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Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend üruck unS Verlag von Hermann Nühle, OttenSorf-Ostriila Verantwortlicher Schriftleiter Hermann Kühle, Lrotz-Okrill». LEW Mittwoch, den ^7. ^uli Nummer 82 17. Jahrgang Die Pächter muffen damit rechnen, daß ihr umzugehen verstehen. (M. I.) Zwecklose Gesuche. An das stell vertretende Generalkommando werden häufig en Ausdrusch durch zur Verfügung stehende Druschsätze und über die Beschaffung der um Frühdrusch nötigen Kohlen und Briketts. Die dazu nötigen BezugSauswcise werden von den Mitgliedern der Kriegswirtschaftsstelle ausgestellt und sind vor der Belieferung der zuständigen Ortskohlenstelle zur Abstcmplung vorzulegen. jDie Mitglisdcr der Kriegs- Wirtschaftsstelle geben insbesondere auch näheren Aufschluß über die Durchführung des Frühdrusches. — Vielen unseren Leserinnen ist noch immer unbekannt, daß ausgekämmtes Frauen haar zu wichtigen kriegstcchnischen Zwecken mit vorzüglichem Erfolg als Spinnmaterial Verwendung findet und von der Heeres verwaltung dringend benötigt wird. Es ist deshalb vaterländische Pflicht einer jeden Frau und aller jungen Mädchen, ihr aus- gekämmtes Haar nicht achtlos wegzuwerfen, andern sorgfältig zu sammeln, es wird mit 20 Mark da« Kilo bezahlt. Säumen Sie nicht, Ihre Vorräte sofort der kriegsamtlichen Sammelstelle Dresden, Johannesstraße 12, II, in der Zeit von 9 bis 4 Uhr täglich zur Ablieferung zu bringen. — Selbstversorgung von Ziegenhaliern. Angesichts der steigenden Milch- und Fett knappheit wird nach Gehör der Krieaswirt- schaftsstelle und mit Zustimmung des Bezirks ausschusses für den Bezirk dec Amtshaupt- mannschafl Dresden-N. folgendes angcordnet: Ziegenhalter nebst ihren Haushalts- und zu beköstigenden Wirtschaftsangehörigen haben keinen Anspruch auf Vollmilchkarten oder Vollmilch-Bezugsscheine. Erreicht die selbst gewonnene Ziegenmilch nicht diejenige Menge, die den vollmilchberechtigten Mitgliedern des Haushaltes und der Wirtschaft zusteht, so kann die Gemeindebehörde bis zur Deckung des Kartenbedarfs ausnahmsweise Vollmilch karten ausgeben. (M. I.) Keine Benachteiligung Sachsen« bei der Frühkartoffelbelreferung. Gegenüber Preffe - Bemerkungen über Benachteiligung Sachsens der der Frühkartoffelbelieferung sei darauf hingewiesen, daß auf Vorstellung des Landes - Lebensmittelamtes bei der Reichs kartoffelstelle schon vor längerer Zeit die Verfügung getroffen worden ist, daß wie Berlin, auch die sächsischen Großstädte bevor zugt beliefert werden sollen. Es ist zu be denken, daß die Menge der zuerst geernteten Frühkartoffeln nur gering ist und zum gleich zeitigen Versandt ausreichender Mengen an verschiedene Orte nicht genügt. Berlin hat übrigens nur I Pfund Kartoffeln für die Woche ans den Kopf der Bevölkerung aus gegeben und dieses I Pfund bestand nur zum Teil aus Frühkartoffeln, zum Teil noch aus alten Kartoffeln. Die ersten Früh, kartoffelbelieferungen für die sächsischen Groß städte kommen in den allernächsten Tagen zur Abrollung. gegen das revolutionäre Rußland geplam werde. Allgemein sei man der Ansicht, daß man sich am Vorabend eines russisch-britischen Krieges befinde. Die Sowjet-Regierung treffe alle Vorkehrungen, um vor Ueberraschungen geichützt zu sein. Nowi Wetscherny Tichaß, dessen Beziehungen zur englischen Botschaft als offenkundig gelten, spricht von argem Pessimismus in Petersburger Kreisen, weshalb den im Umlauf bcfindfichen Gerüchten von einem unmittelbar bevorstehenden Abbruch der Beziehungen zwischen Rußland und dem Verbände oder England erhöhte Bedeutung beizumefsen sei. Obst von den Sammelstellen zum Erzeuger. Höchstpreis in Anspruch genommen wird. Bei der Erpachtung von Kernobstnutzungen wird vor der Vereinbarung übermäßig hoher Pacht- preise nachdrücklich gewarnt. Die LandeSstellr für Gemüse und Obst wird auf Grund der Ministerialverordnung vom 20. April 1918 in allen ihr zur Kenntnis kommenden Fällen übermäßig hoher Pachtpreise den Obstbehang unnachsichtlich enteignen. Die Verpachtung von Obstnutzungen im Wege der öffentlichen Versteigerung ist wegen der preistreibenden Wirkung d r Versteigerung durch dieselbe Ver ordnung Verordnung 'verboten. Die Ver pachtung auf anderem Wge bleibt zulässig. (M. I,) Es gibt keinen „markenfreien" Zucker! Wiederholte Anfragen bei der Zuckerverteilungsstelle zeigen, daß vielfach die Ansicht besteht, als sei markenfreier Zucker, wenn auch zu bedeutend höheren Preisen, zu erhalten. Demgegenüber ist darauf hinzu weisen, daß markenfreier Zucker überhaupt nicht gibt, weder Inlands- noch Auslands zucker. Der Jnland-zncker wird als Mund zucker auf Zuckerkarten oder als Industrie« zucker oder für Heeresverpflegung verteilt. Der Zucker darf nur zu den Zwecken ver wende! werden, zu denen er verteilt worden ist. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Außerdem soll in Zuwiderhandlungsfällen der noch vorhandene Zucker behördlich einge zogen werden, ohne irgendwelche Vergütung an den Eigentümer. — Auslandszucker, der eingeführt wird, kommt nicht in den freien Verkehr, da dieser der Zentraleinkaufsgesell- schäft Berlin anzudienen ist. Wenn dennoch markenfreier Zucker in den Verkehr kommt, so kann er nur aus unrechtmäßiger Ver wendung oder von Diebstählen herrühren. Außerdem wird meist Höchstpreisüberschreitung, Kettenhandel usw. vorliegen. Im Interesse einer gleichmäßigen Landesversorgung wird einem jeden zur Pfltcht gemacht, Fälle, in denen markenfreier Zucker angeboten wird, genau festzustellen und mit dem Namen des Anbietendcn der nächsten Polizeibehörde oder der Zuckerverteilungsstelle für oa« Königreich Sachsen in Dresden zu melden. Dresden. Beim Fensterputzen stürzte Sonntag früh auf der Großen Zwingerstraße eine 41jährige Scheuerfrau aus dem ersten Obergeschoß so unglücklich auf die Straße, daß sie tot liegen blieb. — In der Nacht zum Sonntag verscheuchte der Wächter Nr. 17 der Dresdner Wack- und Schließgesellschaft in einer Zigaretten fabrik einen Einbrecher, der im Begriff war, mit seinem Raub aus dem Fenster zu klettern. Infolge der Dunkelheit konnte er den Ein brecher nicht stellen, der unter Zurücklassung eines Sackes Tabak durch die angrenzenden Gärten die Flucht ergriff. Bautzen. Die spanische Grivpe greift in der Oberlausitz weiter um sich. Hier tritt sie auch in größeren Industriebetrieben auf, und ihre Ausdehnung wird auch auch aus Zittau, Bekanntmachung. Die Kartuffelkarteuausgabe findet Nittwoch, den 17. Juli 1918, von abends halb 6 bis halb 7 Uhr km und zwar: Bezirke I bis V (Haus-Nr. 1 bis 112 V) in der neuen Schule zu Ottendorf, Bezirk VI (Ortsteil Moritzdorf Haus-Nr. I bis 19) nn Gasth. z. gold. Ring. Die Aushändigung der Marke« erfolgt ««r a« Erwachse«» gegen Äoczeigung der neuen Markenbezugsauswerskarten Für verloren gegangene Marken wird Kin Ersatz geleistet, die Marken sind daher sosort beim Empfange nachzuzählen. Vtteudorf-Moritzdorf, am 15. Juli 1918. Der Gemeindevorstand. Neuestes vom Tage. — Südwestlich von Apern griff der Feind noch starker Feuervorbereitung an und drang in gennger Breite in unser Kampfgelände Beiderseits der Lys tagsüber Arüllerie- instgkeit; sie lebte am Abend auch an der Trigen Front auf. — Zwischen Aisne und Marne blieb die Gefecht Stätigkeit lebhaft. Oertliche Infanterie, nefechle südlich von St. Pierre-Aigle und im TuvicreS-Grunde. — Im Sperrgebiet um England wurden durch die Tätigkeit unserer Unterseeboote 16500 Brutto - Register - Tonnen feindlichen Handelsschiffsraumes vernichtet. — Die „Zürcher Morgenzeitung" meldet Nach oem B. L.-A.. daß die französische Heeresleitung angeoronet hat, die bisherige Satzung von Paris ausnahmslos sofort an dfe Fwnt zu schicken. „Victori" bezeichnet diese Maßnahme als eine große Härte, da darunter viele Familienväter und Verwundete stnd. Als Ersatz kommen belgische Truppen dach Paris, die sogenannte 5. Truppe, d. h. Verheiratete, 30- Kis 35 jährige, mit mehr ult drei Kindern. — Die Korresp. Rundschau meldet nach B. L.-A. au« Wien: Moskauer Blätter ^klären, das Vorgehen Englands deute darauf M, daß von dieser Seite ein ernster Schlag Oertliches und Sächsisches. Vttendorf-Vkrilla, zs. Juli zSO. — Frühdrusch. Die Getreideernte steht unmittelbar vor der Tür. Es ist bekannt, daß mit möglichster Schnelligkeit erhebliche Brotgetreidemengen ausgedroschen und abge- liefert werden muffen, damit dann die Brot- Versorgung der Bevölkerung lückenlos durch- gesührt werden kann. Ueber die zu diesem Zwecke nötigen Maßnahmen hat die Amts hauptmannschaft Dresden-Neustadt für ihren Bezirk einschließlich der Stadt Radeberg in den Amtsblättern vom 7. Juli eine Be kanntmachung über Frühdrusch erlassen, au die wir hiermit ausdrücklich Hinweisen. Sie enthält insbesondere auch Besüwmungen über Bezugs-Preis: vierteljährlich beim Kbholen von äer Seschäftsstelle 1,W Mk., frei ins Haus 1,50 M. Einzelne Nummer IO pfg. Erscheint Dienstags, Donnerstags unö Lonnabenös Nachmittag. Nn z ei g rn-prei «: Lie einspaltige Zeile oöer Seren Nsum i 20 Psg., Lokslpreis 15 psg. Neklamen auf Ser ersten Seite 42 pfg. f Nnzeigen-Nnnahme j bis spätestens Mittags 12 Uhr -es ff . Lrscheinungstages. j ------ ---- - -Kamenz und Bischofswerda gemeldet. Gesuche emgerelcht, m denen gebeten umd, l — Ein Einbruchsdiebstahl wurde in der aus allgememe^ verüht. Der Dieb erbrach öffrui^estellte aus persönlichen Veranlassung^ und Pulte und entwendete Bücher, wie Eheznusügkerten, mangelnde pekumare usw Versorgung der Ler Familie und dergleichen, i Leipzig. Die Zunahme der Felddiebstähle emzuzrehen. Einreichung oera> artige oie immer dreister werdende Beraubung suche ist zwecklos, da Zurückstellungen, ebenso Verwüstung der Felder haben im hiesigen wie sie nur aus Volkswirtschaft^ amtShauptmanMchaftlichen Bezirk Beran- erfolgen, auch nur ausschließlich aus gleichen gegeben, daß ein allgemeiner Flur- Grunden wieder aufgehoben werden. - schütz eingerichtet werden soll. Die Kosten (M. I.) Pachtungen von Obstnutzungen, werden auf die Beteiligten nach der Grund- Zur Sicherstellung von Marmelade für das fläche umgelegt. Vorgesehen ist außerdem nächste Wirtschaftsjahr muß auch die dies- die Ergänzung der Ueberwachung durch jährige Kernobsternte (Aepfel, Pflaumen, Kavallerie Patrouillen und durch Zuweisung Birnen) in Bewirtschaftung genommen werden von Hilssdienstpflichtigen, die mit Waffen Amtlicher Teil. Brotgetreide-Selbstversorger. Auf die Bekanntmachung des Kommunalverbandes Dresden und Umgegend vom si. Jul 1918 wi d aufmerksam gemacht. Nach Kieser Bekanntmachung werden als Brotgetreide-Selbstversorger nur diejeniaen H b n Hwei Ian'wir schäft Ucker Betriebe anerkannt, die den Nachweis erbringen, daß sie der Lage sind, sich und die von ibnen zu beköstigenden Personen während des ganzen Wirtschaitsjahres vom >6. August 1918 bis 15. September 1919 aus dem Brotgetreide- ^trage der eigenen Wirtsch ft nach dem Satze von 9 Kilogramm für den Kopf und H°nat zu e> nähren Diejeniaen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die diese Voraussetzungen erfüllen Und vom Rechte der Brotgetreide Selbstversorgung Gebrauch machen wollen, haben dies Nnb-r Angabe de> von ihnen zu beköstigenden Personen im Gemeindeamt (Meldeamt) bis zum 20. Juli 1918 A melden. Wer diese Frist wcht einhült, geht auf das ganze Wirtschaftsjahr des Rechte« de Se buverwigun: verlustig. Brolget-eide-S lonversorgern steht zu ihrer Ernährung wie derjenigen der von ihnen in beköni ei den Angehörigen ihrer Wiwchack einschließlick des Gesindes sowie Natural- bttechiigten, soweit sie als Lohn oder als Leckgedinge (Altenteil, Auszug, Ausgedingen, öechzuäm Brotgetreide oder daraus hergestellte Erzeugnisse zu beanspruchen haben, aus äMer E nte auf den Kopf für die Zeit vom 16 August 1918 ab monatlich 9 Kilogramm Brotgetreide zu. Da« ihnen zu ihrer Ernährung zustehende Brotgetreide dürfen die Selbstversorger Nicht selbst verarbeiten lassen. Sie haben es bis zum 31. August 1918 an die zum ^traoeeiukauf cm Bezirke zugelaffenen Kommissionäre gegen Zahlung des gesetzlichen höchnpreises (ohne Frühdruschprämie) abzniiefer«. Die Brotgetreide-Selbstversorger erhallen vom 16. August ab für den Kopf aus je sinen Monat (vom 16. des einen dis 15. des andern Monais Setdstvnsorgrr-Krot- kartrpl über 23 Pfund Schwarzbrot und einen Bezugsschein über 180 Gramm Kleie Ao,eil). 1 Pfund Schwarzbrot entspricht 450 Gramm Weißbrot oder 350 Gramm Mehl- LttendorsiMoritzdorf, am 13. Juli 1918. Der Gememderat.