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;o?sg. a. Ldenäs IWNrLVII INg. rrat. »e« unü en aller äiung. Avür>» ßltcmt' a«ung. s. cSdienst an»' Lokal-Anzeiger für Ottendors-Okrilla und Umgegend. Lezugs-Preis: t vierteljährlich beim Kbholen von öer f Ceschästsstelle t,W Mb., frei ins tzsus t t,50 M. Einzelne Nummer 10 Psg. Erscheint Dienstugs, Donnerstags unö » Lonnabenös Nachmittag. 1 Nnzeigen-Preis: ff t Die einspaltige Zeile ober öcren Naum st j 20 Psg., Lokalpreis 13 psg. t Neklamen aus öer ersten Seite 40 psg. st t Nnzeigen-Nnnahme jj i bis spätestens Mittags 12 Uhr ses st 1 Erscheinungstages. sj Druck unS Verlag von Hermann Mchle, Ottenöorf-Osirilla. Verantwortlicher Schriftleiter Hermann Nichte, Lrotz-Lckrills. Nummer 7 Mittwoch, den t6. Januar t9^8 ^7. Jahrgang Amtlicher Teil. Papierfammlung. Auf Anordnung des Kgl. stellv. Generalkommandos XII hat in den Gemeinden eine Papiersammlung für den Heererbedarf stattzufinden. Die Einwohnerschaft wird gebeten, alle» entbehrliche Papier bereitzulegen. Die Ab holung erfolgt durch Schulkinder vom 17. Januar ab. Wegen der unbedingten Notwendigkeit, alles Papier dem bezeichneten Zwecke nutzbar zu machen, wird die Einwohnerschaft um möglichstes Entgegenkommen gebeten. Otte«dorf»Moritzdorf, am 8. Januar 1918. Der Gemeindevorltand. Ladenschluß. Auf die Bekanntmachung der Königlichen ÄmlShuuptmannschaft Dresden-Neustadt — wettere Einschränkungen de- Gas- uno Stromverbrauchs — wird besonders daran hdigewiesen. Nach dieser Bekanntmachung gilt für die Benutzung der Beleuchtungsanlagen in Geschäfislaoen, gleichviel ob Gas oder Elektrizität verwendet wird, bis auf weiteres folgende»: I. Lie Benutzung der Anlage darf nur in der Zeil von morgen» 8 Uhr bis nachmittags 5 Uhr pausmdeu. Aus-iahmen find zugclassen für Milchgeschäfte: Benutzung von früh 7 Uhr bis abends 6 Uhr, für Lebensmittelgeschäfte: Benutzung von früh 8 Uhr bis abends 6 Uhr, für Burbiergejchäfte: Benutzung von früh 8 U^r bis abends 6 Uhr. Sonnabend» für alle Geschäfte bis abends 6 U^r. 2. Schaufenslerbeieuchtung auger dieser Zea ist gänzlich verboten. Zuwiderhandlungen gegen obige Anordnung werden bestraft. Otrknvorf-Mor»tz»o»f, am 8. Januar 1918. Ver Gemetndevorstand. Neuestes vom Tage. — Die Feuertatigkeit blieb tagsüber melp auf Storungsseuer beschrankt. In einzelnen Abschnitten, besonders beiderseits von Lens, war sie am Abend gesteigert. Aufklärungs abteilungen drangen fudoplich von Armemrere und nördlich von La Bacquerie m die eng- lifchen Gräben und machien Gefangene. — Abgesehen von erfolgreichen Erkunoniigs- gefechten in der Grgeno von Juvincourt uno auf dem WeMer der Maus verlies der Lag ohne besondere Ereignisse. — Bei starker Bewachung und trotz stärkster Gegenwirkung, die vielfach auch durch feind liche Luflstreukräfte au»geüdt wurde, ver senkten unsere Unterseeboote im Aermeltanal und an der englischen Osttüfie fünf gröbere Dampser. Die Mehrzahl der Schisse war Uefveladen und bewaffnet. — Die Luftkämpfe im Dezember. Im Monat Dezember haben unsere Gegner durch die Tätigkeit unserer Kampsmittel auf allen Fronten rm ganzen 119 Flugzeuge und 9 Ballons verloren. Wir haben 82 Flugzeuge uno 2 Ballon» emgevustt. Davon smo 57 jenseits der Linien verblieben, während die anderen 2b über unserem GAuei verlöten gingen. Auf die Westfront allein entsallen von den 119 auger Gefecht gesetzten feind lichen Flugzeuge 101, von den 82 oeutfchen 74. An oer italienischen Front haben wir 17 feindliche Flugzeuge livgesqogen und 6 eigene eingevugt. Jur einzelnen fetzt sich die Summe oer semdUchen Verluste folgender- Mußen zusammen: 83 Flugzeuge wurden im Luflkampfe, 30 durch Flugabwehrkanonen, eins durch Jnsaniene ubgeschossen; funs landeten unfreiwillig hinter unseren Linien. Bon diesen Flugzeugen find 47 in unserem Besitz, 72 siuM» unserer Linien erkennbar abgepürzt. — Neue MeinungS-VeZchledenhetten in Brefl-Luowsl. Also wieder einmal verlorene Lrebesmuh'I Die Rügen haben — ob mit Recht oder Unrecht wollen wir einstweilen Nicht untersuchenI — den Eindruck gewonnen, es mit grundsätzlich entgegenkommenden Gegnern zu run zu haben uno, obwohl sie oer besiegle und frieoensbeolufuge Teil find, den dreisten Versuch unternommen, uns ihre Auffassung aufzunöligen uno ihre Beugungen vorzufchrerven. Da aber wenigstens General Hoffmann den kräftigen Ton angeschlagen hat, der sie „in ihres Nichts durchbohrendes Gcsuhl" zurückfäpeuoerr, der sie darauf hrn- weisrn Mag, vast eigentlich nur die von den MUlermäch-ui Mil ihnen geführten Verhand lungen ,re rn oer Lage gesetzt Haven, auch nuch äugen hin die Rolle einer Regierung zu spielen, so braucht die bisher m Brep- Luowsk aufgewenvete staatsmännische Arbeit noch nicht al» gänzlich fruchtlos angesehen zu werden. — Bon russischer Seite war kürzlich ge meldet worden, datz die wirtschaftlichen und handelspolitischen Verhandlungen in Peters burg ,nur sehr langsam Fortschritte machen. Die russische Auffassung nuro sitzt auch von deutscher Seite bestätigt. Seldstvetnandlich stehen die Verhandlungen m Petersburg rn engem Zusammenhang mit den Verhano- langen in Brest-Luowsk, die ebenfalls nicht vom Ftecke kommen, OertLiche» und «ächfijches. MttendorpVkriUa den f5. Januar (K. M.) Ueber den Verkehr mit Heu haben üre siellv. Generalkommandos 12. und 19. Armeekorps unter dem 5. Januar 1918 eme Bekanntmachung erlassen. Es Heigl darin: Alle Personen, die zur Deckung des Heeres- beoarses von den Amlsyauptmannschasleii aufgefordert werden, Heu und Stroh abzu- licfern und hierzu imstande sind, haben das angrforderle Heu ooer Stroh unverzüglich avzultrfern. Huuuderyunolungen weroen auf Grand des Z 9v des Prcusj. Gesetzes über den Belagerungr-^ustano uno des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 191b mit Gefängnis brs zu einem Jahre oder Hast oder Geldstrafe brs zu fünfzehnhundert Mark begrast. Der Wor >aal der Bekanntmachung ist aus oer Sächsischen Staatszeitung und einer Anzahl anderer amtlicher Blätter zu ersehen. — Die Fülle von kriegswirtschaftlichen Verordnungen wird vielfach beklagt, ob mit Recht oder Unrecht sei dahingestellt. Genug, sie bestehen nun einmal und der Bürger muß sie kennen, will er sich vor Schaden bewahren und der Wucher, seinen schlimmsten Feind, bekämpfen helfen. Es ist nicht damit getan, die für das Reich geltenden Vorschriften zu erfassen; jeder Bundesstaat erläßt noch er läuternde und ergänzende, oftmals auch selbständige Bestimmungen. Die große Zahl der gesamten Kriegsnotgesetze erschwert dem Bürger den Ueberblick außerordentlich. Daher hat das Ministerium des Innern einen „Führer durch die wirtschaftlichen Kriegs Notgesetze" herausgegeben, der bereits in 2. Auflage vorliegt. Er ist kurz gefaßt und für jedermann verständlich. Das nur 50 Psg. kostende Merkchen, das ganz auf die sächsischen Bedürfnisse zugeschnitten ist, sollte niemand ;u erwerben versäumen. Es ist bei den Ge meinden der Amtshauptmannschaft Dresden- Neustadt zu bestellen. — Es ist eine Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von gebrannten und anderen künstlichen Mauer- ueinen, Dachziegeln aller Art und Drainage röhren aus Ton erschienen, die am 25. Januar 1917 in Kraft tritt. Nach dieser Bekanntmachung werden sämtliche vor handenen und unerzeugtsn Mengen von ge> brannten und anderen künstlichen Mauersteinen und Dachziegeln aller Art (insbesondere ge- orannte Tonsteine, Kalksandsteine, Schwemm steine, Schlackensteine, Zemenlsteine), welche aus Vor- oder Hintermauersteine, Haribrand- steine, Klinker, Verblender, poöfe Steine, Decken- und Lochsteine, Formsteine, Dachziegel Verwendung finden können, sowie Dramaae- röhren aus Ton beschlagnahmt, sofern sie sich im Besitz von Personen oder Betrieben befinden, die derartige Gegenstände erzeugen oder mit ihnen handeln. Nach der Beschlag nahme sind Verfügungen über die Gegen- oande nur noch zulässig, sofern sie durch einen Frergabeschein mrt dem Stempel des KnegSamteS, Bautenprüfstelle, gestattet sind, oder eine ordnungsmäßige Ausfuhrbewilligung des Reichskommiffars für Aus- und Einfuhr bewilligung vorliegt. Ohne besondere Ge nehmigung bleibt jedoch trotz der Beschlag nahme der Verkauf und Verbrauch von Mauersteinbruch sowie von Formsteinen bi» zu 500 Stück von Dachziegeln bis zu 1000 Stück, von Drainageröhren bis zu 500 Stück und von den übrigen Gegenständen bis zu 5000 Stück m einem Kalendermonat für eine Baustelle gestattet. Der Vorrat in den oben- bezeichneten Gegenständen ist außerdem von den Personen oder Betrieben, die sic erzeugen oder mit ihnen handeln, alle zwei Monate an die KriegSamtstelle zu melden, in bereit Bereich die Gegenstände sich befinden. Die erste Meldung ist über den bei Beginn des I. Februar 1918 vorhandenen Bestand bis zum 10. Februar 1918 zu erstatten. Vor gedruckte Meldebogen sind von der zuständigen Keiegsamtstelle anzufordern. Auch eine Lagerbuchführung ist über die zu meldenden Gegenstände vorgefchrieben. Der Wortlaut oer Bekanntmachung ist bei den Polizei behörden sinzusehen. — Das 100 jährige Jubliläum des Fahr rades, das von verschiedenen Selten bereits im letzive-stoffenem Sommer begrüßt wurde, weil im August 100 Jahre vergangen waren, feit der badische Forstmeister Freiherr von Drais die erste gröbere Ueberlandfahrt auf der von ihm erfundene Maschine ausführte, dürfte mir Fug und Recht erst jetzt gefeiert werden. Denn erst vom 12. Januar 1818 datiert das dem genannten Erfinder auf seine „Laufmaschine" erteilte badische Patent, so daß wir also erst am vergangenen Sonn abend den 100 jährigen Geburtstag unsere« Fahrrades feiern konnten. — Die Verwendung der selbstgewonnenen Kaninfelle für den eigenen Bedarf ist verboten. Vielfach besteht noch die Auffassung, daß wenigstens die von der eigenen Zucht ge wonnenen Felle anch für den eigenen Haus halt zugerichtet und verwendet werden dürfen. Diese Meinung ist falsch. Die Kaninfelle müssen vielmehr ausnahmslos an einen Händler oder an die Sammelstelle eine« Kaninchenzucht-Vereins abgeliefert werden. Wer hiergegen verstößt, insbesondere die selbstgewonnenen Felle für sich verwendet, macht sich strafbar Auch die Zurichter- und Kürschnerbeiriebe werden von den maßgebenden Behörden auf Befolgung der bestehenden Vorschriften jetzt streng überwacht. Zur Ver meidung von Unannehmlichkeiten machen wir unsere Leser hierauf ausdrücklich aufmerksam. — Von den Vorboten eines Preisstürze« für unentbehrliche Artikel wird vielfach be richtet. Die Nachricht klingt sehr angenehm, und was erwünscht ist, wird gern geglaubt. Leider wird die Wirklichkeit Vieser Zeitungs nachricht nicht entsprechen. Die Friedens verhandlungen mit Rußland können gewalt same Preis änd erringen nach unten sür die genannten Artikel wie Zucker, Mehl, Kaffee, Leinwand nicht hcrbeiführen. Bei einigem Nachdenken wird dies jedem Einsichtigen erklärlich erscheinen. Von einem Preissturz bei Zucker und Mehl zu sprechen, zeigt wohl von einer geringen Sachkenntnis. Alle be rufenen Stellen sollten vermeiden, bei dem Publikum falsche Hoffnungen zu erwecken. Selbst bei greifbarer Aussicht eines all gemeinen Friedens werden Preisstürze in notwendigen Bedarfsartikeln kaum eintreten. Alles beutet mit Bestimmtheit daraus hin, daß die Preise höchstens in langsamen Abbau sich erniedrigen lassen werden. Eine Aus nahme davon kann nur bei den Phantsie- preisen einireten, welche in den besetzten Ge bieten bezahlt werden. — Die Finsternisse des Jahre» 1918 werden sich beschränken auf zwei Sonnen finsternisse und eine Mondfinsternis. Bon den beiden Sonnenfinsternissen ist die eine am 8. Juni eine totale, die andere am 3. Dezember eine ringförmige. Beide können aber in unseren Landen nicht beobachtet werden. Das Gleiche gilt von der am 24. Juni stattfindcnten Mondfinsternis, die eine partielle sein wird. Dresden. In letzter Zeit waren die Kassen einiger Ladeninhaber in Vorstadt Plauen geplündert worden. Die Polizei kam vier jungen Burschen auf die Spur und nahm sie fest. Bei den Diebstählen betraten immer zwei den Laden. Einer markierte den Käufer, während der andere sich unbemerkt vor dem Ladentisch solange versteckt hielt, bi» sich der Ladeninhaber entfernt hatte. Dann verließ er sein Versteck, um über die Laden kaffe herzufallen. Lengefeld im Erzgeb. Bei einem Ge witter am Freitag schlug ein Blitzstrahl in die Scheune des Wirtschaflsbefitzers Bauch ein und zündete. Das Gebäude wurde bi» aus die Grundmauern eingeäschert. Im nahen Niederlauterstein schlug der Blitz in das Wirtschaftsgebäude des Wmschaftsbefitzers und Fleischermeisters Wohlgemut ein und zündete ebenfalls. Das Gebäude ist voll ständig niedergebrannt. MteiluLgen Les jebtusmittetmtes. Zur Ausgabe gelangt Margarine und Butter.