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Ottendorfer Zeitung : 12.04.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-04-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1811457398-192204120
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1811457398-19220412
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1811457398-19220412
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Bestände der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Ottendorfer Zeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-04
- Tag 1922-04-12
-
Monat
1922-04
-
Jahr
1922
- Titel
- Ottendorfer Zeitung : 12.04.1922
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M Wirkungen des NeichMieLengesetzes. Die Bestimmungen des Reichsmietengesetzes sind in 24 Paragraphen enthalten und der letzte Satz des H 24 lautet: „Das Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1926 außer Kraft." Diese Vorschrift ist in letzter Stunde in das Gesetz hinA«gebracht worden. Vereinbarte nnd gesetzliche Miete. Vermieter und Mieter haben fortan die Wahl zwischen ver einbarter nnd gesetzlicher Miete. Die entscheidende Bestimmung Sarnber bildet der erste Absatz des Z I: „Der Vermieter wie der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils kann jederzeit rem anderen Vertragsstellcr gegenüber erklären, daß die Hohe drS Mietzinses nach den Vorschriften dieses Gesetzes berechnet werden soll (gesetzliche Miete). Die Erklärung bedarf der schriftlichen Form. Sie hat die Wirkung, daß die gesetzliche Miete vom eisten Termin ab, für den die Kündigung nach §565 des Bürgerlichen Gesetzbuches zulässig sein würde, an die Stelle des vereinbarten Mietzinses tritt." Wohl zu beachten ist hier der Hinweis auf die Kündigung. Im übrigen ist es klar, das; der Vermieter wie der Mieter sich sür die Miete entschei den wird, bei der er besser wegkommt. Um das ermessen zu können, muß man die Nussührungsbcstimmungen zu dem NeichSmietengesetz noch abwartcn, und auch dann werden Ver mieter und Mieter erst durch die Erfahrungen klug werden. Die Berechnung der gesetzlichen Miete ist nicht einfach. Es wird darüber zahllose Streitigkeiten geben. In § 2 wird die Berechnung der gesetzlichen Miete ge regelt. ES ist dabei „von dem Mietzins auszugehen der sür die mit dem 1. Juli 1914 beginnende Mietzett vereinbart war (Friedcnsmiere). Der in der Friedcnsmiete für Betriebs- und Instandsetzungskosten enthaltene Betrag ist abzu- rechnen. DaS gleiche gilt für Vergütungen, die in der Friedens- miet« sür die Heizstoffe für Sammelheiznng oder Warmwasser versorgung oder für andere von der obersten Landesbehörde bestimmte Aedenlriftungen (z. B. G l a s v e r s i ch e r u n g) ent halten sind Tie oberste Landesüebörde hat für die abzurech nenden Beträge Hundertsätze der Fricdeusmiete sestzusetzen. Der sich nach Abzug dieser Hundertsätze ergebende Betrag bildet die Grundmiete" Die übrigen Absätze deS § 2 betreffen die Verpflichtung deS Vermieters, dem Mieter über die Höhe der Friedensmiete Aus kunft m erteilen, nnd, falls die Höhe der Friedensmiete streitig ist, die Festsetzung der Friedensmiete durch das Miet- elmgungsamt. Ausgleichend hat auf Antrag eines Vertrags- tcils das Mieteinigungsamt zu wirken, wenn „in einem Ge bäude die Friedensmieten der einzelnen Wohnungen oder Räume in einem offenbaren Mißverhältnis zueinander" stehen. Z »schlüge zur Grnndmicte. 8 3 behandelt die Zuschläge zu der Grundmiete, deren Er mittlung durch den Absatz 1 des § 2 geregelt ist. Die Zuschläge beziehen sich, erstens, auf „die Steigerung der Zinsen einer in der Vorkriegszeit vorhandenen Belastung des damaligen Grundstückswcrtes"; zweitens, auf die „Betriebskosten"; drit tens auf die Kosten für „laufende Instand'etznngsarbeiten" Nach § 4 sind Betriebskosten .^ür das Haus zu entrichtende Steuern öffentliche Abgaben, Versicherungsgebühren, Ver- waltunaskosten und ähnliche Unkosten". Nicht zu berücksichti gen sind dabei „die Kosten der Heizstosfe für Sammelheiznng und Warmwasserversorgung und die von der obersten Landes- behörde bestimmten Nebenleistungen", 8 5 besagt, daß als lau fende Instandsetzungsarbeitcn nicht gelten „die vollständige Er neuerung der Dachrinnen nnd Ablausrohre, das Nmdecken des Daches, der Abputz und Anstrich des Hauses int Äußeren, der Neuanstrich deS ganzen Treppenhauses im Innern, dis Er neuerung der Heizanlage bei Sammelheiznng und Warm wasserversorgung". JnstandfctziingSarbeltrn. Ten Zuschlag sür Inftandsehungsarbeiten, von dem § 3 spricht, hat nach § 6 der Vermieter sachgemäß zu verwenden und dies der Mietervertretung aus Antrag nachzuweisen Die wei teren Bestimmungen des § 6 beziehen sich auf das Eingreifen der Behörden, wenn der Vermieter die Ausführung notwendi- ger lausender Instandsetzungsarbeiten unterläßt oder den Jn- standsehungszuschlag nicht sachgemäß verwendet. DaS Eingrei fen geschieht auf Antrag deS Mieters oder von Amts wegen. Um die Mittel für große Instaudsetzungsarbeiten zu schaffen, ist nach ß 7 „von den Mietern «in weiterer Zuschlag in einem Hundertsatz der Grundmiete i» zahlen, der von der obersten Landrsbebörde sestzusetzen ist. Dieser Zuschlag, der nur für große Instandfetzungsarbeften zu verwenden ist, muß von dem Vermieter an? ein für seinen Hausbesitz besonders einzurichten- dcs Hauskonto eingezahlt werden, über das der Vermieter nur mit Zustimmung der Mieter verfügen darf. Räume sür gewerbliche Zwecke. 8 iS bestimmt, daß für Räume zu gewerblichen Zwecken, wenn sür sie besonders hohe Betriebs- und Instandfetzungs- kosten entstehen, auf Antrag deS Vermieters non dem Miet- einigungsamt ein besonderer Zuschlag zur gesetzlichen Miete festgesetzt werden kann. Nach ? 11 kann die oberste Landesbe- Hörde die Hundertsötze selbst sestsetzen oder durch die Gemeinde behörden seftsetzen lassen. Vor der Festsetzung sind Vertreter der Vermieter und der Mieter zu hören. Die Kosten der Heizstoffe Ilm die Heimat. Roman von Bruno Wagner. 17) (Nachdruck verboten.) Brennend« Röte war ihm in die Stirn gestiegen. Un ruhig begann er tm Zimmer aus und ab zu gehen. Sollst» er denn «n sich selbst gar nicht denken dürfen? Hintet ihm lag die lange Vorbereitungszeit auf den Lehrerberuf. Nun hakt« er'S erreicht — mit Entbehrungen und Not — das Ziel, dar in mancher Leute Augen fchon etwas Be gehrenswertes war. Er wußte ja, wir stolz Karoline darauf war, einen Mann zu bekommen, der zu den „Ge bildeten" gehörte. Und vor ihm nun dieser Beruf, der seinem Wesen so fremd war, zu dem ihn nichts in seinem Irmern zog. In Kiel; im Verkehr mit jungen gleichstrebsnden Freunde«, hatte er sich auf eigene Faust an die lateinische Grammatik gemacht, und ein älterer Kollege hatte ihm Unterricht im Französischen gegeben. Die Schütze der deutschen Literatur hatten sich ihm erschlossen, wie sie das S-minar ihm nicht geboten. Goethe, Schiller, Lessing, Dh«espe«re. Und nun sollte er das alles begraben? Rein, euch in der Enge wollte er ihnen treu bleiben, das hatte er sich gelobt. Er wollte nicht versauern auf dem Dorfe. Ar beiten wollte er an sich selbst Tag und Nacht. Und jetzt siel i^m wie ein Gottesgeschenk Lie Gelegenheit in den Schoß, einmal herauSzukommen in die Welt, ein Stück zu schauen von ihrer Schönheit. Und jetzt sollte er „Nein" sagen, weil ein törichtes Mädchen weinte? Hatte er nicht auch ein Anrecht auf sich selbst? Er war am Fenster slehengeblieben und sah hinaus. Und wenn er nun doch nachgab? Karoline würde ihm dankbar sein, und ihr Lächeln würde ihn über die bittere Enttäuschung trösten. Schließlich wäre es doch auch nicht anders, als hätte der Baron ihm nie sein Anerbieten ge macht. Langsam drehte er sich um und öffnete die Tür zur Küche. „Fragen Sie Loch einmal, ob Fräulein Karoline kür Sammelheizung und Warmwasserversorgung sowie für andere von der obersten Landcsbehörde brstimmle Ncüenlei- stungen sind nach 8 12 getrennt von der gesetzlichen Miete zu be handeln. Wie diese Kosten auf die Miete umzulegen sind, be stimmt die oberste Lanvcsbchörde. Nach 8 13 kann „das Miet- einigungsamt, gleichviel ob ein Mietzins vereinbart oder die gesetzliche Miete zu zablen ist, aus Antrag eines Vertragslctts anordncn. daß der Vermieter berechtigt oder verpflichtet ist, die Sammelheiznng oder Warmwasserversorgung in gewissen Fäl len ganz oder teilweise einzustellen". Diese Bestimmung nimmt Rücksicht aus jene, denen die Sammelheiznng oder Warmwasser versorgung zu teuer ist. Ter Mietzins sür einen weitervermieteten Mietranm muß nach 8 14 in einem angemessenen Verhältnisse zu dem aus den Raum entfallenden Teile des Haupttnietzinses stehen. Nach 8 15 gelten die aus Grund des Neichsmietcngesctzes getroffenen Entscheidungen des Mieteinigungsamies als vereinbarte Be stimmungen des Mietvertrages. 8 16 betrifft die Räume, auf die dieses Gesetz keine Anwendung findet. Hierher gehören die Räume, die erst nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind. Die übrigen Bestimmungen regeln das Eingreifen der Be- börde», wenn diese Zustimmung verweigert wird, und die Ein richtung eines „Ausgleichsfonds", aus dem für große Jnstand- setzungsarbeiten an wirtschaftlich Schwache Beihilfen gewährt werden können. Die §§ 8 und 9 beziehen sich ebenfalls auf die großen Instandsetzungsarbeitcn. Vertretung der Mieter. Nach ß 17 sind „die Mieter eines Hauses berechtigt (nicht verpflichtet), einen oder mehrere von ihnen mit ihrer Vertre tung in Mietangelegenheiten zu beauftragen (Mietervertretung, Vertrauensmann der Mieter, Mieterausschuß)". Die weiteren ) Bestimmungen des 8 1? sitzen die Befugnisse der Mwterver- 1 tretung auseinander. 8' 18 behandelt die Verpflichtung des ' Vermieters, der Behörde die Friedensmietcn anzuzeigen. ß 19 lautet: „Auf die nach diesem Gesetze den Vertrags teilen znstehendcn Rechte kann nicht verzichtet werden. Eine Vereinbarung, nach der einem Vertragsteile bei Ausübung der Rechte besondere Nachteile erwachsen sollen, ist unwirksam. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auch aus Verträge Anwen- düng, die unter Umgehung oder zum Zwecke der Umgehung des Gesetzes abgeschlossen sind." ß 29 bemerkt, daß sich die Ver pflichtung zur Tragung der Betriebskosten und zur Instand haltung des Mietraumes nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. 8 21 handelt von den Ausführnngsbe- stimmungen. ß 22 von der Übertragung der behördlichen Be fugnisse; Das Gesetz kann erst in Kraft treten, wenn die Aus- führunüsbestimmungen der einzelnen Länder erlassen sind. Politische Kunctschau. VeutlcdlLnL. Die Sachverständigen für Genua. Aus den deutschen Sachverständigen für die Konfe renz von Genua werden drei Unterkornmissionen gebildet, die sich mit industriellen, finanziellen und Verkehrsfragcn beschäftigen werden. Die meisten werden in Berlin zur Verfügung der deutschen Vertreter in Genua bleiben. Nur eine aus acht Personen bestehende Sachverständigenkom mission wird sich gleichzeitig mit den Reichsministern nach Genua begeben. Diese wird voraussichtlich gebildet aus den Herren Geheimrat Bücher, Direktor Krämer, Staats sekretär a D. Bergmann, Bankier Melchior, Handels- kammerpräsident v. Mendelssohn, Geheimrat DuiZberg, Geheimrat Cuno und dem früheren ReichswirlschaftS- Minister Wissell. VersicherungSgreuze für VetriebSbeamte. Der Sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichs- wirtschaftsrates verhandelte über den Entwurf eines Ge setzes betr. Versicherungsgrenzen und Nentsnbemesiung in der Unfallversicherung und nahm einen Arbeitnehmerantrag an, die Versicherungsgrenzen für Betriebsbeamte und selbst versicherte Arbeitgeber auf den zwanzigfachen Betrag der Friedenssätze, also auf 100 OOObzw. 60 000 Mark zu erhöhen. Wieder eine Bluttat der Vesatzungstruppen. Der Bauunternehmer Küster in Wahn wurde von einem französischen Besatzungssoldaten erstochen. Franzö sische Soldaten verlangten in einer Wirtschaft Schnaps, den der Wirt bestimmungsgemäß verweigerte. Küster, der sich in französischer Gefangenschaft befunden hatte, wollte den Soldaten begreiflich machen, daß der Wirt strafbar sei, wenn er den Schnaps ausschenkie. Beim Hinausgehen wurde er dann von einem Soldaten ohne weiteres durch einen Herzstich getötet. Es ist zu hoffen, daß alle Schritte unternommen werden, um Sühne für das Verbrechen her- beizuführen. Sammelmappe für bemerkenswerte Tage»- und Zeitereignisse * Im Preußischen Landtag kam es bei der Debatte über die Vorgänge in Lichterfelde zu Tätlichkeiten zwischen der äußersten Linken und Rechten. * Die Beschwerde Kapps gegen die Ablehnung seines Ge suches um freies Geleit ist vom Reichsgericht verworfen worden. * Lloyd George hielt im Unterhause eine Programmrede über Genua und erzielte ein Vertrauensvotum mit 372 gegen 94 Stimmen. * Neue blutige Zusammenstöße und Meutereien eines Teiles der südirischen Armee haben die Lage in Irland verschärft. * Nach einer erregten Debatte, in der die französische Kam mer die Behandlung der Entwaffnung Deutjchlands in Genua verlangte, wurde dem Ministerpräsidenten Poincars mit 484 gegen 78 Stimmen das Vertrauen ausgesprochen. * In Budapest ereignete sich eine folgenschwere Explosion, durch die sieben Personen getötet und 22 schwer verletzt wurden. KuKlanä. Richtlinien der inneren Politik. Der elfte Sowjet- kongretz beschloß eine Resolution, in der die Regierungs polink gebilligt wird. Der Kongreß stellt fest, daß mit den bisherigen Maßnahmen das Entgegenkommen gegen das Prioaikapital erschöpft ist. Die Partei behält die all gemeine Fühlung und Richtung. Die Nätcorganisationeu wirken für die Beratung und Beschlußfassung über die wirtschaftlichen Fragen. LaS Zentral-Erekutivkonntee muß Organ zur Ausarbeitung der Gesetzgebung sür den Wie deraufbau der Landwirtschaft, Industrie und Finalen werden und sich dazu systematisch zu langwährenden Sessi onen versammeln. ^NgLIN?. Die Königsfrage. Die ungarische Regierung läßt be kanntgeben, ihr Standpunkt habe sich infolge des Hin scheidens des Königs nicht um Haaresbreite verändert. Tie gesetzliche Grundlage, wodurch der Thronverlust des ganzen Hauses Habsburg ausgesprochen wird, dürfe nicht- verlassen werden. Zudem sei bei einer Entscheidung die Zustimmung der Ententemächte notwendig. — Eine Kon ferenz sämtlicher legitimistischer Parteien hat beschlossen, den erstgeborenen Sohn König Karls IV. unter dem Namen Otto 11. als König von Ungarn zu betrachten, dessen Krönung zurzeit durch höhere Gewalt verhindert werde. Die Staatsanwaltschaft hat die Blätter, welche diese Kund gebung brachten, beschlagnahmt und gegen die Verfasser der Proklamation ein Verfahren eingeleitet. Berlin. Wie verlautet, soll demnächst eine allgemeine Nach prüfung der Lebensmittelpreise aus Grund ver Wucherverordnungen vorgenommen werden. In ein zelne Städten, z. B. in Hamburg, sind die Preisprüfungsstellen bereits selbständig vorgegangen. Berlin. Der Reichspräsident hat an den Staatssekretär a. D. Dr. v Krause, den früheren Vizepräsidenten des Preußischen Landtages, zu dessen 70. Geburtstage ein Glück wunschtelegramm gerichtet. Berlin. Der demokratische Rcichstagsabgeordnete Her» mann (Reutlingen), der erst vor kurzem als Nachfolger Con rad Haußmanns in den Reichstag eingezogen war, hat sein Mandat niedergelegt. . Sein Nachfolger im Reichstag ist ein Namensvetter, der Landwirt Hugo Herrmann (Blaufelden). Berlin. Der wegen Hochverrats von Bayern gesuchte 25- jährige Freiherr von Leoprechting ist in Berlin verhaftet worden. Ec soll die Nachricht von einem Bündnis Bayerns mit den Habsburger» zur Aufrichtung einer katholischen Donau- Monarchie verbreitet haben. Berlin. Die Konferenz der drei sozialistischen In ternationalen im Reichstage nahm unter dem Vorsitz Klara Zetkins ihre Vollsitzungen wieder auf. wobei der Eng länder Mac Donald als Vertreter der Zweiten Internatio nale sich mit dem Gedanken einer allgemeinen sozialistischen Konferenz einverstanden erklärte, wenn die Bolschewisten ge wisse Bedingungen dafür erfüllten. München. Der ans Betreiben der badischen Staatsanwalt schaft in Sachen des Erzberger-Mordes in München verhaftete Rechtsanwalt Dr. August Müller, der sich seit dem 20. Februar in Hast befunden hatte, ist aus freien Fuß gesetzt worden. Vern. Au? die Anfrage deS BundeSratS bat der Gesandte im Haag, Minister Carli», sich zur Übernahme deS schweizerischen Gciandtenpostens in Berlin bereit erklärt. Sein« Wahl wird in den nächsten Tagen erfolgen. nicht herüberksmmcn möchte," bat er das Mädchen. Aber die kam gleich darauf zurück: „Herr Jessen möchte nur allein Mittag essen. Vielleicht bekäme ar heute abend Bescheid." Da ging Johannes. Aber sein Herz war schwer, weil er ein schlechtes Gewissen hatte. In ihrem Schlafzimmer hatte sich Karoline ganz auf gelöst auf ihr Belt geworfen und den Kopf in dir Kissen vergraben. Mr Mutter stand daneben und blickte mit gefalteten Händen kopfschüttelnd auf ihr Kind. So kannte sie daS Mädchen noch gar nicht. Aber was sollte man machen? DaS Beste war schon, man hob die Verlobung auf, ehe sie noch veröffentlicht war. Frau Gesine seufzte schwer. Was hatte man für den Jungen — ja, so hatte sie ihn stets genannt — was hatte man für ihn alles fchon getan! Und sie hatte immer von dieser Heirat der beiden Kinder geträumt. Das wäre doch gewesen wie ein Neuergrüncn ihrer Jugendliebe zu seinem Vater. Den Johannes hatte sie deshalb schon von seinen Kindesbeinen an in ihr Herz geschlossen; und nun tat er ihnen das an. Aber sie wollte ja auf ihre Träume verzichten, wenn «S sür ihr Kind besser wäre. Das sagte sie jetzt und strich leise über das Haar ihrer Tochter. Mit einem Ruck fuhr Karoline in die Höhe. Ihre Augen waren vom We'men gerötet, — schreckhaft starrte sie der Mutter ins Gesicht. „Mama!" Sie schrie eS ganz laut. „Mama, du glaubst doch nicht, daß er sie heiraten wird?" „Doch nicht die Baroneß, mein Kind?" fragte Frau Gesine verwundert. „Er möchte vielleicht, aber sie nimmt ihn nicht!" „So? Sie nimmt ihn nicht? Weißt du das so ge wiß ? Und wenn er sür mich gut ist, wird er für sie Wol l genug sein! Oder bin ich häßlicher als sie? Ach, die mit ihren braunen Haaren und ihrem gelben Teint!" Ihre Miene hatte etwas Haßerfülltes angenommen. Dann aber sagte sie kläglich: „Wenn er sie nun aber doch heiratet?" Dir Mutter streichelte ihr die tränenfeuchten Backen: „Abe; Karolinchen, dann laß ihn doch. Du bleibst darum noch lange nicht sitzen, überhaupt, warum haben wir uns so an ihn gehängt? Doch nur, weil er Lein Vetter ist, und weil zwischen Onkel Gottfried und mir — na, d:r weißt ja, al» ich noch jung war. Wir brauchen ihn ja gar nicht. Dn bist das hübscheste Mädchen in der ganzen Stadr und bekommst auch mal was mit. Da kannst du zehn für einen haben. Also, weine nicht, mein Kind — weine nur nicht!" „Aber ich will doch gar keinen andern!" sagte Karo line und fing wieder an zu schluchzen. „Und wenn er jetzt nach Italien reist? Ach, wenn nur die andere nicht dabei wäre!" jammerte Karoline. „Meinetwegen könnte er ja reisen, wenn es nicht anders geht. So schrecklich es ist, ich wollte ja gar nichts dagegen sägen. Liber' wenn ich immer denken muß, daß er mit ihr zusammen ist und daß sie ihm den Kopf verdreht, und daß er mich schließlich ganz vergißt " Sie sank ihrer Mutter an die Brust und weinte still vor sich hin. „Du hast ihn Wohl sehr lieb?" fragte Frau Gesine ganz leise. „Mir darfst du es schon sagen, mein Kind!" Da schlang das Mädchen leidenschaftlich feine Arms um der Mutter HalS, und unter Schluchzen und Lacken kam es heraus — tief betrübt und in seligem Jubel: „Äch, Mama, ich habe ihn ja ganz schrecklich lieb. Ich kann's ihm bloß nicht zeigen. Wer wenn er mich nicht will, dann gehe ich in den See. Ich kann ja ohne ihn nicht leben!" Achtes Kapitel. Am Sonntag abend noch war Johanne? Jeffen be- nachrichügt wocden, daß Tante Gesine und Karoline ihn erwarteten. Mit verweintem Gesicht hatte ihn die Cousine empfangen. Sie fah fo reizend aus in ihrer verlegenen Hilflosigkeit, daß er sie gerührt an sich zog und auf die Stirn küßte. Und in diesem Augenblick wurde ihm der Entschluß nicht einmal schwer, mit dem er gekommen war, auf Lie Reise zu verzichten. (Fortsetzung folgt.)
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