Volltext Seite (XML)
n Au en zu- ! r », verg. weisen. 31. «iZ llL S 'M »VN. kosten r lein. en unü rn ailrk GLeähochr Zeitung Unterkaltungs- und Bnrelgeblatt Anzeigen-Preis: Vie einspaltige Zeile oSer Seren Kaum . 18 pfg. kiekmmen Sie einspaltige Petit- ; zeile oöer Seren Kaum 3V pfg. " 8ei belangreichen Nusträgen u. wieSer- holungen entsprechenöer Kabatt. M wöchentlich erscheinenöer Sonntngsbeilnge »Illustriertes UnterkMungsblAtt", sowie öen nbwechselnö wöchentlich erscheinenöen illustrierten Beilagen »Felö unö Larten" unö »Deutsche Moöe unö hanSarbeit". ^uck unö Verlag von Hermann Nühle, OttenSorf-Okrilla. Verantwortlicher 5christleiter Hermann Nühle, Lrotz-Okrilla. , — Sa.'... j 1, I i.HM- »S-Sä-—-S^- Nummer 63 Fre Lag, den Juni ^6. Jahrgang Amtlicher Teil. Viehzählung. Nach der Verordnung dcS Bundesrates vom 30. Januar 1917 findet am 1. Juni 19U eine Viehzählung nach dem Stande in der Nacht vom 31. Mat zum 1 Juni IS 17 statt. Sie erstreckt sich auf Pferde, Schafe und Schweine. Die Zählung erfolgt durch Umfrage bei den einzelnen Viehbesitzern, den hiermit zur Dicht gemacht wird, den mit dec Zählung beauftragten Beamten genaue Angaben über ihren Viehbestand zu machen. Wer etwa am 1 Juni mcht befragt worden ist, aber Tiere besitzt, hat sich am 3 Juni im Gemeindeamt, Polizeizimmer zu melden. Wer vorsätzlich die Anzeige nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvoll- händige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis W 10000 Mark bestraft; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für den Staal verfallen erklärt werden. Ottendorf Morttzdorf, am 31. Mai 1917. Der Gcmein-cvorftan-. Selbstversorger betr. Die leeren Säcke von der letzten Kornablieferung können Freitag, den ss. Dum» von ls2—ls Uhr im Polizeizimmer abgeholt werden. Otteudorf-Moritzdorf, am 31. Mai 1917. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Donnerstag, den 31. d. M. findet von abends 6 bis bald 7 Uhr die Verteilung der Magermilch, Quart und Ääsetarceu in der neuen Schule zu Ollendorf statt. Lttendorf-Moritzdorf, am 31. Mai 1917. Der Gemeinvevorftanv. Am 1. Juni 1917 ist eine Be ¬ hauptmannschaft geführt, an die deshalb alle solche Gesuche zu senden sind. Durch Nicht beachtung dieser Vorschriften können leicht un liebsame Verzögerungen entstehen. Neuestes vom Tage. — Die beiderseitige Artillerietätigkeit im Whtschaetebogen und in der Gegend von Armentieres war wiederum stark gesteigert. Auch abends und nachts hielt das heftige Feuer an. — An der Arrasfront hielt der Arlillerie- lampf in der gewöhnlichen Stärke an, um Üch am Abend an einzelnen Stellen zu verstärken. — Im Höhengebiet der Champagne blieb ein 11 Uhr 1b Minuten abend» unter nommener Versuch der Franzosen, oie ihnen NM 27. entrissenen Stellungen zurückgUerobern, ebenso erfolglos wie die wieoeiyvllen Angüsse des Vortage», — Nach dem ruhigeren Pfingstsonntag stammte die Jsonzoschlacht zum dritten Mare nuf. Die neue große Angriffswelle des Feindes richtet sich zunächst wieder gegen die Höhen von Vodice uno des Monte Samo. Der italienische Ansturm setzte zu Mittag Ssgen den Nordslügel ein. Unsere Front Hielt in ganzer Ausdehnung allen An- strrngungen des Feindes eisern stand. „ 7- Im Osten nahm die feindliche Artillerie- iäiigkeit an vielen Stellen der Front zu. In einzelnen Abschnitten wurden russische Er- lundungsabteilungen zurückgewiesen. — Die „Köln. Ztg.„ meldet aus Amster- MN: Eine amtliche englische Meloung rückt vnt der Angabe heraus, vag Folkestone oer Ort gewesen ist, wo bei dem Fliegerangrifs vom Freitag die meisten Opsec fielen, nämlich 6b Tote. Diese Mitteilung wird gemacht, vm Entrüstung zu erzeugen; sie wird von der Ache mit dem üblichen Zusatz begleitet, daß üolkestone ein unbefestigter Oct sei, Dover Awohl wie das eme halbe Stunde entfernte Folkestone enthalten aber eine Menge mrti- iärischer Anlagen, Schuppen unv Magazine; iHtere Ort ist übrigens ein Hauptanlegeplah istr die nach der französischen Küpe sayrenoel Kriegs- und Transportschiffe. — Von besonderer Seite erfährt das „Berner Tageblatt" aus London, daß die Grsamlverluste an englischen Offizieren ein schließlich Fliegern in der Arras-Schlacht bis 20. Mai nach den offiziellen Listen 4940 be tragen, darunter 1433 Offiziere gefallen, 169 veimitzi, 3338 verwundet. Da man umer Bezugnahme auf frühere Kämpst stets aus den Verlust eines Offiziers einen solchen von 40 Mann rechnen kann, so dürften sich die engtischen Mannschaftsoertuste in der Arras schlacht bis zum 20. Mar auf rund 197 000 betausen. Tatsächlich weisen die btS 20. Mat veröffentlichten Manuschaflsoerluste aus der Arras Offensive schon über 130000 Namen aus, wobei zu berücksichtigen ist, daß die MannschaftSvertuste erst 10—12 Tage hinter jenen der Offiziere veröfsemlichi werden. So viel ist frcher, daß das englische Heer in seiner Frühjahrsoffensive bisher eine Gesamteinbuse von über 200000 Offizieren und Mannschaften zu verzeichnen hatte. OertUches und Sächsisches. GttenüorplvknUa, 3p Mai (K. M.) Am 1. Juni ist eine Bekannt machung in Kraft getreten, durch welche alle rohen und eingearbeiteten Felle von zahmen und wildeii Kaninchen, sowie von Hasen und Hauskatzen jeder Herkunft uno in jedem Zu stand beschlagnahmt werden, soweit nicht ihre Zurichtung zu Petzwerk (Raucyware) erfolgt ist oder ihre Verarbeitung in Zurrchlereien, Färbereien oder Haarschnerdereien bereits begonnen hat. Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch dre Veräußerung und Lieferung oer Felle in beslimmter Weise erlaubt. Gleichzeitig rst eine Bekanntmachung rn Kraft getreten, durch die für rohe Kanin-, Hasen- und Katzenfelle Höchstpreise feffgesetzl werden. Es enthalten beide Bekanntmachungen eine ganze Reihe Einzetbeuimmungen, die für In teressenten von Wichtigkeit sind. Ihr Wort laut ist bei den Polizeibehörden einzusehen. (K. M.) tanntmachung in Kraft getreten, durch welche eine Bestandserhebung von HolzverkohlungS- erzeugnissen und einigen anderen Chemikalien angeordnet wird. Die in der Bekanntmachung näher bezeichneten einzelnen Erzeugnisse sind, sofern der Vorrat eine bestimmte Menge über schreitet, bis zum 10. Juni an die Kriegs- Rohstoff Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministerrums auf dort anzufordernden amtlichen Meldescheinen zu melden. Die Meldepflichtigen haben auch über die ge meldeten Gegenstände ein Lagerbuch zu führen. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. — Die Beschlagnahme der Türklinken, Be schläge und Fenstergriffe aus Messing und Bronze werden, wie einer Abordnung der freien Vereinigung der Berkner Hausbesitzer vereine im Kriegsministerium in Berlin cr- iklärt wurde, iu etwa drei bis vier Monaten im vaterländischen Interesse nicht zu ver meiden sein, doch soll-den Hausbesitzern auch hinsichtlich der baren Entschädigung entgegen- gekommen werden. Es ist beabsichtigt, für ganz Deutschland einheitlich schwarze Ersatz- Türklinken und Fenstergriffe zu liefern, die gleich nach der Entfernung der bisherigen Klinken von staatlichen Organen angebracht werden sollen; es soll aber auch in dem Be lieben der Hausbesitzer stehen, sich anderweitig mit Ersatz bedienen zu lassen. Ein Ausschuß von etwa acht Hausbesitzern aus den ver schiedenen Teilen Deutschlands soll im Ein vernehmen mit dem Zentraloerband der städtischen Haus- und Grundbesitzervereine als Beratungsstelle dienen. Durch eine schon in nächster Zeit zu erscheinende Anordnung werden auch alle übrigen Messing- und Bronze griffe, Verzierungen, Giller und dergleichen beschlagnahmt werden. — Die Viehzählungen vom 1. Juni und demnächst vom 1. September 1917 bilden, so wird amtlich aus Berlin gemeldet, die Grund lage entscheidender Maßregeln auf dem Gebiete der Ernährungs- uno Futlerwirtschaft des neuen Erntcjahres. Jeder Viehbesitzer muß genaue und vollständige Angaben bei den Vieh zählungen als besondere vaterländische Pflicht betrachten. Bei der Schätzung des Ertrage» der Booenerzeugnisse können ohne Verschulden erhebliche Irrtümer vorkommen. Unrichtige Angaben über den Viehstand sind nur infolge Böswilligkeit oder grober Fahrlässigkeit möglich. Nach den Zählungen sollen Stich proben durch unvermutete Sallrevisionen vor- genommcn werden. Wo sich dabei falsche An gaben von Viehbesitzern ergeben sollten, mußte gegen die Schuldigen schärfstens eingeschritten werden, denn dieser fchäoigt dadurch an seinem Teil eine sachgemäße Versorgung des Heeres uno der Bevölkerung, schädigt aber auch seine Nachbarn und Berufsgenossen, denen infolge feiner falschen Angaben erhöhte Lieferungen auserlegt werden müssen. — Gesuche um Beschaffung von Saatgut, Düngemitteln, Spannvieh, Landwirtschaftliche Hirfskräfte, Kohlen, Benzol, Schmie.miltel, Leder, Krafistrom, ferner Dnnglichteitsbe- fcheimgungen, Anträge auf Ueberlassung von Krafipflügen, Dreschfätzen, Maschinen, forme sonstige auf wirffchafilrchem Gebiete zur Forderung der Landwirtschaftlichen Erzeugung liegende Angelegenheiten sind nicht unmittel bar bei dem Krregswirtschafisamt, sondern bei der Kfiegswirtschaftsstelle einzureichen, die ge nach Prüfung an das Kriegswirlschaftsaml werter zu leiten hat. Auch Gesuche um Be urlaubung im Felde stehender oder eingc- zogener Personen find ebenfalls an die Kriegs- mrlschaflSflelle zu richten. Die Geschäfte der Kriegswirtschaftsstelle werden von der Amts (M. I.) Wichtig für Besitzer und Er- werber von Obstnutzungen! Auch nach In krafttreten der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 dürfen Besitzer von Odstnutzungen (Private, Anstalten und öffentlich-rechtliche Verbände) ihre Erzeugnisse wie früher verpachten, ver kaufen oder versteigern lassen. Es ist jedoch zu beachten, daß die Käufer oder Pächter, wenn sie daß Obst selbst abernten und in Herkehr bringen, nach der Rechtsprechung des Reichsgerichtes als Erzeuger anzufehen sind und den für die Erzeuger geltenden Vor schriften der genannten Verordnung unterliegen. Sie sind demnach an die von der Reichsstelle estgesetzten Erzeugerhöchstpreise und, soweit olche nicht festgesetzt werden, nach 8 5 der Verordnung an die in den LieserungSverträgen der Reichsstelle festgesetzten Preise gebunden, odaß sie das Obst zu höheren Preisen oder unter günstigeren Bedingungen nicht absetzen dürfen. — Manche Produzenten von künstlichen Düngemitteln haben die herrschende Knapp heit dieser Ware im Laute des Krieges immer mehr dazu benutzt, um im Wege des Tausche» ür ihre Werksangehörigen Sonderlieferungen an Lebensmitteln zu erlangen. Dieser Tausch, fandet — insbesondere der mit ichwefelsaurem Amoniak — hat einen Umfang angenommen, oer einen behördlichen Eingriff fordert. Durch Verordnung vom 18. Mai ist deshalb beim Kriegsecnährungüamt eine Neber- wachungsstelle für Ammoniakdünger eingerichtet worden, dessen Absatz den Erzeugern nur mit Genehmigung dieser Stelle gestattet ist. Es besteht nrcht etwa die Absicht, damit in eine Bewirtschaftung des AmmoniaksdüngerS^, ein zutreten und es nach einem bestimmten Schlüssel zu verteilen, es soll vielmehr nur eine Handhabe geschaffen werden, um eine gleichmäßige Belieferung der alten Abnehmer herbeizuführen und Ungleichheit, wie sie die Tauschverträge im Gefolge hatten, zu ver hindern. Zittau. Die zukünftige Emte berechtigt im Zittauer Kreise zu den besten Hoffnungen. Der Roggen treibt bereits in die Aehren, ebenso weißen Hafer und Weizen zumeist einen guten Stand auf. Der Wiescnwuch» ist vielfach üppig. Die Kartoffeln haben durch den letzten Frost nicht gelitten und sind rn gutem Aufgehen begriffen. Schönberg. Ein Einbruch, der den Spitzbuben reiche Beute einbrachte, wurde in einer der letzten Nächte im Material- und Schntttwarengefchäft des Gemeindevorstandes Rudolf Schwab hier verübt. Die Diebe haben 15000 Zigaretten, Herren- und Frauen- Strefel. Frauen-Unterröcke, Handtücher, Schürzen, 3 Pfund schwarze Kriegswolle, ferner 6 Brote im Gewicht von je 6 Pfund, 25 Mark Kleingeld usw. gestohlen. Erlbach. Von einem schweren Mißgeschick wurde der Arbeiter Reißmann betroffen, in dem er beim Auflegen eines Riemens in seiner Arbeitsstätte vom Riemen erfaßt und ihm oer rechte Arm zerquetscht wurde. Marienberg. Im städtischen Walde ent- gano ein Feuer, dem 3 Scheffel 25- bis 30 jähriger Frchtenbestand zum Opfer gefallen sind. Der Brand ist mit aller Wahrscheinlichkeit auf Funkenflug oer in der Nahe verkehrenden Marrenberg- Reitzenhainer Eisenbahn zurück- zujühren. Aus gleicher Ursache war der Bahn- oamm beim Schützenhause in Marienberg iu Brand geraten, wobei ein größeres Stück Fichtenbeftand verkohlt wurde.