedensmiete . 425,— R. 2. Zinsendienstzuschlag 15 Proz. d. Grundmiete 63,75 M. 3. Betriebskostenzuschlag 55 Pr. d. Grundmiete 212,50 M. 4. Zuschlag für laufende Instandsetzung 60 Proz. der Grundmiete 255,— M. 5. Zuschlag für große Instandsetzung 100 Proz. der «rundmiete 42S,— M. 6. für AuSgleichsond« 5 Proz d. Frieden-miete 25,— M. 7. Zuschlag f. geweibl. Räume (gegebenenfalls) 8. Wohnungsbauabgabe 50 Proz d. Friedens«. 250,— M. zusammen: 1656,2b M- Da« würde im geringsten Falle also ein Heraufsetzeu )er Friedensmiete von 500 auf 1656 Rk. bedeuten. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, daß durch die Richtlinien der Wohnungsämter bereit« jetzt etwa 100 bis 150 Proz. der FriebenSmiet« mehr gezahlt werden, so daß der Sprung nicht so grob ist al« er im ersten Augenblick erscheint. Wesentlich höher würde sich allerdings die Miete gestalten, wenn eine Stadt die höchsten zulässigen Zuschläge übernimmt. Dann wird sich die obige Rechnung wie folgt stellen (wieder da« Beispiel mit 500 Mark Friedeu«miete angenommen); 1. Grundmiete 85 Proz der Friedentmiete 425,— M. 2. Zinsendienstzuschlog 25 Proz d. Grundmiete 106,25 M. 3. Betriebkostcnzuschlag d. Grundmiete 110 Pr. 467,50 R. 4. Zuschlag für lauf. Instandsetzung 120 Proz der Grundmiete 510,— M. 5. Zuschlag für große Instandsetzung 200 Proz. der Grundmiete 850,— M. 6. für Ausgleichsfonds 10 Proz d. Friedensmikte 50,— M. 7. Zuschlag f. gerwerbl. Räume (gegebenenfalls) 8. Wohnungsbauabgabe 50 Proz d. Friedensm. 250,— M. zusammen: 2658,75 M. In diesem Falle würde also mehr al« eine Verfünf fachung der Friedensmiete und mehr al« ein Verdoppelung der jetzigen Miete herauskommen. E« muß den Gemeinde behörden überlassen bleiben, hier den richtigen Mittelweg zu finden, der einmal die Mieter nicht unerträglich belastet andererseits aber auch dem Hausbefiß da« Lebensnotwendige für den Betrieb seiner Häuser und die Erschwingung der ihm vom Staat aufgebürdeten Lasten gibt^ Lovis alle A-rtslk vsri Kaututtrsinixkeiten, tiautSussckUixen, v/iL ckän, /Nitesser, usv. versckvmäen äurck tZxl, üedraurk äer eekten HlLLkLNpserS - AsLi-LLkrvLkä.- von » vo , Lsaodeal, ru diden,