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»»sei, M den un^ ten aürl tler >t uncl fitümen, ) durch Preisen > GN Iback io> N bester! ro. Loi» UZe ^.uS' äe xrai.sk- KFr.4^ » IS. - !f ösgnl:^ MN MN Bezugs-preis: vierteljährlich 1,2V MK. frei ins siaus. In öer Qeschästsstelle abgeholt 1 kNÜ. Einzelne Nummer IO Psg. Erscheint Dienstag, Donnerstag unü Lonnabenö Nachmittag. Uuterka!tung5- und Bnreigeblatt Anzeigen-Preis: Vie einspaltige Zeile oüer Seren Naum 13 psg. Bekamen Sie einspaltige vetit- zeile oöer Seren Naum M Psg. Bei belangreichen Aufträgen u. IVieöer- Holungen entsprechender Nabstt. M wöchentlich erscheinender Sonntagsbeilage „Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie öen abwechselnö wöchentlich erscheinenöen illustrierten Beilagen „Felü unü Larten" unü „Deutsche Moöe unü hanöarbeit". Druck uns Verlag von Hermann Kühle, Ottenöorf-Okrilla. Verantwortlicher Schriftleiter Hermann Kühle, Lrotz-OkriUr. - - -»--i-i n- -- Nummer Freitag, den 26. Januar W? ^6. Jahrgang Amtlicher Teil. Ablieferung beschlagnahmter Fahrrad bereifungen betr. Die am 1b. Januar 1917 abgelaufene Ablieferungsfrist für meldepflichtige Fahrrad bereifungen ist bis b. Februar 1917 verlängert worden. Die Annahme der Fahrradbereifungen der Gemeinden Cunnersdorf, Grünberg, Groß- und Kleinokrilla, Lomnitz und Ottenoorf-Moritzdorf findet daher letztmalig freilag, Sen r-. Januar unö Montag, Sen s. februsr von nachmittags 3—8 uyr im hiesigen Gemeindeamt statt. Die beschlagnahmten Fahrradbereifungen, die bis dahin nicht freiwillig abgeliesert worden sind, auch nicht «eiter benutzt werden dürfen, werden nach diesem Zeitpunkte ent eignet werden. Die alsdann zu zahlenden Preise sind voraussichtlich mindestens 10°/» niedriger als bei der freiwilligen Ablieferung. Zum Gebrauch freigcgebene Fahrradbereifungen sind nicht meldepflichtig. Bereisungen von Fahrrädern, deren Eigentümer zum Heeresdienste eingezogen sind, Unterliegen ebenfalls der Beschlagnahme und sind abzuliefern. Ottendorf-Moritzvorf, am 18. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Freitag, den 26. dss. Mts. findet von abends ^7—7 Uhr die Verteilung der Dlilchkarten in der neuen Schule zu Ottendorf statt. Ottendorf-Morttzdorf, am 25. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die hiesigen Landwirte, welche Kriegsgefangene in ihren Betrieben beschäftigen wollen, werden hiermit angefordert, bi» spätestens 27. dss. Mts. Antrag auf Zuweisung von Kriegsgefangenen beim Unterzeichneten zu stellen. Ottendorf-Moritzdors, am 22. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. GemeinderatserganMngswahl. Die vorzunehmende Gemeinderatsergänzungswahl findet für alle Klaffen «le» n. Ismar M, es» 1—4 tldr me!m. in der neuen Schule zu Ottendorf-Mor »tzdorf statt. Alle stimmberechtigten Gemeindemitgsieder werden hiermit geladen, sich zur Wahl einzufinden. Die zu Wählenden sind aus oem im Termin abzugebenden Stimmzettel genau ju bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel besteht. OttenvorfMoritzvorf, am 20. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Das Seegefecht in der südlichen Nordsee. Bei einer Unternehmung von Teilen unserer Torpedobootsstreitkrafte kam es am 23. dss. Als. früh in den Hoofden zu ernem Zu sammenstoß mit englischen leichten Streit kräften. Hierbei wurde ein feindlicher Zer störer während des Kampfes vermchiel, ein zweiter wurde nach oem Gefecht von unseren Flugzeugen in sinkendem Zustande beobachtet. Bon unseren Torpedobooten ist eines durch erlittene Havarie in Seenot geraten und Hal Nach eingegangenen Meldungen den hollän dischen Hafen Amuioen angelaufen. Unsere übrigen Boote sind vollzählig mit geringen Verlusten zurückgekehrt. Neuestes vom Tage. — Der überraschende Vorstoß der bul garischen Truppen auf oas nördliche U-r des St. Georgsarmes der Donau hat sich nicht in der beabsichtigten Wirkung duich- führen lassen, vielmehr haben die bulgan chen Truppen, die ber Tulcea überge etzt waren, das Nordufer des Donauarmes wieder ge räumt. Offenbar stellt diese Operation eine Vorsichtsmaßnahme dar, da die Russen zu starke Mafien eingesetzt haben, um die Bul garen von dem nöl blichen Ufer wieder zu vertreiben und ihnen den Aufenthalt dort unmöglich zu machen. Die Hauptsache ist, oan der Brückenkopf selbst gehabten wird und oaran kann man wohl nicht zweiseln. Unter günstigeren Verhältnissen wirb der Versuch, oas vegaravtsche User zu gewinnen, sicher wieder ausgenommen weroen. — Der „Zürcher Tagesanzeiger" meldet: Der östliche Teil der ausgedehnten Be festigungen bei Nemvloafa steht vor dem Fall. Infolge des Verlustes ihrer Brückenkopf« liellung bei Fundeni seien die Ruffen nicht mehr weiter impanoe, bei Nemvloafa Wider stand zu leisten, so daß der baldigen voll ständigen Säuberung des rechten Serelyufers nichts mehr im Wege sieht und zuoem eine lussische Gegenoffensive nunmehr unwahr- schemlich ist. — Der Petersburger „Djen" oellangt Er. klärungeu über die Gerüchte vom bevor stehenden Rückzüge der Ruffen aus Galizien, wo die Evaluierung begann. Die Mitteilung hiervon rief große Bestürzung in der Peiers- vurger Gesellschaft hervor. — Wie ein Berner Handelshaus dem „Berner Tageblatt" Milieut, hat üre englische Regierung alle im Hafen von London üegen- oen Schiffe, vermutlich zu Kriegsmateriat- transporlen nach dem Kontingent, beschlag nahmt. — Das Reutersche Bureau meldet amtlich unter dem 23. Januar aus London: Heute morgen 10 Uhr fand eine neue Explosion in einer Munitionsfabrik statt. Getötet wurden insgesamt 69 Personen, während 72 schwer und 330 leicht verletzt wurden. Von den Getöteten sind 44 Männer, 11 Frauen und 14 Kinder. — Die „Köln. Zeitung." veröffentlicht den Inhalt eines New Dorier Privatbriefes über die in den Vereinigten Staaten herrschende Teuerung. Aus dem Briefe geht weiter hervor, daß man in den Vereinigten Staaten selbst kliegsmübe ist. Das bezieht sich auch auf die, die bisher in der Kriegsindustrie schweres Geld verdient haben. Viele Fabriken haben ihre Kriegslieierungsverträge erfüllt, und wenn es auch noch nicht an Bestellungen fehlt, so gibt es doch schon Beispiele, die auf den weiteren Zusammenbruch dieser Jn- bustrie schließen lassen Hin und wieder hört man, daß diese oder jene Fabrik einige hundert Arbeiter entlasten oder die Gehälter ihrer Leute herabgesetzt hat Wir erleben eine Teuerung, die schwer auf dem Volke lastet, namentlich für Kartoffeln, Eier und Brot. Auf der Ostseite der Stadt New Dork wo die armen Einwanderer aus Italien und Griechenland und die Juden aus Polen und Rußland in riesigen schmutzigen Mietskasernen wohnen, herrscht bitteres Elend, das noch größer werden wird, wenn die Kriegsindustrie zusammenbricht und Hunderttausende von Arbeitern aus die Straße geworfen werden. OertticheS und Sächsischem Ottendors-Gkrilla, LS. Januar ,9,7. — Am Sonnabend, den 27. dss. Mts., dem Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers ist der Postschalter von 8—9, 11—12 und 4—6 Uhr geöffnet. Im Oris- und Land bestellbezirke findet vormittags eine einmalige Brief-, Geld- und Pakelbestellung statt. Der Postbeiörderungsdienst und die Briefkasten leerungen erfolgen wie werktags. — Frauendank 1914. Die Generaldireklion der Kömgl. Sächs. Staatseisenbahn hat dem Frauendank gestattet, sein Plakat aus sämt lichen Bahnhöfen Sachsens auszuhängen. Außerdem werden in allernächster Zeit in den Gängen der O-Züge, sowie in den Ab- teilen aller übrigen Züge, kleine runde Plakate von 21 Zentimeler Durchmesser an gebracht. Der Entwurf, auf welchem, in Anlehnung an das große Plakat, das Bienenkorb Abzeichen des Frauendank 1914 mit übernommen wurde, stammt von Herrn Stadtbaumeister Peter Schmitz-Castrop (West falen). — (K. M.) Am 25. Januar ist eine Be- kanntmachung über Höchstpreise für Fahrrad bereifungen (Nr. V. I. 1337/11. 16. L ) in Kraft getreten. Die in dec Bekannt- machung bestimmten Höchstpreise treffen alle im Gebrauch befindlichen oder für den Ge brauch bestimmten gummihaltigen Fahrrad decken und Fahrradschläuche, die gemäß K 8 der Bekanntmachung, betreffend Beschlag nahme und Bestandserhebnng der Fahrrad bereifungen (Einschränkung des Fahrrad- veikehrs), vom 12. Juli 1916 enteignet werden. Da die in der eben bezeichneten Bekanntmachung gesetzte Frist zur freiwilligen Ablieferung der Fahrradbereifungen wiederholt verlängert worden ist und noch bis zum 5. Februar läuft, so lönuen die Besitzer der m Betracht kommenden Fahrradbereifungen nur nochmals dringend darauf hingewiesen werden, ihre Bereifungen freiwillig zur Ab lieferung zu bringen. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. — (K. M ) Am 25. Januar sind drei neue Bekanntmachungen erschienen, die sich mit Lumpen (Hadern) und neuen Stoffabfällen aller Art beschäftigen Zu der Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestands- erhebunz von Lumpen und neuen Stoff abfällen aller Art (Nr. Vk. IV. 900/4. 16 K. R A), treten Nachtragsbestimmungen in Kraft, durch die der Z 1 der Bekanntmachung eine neue Fassung erhält, und durch die insbesondere die Meldepflicht, die bisher nur bei einem Vorrat von mindestens 3000 Kilo» giamm bestand, auf alle Bestände von 1000 Kilogramm an ausgedehnt wird. Eine weitere Nachtragsbekanntmachung ist zu der Bekanntmachung, beterffend Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art IV. 950/4. 16 K.R.A.), erschienen, durch die eine Anzahl neuer Bestimmungen in den Preistafeln der alten Bekanntmachungen getroffen werden. Ferner ist die Bekannt machung, betreffend Arbeitszeit in Lumpen« reißereien (W LI. 78 1. 16 K. R A.), vom 15. Januar 1916 aufgehoben und durch eine nene Bekanntmachung, betreffend das Reißen von Lumpen (Hadern) Nr. IV. IV. 3078/11. 16 K. R. A., ersetzt worden. Nach den neuen Anordnungen ist die Verarbeitung von Lumpen (Hadern) oder neuen Sloffabfällen, die der Beschlagnahme unterliegen, auf Reißmaschinen (Reißwöl^n), Droussiermaschinen, Drousetten oder ähnlichen Maschinen nur noch gestattet, sofern sie für Heeres- oder Marinezwecke mit Erlaubnis der Kriegs Rohstoff-Abteilung der Kriegsamt« des Königlich Preußischen Kriegs- Ministeriums oder der Kriegswollbedarfs» Aktiengesellschaft oder der Kriegs-Hadem« Aktiengesellschaft erfolgt. Für andere Zweck« (Erfüllung von Zivilaufträgen) darf die Der» arbeitung von Lumpen auf Retßmaschinen nicht mehr erfolgen. Der Wortlaut der Bekanntmachungen, der für die beteiligten Kreise von Wichtigkeit ist, ist bei den Polizei behörden einzusehen — Gesetzliche Einführung des Stebenuhr« Ladenschluffes. Der Zentralverband der Handlungsgehilfen hat soeben an den Reichs tag und den Bundesrat eine Eingabe gerichtet in der die sosortige Verabschiedung eine« Notgesetzes beantragt wird, das den dauernden allgemeinen Siebenuhr Ladenschluß einführt. Es wird in der Eingabe darauf hingewiesen, daß der vom Bundesrat durch Verordnung vom 11. Dezember 1916 eingeführte Schluß aller Verkaufsstellen um 7 Uhr mit Aus nahme derjenigen für Lebensmittel und Zeitungen mcht weitgehend genug sei. Bei der Knappheit an vielen Lebensmitteln warte heute niemand mehr mit seinen Einkäufen bis auf die letzte Abendstunde. Im Gegen teil, jeder suche seine Lebensmittel so früh wie möglich zu beschaffen. Die Lebensmittel« Geschäfte wären daher gerade diejenigen, für die der Siebenuhr-Schluß die größte Be rechtigung hätte. Die Angestellten und auch viele Geschäftsinhaber hätten nun den dringenden Wunfch, daß der Siebenuhr- Ladenschluß umgehend auf alle offenen Ver kaufsgeschäfte ausgedehnt und auf die Dauer beibehalten würde. Es wird drshalb eine Abänderung der geltenden Bestimmungen der Gewerbeordnung durch ein Notgesetz be antragt, welches bestimmt, daß alle Verkaufs stellen von 7 Uhr abends bis 8 Uhr morgens für den geschäftlichen Verkehr geschloffen sein muffen. Ferner soll auf Antrag von min destens einem Drittel der beteiligten Ge« schäitsinhaber für eine Gemeinde durch An ordnung der höheren Verwaltungsbehörde für alle oder einzelne Geschäftszweige angeordnet werden können, daß die offenen Verkaufs stellen während bestimmter Zeiträume oder während des ganzen Jahres an bestimmten Tagesstunden geschloffen sein müssen.