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Ottendorfer Zeitung l I —o Bezugspreis: vtertelMrvch ^20 Mark frei ins kfsss. der Geschäftsstelle abgeholt viertel. Mielich l Mk. Einzelne Nummer >o pfg. Erscheint am Dienstag, Donnerstag «d SannadenL Nachmittag, » — V Unterüattung8- unä Änzeigebkatt Mit w-ch«ntüch erscheinender Sonntagsbeilage „Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie den abwechselnd erscheinenden Beilage« ,Handel rmd Wandel" „Feld und Garten", „Spiel und Sport" und „Veutsche Mode". V«ck »d vertag van Hermann Rühl«, Buchdrucker«! in Groß-Gkrilla. verantwarttich für di« »«daktion H. Rühl« in S^ß-«Ma. Nummer (03 5onutag, den 2Y. August M5. Jahrgang Amtlicher Tei!. Bekanntmachung. In den nächsten Tagen kommen wieder MO Ztv. FMHkÄvtsffeln auf dem Bahnhof Moritzdorf zum Verkauf. (Zentner 4,80 Mk.) Anmeldungen schleunigst bei Herrn Lehmann (Restauration Forsthaus) Klein-Okrilla. Der Kriegshilfe-Ausschutz. Neuestes vom Tage. — Mit dem Fall von Brest-Litowsk, dem auch wohl bald die Besetzung von Bjelostok durch die deutschen Truppen folgen wird, gewinnt der Kriegsschauplatz im Osten wieder einmal ein ganz anderes Bild. Während bisher die ganze Front vom Rigaischen Meer busen bis an die galizische Grenze eine Zu sammenhänge Kampfeslinie bildete, wird in Zukunft voraussichtlich von mehreren ge trennten Kampfesgebieten gesprochen werden müssen. Schön der heutige deutsche Heeres bericht weist darauf hin, wenn er von einer Verfolgung der geschlagenen Russen vom Bialowieskasorst bis zum Sumpsgebiet am Pripjet spricht. Das Sumpfgebiet am Pripjet die Rokitno-Sümpfe, die südöstlich und östlich von Brest-Litowsk beginnen und sich Hunderte von Kilometern weit nach Osten bis an den Dnjestr erstrecken, werden sich bei einem Fort, schreiten der Front nach Osten in diese hinein schieben und, da sie größere Truppenoperationen ausschließen, eine Lücke in der Front schaffen. Um nicht in dieses Sumpfgebiet hinein- zugeraten, haben die Russen auch ihren Rück zug in nordwestlicher Richtung, in der Richtung auf Minsk antreten müssen. Aber auch hier engt der Bialowieskasorst, das meilenweite, urwaldähnliche Jagdgebiet des Zaren, das be rühmt ist durch die in ihm noch Vorkommen« den wilden Büffel, den Rückzugsweg der Ruffen ein, so daß ihnen nur ein Rückzugs weg ven höchstens 40 Kilometer Breite noch zur Verfügung steht. In diesem Raume werden sich also die VersolgungSkämpfe der nächsten Tage zusammendrängen, während öst lich von Brest-Litowsk wahrscheinlich ernstere Kämpfe nicht ersolgen werden. Wien. Die Blätter sprechen mit Genug tuung über den Fall von Brest-Litowsk und empfinden die Ueberzeugung, daß der von Erfolg zu Erfolg eilende Siegeszug der Mittel- Mächte sowie die heldenmütige Haliung der türkischen Armee an den Dardanellen alle Versprechungen auf eine baldige Besserung der militärischen Lage der Russen ebenso Lügen gestraft haben, wie die Versuche der Presse des Vierverbandes, die Bedeutung der Erfolge der Mittelmächte im Osten zu verkleinern oder gar vollständig in Abrede zu stellen. Das Fremdenblatt schreibt: Jede starke Festung des Zaren, die fällt, ist eine Gewähr dafür, daß die Welt von dem englisch-russischen Joche verschont blerben und das unnatürliche Bündnis zwischen dem Zarismus und dem ältesten Konstitutionalismus sern Ziel nicht erreichen wird. — Mit dem Fall der Festung Oliga ist die Njemen Stellung der Russen, die zu Beginn des Krieges das Ausfallötor für den mit so vielen Fausarenklüngen angekündigten und dann so elend gescheiterten „Marsch nach Berlin" bildete, bis auf die Festung Grodno gefallen. Und auch diese hat für die Russen kaum noch einen besonderen strategischen Wert. Denn mag sie sich halten oder nicht, die Njemen Linie ist erledigt, weil unsere Truppen nunmehr auch Grodno von allen Seiten um fassen können und Grodno daher ein Hinder nis für unseren weiteren Vormarsch nach Vstrn nicht mehr zu bilden vermag. Es ist daher auch mehr als wahrscheinlich, daß die Russen auch Grodno aufgeben werden. — Die „Neuen Züricher Nachrichten" melden aus Lausanne: Eine ans Paris hier ein getroffene hochangesehene französische Persön lichkeit beurteilte die innere Lage Frankreichs sehr düster. Man stehe in Paris vor einem Wendepunkte. Entweder Wohlfahrtsausschuß im Stile von 1789 oder Militärdiktatur ist die Situation, auf die matt raschen Schrittes zutreibt und aus der es anscheinend kein Ent rinnen mehr gibt. Die ernsthaften Franzosen sehen mit Bangen der Weiterentwicklung eines Zustandes entgegen, der die Geheimsitzungen der Kammer herbeifühlte. Die englische Meldung ist zutreffend, daß aus Armeekreisen ernste Warnungen an die Führer der radikalen Parteien erfolgten, die direkte Drohungen waren. Vor die Wahl gestellt, sagt der Franzose, heiße es für die Franzosen, die Frankreich lieben: Noch lieber Militärdikatur als Ausschuß. Sie wäre immerhin noch Ordnung, das andere ein Anfang zur Revolution. — Au« Gens wird dem „Daily Ezpreß" gemeldet, daß nach dort eingelaufenen Be richten große italienische Truppenmaffen auf italienischen Trattsportdampsern in Brindisi eingeschifft worden sind. Das Ziel der Ex pedition ist unbekannt. Entweder sind die Truppen für Gallipoli, Libyen oder Klein asien bestimmt. — Ein deutsches Torpedoboot fischte gestern die Leiche des letzten vermißten Matrosen bou dem vernichteten englischen Unterseeboot „8 13" auf und übergab sie dem dänischen Torpedoboot Narhvalen, das sie nachmittags im Hafen von Dragö einbrachte. — Nach einer Havas-Meldung aus Paris ist der italienische Dampfer „Dinnamare" 4000 Tounen groß, auf der Fahrt nach Norfolk gesunken. — Aus London wird gemeldet: Amtlich verlautet, daß in der Woche bis zum 25. August 19 Handelsschiffe in den Grund gebohrt worden und 1369 in englischen Häfen ein- und ausliefen. — Reuter meldet aus aus London: Im Anschluß an die deutsche Behauptung, daß die „Arabic" Gold zur Bezahlung der in Amerika gekauften Munition transportiert habe, erklärte die Direktion der White Star-Linie ausdrücklich, daß die „Arabic" kein Gold transportiert habe. Oertliches und Sächsisches. Dttendorf-Vkrilla, 2». August MS. — Ueber die Brot- und Mehlvertetlung für das Erntejahr 191b erläßt soeben der Kommunalverband für Dresden und Um gebung eine Bekanntmachung, in der eine Anzahl neuer Bestimmungen enthalten sind. So rst in Zukunft nur noch der Bezug und die Abgabe von Schwarzbrot, Weißbrot, Zwieback, geriebener Semmel sowie Weizen- und Roggenmehl an die Abgabe von Brot scheinen gebunden, während der Bezug und die Abgabe von Gries, Kinder» und Krafl- mehl, Teigwaren, Graupen, Hafer- und Gerstenmehl, Pumpernickel in Dosen, Keks Waffeln, Pfefferkuchen und dergl. nicht mehr von der Abgabe von Brotscheinen abhängig ist. Als Einheitsbrotschein soll in Zukunft eine Wochenbrotkarte ausgegeben werden, die zum Bezüge von 2 Kilogramm Schwarz brot oder von 20 Weißbroten zu 75 Gramm oder 1200 Gramm Mehl berechtigen. Die bis jetzt geltende Unterscheidung von Schwarzbrot- und Weißbrotscheinen fällt weg. Die Wochenbkotkarte zerfällt in 20 Brotscheine über 100 Gramm Schwarzbrot oder 75 Gramm Weißbrot resp. Zwieback, qeriebene Semmel usw. oder 60 Gramm Mehl. Die Brotscheine haben von jetzt an auch Gültigkeit für alle Verkaufsstellen innerhalb des Kommunalverbandes Dresden und Umgebung. Neben den Wochenbrot- karlen gelangen auch Gasthausbrolkarten zur Ausgabe. Diese lauten aui 750 Gramm Schwarz- oder Weißbrot und zer-allen in 30 Abschnitte zu je 25 Gramm Schwarz oder Weißbrot. Schließlich werden auch noch Tagesbrotkarten für 200 Gramm Schwarz- oder Weißbrot ausgegeben. Kinder dis zu 1 Jahre erhalten eine Wochenbrot karte, Kinder von 1 bis 6 Jahren drei und alle übrigen Personen vier Wochenbrotkarten. Personen über 12 Jahre, die weniger als 3100 Mark Jahreseinkommen haben, er halten aus Antrag eine fünfte Wochen brotkarte. — Das sächsische Ministerium des Innern erläßt über die Erhebung der Kartoffelernte aus dem Jahre 1915 folgende Verordnung: 1. Jeder Unternehmer oder Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen Betriebes, in dem mindestens ein Hektar (gleich 1,80 Acker) Kartoffelland angebaut ist, ist verpflichtet, den Ertrag seiner Kartoffelernte sogleich während der Erntearbetten sorgfältig zu ermitteln und innerhalb einer Woche nach Beendigung der Erntearbeiten der Gemeinde« behörde wahrheitsgemäß in Zentnern sowie nach Rauminhalt oder nach Maßen, aus denen sich der Rauminhalt berechnen läßt, anzuzeigen. Dabei ist anzugeben, auf welche Art und Weise das Ergebnis er mittelt worden ist. Es ist unzulässig im Voraus einen Abzug für Schwund und Verderb vorzunehmen. Dagegen ist mög lichst genau, festzustellen, welcher Teil der Ernte aut kranke oder verdächtige Knollen entfällt. 2. Für die Anzeige sind Vordrucke zu verwenden. 3. Die Erhebung der Er- träge erfolgt für jede Gemeinde einschließ lich der Gutsbezirke durch die Gemeinde behörden; die zuständigen Behörden haben sie in ihrem Bezirke zu leiten und zu über wachen. 4. Die Gemeindebehörde hat unter Mitwirkung des nach Punkt 7 zu bilden- den Ausschusses die Anzeigen der einzelnen Unternehmer oder Betriebsleiter landwirt schaftlicher Betriebe in einer Ortsliste zu vereinigen Für die Erträge der bis zum 31 Oktober etwa noch nicht abgeernteten Flächen sowie für die Erträge der Betriebe in denen weniger als ein Hektar Kartoffel land angebaut und abgeerntet worden ist, ist auf Grund einer sachverständigen Schätzung ein Durchschnittsertrag auf den Hektar festzustellen, der auf Seite 1 der Ortsliste anzugeben ist. Nach Beendigung der Kartoffelernte im ganzen Gemeinde bezirke, spätestens aber am 1 November 1915, ist die Ortsliste auszurechnen und abzuschließen, sowie die dort aui Seite 1 vorgedruckte Bescheinigung unter Beidrückung des GemeindestcmpelS zu vollziehen. Die Seitensummen der Orlslisten sind zu einer Gesamtsumme, die bei keiner Gemeinde fehlen darf, aufzurechnen. 5. Die Gemeinde behörden haben die abgeschlossenen und be scheinigten OrtSlisten und die auSgefüllren Anzeigen an die Kommunalverbände ein« zusenden. Die Kommunalverbände haben dann bis zum 15. November 1915 dem Statistischen Landesamt eine Zusammen stellung der ermittelten Kartoffelerträge mit den OrtSlisten und den Anzeigen ein zureichen. 6. Die erforderlichen Vordrucke werden den zuständigen Behörden vom Statistischen Landesamte zugehen und sind sodann sofort an die Gemeindebehörden ihres Bezirkes zu verteilen. 7. In jeder Gemeinde ist ein Ausschuß von erfahrenen Landwirten zu bilden, welcher darüber zu wachen hat, daß die einzelnen Unternehmer oder Betriebsleiter landwirtschaftlicher Be- riebe bei der Ernteermittelung mit der er« widerlichen Sorgfalt verfahren. Der Aus« chuß hat ierncr die Anzeigepflichtigen, so- Veit erforderlich, über die ihnen obliegen« den Verpflichtungen aufzuklären und nach Befinden bei der Ausfüllung der Anzeigen zu unterstützen. Den Vorsitzenden dieses Ausschusses ernennt die Gemeindebehörde. 8. Jeder Unternehmer oder Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen Betriebes hat dem Ausschüsse rechtzeitig den Beginn seiner Kartoffelernte und binnen drei Tagen nach dem Abschluß der Erntearbeiten deren Be« endigung anzuzeigen. Falls e'n Unter nehmer oder Betriebsleiter landwirtschaft« licher Betriebe den Vorschriften dieser Ver« ordnung zuwider es unterläßt, den Ertrag seiner Kartoffelernte zu ermitteln, oder da bei nicht mit der gehörigen Sorgfalt ver fährt, ist der Ausschuß berechtigt, alle zu diesem Zwecke erforderlichen Maßnahmen ans Kosten des Unternehmers oder Betriebs» leiters ausführen zu lassen Die Gemeinde behörde und der Ausschuß sind jeder für sich befugt, zur Ermittelung der Kartoffel erträge Kartoffelfelder während der Ernte zu betreten, Vorratsräume oder sonstige Aufbewahrungsorte, wo Vorräte von Kar toffeln zu vermuten sind, zu untersuchen und die Aufzeichnungen über das Gewicht, den Rauminhalt und die Maße der Kar« toffelhaufen, die von jedem Betrtebsinhaber bis zum 1. September 1916 auszubewahren sind, zu prüfen. 9. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erstattet, oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird, soweit nicht gesetzlich eine höhere Strafe Anwendung zu finden hat, mit Hast oder Geldstrafe bestraft. 10. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kra t. Lange brück. Die hiesige Pflicht- seuerwehr ist durch Abgänge zum Militär derart geschwächt worden, daß eine Aus dehnung des Dienstalters in Aussicht ge nommen worden ist. Falkenau. In Unterreichenau zielte im Scherze der 17 jährige Grundbesttzers- sohn Wilhelm Brandner mit einem Jagd gewehr aus die beim Ofen das Essen be reitende 17 jährige GastwirtStcchter Anna Burkel. Das Gewehr entlud sich und von der Schrotladung mitten ins Herz getroffen sauk das Mädchen tot zu Boden. Ol_I -A/s