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Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend. Bezugs-Preis: vierteljährlich beim Kbholen von äer LeschLftsstelle 1,20 VIK., frei Ins Haus 1,30 Mk. Einzelne Nummer 1V pfg. Erscheint Dienstags, Donnerstags unö Lonnabenos Nachmittag. AMHallNSS- M KWzkdiÄ Nnzeigen-Preis: Die einspaltige Zeile ober Seren Naum 20 psg., Lokalpreis 13 pfg. Neklamen aus Ser ersten Leite 40 psg. Nnzeigen-Nnnahme bis spätestens Mittags 12 Uhr -es Lrscheinungstages. Druck unö Verlag von Hermann Kühle, Ottenöorf-Olmlla. Verantwortlicher Schriftleiter Hermann Kühle, 6rotz-Okrilla. Nummer 93 Sonntag, den August ^9^8. ^7. Jahrgang sich. Für die Lieferung von Luxusgegenständen besteht keine derartige Befreiung. Die Nichteinreichung der Anmeldung zieht eine Ordnungsstrafe bis zu 150 Mk. nach überlegen. Trotzdem gelang es aus noch nicht völlig aufgeklärten Ursachen — in der Hauptsache aber durch die schon erwähnte Begünstigung durch den Nebel und durch Vas vom Feinde bereits gemeldete Moment der Ueberraschung — den feindlichen Stoß- truppen unter starker Ausnutzung von Panzer wagen zwischen Somme und Avre bis zu unseren Artilleriestellungen stellenweise bis zu 10 Kilometer Tiefe j,durchzustoßen. Zwischen Ancre und Somme ist der feindliche Angriff gescheitert Md im Gegenstoß zurückgewiesen worden. Auch an der Durchbruchstelle zwischen Somme und Avre ist der feindliche Ansturm auf der im Heeresbericht genannten Linie zum Stehen gebracht morden. Wenn auch zugegeben werden muß, daß wir an der Stelle, wo der feindliche Einbruch glücken konnte, eine bedauernswerte Schlappe erlitten haben, die uns leider auch Verluste an Ge fangenen und Geschützen gekostet hat, so muß doch immer wieder heroorgehoben werden, daß die Bedeutung des Kampfes im Westen nicht so sehr in dem Besitz von einigen Kilometern Gelände »liegt als in der Schwächung der feindlichen Kampfkraft. Unter Berücksichtigung dicserUmständeist derKampfan der Westfront geführt worden. Dem Feinde ist es auch nicht gelungen, etwa eine stark aus gebaute Stellung nicht überrennen, sondern die beiderseitigen Linien in dem Angriffs gelände lie'gen sich in ziemlich freiem Felde gegenüber. Das Bestreben, das den Feino bei seinen Angriffen geleitet haben dürfte, ist, die Initiative an sich zu reißen. Weitere Teilangriffe an anderen Stellen der Kampf linie dürften nicht ausbletben. — Der „Zürcher Tagesanzeiger" bringt eine aufsehenerregende Meldung, wonach der deutsche Kriegsgefangene Samson aus Berlin n dem Kriegsgefangenenlager Chartres (Dep. Loire) am 8. Juli ermordet wurde. Da« Opfer dieser Absicht wurde nun der genannte Kriegsgefangene, welchen drei betrunkene Soldaten in dieser Nacht aus der Baracke herausholten, ihn mit mehreren Bajonett stichen verwundeten und dann mit sich in den Wald schleppten. Kurze Zeit darauf fielen ganz in der Nähe einige Gewehr, schüsse und andern Tages sahen zwei deutsche Soldaten die schrecklich zerstümmelte Leiche ihres ermordeten Kameraden in einem Sarge, der zum Abtransport im Hofe stand. Ueber einer Bestrafung der Täter wurde, nichts be kannt. Im Lager durfte über den Vorfall nicht gesprochen werden und die Angehörigen des Samson erhielten keinerlei Nachricht über seinen Tod. Eine Aufklärung über diese Meldung, so schreibt das Blatt, wäre im Interesse Frankreichs dringend erwünscht. Oertliches und Sächsisches. Bttendorf-Dkrilla, w- August zyH. — Ein bedauerlicher Unglücksfall ereignete sich gestern hier. Die Ehefrau des im Felde stehenden Herrn Liebscher war am Ofen be- schäfligt, als plötzlich ein auf dem Ofen stehendes Gefäß explodierte und die Frau derart verletzte, daß auf Anordnung de« Arztes die sofortige Ueberführung nach einer Dresdner Klinik sich notwendig machte. Frau Liebscher, die sich in anderen Umständen be fand, gab in vergangener Nacht einem Kinde das Leben. — Zuckeranmeldung der Großverbraucher. Die König!. Amtshauptmannschaft Dresden- Neustadt weist darauf hin, daß die Anträge der Großverbraucher (Anstalten, Konditoreien, Bäckereien, Volksküchen usw.) auf Aus händigung der Zuckerbezugskarten für die mit dem 1. September 1918 beginnende Zucker kartenreihe 10 unter Benutzung eines bei den Gemeindebehörden zu entnehmenden Vordrucke« spätestens am 20. August 1918 bei der zuständigen Gemeindebehörde einzureichen sind. Verspätet eingehende Anträge haben nur An spruch auf Belieferung, soweit solche noch möglich ist. Die Zuckerzuweisung an Bäckereien und Konditoreien wird die für die Zeit vom 24. Mai bi» 31. August 1918 zugewiesene Zuckermenge zugrunde gelegt. Volks- und Kriegsküchen, Fremdenheime, Kantinen usw. werden nach der Anzahl der täglich doll zu beköstigenden Personen beliefert. Die Fest, setzung der Höhe der den Gast- und Schank wirtschaften zu bewilligenden Zuckermengen erfolgt durch besondere Ausschüsse, daher brauchen diese Betriebe keine Anträge zu stellen. Schönau. Dieser Tage verunglückte der Zimmermann Joh'ne dadurch schwer, daß ihm ein von der Maschine abprallendes Brett an den Leib schlug. Er erlitt innere schwere Verletzungen und ist seinen Leiden erlegen. Annaberg. Die Getreideernte im Erz gebirge geht vorwärts; schon sind Puppen auf den Feldern aufgestellt. An verschiedenen Stellen fängt auch der Flachs, dessen Anbau sich weiter verbreitet hat als vor der Krieg«- zeit, an, sich gelblich zu färben. Heu wird nicht nur gedörrt und eingefahren, sondern auch erst noch gehauen. Mit dem Stande der meisten Feldfrüchte sind die Landwirte zufrieden. Neuestes vom Tage. — Zwischen Mer und Ancre lebhaft nächt- liche Artillerietätigkeit. Südwestlich von Dvern unv südlich der Lys folgten stärkstem Feuer feindliche Teilangriffe, die abgewieseu wurden. — Zwischen Ancre und Avre griff der Feind mit starken Kräften an. Durch dichten Nebel begünstigt, drang er mit seinen Panzer wagen in unsere Infanterie- und Artillerie linien ein. Nördlich der Somme warfen wir den Feind im Gegenstoß aus unseken Stellungen zurück. Zwischen Somme und Avre 'brachten unsere Gegenangriffe den feindlichen Ansturm dicht östlich der Linie Morcourt—Harbonnieres — Caiz—Fresnoy— Contoire zum Stehen. Wir haben Einbuße an Gefangenen und Geschützen erlitten. Durch Gefangene, die wir machten, wurden Engländer mit australischen und kanadischen Hilfskorps sowie Franzosen festgestellt. — Der seit Tagen schon erwartete englische Angriff, auf den die freiwillige Räumung der Ancre- und Avrebrückenköpfe bereits hin deutete, hat zwischen Avre und Ancre einge setzt. Wie am 21. März unserem Angriff gegen die Engländer, kam dem englischen Vorstoß der herrschende dichte Nebel. Die Angriffstruppen setzten sich nach Feststellungen, die wir aus Gefangenenaussagen machen konnten, anscheinend aus fünf australischen, drei kanadischen und zwei oder mehreren englischen und französischen Divisionen zu sammen.. Die feindliche Angriffsmacht war unseren Truppen anscheinend nicht erheblich II. Steuerpflichtige, die Luxusgegenstände im Kleinhandel ümsetzen, haben eine Erklärung über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte für jeden Monat bis Ende des Agenden Monat», also erstmalig bis Ende September 1918 beim zuständigen Umsatzsteuer- amt abzugeben. Außerdem haben Steuerpflichtige, die Luxusgegenstände der in der Bekanntmachung be« Reichskanzlers über die Sicherung einer Umsatzsteuer auf Luxusgegenstände vom 2. Mai 1918 (Reichsgesetzblatt S. 379) bezeichneten Art im Kleinhanvel umietzen und nach dieser Bekanntmachung zur Bildung einer Rücklage verpflichtet waren, eine Erklärung über die in ber Zeit vom 5. Mai bi» 31. Juli vereinnahmten Entgelte im Laufe des Monats August 1918 abzugeben. I. Nach § 14 des Umsatz^euergesetzes und § 39 der dazu ergangenen Ausführunqs- bestimmungen werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten gewerbetreibenden Person.» Gesellschaf-en und sonstiqen Personenvereinigungen aufgefordert, ihr Unternehmen bi« zum 1b. August 1918 schriftlich oder mündlich beim zuständigen Umsatzsteueramt anzu- «elden. Der Anmeldung bedarf es nicht, wenn für das Unternehmen Warenumsatzstempel im Kalenderjahr 1918 entrichtet worden ist und in dem Unternehmen keine Gegenstände der in Z 8 de» Gesetze» bezeichneten Arten (Luxusgegenstände) im Kleinhandel umgesetzt Verden. Zuständige Umsatzsteuerämter sind a) je für den Bezirk ihrer Gemeinde die Stadträte der Städte mit der revidierten Städteordnung, die Bürgermeister der übrigen Städte und die Gemeindevorstände der Landgemeinden, d) für die selbständigen Gutsbezirke in den Hauptzollamtlichen Bezirken Bautzen, Chemnitz, Dresden II, Leipzig II, Plauen, Zittau und Zwickau diese Hauptzoll ämter, c) für die selbständigen Gutsbezirke: in den Hauptzollamtsbezirken Annaberg und Freiberg das Hauptzollamt Chemnitz, in den Hauptzollamtsbezirken Dresden I, Meißen, Pirna und Schandau das Hauptzollamt Dresden II, in den Hauptzollamtsbezirken.Grimma und Leipzig I das Hauptzollamt Leipig II, in dem Hauptzollamtsbezirk Eibenstock das Hruptzollamt Plauen. Als steuerpflichiiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirt schaft, der Vrehzncht, der Fischerei und des Gartenbaues sonne der Bergwelkbetrieb. Die Absicht der Gewinnerzrelung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes >M Sinne de» Umsatzsteuergesetzes. Angehörige freier Bemfe (Aerzte, Rechtsanwälte, Künstler usw.) find nicht steuerpflichtig. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betrieb zum Selbstgebrauch oder -verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Nederverkäusem gezahlt zu weiden pflegt. Von der allgemeinen Umsatzsteuer nach dem Satze von 5 vom Tausend sind die Personen usw. befreit, bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahre nicht «ehr als 3000 Mk. beträgt. Amtlicher Teil. Bekanntmachung über die Entrichtung der Umsatzsteuer und des Warenumsatzstempels. Selbstversorger Die Selbstverssrger-Krot- und Mehlkarten können im Gemeindeamt (Melde amt) entnommen werden. Ottendorf-Moritzdorf, am 10. August 1918. Der m Endlich werden die zur Entrichtung de« Warenunzsatzstempels nach dem Gesetze vom ^6. Juni 1916 (Reichsgesetzblatt S 639) verpflichteten geweibetreibenden Personen, Gesell- Aaftrn und sonstigen Personenvereinigungen aufgefordert, den steuerpflichtigen Betrag ihres Warenumsatzes in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Juli 1918 schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Steuerstelle bi» zum 31. August 1918 anzumelden und die Abgabe Sleichzeitig einzuzahlen. Beläuft sich der Jahresumsatz auf nicht mehr als 3000 Mk., so besteht keine Ver pflichtung zur Anmeldung des Warenumsatzes und zur Entrichtung der Abgabe. Wer der ihm obliegenden Anmeldungsoerpflichtung zuwiderhandelt oder über die empfangenen Zahlungen oder Lieferungen wissentlich unrichtige Angaben macht, hat eine Geldstrafe ver alt. welche dem zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe glxichkommt. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 150 Mk. bi« 30000 Mk. ein. Zur Erstattung der schriftlichen Anmeldung sind Vordrucke zu verwenden. Soweit mche oen Anmeldungspflichtigen noch nicht zugestellt sind, können sie bei den Steuerstellen kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung ihres Umsatzes verpflichtet, auch wenn ihnen An- ^eidungtoordrucke nicht zugegangen sind. Dresden, am 2. August 1918. , Kö G'n?raszollvircktwn.