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Lokal-Anzeiger für Ottendors-Okrilla und Umgegend. Bezugs-Preis: vierteljährlich beim ttbholen von öer Leschsstsstelle 1,W Mk., frei ins Haus t,M MK. Einzelne Nummer 10 pfg. Erscheint Dienstags, Donnerstags unä Sonnabenos Nachmittag. liniahliiluzs- M AüjtigtviÄ 1 Nnzeigen-Preis: u if Die einspaltige Zeile ober Seren Naum ff 1 20 psg., Lokalpreis 15 psg. j t< Neltlamen aus Ser ersten Seite 40 psg. ff 1 Nnzeigen-Nnnahme jj ti bis spätestens Mittags 12 Uhr S» fl 1 Lrscheinungstages. Druck unö Verlag von Hermann Kühle, Ottenöorf-Okrilla. Nummer 32 verantwortlicher Schriftleiter Hermann Kühle, Lrotz-OlmllL. Sonntag, den ^7. März M8 —qf/ ------ 17. Jahrgang Amtlicher Teil. Bekanntmachung über den Verkehr mit Hausbrandkohle im Serirke Ser vmtzovlenltelle Klotzsche. die Ausgabe einer 3. Kohlenkartenreihe an die mit Kohlen unversorgten oder nicht aus- reichend versorgten Haushaltungen betr. 8 1. Als 3. Kohlenkartenreihe gelangen zur Ausgabe: 1. Kohlengrundkarten (grau) auf die Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli 1918 über insgesamt 10 Hektoliter Kohlen oder Koks oder Briketts oder Anthrazit jeder Art für HaushaUunren mit Wohnungen bis 400 Mk. Jahresmielwert 2. Kohlenzusatzkarten (blau) am den Monat Avril 1918 über 21/2 Hektoliter für Haushaltungen mit Wohnungen von 400 bis 1500 Mark Jahres mietwert in einem Stockwerke. 3. Kohlenzusatzkarten (rot) auf den Monat April 1918 gleichfalls über 2 V» Hekto liter für Haushaltungen mit Wohnungen von über 1500 Mk. oder von über 1200 Mark, letztere, fofern sie in mehreren Stockwerken gelegen. Die Zusotzkarten erhalten die Haushaltungen, die schon früher solche b> kommen haben. Die übrigen Haushaltungen nur, soweit nicht Vorrat noch abzuziehen ist, auf schltftlichen Antrag. 8 2. Die Ausgabe sämtlicher Karten erfolgt durch Vermittlung der Gemeindeämter bez. der örtlichen KohlenauSschusse oder durch tue Vertrauensmänner der Brotkartenver eilungs- bezirke in der brsherrgen Weise. Den Tag der Kartenausgabe bleibt den Gemeindeverwaltungen näher zu bestimmen und bekanntzugeden überlassen. 8 3. Die Anmeldung der neuen Karten zur Belieferung bei dem Händler hat unverzüg lich darnach vom Verbraucher zu erfolgen. Grunokarten und Zusatzkarten sind bet dem selben Händler anzumelden. 8 4. Rücküchtlich der Anträge auf Erteilung von Untermieterkarten (halbe Grundkarten), gelben Schemen für Zentralheizungen und Bezugsscheinen für die Betriebe und deren Ausgabe bewendet es bei den Vorschriften unserer früheren Bekanntmachungen vom 20. VIII. 17 und 14. IX. 17, sofern nachstehend nicht etwas anderes bestimmt wird. 1. Untermieterkarten werden über die Zeit vom 30. April 1918 zur Heizung nicht mehr ausgegeben. 2. Bezugsscheine für Laden und Beheizung von Werkstätten werden nicht mehr be willigt. 3. Anträge auf Bezugsscheine für gewerbliche Betriebe einschließlich der Landwirtschaft sind spätestens bei Verlust der Berücksichtigung bis zum 5. April 1918 bei den Gemeinde ämtern bez. den örtlichen Kohlenausschüssen unter Benutzung der dort erhältlichen Vordrucke und unter Beibringung oer ersorverlichen Nachweisungen zu stellen. 4. Dle Ausgabe der Bezugsscheine erfolgi wie bisher durch die OclSkoylenstelle Klotzsche ooer durch Vermittlung der Gemeindeämter bez. die Koylenausschuge. 8 5. Erinnerungen und Beschwerden über die Kartenausgabe und Bezugsscheinausgabe und über die Anrechnung von Vorräten dabei sind ausreichend begründet schriftlich m Klotzsche bei der Qrtskohlenstelle, in den übrigen Gemeinden bei den Gemeinoeamtern oder den ört lichen Kohlenausschüssen einzureichen. 8 6. Soweit durch die vorstehenden Bestimmungen nichts geändert ist, finden im übrigen auch auf den neuen Kohlenoer, orgung-zeitraum vom 1. April bis 31. Juli 1918 die Be stimmungen unserer früheren Bekanntmachungen vom 20. VIII. 17, 14. 1X. 17 und 10. I. 1918 entsprechende Anwendung. 8 7- Die auf die K-Mg-fchriue zugebilliglen Kohlen dürfen nur für den beantragten Zweck Verwendung stnoen, insbesondere dürfen sie ohne Genehmigung der Ortskoylenstelle nicht an andere Verbraucher abgegeben over im Haushalte verwendet werden. 8 8. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden nach § 28 der Bekanntmachung vom 20. VI1I. 17 bestraft. Klotzsche, am 11. März 1918. ümkohlensielie Klotzsche. Kleie-Verkauf. Bei Herrn Gutsbesitzer Bernhard Birnstengel, Kirchstraße Nr. 20, wird Dienstag, den 1S. dss. Mts. von 8—12 Uhr Kleie abgegeben. Ein Zentner kostet 8,50 Mk. Abgabe erfolgt nur für Kühe. vtteudsrfMoritzdorf, am 16. März 1918. Der Gemrindevorstand. Neuestes vom Tage. — Die tagsüber schwache Artillerietätigkeit verstärkte sich vor Einbruch der Dunkelheit in wenigen Abschnitten. Während der Nacht ebte sie in Verbindung mit eigenen und kindlichen ErkundungSvorstößen vorübergehend auf. — Die Blinkstelle der Franzosen auf der Kath' drale von Reims wurde erneut in Tätig- eit beobachtet. Heftiges Zerstörungsfeuer lag von Mittag an auf unseren Stellungen nördlich und nordöstlich von ProSnes. Starke ranzösische Abteilungen, die am Abend in weiter Front vorstießen, konnten nur westlich von der Straße Thuizy—Nauroy in unseren vorderen Gräben Fuß fassen, im übrigen wurden sie im Nahkampf zurückgeworfen. — Im Anschluß an eine Patrouillenfahrt rn der Nordsee belegte eines unserer Marine- Luftschiffe, Kommandant Kapitän-Leutnant Dietrich, in der Nacht vom 13. znm 14. März den Hafen und die Industrieanlagen von Hartlepool erfolgreich mit Bomben Das Luftschiff erlitt trotz zeitweise starker Gegenwirkung keinerlei Beschädigungen. — Der Vertreter von Wolffs Telegraphen bureau in Amsterdam erfährt, daß der eng lische Gesandte in Haag im Namen der alliierten Regierungen und der Vereinigten Staaten von Holland die Auslieferung seines gesamten Schiffsraumes gegen entsprechende Frachtraten und den Ersatz der torpedierten Schiffe nach dem Kriege für Fahrten auch innerhalb des Sperrgebiets ^verlangt hat. Der holländischen Regierung wurde für ihre Antwort eine Frist von 8 Tagen eingeräumf. Falls dieser Forderung der allierten Re gierung nicht nachgekommen werden sollte, würden die holländischen Schiffe in den Häsen der Vereinigten Staaten requiriert und die auf See befindlichen holländischen Schiffe beschlagnahmt werden. Außerdem würde an Holland in diesem Falle von den alliierten Regierungen kein Brotgetreide geliefert werden. — Von Holland aus wird bestritten, daß die Forderungen Englands und Amerikas wegiN der Herausgabe der Schiffe in die Form emes Ultimatums gekleidet seien. In Berlin scheint man zuverlässige Nachrichten darüber zu haben, daß Holland unter keinen Umständen auf die Forderungen des Vier- verbandes eingehen will, und ist für diesen Fall entschlossen, den Niederländern nach Kräften entgegenzukommen, um die Versorgung mit Kohle und Erz zu ermöglichen. — Wie dem Berliner Tageblatt mitgeteilt wird, hat Herr von Behr-Pinnow den Millionenauftrag auf die Lieferung oder die Konzession von Säcken seitens des Kriegs ministeriums hauptsächlich deshalb erhalten, weil er angeregt und sich verpflichtet hatte, die Näharbeiten nicht durch irgendwelche wahllos eingestellte Heimarbeiterinnen Her stellen zu lassen, sondern vielmehr in erster Linie oder ausschließlich Kriegerfrauen zu beschäftigen. Im Interesse dieser Krieger frauen hatte sich denn auch das Kriegs- Ministerium bereitfinden lassen, den üblichen Stücklohn von 42 Pfg. für den Sack auf 80 Psg. für den Sack zu erhöhen. Heri von Behr Pinnow hat aber tatsächlich allen seinen Heimarbeiterinnen nur 42 Pfg. bezahlt. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die der Kammerherr zur Abwicklung des Rieftngeschäftes begründete, bestand aus ihm selbst, einer Frau Legationsrat Rose und einer dritten Persönlichkeit, deren Name bis her nicht genannt wird. Das Kapital betrug 100000 Mk., von diesen waren indessen nur 25000 Mk. eingezahlt. Mit diesen 25000 Mark hat die Gesellschaft innerhalb eine» Zeitraums von knapp 9 Monaten 4650000 Mark verdient. Darin sind nicht enthalten 30000 Mark, die die Gattin des Kammer- Herrn und 20000 Mark die Frau Legations- at Rose „für besondere Bemühungen" erhielt, sowie 875000 Mark, die an eine Reihe anderer Persönlichkeiten für Provisionen ufw. gezahlt worden sind. Als die sonderbaren Zeschäfte aufgedeckt wurden, hatte Herr von Behr-Pinnow sich bereit erklärt, freiwillig 500000 Mark als „Buße" zurückzuzahlen. 25000 Mark Kapital und 5 575000 Mark Gewinn, das bedeutet 22300 Prozent Ver dienst in 9 Monaten. Ein wirklich „feines" Geschäft! Oertliches und Sächsisches. Dttendorf-Gkrilla, den >6. März,9,8. — Am morgenden Sonntag gastiert im Gasthof zum schwarzen Roß wiederum das Dresdner Kunst-Ensemble. Die Darbietungen der Gesellschaft, welche bereits am 10. Februar einen schönen Erfolg erzielte, sind derart, daß man einen Besuch empfehlen kann, was man in der Jetztzeit bei einen großen Teil der hier aufgetretenen Gesell schaften nicht gerade behaupten möchte. — Sonderzuweisungen von Lebensmitteln an Schwangere, Wöchnerinnen, Säuglinge und Kinder. Vielfach herrschen Unklarheiten über die den Schwangeren, Wöchnerinnen, Säuglingen und Kindern zustehenden Sonder- zuwcisungen an Lebensmitteln. Für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Dresden-N. diene daher folgende Zufammenstellung: Schwangere haben in den letzten 3 Monaten vor der Entbindung Anspruch auf eine Grieß zulage von r/z Pfund und eine Brotzulage von 3 Pfund für 4 Wochen, sowie in den letzten 4 Monaten auf täglich Liter Milch. — Die stillenden Mütter bekommen vom Tage ihrer Niederkunft an innerhalb vier Wochen eine Zulage von 3 Pfund Brot und täglich für jeden Säugling einen Liter Milch. Nichtstillende Mütter haben dagegen lediglich Anspruch auf eine Brotzulage von 3 Pfund auf die Vrotscheinreihe während der ersten 6 Wochen nach der Entbindung. Eine besondere Nährmittelzulage über den Kopfsatz hinaus erhalten Wöchnerinnen nicht. Sie werden einer solchen nicht bedürfen, da das Kind die volle Nährmittelzuweisung von Pfund aus vier Wochen schon vom ersten Tage der Geburt an erhält. Säug linge bekommen innerhalb vier Wochen also ihren Kopfsatz Nährmittel und au» außerdem die doppelte Menge Zucker, also 10 Pfund für 100 Tage. Kinder im 1. und 2. Lebens jahre soweit sie nicht gestillt werden, be kommen täglich ein Liter und Kinder im 3. und 4. Lebensjahre »/z Liter Milch. Im Falle von Krankheit können neben diesen Zulagen noch Krankenzulagen nach den all gemeinen Grundsätzen bezogen werden. Dresden. Einem Hamburger Kaufmann wurde in einem Barbiergeschäft in der Nähe der Prager Straße eine Brieftasche mit über 1000 Mark Inhalt gestohlen. Als Dieb wurde ein dort beschäftigter Barbiergehilfe ermittelt und festgenommen. Er stahl die Brieftasche aus dem am Kleiderständer hängenden Rock des Kunden, während dieser von einem anderen Gehilfen bedient wurde. Dem Festgenommenen wurden weitere Dieb- stähle, bei denen er den Kunden die Brief taschen aus den Mänteln stahl, nachgewiesen. In den .meisten Fällen hat er Mäntel von Soldaten, die sich in dem Geschäft bedienen ließen, ausgeplündert.