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Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend ! Di» Zeitunq* erscheint Diens- l » tag, Donnerstag und Sonnabend. k j D«)ug»»Preis: Monatlich ,50 Mark, f bet Zustellung durch die Boten Mark. j tt I» Fall« höherer Gewalt iKrieg od. sonst, t u irgendwelcher Slürungen des Betrieber der l - Zeitung, der Lieferanten od. d. Beförderung»» ! e Ltnrichtungeu) hat der Bezieher keinen Än» l U sprach auf Lieferung »der Nachlieferung der d ts ZMm, M. mtfNückzahluog d. Bezugspreises, f !Iiirfts!!n«S' M Azeigedlaii Postscheck-Konto Leipzig Nr. 29148. SchrMeitung, Dn-ck u. Verlag Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. Nummer 32 Mittwoch, den ^5. März ^Y22 2^. Jahrgang. nimmt. Daher sind Vorstellungen beim unterzeichneten Ge- dann ist eS, nachdem die kaufmännische Betriebsweise seit 1. April 1921 bei allen der Bergverwaltung unterstehenden werbenden Staatsbetrieben etngcführt ist, nötig, daß ihnen flüssige Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. /V Welcher Besitz ist der sicherste? Ran sollte meinen, ein schuldenfreies Landgut, welches der Besitzer selbst bestellt, dessen Erträge ihn ausreichend ernähren und die ihm, in Zeiten der Not, gestatten, sich den zur Bewirtschaftung seines e« nicht der Fall. Der stärksten Partei gegenüber läßt sich kein erworbener Recht geltend machen und behaupten. So bald die Regierung der Staatspartei ihren Aufwand und ihre Schulden nicht mehr durch Steuern zu decken vermag, nimmt sie den Eigentümern ihren Besitz in der Form fort, daß sie entweder unerschwingliche Steuern von ihnen ein treibt oder gar zu Zwangshypotheken eintragen läßt, die den reellen Wert des Gutes vielleicht weit übersteigen. Ein heute (1922) mit 200000 Mark in Papiergeld bezahltes Landgut wäre sicher für 3000 Mark in wirklichem Gelde, also in Gold, käuflich. Läßt der Staat auf dieses Gut für sich zwangsweise 40000 Mark hypothekarisch eintragen, so verfällt der Besitzer später dem Bankerot, wenn er diese Schuld in Goldgeld tilgen oder auch nur die Hypotheken- ztnsen in Goldgeld entrichten soll. — Die Unsicherheit de« Landbesitzes teilt sich auch den Hypothekcngläubigern mit. Denn der Staat schiebt sicher die zu erster Stelle einge tragenen Schuldforderungen beiseite, um für seine Zwang«- belastung die bevorrechtete erste Sicherheit zu beanspruchen. — Solange der Staat noch seinen Verpflichtungen gerecht werden konnte, galten die Staatsanleihen für eine unbedingt sichere Kapitalsanlage. Dieses Vertrauen hat sich als irrig erwiesen. Die Käufer von Staats papieren gaben beim An käufe Gold, oder GoldeSwert, in Zahlung und find berechtigt die Auszahlung der Zinsen ebenfalls vom Staate zu fordern. Anstatt dessen erhalten sie Kassenzettel (Papiergeld), dis keine Staatskasse in Gold einlösen kann, weil keines vor- Händen ist. Irgendeine Rechtshandhabe gegen den insolventen Staat steht dem Gläubiger nicht zu Gebot, weil die Staats- Partei bis jetzt durchaus und überall die stärkere ist und bleiben muß, solange es noch Staaten giebt. Ein Bank institut dürfte seine finanziellen Verpflichtungen nicht dadurch sorgung mit elektrischen Strom beschlossen. Aus dem ein gehend durchberatcnen und noch abzuschließendcn Vertrage sei nur kurz folgendes mitgeteilt: Das Ortsleitungsnetz be» flehend au« den erforderlichen Hochspannungskabeln, Trans- formatorenstationen und dem Niederspannungs-Freileitungs- netz wird nach den gemeinschaftlich aufzustcllendcn Plänen von der Ueberlandzentrale zum Selbstkostenpreis zuzüglich 15 o/y für Verwaltungs- usw. Kosten ausgeführt und wird Eigentum der Gemeinde. Die Verzinsung und Tilgung des von der Gemeinde aufzunehmendrn Kapitales wird vom Elektrizitätswerk übernommen und garantiert. Die Ver waltung und den Betrieb de« Leitungsnetzes und die Strom lieferung übernimmt die Ueberlandzentrale zu den jeweilig in Großröhrsdorf giltigen Bedingungen. Das Werk ist berechtigt den der Gemeinde zu leistenden Kapitalsdienst auf die Stromrechnungen der Abnehmer im Einvernehmen mit dem Gemeinderat umzulegen. Nach Ablauf von 10 Jahren kann die Gemeinde al« Großabnehmer den Strom selbst beziehen. Die Kosten der Anlage werden sich auf ca 3 Millionen Mk. belaufen, sie können sich auf 2,2 Millionen Mark durch Baukostenbeitrag von Großabnehmern ermäßigen. Ein schneller Entschluß war notwendig, da die Glasfabrik Brock witz zur Aufnahme ihres Betriebes elektrischer Kraft bedarf und unter Umständen als Abnehmer verloren gehen konnte. Genannte Firma wird einen Betrag von 160000 Mark— 200000 Mark leisten. Mit den noch nötigen Vorarbeiten wird sofort begonnen. — Auf Anfragen an das Kultusministerium ist zu ent nehmen, daß über die Wahl oder Neuwahl von Elternräten vielfach Unklarheit besteht. Deshalb wird amtlich folgendes festgesteüt: Nach einer Verordnung vom 23. Februar 1921 waren die Elternräte nach Z 5 auf drei Jahre zu wählen. Wohnungswesen. Die wöchentliche Sprechstunde in Wohnungsangelegen heiten findet zufolge Beschlusses des Wohnungsausschusies künftig nicht mehr statt. Gesuche um Ausnahme in die Liste der Wohnungssuchenden find Irettag, nach«. 4—6 Mhr schriftlich oder mündlich im Rathaus — Meldeamt — an- zubrtngen. lieber die Gesuche entscheidet der WohnungS- ausschuß, welcher auch die Vergebung der verfügbar werden den Wohnungen nach Maßgabe der Reihenfolge in der Wohnungsliste und nach dem Grade der Dringlichkeit unter strengster Abwägung der einschlagenden Verhältnisse oor- — Einen bedeutsamen Beschluß faßte der hiesige Ge- Gutes notwendigen Zubehör durch Austausch zu beschaffen, meinderat in seiner letzten Sitzung am Freitag. In nament-' ohne dazu des Geldes zu bedürfen, ein solcher Besitz, so licher Abstimmung wurde einstimmig der Anschluß der Ge» sollte man meinen, müßte wohl den Lebensunterhalt seines meinde an die Ueberlandzentrale Großröhrsdorf zur Ver-' Eigentümers unter allen Umständen sichern! Und doch ist nimmt. Daher sind Vorstellungen beim unterzeichnete» Ge- - im Interesse de« ungestörten Fortganges der Betriebe und meindevorstand auch mit Rücksicht auf. die starke Belastung s zum anderen, um die höheren Kosten bei späterer Aus- mit anderen Dienstobliegenheiten nach Möglichkeit zu unter» z führung und weiterer Preissteigerung zu verschieben. So- lassen, oder wenigsten« auf äußerst dringende Fälle zu be- d ' ' l'' Amtlicher Teil. Gemeivdekaffe — Steuereinnahme. Vom 13. März d. I ab ist die Gemcindekafle einschl' Steuereinnahme nur noch nachmittags für den öffcn'lichcn Verkehr geöffnet, vormittag» dagegen geschloffen. Diese Maßnahme hat sich wegen des außerordentlich starken Verkehrs in der Steuerkaffe notwendig gemacht. Httendorf-Hkrilka, am 11. März 1922. Der Gemeinderat. Schornsteinfeger - Gebühren. Die Verbandsversammlung des 5 KehrbeztrkeS hat be schlossen, dem Bezirksschornsteinfegermeister zu gestatten, mit Wirkung vom 1. Januar 1922 ab zu den in der Grund- gebührenordnung der Amt«hauptmannschaft Dresden-N- fest gesetzten Gebühren einen Zuschlag von 200"/g (bisher 75°/«) zu erbeben. Httendorf-HLrifla, am 10. März 1922. Der Berbandsvorfitzende, Richter, Gcmeindevorstand. Diese Bestürmung ist durch eine Verordnung vom 22. Aug. 1921 geändert worden. Demnach find „die Mitglieder der Elternräte in geheimer Berhältnististenwahl für ein Jahr zu wählen". Das gilt auch für die Wahlen, die bereits nach der ersterwähnten Verordnung (23. Februar 1921) vorge nommen worden waren. In einer weiteren Verordnung des Kultusministeriums vom 7. Dezember 1921 werden die Be- ^ükrschulämter ermächtigt, die Amtszeit der Elternräte au«, snahmsweise bis zu Beginn de« neuen Schuljahres zu ver- z längern. — Für die Fahrpreisermäßigung zugunsten der Jugend pflege find für die Zeit ab 1. April 1922 neue Be- ! stimmungen erlassen worden. Die Fahrpreisermäßigung kann ! vom genannten Zeitpunkte ab nur von behördlch anerkannten Vereinen in Anspruch genommen werden. Die Anerkennung wird auf Antrag durch die Jugendämter und, wo solche nicht bestehen, durch die Ortsbehörde ausgesprochen. — Die Regierung hat dem sächsischen Landtage jetzt eine Vorlage über Nachbewilligungen und Neueinstellungen von Anforderungen in die außerordentlichen Staatshaushalt- pläne für 1921 und 1922 zugehen lassen, die sich in der Hauptsache auf die werbenden Unternehmen de« Staates er strecken. Von der rund 297 Millionen Mark betragenden Summe entfallen allein etwa 200 Millionen auf den Kohlen abbau. In der Begründung stellt die Regierung fest, daß der eingestellte Kapitalbedarf der werbenden Staatsunter nehmen infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse ein wesent- lich höherer geworden ist. Die eingetretene Geldentwertung hat zur Folge, daß die in den außerordlichen Haushaltplänen eingestellten Kapitalbeträge vor Ausführung der neue» An lagen, für die sie bestimmt find, nicht ausreichen. Weiter find seit der Einstellung des Kapitalbedarfs im außerordenl- ' lichen Haushaltplan für 1922 bet einzelnen Betrieben neue und dringliche Anforderungen für Neuanlagen aufgetreten, > für die schon jetzt Mittel bereitgestellt werden möchten, weil schränken. Httendarf-Hflrilk, den 9. März 1922. Der Gemrindevorstand Oertüchcö und Sächsisches. <Vtt»nd»rf-VkrtLa, den <4. März ,922. umgehen, daß es anstatt mit Gold seine Zahlungen mit eigenen Solawechseln von sich abzuwälzen versuchte, von denen e« bestimmt wüßte, daß eine Deckung nicht mehr vor handen sei. Der Staat setzt sich über solche Hemmungen hinweg, weil er die Macht seiner Partei hinter sich hat. Mit der Sicherheit von Staat«papieren ist e« also ebenfall» nichts. Welcher Besitz aber in einer Gesellschastsorganisatiou gesichert sein sollte, innerhalb derer e« der stärksten Partei, der Staatspartei, möglich gemacht wird, sich an dem Eigen- tum jedes Landessingeseffenen zu vergreifen, diese Frage ist nur dahin zu beantworten: eine Sicherheit de« Eigentum« wird im Staate niemanden zugestanden! — Während de« letzten Krieges waren die Untertanen nicht einmal in der Lage, ihren allerpersönlichen Hausrat für sich zu behalten; die Staatspartei nahm ihnen fort, was sie brauchte — fit führte eben Krieg! — Die Unsicherheit de« Eigentums unter der Herrschaft de« Staate» ist so groß, daß auch die Versicherungsgesellschaften in Mitleidenschaft gezogen »erden. Denn jede läuft Gefahr durch Steuerauflagen, aufgeuötigte Zwangs-Staats-,Anleihen", oder sonstige verschleierte Ber- mögenrkonfiskatton zum Bankerott gedrängt zu werden. Was nützen einem Versicherten, der Jahrzehnte lang seine Versicherungsbeträge in Gold leistete, die Gegenleistung einer Versicherungsgesellschaft, die diese ihm gegenwärtig nur in fast wertlosen, mit beliebigen Summen bedruckten Kassenzetteln auszahlen kann, mit Scheinen, die nirgends in Geld einzu- wechseln sind! — Jedermann, der jetzt Ersparnisse macht, muß Sorge tragen, dieselben zu verheimlichen und vor dem Zugreifen der Staatsregierung tu Sicherheit zu bringen, die, sobald sie irgend ein Vermögentobjekt erfassen kann, de« Eigentümer Teile desselben durch die Kapitalertrag«steuer, die Umsatzsteuer, die Wertzuwachssteuer, Notopfer, Beihilfen für den Staatssäckel und weitere Erhebungen entzieht und sich selbst aneignet. Eine sichere, zinstragende und unent- deckbare Anlage sür Ersparnisse ist kaum noch auffindbar; eine Sicherung gegenüber den behaupteten „Rechten" der Steuerbehörde an dem durchaus rechtmässigen Besitze eine« Eigentümer- giebt e» nicht mehr. Das Eigentumsrecht ist fast aufgehoben. Die ihr Besitztum selbst bearbeitenden Eigentümer werden durch die Amtirungen de» Staate« nur noch bedroht. Einzig die vom Staate Privilegierten — die Spekulanten, Schutzzöllner und Steuerempfänger — finden einstweilen noch unter dem Schutze de» Staate« ihre Rechnung. Die von der StaatSregierung Betroffenen, die werktätigen Menschen alle und die ausgepauverten Steuerzahler brechen unter den Fehlgriffen und Eingriffen des um seinen letzten Halt ringenden Staates zusammen. Ist jedem un- privilegierten, arbeitsamen Eigentümer erst sein Letzte« vom Staate fortgenommen, dann giebt e« nur noch au«gebeutete, verarmte Notleider. Selbst den staatsberechtigten, bevor- zugten Großbefitzern wird zuletzt die Rentabilität ihres Be sitztum« vernichtet, weil die sich gegenseitig feindlich be kriegenden Staaten dabei sind die Erde in eine Wüstenei zu verwandeln und die Anforderungen einer gesitteten Ge sellschaft zu unterdrücken. Der Staat, die Nation oder dar Vaterland, so benennt sich dir Zusammenrottung brandschatzender Menschen, die die Regierung und Steuererhebung ihrer Partei, der Staatspartei, nur ausübcn kann, weil da« mit Mordwaffen ausgerüstete Militär hinter ihr steht. Kein auf Sittlichkeit begründeter gegenseitiger Vertrag verpflichtet den zwangsweise de« Staate zugeborener Untertan, die Autorität dieser auf Ge walt beruhenden Herrschaftsstelle anzuerkennen. Der dem Staate unterlegene Muß-Untertan ist freilich der ihn drang salierenden, ihn besteuernden und beherrschenden Staatsmacht unterlegen, das moralische Recht der Notwehr dagegen steht auf seiner Seite. Wer dem Staate gegenüber niemal« eine persönliche Verpflichtung anerkannt hat, wer die Tendenz des Staate», auf Grund seine» ihn beseelenden Gewissen», al» unsittlich verwirft, den bindet auch keine moralische Pflicht an die Herrschastsakte dieser ihn besiegenden Groß- Partei. Die Größe einer Partei bedingt noch lange nicht ihre sittliche Qualifikation. Hirchennachrichten. Bußtag, den 15. März 1922. Abends 6 Uhr Predigt gotterdienst mit Abendmahl. Konfirmandenstunden fallen aus, dafür Freitag, nach«. r/,4 Uhr Mädchen, abends 6 Uhr Knaben.