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uppen- fangs- igaben Rück' >aß in Aerück- später gestellt Besitz Fundes Mittel- nichts allen Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend. Bezugs-Preis: Biertrlishrlich beim sibholen von öer Erschastsstelle 1..L Nin., ß-ei ins Haus l,t-2 Mb. Einzelne Nummer 1v pfg. Erscheint Dienstags, Donnerstags unö Sonnabenos Nachmittag. Nslklhsllsszs- AZ. AiMd!ü Nnzetgen-Preis: Die einspaltige Zeile oöer Seren Naum W pfg., Lolislpreis 18 pfg. Bekamen aus öer ersten Seite 40 psg. > Nnzeigen-Nnnshme bis spätestens mittags 18 Uhr »es Lrschrinungstages. Druck unö Verlag von Hermann Rühle, Ottenöorf-Okrilla. . Verantwortlicher Schriftleiter Hermann Rühle, Lrotz-Okrill». . . — Nummer Sonntag, den 8. Dezember lyf8. l7. Sabraalia , UV' 8 -Mn!' wollen, n! Slalter- !ik M« Hunde Amtlicher Teil. Dekanntmachung btlr. AuÄthimg der KrMiltmchlhkrmWfliihi nachts halb 12 Uhr ^gestellt. — Wie der amerikanische Funkspruch „Belmar" vom 29. November meldet, sollen alliierte und amerikanische Truppen Berlin zeitweilig besetzen, um dort Polizeidienste zu versehen. Diese Ankündigung ist natürlich lediglich eine Folge des heillosen Wirrwarrs, der in der Reichshauptstadt herrscht. Solange die Feinde nicht die Ueberzeugung haben, daß hinter der Regierung Ebert-Haase die große Mehrheit des deutschen Volkes steht, solange das Bürgertum gehindert ist, seiner Stellung zar Regierung Ausdruck zu geben, solange weigern sich die Feinde, die Regierung als verstand lungüfähig anzusehen. Um den Ernst ihrer Absichten klar erkennen zu lasten, drohen sie mit einer Besetzung Berlins zu dem Zwecke, dort Ordnung zu schaffen. Vor dieser Demütigung kann uns nur die schleunige Einberufung der National-Ver- sammlung retten. — Das Reichsernährungsamt hat an das Auswärtige Amt eine Note gerichtet, in der es auf die unabsehbaren Folgen hinweist, die der bevorstehende Zusammenbruch unserer Ernährungswirtschaft nach sich ziehen wird. Aus dieser Note folgendes hervorgehoben: Das Durchhalten mit der vorgefehencn Kartoffelration erscheint heute vollkommen ausgeschlossen, und höchstens die Hälfte der Ration wird allgemein ausgegeben werden können. Die Lage der Reichsgetreidestelle hat sich derartig ungünstig gestaltet, daß ihr Lager bestand nur noch bis zum 7. Februar 1919 reicht, und dies nur, wenn die täglichen Zufuhren in gleicher Höhe wie im Vorjahre erfolgen. Dies erscheint aber nach Lage der Transportveryältniffe völlig ausgeschlossen. Nach dem 7. Februar würde sich also günstigsten Falles nur eine Tageskopfmenge von 80 Gramm Mehl, das ist ein Dritte Oertliches und Sächsisches. Vttendorf'Vkrilla, 7. Dezember ,y<8. — Nachdem durch den Aufruf des Rate« der Volksbeauftragten an das deutsche Volk vom 12. November dfs. Js. (Reichsgesetzbl. S. 1303) der Belagerungszustand aufgehoben worden ist, ist die Verordnung über Tanz» vergnügen vom 8. Dezember 1910 (Gesetz» und Verordnungsblatt 1911 S. 2) wieder in Krast getreten. Wenn hiernach auch da« Tanzen im allgemeinen wieder gestattet ist, so müssen doch diejenigen Tanzsäle, die gegenwärtig noch für militärische Zwecke ge braucht werden, den Militärbehörden auch fernerhin unter allen Umständen zur Ver. fügung gehalten werden. Eine Tanzerlanbni« für diese Tanzstätten ist daher, soweit sie für militärische Zwecke gebraucht oder beansprucht werden, von den Ortspolizeibehörden zu versagen. Sobald die fortschreitende Demo» bilisierung eine Freigabe auch dieser Tanz stätten für das Tanzen möglich macht, hat sie unverzüglich zu erfolgen. — Der Weihnachts-Paketverkehr. Wegen der bevorstehenden Weihnachtssendungen richtet die Postverwaltung nachstehende Wünsche an die Absender, deren Erfüllung wesentlich dazu beitragen würde, die glatte Abwicklung des Weihnachts-Päckereiverkehrs zu erleichtern. Die Pakete sind unter Verwendung guter Verpackungsstoffe recht dauerhaft herzustellen. In das Paket ist obenauf ein Doppel der Aufschrift zu legen. Die Aufschrift ist deutlich, vollständig und haltbar herzustellen, der Name des Bestimmungsortes unter näherer Bezeichnung der Lage besonders groß und kräftig anzugeben. Auf den Paketen selbst hat der Absender seinen Namen nebst Wohn ort und Wohnung zu vermerken. Neuestes vom Tage. — In der vorvergangenen Nacht wurde der Voss. Ztg. zufolge in Posen von zwei Trupps von mehr als 80 Mann unter der Führung von Matrosen ein Ueberfall auf ne Sicherheitsposten der Kasernen und Magazine verübt. Die Trupp setzten sich in der 47 er Kaserne in den Besitz eines Maschinengewehres und versuchten nun mit diesem und mit Handgranaten in die Kaserne der Maschinengewehr - Kompanie des 3. Grenadier-Regiments sowie in das Korps Bekleidungsamt cinzudringen. Es kam zu einem regelrechten Kampf zwischen den Trupps und den Soldaten. Hierbei wurden gegen 20 Mann verletzt. Die Posten e-hielten Hilfe und es wurden 35 Angreifer festge nommen und die übrigen verjagt. — Infolge des fast gänzlichen Aufhörens der Kohlenzufuhr für die deutsch-österreichischen Eisenbahnen und des vollständigen Verbrauchs der Kohlenvorräte der Eisenbahnen besteht die Gefahr des gänzlichen Stillstandes des Eisenbahnverkehrs. Der Verkehr der Wiener Stadtbahn wird voraussichtlich Sonnabend eingestellt werden müssen. Auf den Haupt bahnen wird in den nächsten Tagen wahr scheinlich nur je ein Fernpersonenzug in Verkehr bleiben können. Auch der Güter verkehr wird eine weitere Einengung erfahren. Trotz aller Bemühungen der Regierung ist eine baldige Besserung der Lage nicht zu erhoffen. Boden-Versteigerung. Die auf der Lomnitzerstraße aufbereiteten Bodenhaufen sollen Sonntag, Sen r. als. Mir. vormimagr n üdr an Ort und Stelle an die Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung vergeben werden. Otteudorf-Moritzdorf, am 7. Dezember 1918. Der GemeindevorSand. Die bereits bekannt gegebenen Sperrzeiten (8—^»12, 1—4 Uhr) bleiben ebenfalls auf weiteres bestehen. OtteudorstMoritzdorf, am 7. Dezember 1918. * Der Gemeindevorstand. 1. Nach den Vorschriften de« Rates der Volksbeauftragten zu Berlin vom 22. Nov. 1918 werden mit Wirkuug vom 2. Dezember 1918 ab neu der Krankenversicherungspflicht nach der Reichsversicherungsordnung unterstellt: a) Beiriebsbeamle, Werkmeister und andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellung sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, b) Handlungsgehilfen und Gehilfen in Apotheken, e) Bühnen- und Orchestermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwert der Leistungen, ä) Lehrer und Erzieher, e) Schiffer auf deutschen Seefahrzeuqen, soweit sie nicht unter die ZZ 553 b des Handelsgesetzbuches fallen, sowie auf Fahrzeugen der Binnenschiffahrt, wenn sie gegen Entgelt beschäftigt werden und ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst mehr als 2500 Mark, aber nicht mehr als 5000 Mt Entgelt beträgt. 2. Wo die neuversicherungspflichtigen Personen beschäftigt sind, kommt nicht in Frage. Die etwa gewährten Teuerungszulagen sind gleichfalls als Entgelt im Sinne des Gesetzes anzusehen und in das Gehalt mit einzurechnen. 3. Gemäß ß 5 der oben erwähnten Bekanntmachung werden die Arbeitgeber hiermit ausgesordert, diese Personen bei der unterzeichneten Allgemeinen Ortskrankenkasse Klotzsche Und Umgegend, oder bei deren bekannten Nebenstellen mit dem vorgeschriebenen Formulare, die unentgeltlich daselbst zu haben sind, dir spätestens den io. vezember i-ir anzumelden. 4. Die 88 178, 314 Absatz 2 der Reichsoersicherungsordnung sind ausgehoben worden. Die freie Mitgliedschaft der Kasse bleibt sonach, auch wenn sich der Jahresver dienst über 5000 Mk. erhöht, erhalten. 5. Bi« spätesten« den 13. Januar 1919 können die ehemaligen Kaffenmitglieder' die in der Zeit seit Beginn des Krieges wegen Ueberschreitung der Einkommengrenze von 2500 Mark aus der Allgemeinen Ortskrankenkasse ausqeschieden sind, ihre Wiederaufnahme als Mitglied gemäß ß 313 der Reichsversicherungsordnung beantragen, falls sie zur Weiterversicherung berechtigt waren, und nicht jetzt nach dieser Bekanntmachung neu ver sicherungspflichtig geworden sind. Die Kaffe kann den Berechtigten, wenn er sich zum Beitritt meldet, ärztlich untersuchen lassen. Eine Erkrankung, die beim Wiedereintritt in die Kasse bereit« besteht, begründet diese Krankheit keinen Anspruch auf Kassenleistung. Diese Vorschrift gilt sinngemäß auch für Personen, die seit Beginn des Krieges die bisher geltende Einkommensgrenze von 4000 Mark überschritten haben, und die demzufolge als freiwillige« Mitglied aus der Kasse durch eine Mitteilung jdes Vorstandes ausgeschieden waren. 6. Sind seit Beginn des Krieges Personen der in § 1 bezeichneten Art trotz Ueber- schreiten« der Einkommensgrenze von 2500 Mark von ihrer Krankenkasse weiter wie ver- sicherungSpflichtige Mitglieder behandelt worden oder Vrrsicherunqsberechtigte trotz Ueber- ichreitens eines reaelmäßigen jährlichen Gesamteinkommens non 4000 Mark Mitglied ihrer Kassen geblieben, so kann diese Mitgliedschaft nachträglich nicht mehr angefochten werden. Dies gilt auch für Fälle, in denen beim Inkrafttreten dieser Vorschriften ein Slreitverfahren schwebt. 7. Vom 2. Dezember 1918 ab können die ausgeschiedenen Kaffenmitglieder nur koch mit Genehmigung des Kaffenvorftandes in eine niedere Lohnstufe übertreten. Den Erklärungen, wegen de« Uebertritie« in eine niede-e Lohnstuse von ausscheidenden Mitgliedern wird nur von dem Vorstand stattgegeben werden, wenn der Uebertritt in eine Lohnstufe erfolgt, die etwa dem Ortslohn entspricht, falls nicht Invalidität oder Arbeitslosigkeit einen Kiederen Beitrag bedingt. der gegenwärtiaen Ration, verteilen lassen. Diese Lage bessert sich auch nicht wesentlich, wenn die seit dem 1. Dezember zugestandene Erhöhung der Brotration wieder rückgängig gemacht wird. Sehr trübe sieht e» auch um die Aussichten unserer Fett- und Fleisch- Versorgung aus. Die einheimische Fettwirt schaft gestattet nach dem völligen Zusammen bruch der Kriegswirtschaft nur noch einen Wirtschaftsplan bi« zum 1. April. Bis zu diesem Tage steht unserer möglichen Auf bringung an Milchfett und unserer Margarine erzeugung nur noch ein Tageskopfsatz von 3,3 Gramm zur Verfügung. Die Fleisch ration, die für den größten Teil der ver. sorgungsberechliqten Bevölkerung nur noch eine Wochenkopfmenge von 100 Gramm vorsieht, kann auch nur unter Zuhilfenahme von gänz beträchtlichen Zufuhren aufrecht erhalten werden. Ohne solche ist jcdensall« mit einer starken Herabsetzung aller wichtigen Lebensmittelsätze spätestens Anfang Februar zu rechnen. Was das bedeuten würde, geht daraus hewor, daß dann der Nährwert, der heute schon nur noch ein Drittel de» I normalen Durchschnittsnährwertes beträgt, auf etwa die Hälfte des gegenwärtigen Werte« herabfinken würde. Diese Tatsache würde ein langsames, aber sichere« Verhungern be deuten. Dabei sei nochmals darauf hinge wiesen, daß die Hauptschuld an dem Zusammenbruch unserer Ernährungswirtschaft die Absperrmaßnahmen Englands tragen. Gasabgabe Die Gasabgabe wird von heute an Klotzsche, den 5. Dezember 1918. Ver Vorstand der Allgemeinen vrtkranlrentzalle Klotzsche und Umgegend. Hänsel, stellv. Vorsitzender.