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Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend Iruck unö Verlag von Hermann Nühle, Ottenöorf-OkrNla Verantwortlicher Schriftleiter Hermann vöhle, Srotz-Okrill». Mittwoch, den h Mai l9l8. Nummer 5l Knzeigen-Preis: U Die einspaltige Zeile oSer Seren vsum k Ä psg., Lokalpreis 15 psg. kleklamen aus Ser ersten Seite 42 psg. st Knzeigen-^unahme ff bis spätestens Mittags 12 Uhr öes st Erscheinungstages. und e» muß eine Stockung der Brotversorgung eintreten, wenn die Mehlnorräte im Voraus zur Brotherstellung in Anspruch genommen worden stnd. Die Königliche AmtShaupt- mannschaft wird deshalb mit allem Nachdruck der Vorausbelieferung von Brotkarten ent. gegentreten und bei Zuwiderhandlungen die Schließung jeden Geschäfts oder jeder Bäckerei weaen Unzuverlässigkeit im Handel betreiben. Jeder Kleinhändler und jeder Bäcker, der Brotmarken vorausbeliesert, oder durch seine Angestellten vorausbeliefern läßt, setzt sich also oer Geiahr der dauernden Schließung seiws Geschäftsbetriebes aus. Jeder Brol in rke in der Zettpunkt aufgedruckt, währene d en sie zum Brot- oder Mehlbezug berechtigt. D>e Bevö kmuna wird dringend ersucht, nur jeweils fällige B oimarken den Bäckereien und Meinbandelsqeschäften zum Brot- und Mehl- bezug vorzule-en. Es itt auch unzulässig, eine, Bäckerei oder einem Kleinhandelsgeschäft bei Beginn der Broffcheimcihe die Brotkarten für sämtliche vier Wachen der Brotscheinreihe zu überg ben, um sie sich nach und nach mi> den .»lässigen Mengen beliefern zu lassen, da dadurch die Kontrolle der Bäckereien und Kleinhandels - Geschäfte unmöglich gemacht würde. — Anrechnung von zu Schlachtzwecken ab gelieferten Kälbern auf die Ablieferungspflicht von Rindern. Das Landeslebensmittelamt hat zur Schonung der Rindosihbestände des Landes angeordnet, daß die Ablieferung von 6 Kälbern zu Schlachtzwecken von der Ab lieferungspflicht eines bei der Vormusterung angeschnileneu Rindes befreu. Die Amts hauptmannschaft Dresden-N. Hw daher in einer Bekanntmachung vom 24. Apttl 1917 benimmt, daß diejenigen Viedhulter, die sechs Kälber zu gewerblichen Schlachtzwecken an Fleischer oder Viehhändler des Bezirks der Amtshaupt Mannschaft seit dem 1. Januar 1918 abgeliefert haben und von der Be- sreiungSmüglichkeit Gebrauch machen wollen, die „Anzeigen über den Ankauf von Schlacht vieh auf Viehbezugsscheine" bezw. die „An zeige über den Ankauf von Rindvieh und Kälbern" bei der Amtshauptmannschaft ein zureichen haben. Die Amtshauptmannschaft wird darauf die Freigabe eines angeschnittenen Rindes bei dem Tierhalter anordnen. Tier halter, bei denen zur Zeit Rinder nicht an geschnitten sind, werden gut tun, die Anzeigen über den Verkauf von Kälbern für fpäter aufzubewahren Das Gleiche werden zweck mäßiger Weise die Tierhalter tun, die bis her weniger als 6 Kälber abgeliefert haben, damit sie die Freigabe eines Rindes erwirken können, sobald sie das 6. Kalb abgelieferi haben. — Behandlung zugekaufter und verkauf! er Nutz- und Zuchtlinder bei der Viehausbringung. Die Rücksicht auf die Milchversorgung und die Notwendigkeit, bie intensiv betriebenen Landwvsichaft das erforderliche Spannvieh und den unentbehrlichen Dünger zu erholten, gebreten die fortdauernde Erzeugung unserer Rindviehbestände durch Zukauf aus außer- lächsischen Gebieten. Der Zukauf wird aber ,e länger desto mehr beeinträchtigt nicht nur durch die dem Viehhandel auferlegten Be 17. Jahrgang große Spannung zwischen den Preisen für Nutz- und Zuchtvieh einerseits und Schlacht vieh andererseits und die Befürchtung der Landwirte, vielleicht schon in naher Zeit das teuer erworbene Tier mit erheblichem inanziellen Verlust wieder zu Schlachtzwecken abgeben zu müssen. Um die Landwirtschaft hiergegen zu schützen, hat die Amtshaupt mannschaft Dresden-Neustadt angeordnet, daß in Zukunft bei Bemessung der Abgabepflicht der einzelnen Viehhalter Nutz- und Zucht rinder, die aus außersächsischen Gebieten zu- gekauit werden oder seit dem 1. März 1918 zugekauft worden sind, für den laufenden und die drei nächstfolgenden Umlagezeiträume, das ist ungefähr ein Jahr lang, als nicht zum Bestände der Viehhaltung gehörig be- trachtet werden. Solche Rinder dürfen also nicht nur selbst nicht angeschnitten werden, sondern sie sind auch bei der Zugrundelegung der Rinderzahl eines Stalles für die Be stimmung der Anzahl der in ihm anzu schneidenden Rinder nicht zu berücksichtigen. Der Nachweis des Ankaufs eines Rindes ist den Vormusterungsausschüssen urkundlich, z. B. durch Vorlegung der Rechnung u. a zu erbringen Um andererseits zu verhindern, daß Rindviehhalter die Angabe von Schlacht, vieh dadurch vereiteln, daß sie für ihre Wirtschaft entbehrliche Tiere zu Nutz- oder Zuchlzwecken um hohen Preis verkaufen, was naturgemäß eine starke Verärgerung der übrigen Landwirte bervorgeruft, Hut die Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt an geordnet daß bei Bemessung der Abgabe- pflicht der einzelnen Viehhalter Rinder, die als Nutz- oder Zuchtrinder verkauft werden, auf den gleichen Zeitraum weiter als zu dem Viehbestände des Verkäufers gehörig betrachtet werden. — Fleifch aus Notschlachtungen von Schweinen. Bekanntlich sind zur Zeit Haus- lchlachtungen von Schweinen im ganzen deutschen Reiche grundsätzlich verboten. Um zu verhindern, daß Schweinehalter im Wege der Notschlachtung die Selbstversorgung ihres Haushaltes, die im Wege der Hausschlachtung zur Zeit nicht zulässig ist, erreichen, hat die Äm-shauptma n'chast Dresden-N. ans An regung des LandrSlebensmittelamteh in einer Bekanntmachung bestimmt, daß Notschlachtenve alles Fleisch aus Notschlachtungen von Schweinen einschließlich der Innereien, Speck und Fett, aber ausschließlich des Blvte« und Lungenzeuges, abzuliefern haben. Sie sind verpflichtet, es bis zur Abholung pfleglich auszubewahren, oder, wenn keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, der Gemeindebehörde zu überweisen. Der Fleisch beschauer, der die Notschlachtungen ausführt, hat diese unverzüglich telefonisch der zu ständigen Gemeindebehörde mitzuteilen, welche das Fleisch gegen Bezahlung sofort wegnimmt und der allgemeinen Fleischversorgung zuführt. Ueber Blut und Lungenzeug kann der Not- schlachtende jedoch ohne Anrechnung auf Fleischmarken frei verfügen Das notge schlachtete Tier, mit Ausnahme des Blutes und Lungenzeuges, wird ihm, soweit es bank würdig ist, mit 1,40 Mk. für das Pfund be zahlt. Damit sind auch alle seine Unkosten, sowie die Fleischbeschau und Schlachtgebühren gedeckt. Unbeschadet der telefonischen An meldung der Notschlachlung bei der Gemeinde behörde ist von dem Fleischbeschauer der übliche grüne Anzeigenvordruck über die er folgte Notschlachlung umgehend, wie bisher, bei der Königlichen Amtshauptmannschaft ein- znreichen. (K. M.) Aenderung der Meldepflicht für Platin. Für Platin besteht neben der all- Neuestes vom Tage. — Aus dem Schlachtfelde in Flandern von Mittag an auflebender Artilleriekampf. Die Beute seit der Erstürmung des Kemmel hat sich auf über 7100 Gefangene, darunter 181 Offiziere, 53 Geschütze und 233 Maschinen gewehre eihöht. — Die ersten Früchte der Eroberung des Kemmelbeige« beginnen zu rersen. Die Eng länder waren gezwungen, einen weiteren Teil der mit unendlichem Blute erkauften Schlacht- seldes des vojäh'iger- Hc'bstes preiszugeben. Von sud ch Lan.ema ck b s zum K nal Apenl K men stell n tue stänoig vo Uhlen -eu deutschen Patrouillen in den frühen Morgen stunden des 27 Avril fest, daß der Gegner begann, seine Stellungen zu räumen. Sofort d'ängrr die deutsche Infanterie scharf nuch Und zw mg dadmch den Feind zu luftigen für ihn sehr verlustreichen Gefechten St. Julien, Freezenberg, Zrllebeke wurde ge nommen, alles Orte, deren E benmg vor noch nicht eimm halben Iah e in ganz En - land und der ihm verbündeten Welt als große Siege gefeiert wurden. Die Südwett ecke aes Zlllebek.rsees wurde erreicht Dl. Deutschen stehen dort nur noch etwa 1300 Meter von der Stadtmauer von Ipern ent fernt! Im Vorgelände des Kemmelmassis erneuerte der Feind feine Angriffe nicht Nördlich Dranoetre stieß ein bayerisches Regiment nach Abwehr eines feindlich, n An griffes dem weichendcnden Gegner aus eigenem Antrieb nach und nahm im schneidigen Angriff das Dorf Loker und das zäh verteidigte Hospitz östlich des Ortes Das benachbarte thüringische Bataillon ichlvß sich selbständig diesem Angriff an und ma>f den Feind von Höhen südlich Loker hinunter. Die beiderseitigen Artillerien waren sehr tätig. Auch der südliche Teil der belgischen Front wurde von den Deutschen unter starkeu Wrrkungsfeuer genommen. Dre Ueberwindung der Sieenbachlinie südlich Langemarck führte zu Nahkämpfen und zu für den Feind ver lustreichen Gegenangriffen. Im Laufe des Abends am 27. April wurde da» an der Straße Wylschaete—Ipern, dicht nördlich des Kanalknie« liegende Schloß, sowie der Ort Boormezeele gestürmt. An beiden Stellen hatte der Feind starken Widerstand geleistet. Er erlitt dementsprechend schwere Verluste Und ließ mehrere hundert Gefangene in uusere Hand. K. R. A. vom 1. September l916. Nach dieser Bekanntmachung waren bisher die Be stände an Platin der Klassen 51—56 fort laufend alle 2 Monate unter Innehaltung einer Einrichtungsfrist bis zum 15. des be treffenden Monats an die Metall-Mobil- machungsstelle zu melden. Durch die erste Nachtragsbekanntmachung Nr. N 971/3. 18. K. R- A. vom 30. April 1918 zur Bekannt machung Nr. lVl. 1/9. 16. K. R- A. sind die Melde-Bestimmungen dahin abgeändert worden, daß künftig die Bestände an Platin nur noch all sechs Monate zu melden sind und die nächste Bestandsmeldnng demzufolge nach dem Stande vom 1. September 1918 mit einer Einreichungsfrist bi« zum 15. September 1918 fällig ist. Im übrigen vleiben die Bestimmungen der Bekanntmachung Rr. bl. 1/9. 16. K. R. A. durch die Nach- iragsbekanntmachung unberührt. Der Wort laut der Nachtragsbekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einmsehen. — Die Wieder,zulassung von Einschreibe paketen sowie eine vereinfachte Zulassung von Wettpaketen ist von dem Staatssekretär der Reichspostamts in Aussicht gestellt worden. In der Bevölkerung wird dieses Entgegen kommen dankbar begrüßt werden, denn der Sntschädigungsbetrag von 3 Mark für da« Pfund einschließlich Verpackung, den die Postverwaltung bei in Verlust geratenen Sendungen gewährt, reicht in den meisten Füllen nicht entfernt aus, um dem Schaden zu ersetzen. Es gilt das von Lebensmitteln, die außerordentlich hoch im Preise stehen, aber auch von sonstigen Waren, zum Beispiel Kleidungsstücken, Wäsche usw. Hoffentlich kann den berechtigten Beschwerden der Be völkerung durch Wiederzulassung der Ein- fchreibpakete und erleichterte Bestimmungen über die Annahme von Wertpaketen recht bald abgeholfen werden. Arnsdorf. Bm Sonntag nachmittag fand hier die Weihe des neuen Schwester- Hause» statt. Das Schwesternhaus befand sich bisher in Hubertusburg, wo es 1888 ge gründet wurde. In der Anstalt werden Schwestern zu Pflegerinnen ausgebildet für Heil- und Pflegeanstalten, Krankenhäuser, Erziehungshäuser, Lazarette usw. Nach zweijährigem Hilfsdienst erlangen die Aus gebildeten feste Anstellung und Staatsdiener eigenschaft mit dem Recht auf Ruhegehalt, bis zum Kriegsausbruch waren etwa 500 Schwestern ausgebildet worden, im Laufe des Weltkrieges sind etwa /250 weitere dazu gekommen. Die Räume in Hubertusburg erwiesen sich als zu eng, auch schien e» vorteilhaft, einen Ort zu wählen, der über gute Bahnverbindung verfügt. Der Weihe wohnte neben zahlreichen anderen Ehrengästen Staatsminister Graf Vitzthum bei. Bautzen. Ein heftiges Unwetter hat am Sonntag die südlich von Bautzen ge legene Gegend heimgesucht Ein zwischen 5 und 6 Uhr auftrelendes Gewitter brachte Schloßenfall, der an den Obstbäumen Schaden anrichtete. In WehrSdorf schlug der Blitz in da» Wohnhaus der Zimmermanns Thoma» und äscherte es ein. Bei den Rettungs arbeiten wurde der Gastwirt und Fleischerei- besitzer Pallmer vom Schlag gerührt und war sofort tot Oertliched und Sächsisches. Vttendorf-tvkrilla, so. April ^,8. — Sonntag den 5. Mai veranstaltet der Turnverein Jahn mit seinen Jugend- abteilungen eine Wanderung nach den Keulen berg, Pulsmtz, Schwedenstein. Abfahrt früh 7 Uhr 46 Min. bis Königsblück. Wander lustige Gäste sind herzlich willkommen. — Der Königlichen Amtshauptmanvschaft sind, wie wir erfahren, in der letzten Zev wiederholt Fälle bekannt geworden, daß Bäckereien und Kleinhandelsgeschäfte Brot marken im Voraus belieserl haben. Hierin liegt eine außerordentliche Gefahr für die gesamte Brolversorgung. Gegen Ende de« Erntejahres werden die Mehiv rräte knapp fchrünkangen, sondern vor o!' du ch die Grund der Bekanntmachung Nr. LL. 1/9.16 Vezugs-Preis: vierteljährlich beim äbholen von öer Leschäftsstelle 1,20 Mk., frei ins Haus 1,50 Mk. Einzelne Nummer 1O psg. Erscheint Dienstags, Donnerstags unö Sonnabenos Nachmittag. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Freitag, den 3. Mai und Sounabend, den 4. Mai sind die Geschäftsräume des hiesigen Gemeindeamtes Wege« Reinigung geschlossen. Ot endorf-Moritzdorf, am 30. Avril 1918. Der Gemeindevorstand. gemeinen Beschlagnahme eine Verpflichtung zur fortlaufenden Bestandsmeldung auf! Mitteilungen Les ßebeusmittetamtes. Die Abschnitte tü. der Nährmittelkarten auf die Zeit vom 17 März bis 13. April 1918 werden von den Geschäften, bei denen die Anmeldung erfolgte, wie folgt beliefert: Auf die gelbe Karte A 350 gr Haferfabrikale „ „ rote „ B 250 gr Graupen „ „ grüne „ L 125 gr Graupen „ „ blaue „ D 250 gr Haferfabrikale.