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Ottendorfer Zeitung : 15.07.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-07-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1811457398-192107154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1811457398-19210715
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1811457398-19210715
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Bestände der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Ottendorfer Zeitung
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-07
- Tag 1921-07-15
-
Monat
1921-07
-
Jahr
1921
- Titel
- Ottendorfer Zeitung : 15.07.1921
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m«. ^temva. u«g ns , uni« x SiW^ : Finanz rtgssetztt^ Zeiten del ß gcsüh^ Sachlich r DeutsA ngen «ich Wien w'° n Gebieie r diplo« ehr zu« Handels« or Pro- Lger tn i hat zu . Mini roch vor i wurde en fran- «n, weil erbracht > kommt rgent t« hebet t» Wigdor >ie Aus- slt aus die dor« osen. D» :s der rbände in Post chaftsbuch >de MS' polnE ; über du landwili Mucker »o de und d> w Wir!«' tschaftli^' Minister ist, weil üg gestellt kurz dar, osten zur hält, soN- : Baute" clage zch rcht. Die des Gl' n werde" ur Pre« d. las war l* crn für l, dreien t" ttgendw^ wie verlos Marties oar es. 5 rzählte, t- )eun? u" rS gesck>i^ usgestalt^ Und eld aus ?eide an- -s, Frä"^ ng g°- -St »'S wf wabu j Sie do^ Aber ti^ w steht 'S ungch^ die Ä-d UM r zu -tzteSo^ I^anäel unci Verkedr. Allerlei Postalisches. Eine vorn Reichsposiministe- dvrgenommene Prüfung des Auslandsdienstes hat Ken, daß die Beamten mit den neuen Gebühreuvor- ?'Mn im Auslandsbriefverlehr vielfach nicht genügend Kaut sind. Die Oberpostdireküonen wurden daher an- Kefen, unzureichend freigemachte Briefsendungen nach K Ausland zur Vervollständigung der Freimachung Khugeben. Es wird dabei empfohlen, von der Nück- K abzusehen, wenn damit ein erheblicher Zeitverlust Kunden ist, oder wenn der Absender sich die Rückgabe, ^drücklich verbeten hat. — Triest ist seit der Abtretung schallen nicht mehr Freihasengebiet. Die Absender, die - Postpaketen das Verlangen der Durchfuhr stellen, Vertagung äes AeickstZges. (Aus der 133. Sitzung.) ».Eine Anzahl kleinerer Vorlagen Wnrde ohne Körung tu allen drei Lesungen verabschiedet. yD tzxn Vorlagen befand sich das deutsch- ÄW Ergänzungsabkommen über die Heimschasfung der bei- kKusen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Der Ent- über die Errichtung von BetricdSverbänden in der Bin- dMlfsahrt und die Errichtung von KleinschifferverbLnden du Zweiter Lesung angenommen. Bei der dritten Lesung KKetzes gbe,. anderweitige Festsetzung der Leistungen und KuSge in der Invalidenversicherung wurde die zMge in der Ausschußfaffung angenommen. Beim Gesetz K die Wochenhilfeund Wochenfürsorge, das als- M an die Reihe kam, wiederholte die Abg. Frau Agnes ^hung^ aügelehnten Anträge auf Erhöhung der Unter« . Beiter beschloß daS Haus, die Genehmigung zur Straf« »stolgung der Abgeordneten Hoellein (Komm.) und °Mer (Deutschn.) wegen Beleidigung nicht zu erteilen. Hier« wlgte die gemeinsame Beratung der Gesetze über ^dräiignngsschäden, KolonialschLsen nnd NuslandsschSdcn. Die erste Vorlage bezieht sich auf diejenigen Deutschen, die A oen verlorenen Gebieten und Elsaß-Lotyringen und dem K verdrängt worden sind. Verbunden mit den Vorlagen j, knie EntschädigungZordnung, durch die die Organisation zA das Verfahren der Behörden geregelt wird, von denen die Schädigungen und Vergütungen für jeden Schaden aus An- des Krieges und des Friedensschlusses zu bewilligen sind. Mu gehört außerdem der Ersatz für Aufwendungen sür ^«widrige Verurteilung, Verhaftung, Internierung, Ver- Merung der Ausfuhr und Ausweise, der Ersatz sür Gewalt« Brand, Erpressung sowie der Ersatz sür Verlust an Er« ^dsemwmmen, kür verlorene und beschädigte Sachen und ^Pauschalsumme alZ Ersatz siir den Verlust der Existenz. ^Ersatz beziffert sich sür alle drei Gesetze auf 18 Milliarden M. Nach einigen Atiseinandersetzungen wurde das Ver- . Mungsfchädengefetz genehmigt, ebenso das Kolonialschäden- N und das Auslandsschädengesctz. Die dazu gehörigen Ent» ^"eßungen wurden angenommen, ebenso dis Entschüdigungs- «, "Mg- Alle Gesetze wurden hierauf auch in dritter Lesung ""ebmigt. h. Die Vorlage über die Wochenhilfe und Wochcnfilrforge unter Ablehnung der Anträge der Unabhängigen ange- Kmen. Sodann wurde der Gesetzentwurf über daS Reichs« -ummstZgericht dem Rcchtsausschusse überwiesen. ' , Abg. Brandes (U. Soz.) berichtete über die Verhandlung ° " des Ausschusses sür Volkswirtschaft betreffend die Erwcrbslvsenfürsorge. i Abg. Plettner (Komm.) erklärte u. a., die Erwerbslosigkeit K nur durch den Sturz des kapitalistischen Systems verrnin- 7'1 «erden. Wenn die Gewerkschaften nicht die 10 Punkte ^kennen, die von den Arbeitslosen aufgestellt sind, werden ^.Arbeiter über diese Weggehen und ihren Kampf ohne sie Men. Als der Redner in seinen weiteren Ausführungen auf K Zuruf der Rechten erwiderte, die Mitglieder der Rechten ^abgefeimte Demagogen, wurde ihm ein Ordnungsruf tz Abg. Dißmann (N. Soz.) wies auf die Notlage der deutschen Mitarbeiter hin. Etwa 30000 Mann seien von der Ent- Mng bedroht. Wir haben den Reedern, fuhr der Redner z", 12 Milliarden in den Rachen geworfen, aber wo ist die ^"trolle darüber, wo das Geld geblieben ist? . Neichsarbeitsminister Brauns erwiderte, die Regierung Me in dem einen Falle — dem von Elbing — nochmals ver- Mcn, eine Einigung herbeizuführen. Racy weiteren Bemer ken des Abg. Plettner (Komm.) und des Abg. Simon- Wnlsn (U. Soz.) wurde die Vorlage angenommen. Ein An- K Müller-Franken (Soz.), wodurch arbeitslos gewordenen Weitem der entgangene Lohn durch die Kartelle oder durch Absntionen ersetzt werden solle, die durch Materialsperre eine Meguna veranlaßt haben, wnrde bei Auszahlung des Hauses " 129 Stimmen gegen 108 Stimmen abgelehnt. ^Nachdem noch einige unwesentliche Punkte teils erledigt, M am «ine spätere Zeit hinausgsfchoben worden waren, ver- ^sich das Haus bis zum 6. September. Stürmische Dogen , Kriminal-Roman von Karl von Niegerftein. (Nachdruck verboten.) y., Mhe hatte sofort die Recherchen nach der ange- Richtung ausgenommen. Der Truppenlörper, bei Karl gestanden, war ihr bekannt. Die Jahre, uMend deren er gedient halte, auch. Es war daher nicht ^r, zu konstatieren, an welchen größeren Übungen Karl stilgenommen hatte. Man kam ihr auf der Kom« Montur auf das bereitwilligste entgegen, und mit einer von Aufzeichnungen kehrte sie zurück. Möglich, daß "on Walter durch den Klang des Namens an diesen erinnerte. Wenn nicht, mußten in all Len Orten - Nachforschungen angestellt werden, was natürlich viel " und viel Geld in Anspruch nahm. Als sie Walter die Namen vorlas, schüttelte er bei "leisten das Haupt. Hier und da stutzte er, dann aber Suhlte er wieder mit dem Kopfe. Nein, so war Ler h nicht. Endlich bei einem rief er aus: »Ja, das ist ' ist ganz gewiß." Äo-cmf sie antwortete: »Hoffentlich irren Sie sich hE' H''rr von Walter. Jedenfalls werden wir morgen ^n, woran wir sind." — »Morgen?" di, gewiß. Morgen fahre ich dorthin", und, ihm - d bietend, die er dankbar ergriff, nahm sie Abschied der durch eine neue leise Hoffnung reicher ge- . in der Nacht wurde Käthe durch das rasende Telephons aus dem Schlafe geweckt. — Es r Heide. «Lieh dich sofort an und komm her. Oder bester, ich zu dir und hole dich ab." »Was ist denn geschehen?" »Waller ist aus seiner Wohnung verschwunden." setzen sich der Gefahr aus, daß die Pakete in Italien zwei mal verzollt werden. — Nachnahmen aus eingeschriebene Briefsendungen sowie auf Briefe mit Wertangabe und auf Postpakete und Postfrachtstücke nach und ans Ungarn sind wieder zugelassen. Seit 1. d. M. sind überfcerelegramme zu halber Gebühr wieder zugelassen. Sie müssen in offener Sprache abgefaßt sein und dürfen Handelszeichen und ab gekürzte Ausdrücke nicht enthalten. Zahlen muffen ganz in Buchstaben ausgeschrieben sein. General Srengsr frergelprocben. Crusius zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt. In dem sechsten Kriegsbeschuldigtenprozeß wurde das Urteil gefällt. Es lautete gegen Major Crusius wegen fahrlässiger Tötung aus zwei Jahre Gefängnis und Verlust des Rechtes zum Tragen der Ossiziersunisorin. Die Unterprchungshast von fast fünf Monaten wird auf die Strafe «»gerechnet. General Stenger wurde sreigesprochen. In der Urteilsbegründung wurde seftgestsllt, daß General Stenger am 21. August 1914 in einer Unterredung mit seinem Stabe eine abfällige Kritik über das heimtückische Verhalten verwundeter und gefangener Franzosen geübt habe. Er habe dabei der Meinung Ausdruck gegeben, daß bei diesem hinter listigen Verhalten der Franzosen ecne entsprechende Vergeltung deutscherseits zu erwarten sei. Die Form eines Befehls habe der General nicht gewählt. Später soll er den Offizieren und Truppen zugsrufen haben, daß keine Gefangenen gemacht wer den sollen. Mag er solche Äußerungen auch getan haben, so steht doch fest, daß ein bestimmter Befehl nicht gegeben worden ist. Das Mißverständnis muß auf das Konto des Majors Crusius gesetzt werden. Mit Ausnahme des 1. Bataillons, bei dem Crusius stand, war in keinem einzigen Truppenteile ein Erschießnngsbesehl Stengers bekannt. Es scheiden aber bei Crusius alle Fälle aus, die sich auf den 26. August beziehen, denn am Abend dieses Tages war er seiner freien Willens- Lestimmung Ansolgr seines Geisteszustandes beraubt. Anders dagegen am 21. August. An diesem Tage war der Angeklagte nicht derart geistesgestört, daß er nicht Herr seiner Entschließun gen gewesen wäre. Wenn der Angeklagte behauptet, es habe sich seitens des Generals Stenger um einen bestimmten Br- sehl gehandelt, so habe er nicht richtig zugehört oder nicht richtig aufgesaßt; wäre er überlegt und aufmerksam gewesen, so hät ten die schwerwiegenden Folgen vermieden werden können, denn er mußte wissen, daß es sich um die Tötung von Verwun deten oder Gefangenen handelte, die wehrlos gemacht waren und nickt msbr die Kraft hatten, für ihr Vaterland einzntreten. Strafmildernd mußte in Betracht gezogen werden, daß sein Geisteszustand nicht normal war, strafscharsend aber war, daß er durch seine Maßnahmen das Ansehen des deutschen Heeres schädigte. In Paris hat, wie nicht anders zu erwarten War, die Frei sprechung Stengers bereits die übliche „Entrüstung" hervor gerufen. In besonders scharfer Form verleiht der »Matrn" die ser Entrüstung Ausdruck. Die Reichsregicrung nnd die sächsische Negierung haben die Polizeibehörde in Leipzig beauftragt, die Vorgänge nach Ab- sMnß des Prozesses fcstzustellen. General Stenger war bei Verlassen des Gebäudes freudig begrüßt worden, während die Entente-Vertreter mit Pfui-Rufen empfangen wurden. Es sollen Vorkehrungen getroffen werden, um die Wiederholung derartiger Vorkommnisse auszuschließen. Von unä fern. Eine Bkderwoche für Oberschlesien. Damit auch die in den Bädern nnd Kurorten Weilenden für das „Ober- schlesier-HUfswsrk" spenden können, wird mit Erlaubnis der zuständigen Staatskommissare vom 17. bis 24. Juli in «Leu deutschen Bädern und Kurorten eine Bäderwoche für Oberschlesien veranstaltet. Grsßfeuer in einer Zuckerfabrik. Die umfangreichen Fabrikanlagen der Zuckerfabrik Lüps u. Melcher in Uer- dingen am Rhein sind durch ein verheerendes Großfeuer nahezu vollständig vernichtet Warden. Der Schaden wird aus 10 Millionen Mark geschätzt. Das Feuer ist durch Selbstentzündung im Sacklager entstanden. Pyrsnaenbandiien. Aus Paris wird gemeldet: Der Präfekt des Dejrartements Pyreuoes-orientales Nemyen machte mit seinem Generalsekretär und dem Chefingenieur Mathieu eine Inspektionsreise. Sie mußten plötzlich das Auto verlaffen, da ihnen große GranitLlöcke den Weg versperrten. Kaum waren sie jedoch dem Wagen ent stiegen, als mehrere Banditen sich ihnen in den Weg stellten und ihrs Börsen forderten. Nachdem die drei alle ihre Habseligkeiten anZgeliefert hatten, dursten sie ihren Weg fortsetzen. Das Atte tat auf den Expreßzug Amsterdsm—Paris. Nach Feststellung der Gerichtskommifsio» von Mons ist »Um Gottes willen!" — »Wir müssen auf daS schnellste handeln, sonst ist alles verloren." »Ich bin in fünf Minuten fertig und erwarte dich." Im Nu hatte sie sich angezogen. So schnell wie in ihrem Leben noch nicht. Ohne sich Zeit zu nehmen, über die Sachlage überhaupt nachzudenken. Nur schnell, schnell, schnell. In wenigen Minuten war sie unten. HanS war noch nicht da. Konnte noch gar nicht da sein, so schnell war alles gegangen. »Mein Gott, mein Gott, der Unselige", dachte sie setzt, »alles so auf das Spiel zu setzen. Sich so in Gefahr zu bringen. Sich und den anderen." In diesem Augenblicke raste ein Wagen herbei. DaS war sicherlich Hans. Sie ging dem Wagen entgegen. »Halt, halt!" Und von drinnen beugte sich Hans Heide heraus. »Halt! halt!" rief auch dieser dein Kutscher zu. Ein Ruck an den Zügeln, und der Wagen stand, noch ein paar Schritte fast schleifend. AuS dem Wagen sprang Hans. »Was sagst du dazu?!" — »Unglaublich!" lülnd unverantwortlich auch von Walter. Aber was tun^Hast du eine Ahnung, wo er sein kann, was ihn fortgetrieben hat?" »Ja. Geht noch ein Vorortzug nach H.?" und sie nannte den Ort. Er sah nach der Uhr. »Nein, der letzte ging vor 25 Minuten." »Dann hat er diesen benutzt." »Und wann geht der nächste?" — »In zweieinhalb Stunden." »Gibt es kein Mittel, in der Zwischenzeit hinzu« kommen?" — „Nein!" »Gar keines?" — »Ich wüßte keinS." »Komm", sagte sie plötzlich und trat auf den Wagen zu, »steige ein." — »Kurfürstenstraße 10." »WaS wiüst du dort?" das Eisenbahnunglück bet Henmrgüres ans ein Attentat zurückzusühren. Der belgische VerkehrVmmtster erklärte, daß die Tat nicht von den Eisenbahner» begangen wurde, sondern von internationalen Verbrechern. Ein neues Ferngeschütz. Wie amerikanische Blätter berichten, hat ein Engländer namens Temple ein neues Geschütz erfunden, das fähig ist, ein Geschoß von 5 Tonnen über eine Distanz von 300 bis 500 Kilometern bei einer Schnelligkeit von 8—10 Kilometern in der Sekunde ab- zufchießem fiel! cbbsfcdsu bei ^Luslcklacktunser?. Mehrfach wird dafür Stimmung gemacht, daß die Fleischbeschau bet Hausfchlachtungeu und die Trichinenschau abgeschafft werden. In der Begründung der Anträge heißt es gewöhnlich, daß in gewerblichen Betrieben die Fleischbeschau wohl ihre Daseinsberechtigung habe, nicht aber bei Privat schlachtungen. Demgegenüber muß darauf hinge wiesen werden, daß das geltende Fleischbeschaugesctz vom 3. 6. 1900 die Privatfchlachtungen sowieso von der Fleisch beschau ausschließt, vorausgesetzt, daß das Fleisch aus schließlich im eigenen Betriebe verwendet und nichts da von aLverkauft wird. In K 2 des Gesetzes, der hier in Frage kommt, heißt es ausdrücklich, daß bei Hausschiach- tungen Lie „L eb e n d b e sch a u" wegfälli, „sofern sich keine Merkmale einer die Genußtauglichkeit des Fleisches ausschließenden Erkrankung zeigen". Hierzu gehören nur die schwersten Tierkrankheiien, wie Milzbrand, Nausch- brand, Rinderseuche, Rinderpest, Rotlauf, durch hochgra dige Abmagerung erkennbare Tuberkulose usw. Weiter hin heißt es im ß 2: „Daß, wenn sich die Merkmale solcher Krankheiten auch bei der Schlachtung nicht er geben, auch die Untersuchung nach der Schlachtung zu unterbleiben hat." Also nur, wenn der Fleischer bet der Schlachtung die Merkmale dieser Krankheiten erkennt, daun ist von dem Besitzer die Beschau zu veranlassen. Eine allgemeine Befreiung der Hausschlachtungen von der Beschau auch dann, wenn Fleisch abverkauft wird, würde uur den Protest des gesamten Fleischer gewerbes herausfordern und bei diesem den Wunsch auslösen, auch von dem Beschauzwang befreit zu werden. Denn der Abverkauf der Hausschlachtungen hat eben einen gewerbsmäßigen Charakter und es ist ausgeschlossen, daß hier die Landwirtschaft besser gestellt wird, als das Flei schergewerbe. Es hat seinerzeit ungeheure Mühe gemacht, dem Fleischbeschaugesetz von 1900 wenigstens die Gestalt zu geben, die es jetzt hat. Auf Grund seiner scharfen Be stimmungen für das Inland ist es auch nur möglich ge wesen, die entsprechend scharfen Bestimmungen gegen das Ausland durchzusetzrm Wenn wir jetzt diesen Weg ver lassen und tm Innern die Fleischbeschau lockern, dann be geben wir uns auch des Rechts, dem Auslands gegenüber nach wie vor die gleichen scharfen Bestimmungen zu for dern. Das muß im Interesse unserer Viehbestände als im höchsten Grade bedenklich'bezeichnet werden, Gerade im Hinblick auf die Zukunft dürfen wir die Mittel, unsere Viehbestände gegen das Ausland zu schützen, unter keinen Umständen aus der Hand geben. Nun sind allerdings nach 8 24 des Fleischbeschauge setzes die Landesbehördsn nnd eventl. auch die Polizeibe hörden berechtigt, über die Bestimmungen des Reich sgefetzes hinaus weitergehende Be stimmungen zu erlassen, so z. B. eins Erweite rung der Beschan anch bei reinen Hausschlachtungen. Es ist möglich, daß in Fällen, die Anlaß zur Beschwerde ge geben haben, es sich um derartige Sonderbestim mungen handelt. In solchen Fällen dürften lediglich die Lokalbehörden zu bemühen sein. EericktskaUe. Prozeß gegen einen Wunderdoktor. In Graz fand ei» interessanter Prozeß statt. Der „Wunderdoktor" Hans Rein bacher war wegen Kurpfuscherei angeklagt. Jeden Sonntag pilgerten viele Hunderte von Kranken zu ihm, m der Hand eine gefüllte Flasche, aus der der Wunderdoktor nicht nur jede Krankheit, sondern auch Atter und Aussehen der nicht an wesenden Kranken bestimmte. Er erzielt« ein Rihseneinkom- men, und sogar Professoren und Ärzte sollen sich bet ihm ein gefunden haben. Als er jetzt zur Verhandlung erschien, wurde er von vielen Hunderten von Personen unter stürmischen Hoch rufen zum Gerichtssaale begleitet. Der Wunderdoktor wurde zu 10 000 Kronen Geldstrafe verurteilt. Auf der Straße wurde der Verurteilte von seinen Patienten auf die Schultern ge hoben und unter großen Ehrungen zur Eisenbahn getragen. »Sehen, ob mir Biedefeld sein Automobil borgt." »Mitten in der Nacht?" — »Mitten in der Nacht." »Meinetwegen. Aber nun sage mir eins: was tun wir in H.? Ist Walter etwa dort?" »Ich glaube ja." »Und weshalb?" — »Weil er sein Kind sucht. Weil sein Vaterherz ihn dorthin getrieben!" 8. Kapitel. Heide und Käthe Field hatten kein Glück. Herr von Biedsfeld war gar nicht zu Hause. Er war auf einer Tour mit seinem Automobil. »Was nun?" — „Warten." Das Warten ist aber das Entsetzlichste, was e'n Mensch tun kann. Die Zeit schleicht so langsam dahin, als dauerten Lie Minuten eine Ewigkeit, namentlich wenn von jeder Minute, von jeder Sekunde etwas ab hängen kann. „Wer weiß, ob's überhaupt Zweck hat, hinaus- zufahren." »Er kann nirgend anders sein, als nur dort." »Wenn er nicht schon erkannt und verhaftet ist." »Erkundige dich doch!" Nein, er war nicht verhaftet. Die Erkundigungen, die Seide telephonisch vom nächsten Cafä aus bei den in Be tracht kommenden Polizeirevieren einzog, ergaben das mit Bestimmtheit. »Gott sei Dank. Obwohl es gar nicht ausgeschlossen ist, daß ihn das Unheil im Zuge oder dort an Ort und Stelle erreicht hat. Was tut ein Fremder um diese Stunde in H.? Er muß ja aufsallen; und seine Erregt heit dazu, und sein unsicheres Fragen. Das alles zusammen genommen ... es wäre ja ein Wunder, wenn man nicht aufmerksam auf ihn und wen« er keinen Verdacht erregen würde. Und dann, was tun wir dort? Einer von unS »«rügt doch volltommeu." (Fortsetzung kolgtt-
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