7) Declamation. 8) Uebungen im Quartett- und Orchesterspiel. 9) Solospiel mit Begleitung und Ensemblespiel. 10) Uebungen im öffentlichen Vortrage. § 4. Ausserhalb des Conservatoriums bieten sich den Schülern noch folgende Bildungsmittel dar: a. Die auch im Auslande bekannten 22 Abonnement- oder sogenannten Gewandhaus-Concerte, zu deren Haupt proben die Concertdirection Schülern des Conservatoriums freien Zutritt gewährt. b. Die Quartett-Aufführungen, welche ebenfalls im Ge wandhaus-Saale stattfinden. c. Die von dem Thomaner-Chore wöchentlich Sonnabends und Sonntags aufzuführenden kirchlichen Musiken. d. Die Vorstellungen des Stadttheaters, sowie zahlreiche sonstige Concerte und Vorträge. Nächst diesen musikalischen Bildungsmitteln geben auch die hiesige Universität und sonstige Anstalten den Schülern Gelegenheit zu weiterer wissenschaftlicher V ervollkommnung. § 5. Durch die Vortragabende, welche in der Regel wöchent lich zwei Mal stattfinden, wird den Schülern und Schüle rinnen Gelegenheit geboten, sich im öffentlichen Vortrage zu üben. § 6. Die obere Leitung und Verwaltung des Instituts steht unter mehreren, am Ende dieser Blätter genannten Direc toren, welche das Directorium bilden. Der Unterricht ist für jetzt denjenigen Lehrern anver traut, deren Namen und Lehrfächer am Ende dieser Blätter angegeben sind. Äusser diesen ist noch ein besonderer Inspector des Instituts angestcllt, dessen Obliegenheit es ist, dafür Sorge zu tragen, dass alle Anordnungen des Direc- toriums und Lehrercollegiums pünktlich ausgeführt, dass die Lehrstunden regelmässig von den Schülern und Schülerinnen