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7996 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 154. 7. Juli 1910. die Schundliteratur durch Verbreitung einer Reihe von bereits erschienenen Heften Stockholmer Verlage, ä 25 Ore, mitzuwirken. Es sind dies: Im Verlag ^.-8. Ljus unter dem Titel »kolixa. böelrer« (lustige, unterhaltende Bücher): 1lll68 Verne, Ln V3r1ck80m- ^-6. 3ierta8 Lolrlörla» die Serie: »Ilnäerbara bä.nckel8sr ur verlrliAbetens vä-rlä« (Wunderbare Ereignisse aus der Welt der Wirklichkeit). — Im Verlag der »3ven8k LLraretiäninA« (Schwe dische Lehrerzeitung): »kodingon Xra86« und »OolrsI 1'ora8 etu^a« in je 4 Heften. Absichtlich hat der Ausschuß Bücher mit spannendem Inhalt gewählt, da die Erfahrung überall zeige, daß der Geschmack der Jugend stark bewegte Handlung verlangt. Wolle man in dieser Übergangszeit die schlechte Kolportageliteratur überwinden, so müsse man eben hierauf ebenso Rücksicht nehmen, wie auf den künstlerischen Wert, der darunter nicht zu leiden brauche. — Der schwedische Reichstag hat auf Vorschlag der Regierung kürzlich 6000 Kr. zur Förderung der Tätigkeit des Vereins für zwei Jahre bewilligt. 6. Mängelrüge. tz 377 des Handelsgesetzbuchs. Ent scheidung des Reichsgerichts. — Die Frist für die Mängel rüge beginnt erst mit dem Augenblick der Ablieferung. Ist dem Käufer schon zeitweilig vorher das Konnossement überlassen worden, um ihm eine Untersuchung der Ware zu ermöglichen, so hindert dies nicht, daß auch in solchem Falle die Folgen der Nichtrüge erst eintreten, wenn auch nach der demnächstigen Ab lieferung nicht rechtzeitig gerügt wird. »Erst mit der tatsächlichen Ablieferung entsteht die Ver pflichtung des Käufers zur unverzüglichen Mängelanzeige. Vor her braucht er sich nicht darüber schlüssig zu machen, ob er etwa schon zu seiner Kenntnis gelangte Mängel rügen will. Im Hin blick auf den in § 377 für den Fall der Unterlassung einer un verzüglichen Mängelanzeige dem Käufer angedrohten erheblichen Rechtsnachteil, daß die Ware bezüglich der erkennbaren Mängel als genehmigt zu gelten hat, ist im Interesse des Käufers an dem durch § 377 für die Entstehung der Anzeigepflicht bestimmten Erfordernis festzuhalten, daß eine wirkliche Ablieferung der Ware in dem oben dargelegten Sinne erfolgt sein muß, die nicht durch andere Umstände, namentlich nicht durch die den: Käufer auf andere Weise als durch Ablieferung gewährte Mög lichkeit, die Ware zu untersuchen, und auch nicht durch die Vor nahme einer solchen Untersuchung seinerseits ersetzt werden kann (»Recht» 04 S. 83, 09 Nr. 1807, 3008).« NG. II, 19. April 10. 394/09. (Hamburg, 21. 4. 09.) (Aus »Das Recht« (Hannover, Helwing^ XIV. 12.) »Miniaturen«. — Rentschs Aufsatz (im Börsenblatt Nr. 150 vom 2. Juli) über Handschriften, Miniaturen usw. bringt mir die Bedeutung des Worts »Miniaturen« ins Gedächtnis, die ich in dem letzt erschienenen, darüber handelnden Sonderhefte des »Ltuäio« gelesen habe. Ich vermute, daß noch mancher Buch händler das Wort »Miniaturen« von rainu8 oder mioor ableitet. Es heißt dort in freier und verkürzter Übersetzung: »Es mag immerhin wieder betont werden, daß das Wort Miniatur nichts zu tun hat mit dem Format des Bildes. Nichts destoweniger übernehmen wir es in der Bedeutung eines hand lichen Formats, das bequem im Handteller liegen kann. In Wirklichkeit stammt das Wort von »minium« oder rotes Bleierz. Auf uns ist das Wort übergegangen durch die kleinen Wilder auf illustrierten Handschriften, die rot eingerahmt waren« usw. Fürth i. B., 3. Juli 1910. Georg Rosenberg. Von der Handelshochschule in Stockholm. — Dem Jahres bericht der »83uck6l8bö^8lrol3ll« in Stockholm, Brunkebergstorg 2, über ihr erstes Studienjahr 1909/10 ist folgendes zu entnehmen: Die Schülerzahl betrug durchschnittlich 105, darunter 2 weibliche. Dazu kommen noch eine Anzahl Extra-Eleven und die zahlreichen Besucher der populärwissenschaftlichen Vorlesungen. Der Unter richt umfaßte Nationalökonomie mit Statistik, Handelstechnik mit Banktechnik, Wirtschaftsgeographie mit Rohstoffleyre, Staats- und Rechtswissenschaft; englische, deutsche, französische und russische Sprache. Die Bibliothek umfaßt 4602 Bände; sie erhielt wertvolle Gaben von öffentlichen Einrichtungen, Vereinen und Privaten. Wie an Handelshochschulen des Auslands, soll auch hier ein Geschäftsarchiv angelegt werden, eine fortlaufende Sammlung der Vorstands-, Nevisions-, Rechnungsberichte, Preis listen, Festschriften usw. aller wichtigeren Unternehmungen und Verbände. Für die Bibliothek des geographischen Instituts der Hochschule ist eine Menge ausländischer Literatur angeschafft worden; von der schwedischen geographischen und damit ver wandten Literatur hat sie ungefähr alles Vorhandene empfangen, ebenso das große amtliche Kartenwerk über Schweden, eine Gabe im Werte von 4000 Kr. (Nach: »8v6n3lrg. Da^bla-tlet«.) Vom schwedischen Sortimentsbuchhandel. — Die alt angesehene Firma PH. Lindstedts Universitetsbokhandel, A. L O. Schedin, in Lund (gegründet 1784) ist an eine Aktiengesellschaft unter der Firma Aktiebolaget PH. Lindstedts Universitetsbokhandel übergegangen. Das Aktienkapital beträgt 100 000 Kr. in Aktien ä 600 Kr. in festen Händen, voll eingezahlt. Den Vorstand bilden die Buchhändler Karl Albert Schedin und Oskar Emil Schedin in Lund, sowie Direktor Wilh. Sophus Sölwe in Malmö, mit Rechtsanwalt H. Gillberg in Lund als Stellvertreter. 8. * Buchhandlungsgehilsenverein zu Leipzig. — Der Buch handlungsgehilfenverein zu Leipzig wird am Sonnabend, den 9. Juli, in der Obstweinschenke in Mölkau ein »Sommernachtsfest L 13 Leberecht Hühnchen« feiern. Das Fest wird von der Sänger runde des Vereins veranstaltet. Beginn 8 Uhr. Bei ungünstiger Witterung wird das Fest um 8 Tage verschoben werden. Eine Theater-Sondervorstellung im Leipziger Schauspielhause, Sophienstraße (Theodore L Co., Schwank von Manny und An mut), ist für Montag, den 25. Juli, abends 8 Uhr, vereinbart. Bestellungen bis 20. Juli (nicht telephonisch!); Ausgabe der Jnterimskarten: Freitag, den 22. Juli, von 8 Uhr abends an im Gutenbergkeller des Deutschen Buchhändlerhauses. ^ Sprelhsaal. ^ Nabattangebot eines Verlegers an das Publikum. Daß den Schülern höherer Lehranstalten direkte Angebote von seiten der Herren Verleger gemacht werden, dürfte eine bekannte Tatsache sein. Mit diesem Gedanken werden wir Sorti menter uns ja auch ohne Aussicht auf eine Änderung vertrösten müssen. Wenn aber die Privatkunden dem Sortimenter gewisser maßen Vorwürfe machen mit den den Sortimentsgeschäften nicht erlaubten Preisangeboten von seiten einzelner Herren Verleger, dann bleibt uns eben nur eine Bitte um Abhilfe an den Vorstand des Börsenvereins, was hiermit gleichzeitig geschehen soll. Aus diversen mir zur Verfügung stehenden Fällen greife ich folgenden heraus: In den letzten Jahren offeriert die Firma Richard Danehls Verlag in Goslar das in ihrem Verlag erschienene Werk von Heinze, »Im Amt«, gebunden 5 20 H, den vor der Abgangs- Prüfung stehenden ersten Seminar-Klassen zu einem Preise, zu dem d^r Sortimenter kraft der Verkaufsbestimmungen nicht liefern kann und darf. Auf eine diesbezügliche Anfrage erhalte ich die der Redaktion des Börsenblattes zur Verfügung gestellte Antwort des Verlegers, daß er keinen Vorzugspreis angeboten habe. Aber — wohl dem Klassenältesten 5 Prozent und — was mir vom Klassenältesten bestätigt, mir aber vom Verleger nicht angegeben worden ist, außerdem noch 1 Freiexemplar. Damit ich aber nun nicht um den mir eventuell entgangenen Verlust komme, schreibt mir der Verlag: »Sie können diese 6 Prozent dem betreffenden Herrn auch gewähren, und will ich Ihnen gegen Einsendung der Quittung den Betrag gern zurückerstatten.« Dem Danehlschen Verlag scheint auch unbekannt zu sein, daß »Jedes Anerbieten von Rabatt an das Publikum in ziffermäßiger oder unbestimmter Form untersagt« ist. Und — verlangt's der Kunde, so ist den Sortimentern die Gewährung eines Skontos von 2 Prozent gestattet. Nun frage ich die Herren Verleger, wo sollte es hinaus, wenn solche und ähnliche Angebote allgemein Platz greifen würden? Moers a/Rhein, 27. Juni 1910. Aug. Steiger.