Volltext Seite (XML)
Mt ! Ptük" ! ge fehlet kat kenn!' egen. »en gesuckt- ^ulzeuiliit n 5 lind alle 10. B gilt ! A.-i. I»«K trieb G rten, ;ke Ke m Ws«. N« chLN t. Jeden ungcn ini IttUk« »anstall ere Gaß^ geZugs-preis: 1 vierteljährlich 1,20 INK. frei ins Haus. <8n öer Geschäftsstelle abgeholt 1 VIK. Tinzelne Nummer 10 pfg. ! Erscheint Dienstag, Donnerstag unö Sonnabenü Nachmittag. Unterks!iung5- und Bnreigeblati Nnzeigen-Preis: Die einspaltige Zeile oöer Seren Naum i 13 Pfg. Reklamen Sie einspaltige vetit-k zeile oöer Seren Naum 30 psg. 1 8ei belangreichen Aufträgen u. Wieöer- c Holungen entsprechenoer Nabatt. s W wöchentlich erscheinenöer Sonntagsbeilage .Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie öen abwechselnö wöchentlich erscheinenöen illustrierten Beilägen »Felü unö Larten" unö .Deutsche Moöe unö hanöarbeit". Druck unö Verlag von Hermann Kühle, Ottenöorf-Okrilla. Verantwortlicher Schriftleiter Hermann Kühle, Lrotz-Okülls. Nummer ^5 Sonntag, den 30. September ^6. Jahrgang Amtlicher Teil. Impfung betr. Im laufenden Jahre sind der Impfung mit Schutzpocken zu unterziehen: 1. die im Jahre 1916 geborenen Kinder, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben; 2 die in früheren Jahren geborenen Kinder, deren Impfung ohne gesetzlichen Grund Unterblieben oder erfolglos gewesen ist: 3. die im Jahre 1905 geborenen Kinder unter denselben Voraussetzungen wie zu 1 Und 2. Die öffentlichen Impfungen für hiesigen Ort finden für Erst- und Wiederimpflinge Montag, 1. Oktober 1917, nachm. 4 Uhr im Saale des Gasthofes zum schwarzen Roh, hier. Die Nachschau wird in demselben Lokal und zwar: Montag, 8. Oktober 1917 nachm. 4 Uhr vorgenommen. Neuzugezogcne haben ihre impfpfkchtigen Kinder sofort zur Jmpfüste bei dem Unter zeichneten anzumeloen. , Die Eltern, Pflegeeltern, Vormünder p. p. deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung ferngeblieben sind, werden nach 8 14, Absatz 2 des Reichsimpsungsgesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft, wenn die Befreiung von der Impfung nicht durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird. Aus einem Hause in dem Scharlach, Masern, Diphterilis, Kroup, Keuchhusten, Fleck- typhus, rosenartige Entzündungen oder oie natürlichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge dicht zum allgemeinen Jmpj'.ermme gebracht werden, auch haben sich Erwachsene aus solchen Häusern vom Impftermine fern zu halten. Die Kinder müssen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern zur Impfung gebracht werden. Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung des Impflings die wichtigste Pflicht. Ottenvorf-Moritzdorf, am 29. September 1917. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Von Montag, den 1. Oktober 1917 findet der Umtausch der Kürtoffelkarteu w Lanveskarroffetkarteu im Gemeindeamt (Meldeamt) statt. Markenbezugsausweiskarte und alte Kartoffelkarten sind vorzulegcn. Vttendorf-Moritzdorf, am 26. September 1917, Der Gemeindevorstanv. Renestes nom Tau«, — Die dritte Schlacht bei Dpern. Auch mit ihren letzten Angriffen sind die Engländer 'n Flandern ihren Zielen nicht näher- gekommen. Schon auf dem ersten ge scheiterten Massenstoß vom 20. September stt eine fünftägige Kampfpause erfolgt. Auch die in der Ftühe des Mittwoch nach vorher- Tegangener heftiger Anillenebeschießung ein- sktzenden neuen Kämpfe haben, soweit sich bis ktzt übersehen läßt, keine nennenswerten Fortschritte für die Gegner gebracht. Die Wit womöglich noch geneigerter technischer Vorbereitung eingeleitete dritte Schlacht in Flandern ist nach einem Raumgewinn von höchstens einem Kilometer Tiefe in dem Trichterfeld«: unserer vordersten Abwehrzone steckengeblieben. Die zwischen Westroosebeke Und Paschendaele—Westhoek sich bis in die Gegend von Zandvooroe hinziehende Hügel- ^tte, der die wiederholten feindlichen An strengungen hauptsächlich galten, ist nach wie vor m unserer Hand. An dieser Tatsache vermögen auch die englischen Berichte, die Angriff und Verteidigung zur Täuschung ^rer Oefsentlichkeit bewußt in das Gegenteil sthien, nickt das geringste zu ändern. Zehn v>< zwölf Divisionen haben die Engländer n ihrem letzten Angriff ungesetzt. Vom scühen Morgen bis in die späte Nacht hinein trieben sie ihre Truppen vorwärts, aber ver- Seblich. Die großen Verluste, die sie er litten, stehen in gar kein Verhältnis zu dem Dringen Geländegewinn, den sie machen I konnten. Nicht weniger als 17 Flugzeuge haben wir ihnen am Mittwoch allein wieder heruntergeschossen. Der offenbare Erfolg unserer beweglichen Verteidigung ist neben der Tapferkeit unserer schneidig geführten Gegenangriffe hauptsächlich auch der aus gezeichneten Gegenwirkung unserer Artillerie zu verdanken. Einem unternommenen deutschen Angriff zwischen dem Polygonwalde und der Straße Dpem—Menin gelang es, einen großen Teil des an dieser Stelle fünf Tage vorher von den Engländern ge wonnenen Bodens zurückzuerobern und dabei 250 Gefangene eimubringen. Der Feind erlitt in wiederholten Gegenangriffen schwerste Verluste. Im Artois und nöldiich von St. Quentin beschränkte sich die englische Kampf tätigkeit vorwiegend auf Artilleriefeuer. Bei einem starken Vorstöße aus Gonnelieu, bei dem die Engländer bis in unsere Gräben gelangt waren, wurden sie im Nahkampf wieder vertrieben. Während wir in Flandern auf eine Fortsetzung der englischen Angriffe uns einstellen muffen, haben die Franzosen bisher nichts Ernstliches getan, um die eng lische Offensive zu unterstützen. Auch bei Verdun ist bisher nur die Tätigkeit der Artillerie, der Flieger und der Erkundungs- palrouillen lebhafter geworden. Wir haben dagegen eine Reihe erfolgreicher Unter nehmungen durchgeführt, bei denen einige hundert Franzosen gefangen und Maschinen gewehre erbeutet werden konnten. — Auf dem Schlachtfeld in Flandern steigerte sich von mittags an der Feuerkampf wieder. Abends lag Trommelfeuer auf dem Gelände östlich von Apern. Dort schütten die Engländer zu starken Teilangriffen nord östlich von von Freezenberg und an der Straße nach Menin. Auf beiden Mgrifis- feldern wurden sie durch Feuer uud im Nah kampf zurückgeworfen. — Nur in wenigen Abschnitten zwischen Ostsee und schwarzem Meer erhob sich die beiderseitige Feuertütigkeit über das gewöhn liche Maas. vertlicheA «nd Sächsisches. Gttsnbors-Vsrilla, 2? September rap. — Doppelten Ertrag verspricht ein Apfel baum an der Dresdner Straße in der Nähe der Flutbrücke bei Lohrmann zu bringen, da derselbe zum zweiten Male blüht. — Wer unseren Kriegern danken will, bringe uns getragene Kleidungsstücke jeder Art. Den unbemittelten heimkehrenden Kriegern und ihren Frauen und Kindern gelten in erster Linie unsere Sorgen. Bei unentgeltlicher Abgabe von Stücken im Werte von 5 Mark an erhält man eine von den Reichsbehörden und dem Rat der Stadt Dresden ausgefertigte Ehrenurkunde. Kleider- Verwertungsstelle Dresden, an der Kreuzkirche 8, und sämtliche anderen Kleider-Annahme- stellen. — Sichergestellte Fleischhöchstmengen im Bezirke der Kgl. Amtshauptmannschaft Dresden N. Bedauerlicherweise ist die Amts hauptmannschaft Dresden-Ncustadt wiederum zu einer Herabsetzung der sickergestellten Fleischhöchstmengen gezwungen gewesen Die Veranlassung zu der Herabsetzung ist die außerordentliche Schwierigkeit im Bezirke V«eh auszubringen und die Tatsache, daß das Durchschnittschlachtgenncht, welches vom Reiche der Viehumlage zugrundeaelegt wird, im Bezirke bei weitem nicht erreicht wird. Es haben daher im Bezirke der Amtshauptmann, schäft Dresden-Neustadt vom 27. September 1917 bis auf weiteres als sichergcstcllt zu gelten: für Personen über 6 Jahre 100 Gramm Fleisch mit Knochen oder 80 Gramm Fleisch ohne Knochen oder 100 Gramm Frischwurst (4 Reichsfleischkartenabschnitte), für Kinder unter 6 Jahren 50 Gramm Fleisch mit Knochen oder 40 Gramm Fleisch ohne Knochen oder 50 Grrmm Frischwurst (2 Reichsfleischkartenabschnitte). Sämtliche Fleisch-Bezugsausweise der Anstalten, Küchen, Kriegsgefangenen usw. und sämtliche 1 kg Fleisch-BezugsauSweise der Gastwirtschafts betriebe utw. dürfen bis auf weiteres nur mit 50 Prozent beliefert werden. — Der Unterschied zwischen der Fleisch. Versorgung der Stadt Dresden und der Amtshauptmannschaft Dresden Neustadt hat es nötig gemacht, die Freizügigkeit der Fleischvcrkehrs zwischen beiden Kommunal- verbänden aufznheben, da die Amtshaupt» Mannschaft zur Vergütung der gewährten höheren Fleischsätze der Stadt Dresden ver pflichtet war. Die Kgl. Amtshauptmannschaft Dresden N. hat daher in ihren Amtsblättern bekannt gemacht, daß Einwohner des Bezirks der Amtshauptmannschaft Dresden - Neußadt nur noch bei Fleischern im Bezirke der Amts- hauplmannschaft Dresden-N. ihr Fleisch sicher stellen lassen dürfen. Desgleichen dürfen Einwohner der Stadt Dresden nicht mehr bei Fleischern im Bezirke dec Amtshaupt- Mannschaft Dresden-N. ihr Fleisch beziehen. An dem bisherigen Zustande, daß Einwohner des Bezirks der Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt kein Fleisch im Bcziike der Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt be ziehen dürfen und umgekehrt, wird nichts ge ändert. Die Amtshauptmannschaft weist zu gleicher Zeit daraus hin, daß jeder Fleischer in ihrem Bezirke verpflichtet ist, jeden neuen Kunden anzunchmen In der Bekannt machung wird nochmals wiederholt, daß die Verabreichung und der Bezug von größeren Mengen von Fleisch und Fleischwaren (also auch Wurst) al« im Bezirke der Amtshaupt mannschaft Dresden-Neustadt jeweils als sicherstestellt zu gelten haben, bei Fleischern verboten ist und streng bestrast wird. ^Langebrück. Am 25. September wurde in Gegenwart des Herrn Ministerialdirektors Geheimen Rat Heink und seiner Frau Ge- mahlin sowie einiger Ehrengäste und zahl reicher Schwestern das Altersheim der Schwesternschaft der sächsischen Landes anstalten eingeweiht. Dresden. Bei einem Einbrüche in ein Obstgeschäst auf der Waisenhausstraße wurden in der Nacht zum 2b. dss. M- von einem Wächter der Wach- und Schließgesellschaft zwei junge Burschen ertappt, die dann mit Hilfe von Polizeibeamten festgenommen werden konnten. Die Einbrecher waren der 19 jährige Tischlergehilfe Richard Morawietz aus Glüwitz und der 17 jährige Arbeiter- Max Strzelizyk aus Oppeln. Letztere hat Anfang September seinem Arbeitgeber in Oppeln einen größeren Geldbetrag unter schlagen, den er in kurzer Zeit mit seinem Genossen in Berlin verjubelt hat. Um weitere Geldmittel flüssig zu machen, verüb ten beide in Oppeln und Dresden Geschäfts einbrüche. Bisher konnten drei in Oppeln und vier in Dresden nachgewiesen werden, darunter auch der kürzlich bekanntgegebene Diebstahl in ein Herrenarükelgeschäft am Albertplatz. Sacka. Am 20. September 1917 wurde der seit über 30 Jahren im Dienste der Nittergutsherrschast Sacka befindlichen Dienst magd Marie Auguste verw. Hönisch geb. Ziegler in Sacka durch Herm Amtshaupt- mann Geheimen Regierungsrat Dr. Uhle mann im Beisein der Besitzerin Frau Kammer rat Loemensohn das Ehrenzeichen für Treue in der Arbeit unter anerkennenden Worten überreicht