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Bezugs-Preis: vierteljährlich l,W INK. frei ins Haus. In äer Geschäftsstelle abgeholt 1 INK. Linzelne Nummer lO pfg. Erscheint Dienstag, Donnerstag unö Bonnabenö Nachmittag. Unterkaltungs- und Bnreigeblatt Anzeigen-Preis: Di» einspaltige Zeile oöer Seren Naum 13 pfg. Neklamen Sie einspaltige Petit zeile oöer Seren Naum 32 Pfg. Bei belangreichen Aufträgen u. wieöer- holungen entsprechenoer Nabatt. M wöchentlich erscheinenöer Sonntagsbeilage .Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie Sen abwechselnö wöchentlich erscheinmöen illustrierten Beilagen .Felö unS Sarten" unö .Deutsche MoSe unö Hausarbeit". Druck unö Verlag von Hermann Nühle, OttenSorf-Okrills. Verantwortlicher Schriftleiter Hermann Kühle, ürotz-Okrilla. V i > - . ... Nummer ^03 Sonntag, den 2. September W? ^6. Jahrgang Neuestes vom Tage. — Ja Flandern steigerte sich die Kampf- Wgkeit der Artillerien an der Küste und fischen Mer und Lys erst gegen Abend Nachts kam es mehrfach zu Zusammenstößen Vorfeld unserer Stellungen; eine Anzahl Engländer wurde gefangen. — Im Artois entwickelten sich nördlich von Lens örtliche Kämpfe, die bis zur Dunkelheit ^dauerten. — Südwestlich von Le Catelet entrissen Rgerkompagnien den Engländern einen Teil Hker neulichen Gewinns; zahlreiche Gefangene Md eingebracht worden. — Nordwestlich von Dünaburg stießen Wiche Streifabteilungen unter Feuerschutz Jlluxt vor, unsere Grabenbesatzung schlug ben Feind zurück. Ebenso vergeblich blieben Wsche Unternehmungen am Narocz-See. — Deutsche Regimenter bauten ihre neuer- Mn Erfolge nördlich von Focsani gestern Mch die Eroberung de« Ortes Jresti aus, bchen Besitz gegen zahlreiche Anriffe behauptet ^urde. Südlich von Oena scheiterten feind- Vorstöße. Weiter uördlich hob sich an streichen Abschnitten der Ostfront die Kampf- Agkeit. — Auf der Hochfläche von Bainsizza im MUme nördlich Podlesce war gestern nur Stellungskrieg. Um so erbitterter wurde Mich davon gekämpft. Alle Angriffe des MndeS, an denen sich auch Kavallerie be ugte, waren vergeblich; besonders der Honte San Gabriele war vielfach das Ziel Zitierter Anstürme. Es ist dem Feind nach ^tägigem ununterbrochenen Ringen nicht jungen, die Widerstandskraft der helden mütigen Verteidiger zu brechen, . u«N Sächsische«-. Vtttndorf-VkrUIa, p September W?. . — Aus eine 40 jährige Tätigkeit kann am Mutigen Tage der bei der Düngerexport' desellschast zu Dresden, Zweigstelle Cunners- ors, beschäftigte Arbeiter August Weidner Rückblicken. Die Pilzernte ist in vollem Gange! beachte beim Pilzsammeln solgende Mytregeln: l. Sammle nur solche Pilze, Mi du genau kennst! 2 Reche die Pilze nicht '"aus, sonst zerstörst du das Plizfadengeflecht; ^können dann an der Fundstelle keine neuen Mir wachsen. 3. Drehe die Pilze aus der ^de oder schneide sie kurz ab! 4. Wähle mr junge und gesunde Exemplare! 5. Reinige Pilze an Ort und Stelle von etwa an- Menden Pilzgeflecht und laß diese» draußen m Walde! Durch dieses Verfahren und durch btt Slehenlassen der alten Exemplare beugt ^nn der Ausrottung der Speisepilze vor. Verwende die gefundenen Pilze im Haus. Mte möglichst rasch! Speisepilze, die in Ver- ^sung übergehen, rufen leicht Vergiftungen Mvor. Ist man über die Verwendbarkeit Mancher Pilze in Zweifel, so wende man sich ?N die hierorts eingerichtete Pilzberatungsstelle Herrn Oberlehrer Georgi. Derselbe ist .lleil, Sonntag« von 11 bis 12 Uhr in Mer Wohnung, sowie auch zu jeder anderen Menden Gelegenheit Auskunft zu geben. M werden von jetzt ab im Schaufenster " Frau Lindner stets einige Pilze —'je M<h ihrem Vorkommen und Auftreten — ^gestellt werdeu. Augenblicklich sind dort giftigste Pilz unsrer Heimat — der Mollendlättmchwamm — in 3 Entwicklungs- Mien und die ihm namentlich in der Jugend Glichen, eßbaren Perlpilze und Pantherpilze sehen. (M. J-) Die starken Viehabschlachtungen der letzten Zeit. Die erhöhte Fleischration hat einer starken Vichabschlachtung in der Zeit vom April bis August 1917 geführt. Dadurch ist das eigentliche Schlachtvieh so gut wie ganz aus den Viehbeständen heraus gezogen worden, und es macht nunmehr die größten Gchwierigkeiten, das nötige Schlacht vieh auszubringen. Diese Erscheinung ist auch in den übrigen Teilen Deutschlands überall wahrzunehmen. Dies führt dazu, daß vielfach zur Enteignung geschritten werden muß, um das Notwendigste Schlachtvieh zur Versorgung der Großstädte aufzubringen. Diese Schwierig keiten sind in Sachsen infolge seines hohen Milchviehbestandes besonders heroorgetreten Die Landesfleischstelle hat nicht verfehlt, mit den zuständigen Reichsstellm sich in Ver bindung zu setzen. Die diesbezüglichen Ver handlungen sind von Erfolg gewesen, und es wird seitens der Reichsstellen den besonders schwierigen Verhältnissen Sachsens aushelfend Rechnung getragen, wodurch schon in nächster Zeit eine gewisse Erleichterung des Viehauf- bringens eintreten wird. — Neue Kleinhandels-Höchstpreise für Gemüse. Nach der Bekanntmachung des Kommunalverbandes Dresden Stadt und Land vom 29. August 1917 ergeben sich auf Grund der darin festgesetzten Erzeugerhöchst preise sowie Groß- und Kleinhandelszuschläge für in Sachsen erzeugtes Gemüse folgende Kleinhandels-Höchstpreise für da« Pfund: Erbsen 72 Pf., grüne Bohnen 44 Pf., Wachs- und Perlbohnen 56 Pf., Möhren ohne Kraut 23 Pr., Karotten ohne Kraut 32 Pf., Kohl- rabi 34 Pf., Frühwirsing und Frührotkohl 28 Pf., Frühweii,kohl 18 Pf., Zwiebeln 29 Pf., Spmat (wcht Spinatcrsatz) 48 Pf., Mairüben mit Kraul 6 Pf., Mairüben ohne Kraul 9 Pf., Tomaten 50 Pf., Kürbis 18 Ps., Seltene bis 14. Nov. 1917 mit Kraut 37 Pf., Sellerie vom 15. Okt. bis 30. Nov. ohne Kraut 58 Pf., Sellerie vom 1. Dez. bis 31. Dez. ohne Kraut 61 Pf., Sellerie vom 1. Jan. bis 14 F,br 1918 72 Pf., Sellerie später 79 Pf., Meerrettich, wenn 100 Stangen mindestens 60 Pfund wiegen, bis 31. Dez. 1917 72 Pf, vom 1. Jan. 1918 bis 28 Febr. 1918 79 Pf., vom 1. März bis 30. April 1918 85 Pf., später 97 Pf., Meerrettich, wenn 100 Stangen mindestens 40 Pfund wiegen, bis 31. Dez. 1917 50 Pf., vom 1. Jan. 1918 bi« 28. Febr 19 l 8 56 Pf, vom 1. März bis 30. April 1918 72 Pf., später 79 Pf., für leichtere Ware bis 31. Dez. 1917 34 Pf., später 44 Pf., Rote Rüben bi« 31. Ott. 1917 18 Pf., vom 1 Nov. bis 31. Dez. 1917 23 Pf., später 26 Pf., Schwarzwurzeln bis 31 Dez. 1917 78 Pf., später 97 Pf. Für außersächsiisches Gemüse bestehen keine einheitlichen Klein- handelshöchstpreije, da die Erzeugerpreise je nach den Erzeugergebieten verschieden sind Die Groß- und Kleinhandelszuschläge sind sind die gleichen wie für sächsische Ware. Durch die städtischen Beamten erfolgte eine fortlaufende Nachprüfung der Preise auf Grund der Schlußscheine, welche die Händler auf Verlangen vorzulegen haben. (K. M.) Mit dem 1. September ist eine Bekanntmachung Nr. XV. IV. 1378/5. 17. K. R. A>, betreffend allgemeines Reißverbot, in Krä!t getreten. Durch diese Bekannt machung wird die Verarbeitung von Textilien aller tierischen und pflanzlichen Faserarten roh, gesponnen, gezwirnt, gewebt, gewirkt usw. auf Maschinen jeder Art, durch welche Textilien in Spinnstoff übergesührt werden (Reiß- maschinen sReißwölfenj, Droufsiermaschinen, Drouffetten) verboten. Die Verarbeitung ist nur insofern zugelaffen, als das Reißen, Droussieren usw. zur Herstellung von Erzeug- nisten für Heeres- oder Marinezwecke erfolgt. Hierzu ist die Erlaubnis der Kriegs-Rohstoff- Abteilung des Königlich Preußischen Kriegs- Ministeriums, Berlin SW 48, Verl. Hede- mannstraße 10 oder der Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft, Berlin SW 48, Verl. Hedemannstr. 1—6 oder der Kriegs-Hadern- Aktiengesellschaft, Berlin SW 19, Leipziger- Str. 76, erforderlich. Der Nachweis der eeteilten Erläubnis gilt nur als geführt, wenn der betreffende Betrieb einen Ausweis einer der vorgenannten Stellen in Händen hat. Anfragen und Anträge sind an die Kriegs- Rohstoff - Abteilung, Sektion W. IV, des Königlich Preußischen Kriegs-Ministeriums, Berlin SW 48, Verl. Hedemannstr. 10, zu richten und mit der Ausschrift zu versehen: „Betrifft Reißern." Mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung wird die Bekannt machung, betreffend das Reißen von Lumpen (Hadern) Nr. W. IV. 3078/11. 16. K. R- A., vom 25. Januar 1917 aufgehoben. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. (K. M.) Mit dem 1. September 1917 ist eine Bekanntmachung, betreffend Bestands erhebung von Grubenholz Nr. H. II. 923 6 17. K. R- A., in Kraft getreten. Durch diese Bekanntmachung werden alle Vorräte an rundem und geschnittenem Nadel- und Laubholz, die zur Verwendung als Gruben-, Stamm-, Stempel-, Stangen-, Spitzen-, Scheit-, Pfeiler- und Grubenschnittholz ein schließlich Schwarten, Latten und Schwellen, im Betriebe eines Bergwerks geeignet sind, einer Meldepflicht unterworfen, es sei denn, daß der Vorrat bei ein und derselben melde- pflichtigen Person 15 Festmeter nicht über schreitet. Die Me düngen sind von den in der Bekanntmachung bezeichneten Personen mittels der vorgeschriebcne Meldescheine an die Holzmeldestelle der Kriegs - Rohstoff- Abteilung des Königlich Preußischen Kriegs- Ministeriums in Berlin SW 11, Königgrätzer Straße 100 -V, welche auch für Ansragen und Anträge zuständig ist, zu richten, und zwar hinsichtlich des bei Beginn des 1. September 1917 (Stichtag) tatsächlich vorhandenen Be standes an meldepflichtigen Gegenständen bis zum 15. September 1917. Jeder Melde- pflichtige hat, sofern er nicht bereits ein Lagerbuch führt, ein solches einzurichten, aus dem jede Aenderung der meldepflichtigen Vorratsmengen und ihre Verwendung ersicht lich sein muß. Der Wortlaut der Be kanntmachung ist bei den Polizeibehörden ein- zusehen. (K. M.) Mit dem 31. August 1917 ist eine Bekanntmachung Nr. H. I. 59/6. 17. K. R. A-, betreffend Versorgung des Heeres mit Nadelschnittholz in Kraft getreten. Durch diese Bekanntmachung wird Nadelschnittholz, das nicht für den eigenen Verbrauch bestimmt ist, ohne Rücksicht darauf, ob es im Jnlande hergesiellt oder aus dem Reichsauslande ein geführt ist, beim Hersteller und Einführer einer Verfügungs-Beschränkung unterworfen. Jeder Hersteller von Nadelschnittholz darf über '/« seiner monatlichen Erzeugung an Radelschnittholz (Freiteil) frei Verfügen; über die restlichen V« (Pflichtteil) jedoch nur soweit es sich um die Erzeugung des jeweils laufenden und des jeweils folgenden Monats handelt, und nur so lange, als nicht die für den Herstellungsort dieses Nadelschnittholzes zuständige Kriegsamtstelle den Pflichtteil be ansprucht hat. In letzterem Falle darf der Pflichtteil des Herstellers nur an einen zu- gelassenen Großhändler oder an die zuständige Königlich Stellvertretende Intendantur gemäß besonderen Liefervorschriften und zu den je weils vorgeschriebenen Richtpreisen veräußert und geliefert werden. Die Liste der zu- gelassenen Großhändler wird in den amtlichen Blättern veröffentlicht werden und liegt bei der Kriegsamtstelle aus. Wer Nadclschnitt- Holz aus dem Reichsauslande einführt, darf ^über ein Drittel der jeweils Angeführten Menge (Freiteil) frei verfügen; dagegen dürfen die restlichen zwei Drittel (Pflichtteil) nur an die zuständige Königlich Stellver tretende Intendantur gemäß den besonderen Lieservorschriften und zu den vorgeschriebenen Richtpreisen veräußert) und geliefert werden. jBeim Vorliegcn eines wichtigen Grundes kann Befreiung von der Verpflichtung zur Lieferung des Pflichtteils oder Anrechnung von Lieferungen an Reichs- oder Staats behörden auf den Pflichtteil erfolgen. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. Grünberg. Die Friedrich August-Meoaille in Silber wurde dem Kirchschullehrer Unter offizier Reinh. Fischer verliehen. Pulsnitz. In einem Teil des Bezirks Kamenz herrscht in der Bevölkerung große Erbitterung über das Verfahren einer Marmeladenfabrik beim Ankauf von Obst. Um recht viel Obst zu erlangen, sichert die Marmeladenfabrik in Ohorn bei Pulsnitz jedem Obstvcrkäufer für jeden Zentner Obst 10 Pfund Zucker zu. Tatsächlich ist nach Zeitungsberichten dieses Versprechen in den letzten Wochen auch erfüllt worden. Alle Ost erzeuger in jener Gegend haben seither sür einen Zentner Obst 10 Pfund Zucker erhalten und wer 10 Zentner abliefern konnte, erhielt einen Zentner Zucker. Dresden. Dienstag morgen 5 Uhr er folgte im Hofe des Kriminalgebäudes am Münschncr Platz die Hinrichtung des am 22. Juni vom Dresdner Schwurgericht wegen vollendeten Mordes und schweren Raubes zum Tode verurteilten 22 Jahre alten Mechanikers Fritz Emil Wilhelm Köller au« Bielefeld. Der Vollstreckung des Todesurteils wohnten Gerichts- und Polizeibeamte sowie der Bürgerschaft bei. Die Hinrichtung voll zog Landesscharfrichter Brand aus Hohenlinde bei Oederan. Der Mörder verhielt sich voll ständig ruhig. Köller hatte am Morgen des 24. August 1916 in der Leihbibliothek von Bellmann auf der Mathildenstraße die 19 Jahre alte Verkäuferin Schöpe ermordet, um die Geschäftskasse zu plündern, und am 9. März 1917 auf den Zigarrenhändler Hermes in dessen Laden Grunaer Straße 38 einen räuberischen Ueberfall unternommen. In der Schwurgerichtsverhandlung hatte er ein Ge ständnis abgelegt. Freiberg Jeftgcnommen wurde ein hiesiger Fleischcrmeister, der dringend verdächtig erscheint, in der Zeit zwischen Ostern und Pfingsten dss. I in seiner Behausung, und zwar im Ziegenstalle, wiederholt Blind- schlachtungen von Schweinen vorgenommen und das Fleisch als teures Auslandsschweine- fleisch an seine Kunden verkauft zu haben. Wehrsdorf. Von pilzesuchenden Kindern ww den in den Wäldern drei schlafende ruffische Gefangene entdeckt. Schnell herbeigeholte Erwachsene nahmen die drei Ausreißer fest. Krrcheunachrichten. Ottendorf-Okrilla. Sonntag, den 2. September 1917. II. Abendmahlsgang der Ostern 1917 Neukonfirmierten.