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Lokal-Anzeiger für Ottendorf-OKMa und Umgegend b. Dr. Nr. 31 strnsprech-Anschlujz Amt Hermsdorf Mittwoch, den 10. März 19^0 ^9- Jahrgang. Nummer 28 i!6 mmlusge" Brennhorz-Abgabe. n Httendsrf-Moritzdorf, am 9. März 1920. z. HirsÄ Ver t^emeindevmft^nd Neuestes vom Tage Mack. .unnerM^ emanil» He atze 8. Hart, roffenj ät- «erweis , zu billige" ß als eine internationale Angeleaenbeit behandeln wolle, wo mit wähl aes"gt fein solle, Kak Frankreich seinen Widerspruch aegen die Mitarbeit deutscher Fachleute und Arbeiter auf- gegeben hat. idk» Mark. ge tark. rlir« Mk. Oertkiches und Sächsisches. Vttendorf.Vtrtlla, den y, März l^ro. — Nährmittelverteilung in der Amtshauptmannschast Dresden-Neustadt. Beliefert werden Abschnitt 39 der gelben Karte mit einem halben Pmnd Zwieback oder Kekse, rote Karte 8 mit einen ballen Pfund Tapiokamehl, grüne Karte L mit einem Viertelpfund Bohnen, blaue Karte I) mit einem Viertelpfund Zwieback oder Kekse. Die Am Meldung hat spätestens bi» zum 12. März in einem Klein- Handelsgeschäft zu erfolgen — Das Ende des Pfennig«. Das preußische Finanz ministerium gibt bekannt: Seit längerer Zeit sind keine Kupfermünzen mehr hergestellt worden. Die noch vor handenen Kupfermünzen werden bei den hohen Kupferpreisen von der Bevölkerung nicht in den Verkehr gegeben, sondern zurückbehalten oder verkauft. Es besteht daher zurzeit ein großer Mangel an Kleingeld. Für die Dauer dieses Zu standes bleibt also nicht anderes übria als erforderlichenfalls die zu zahlenden B träge auf volle fünf und zehn Pfennige nach oben abzurunden, sodaß beispielsweise zu zahlen sind statt 20 Mk. 13 Psa. - 20 Mk. 15 Pfg. und statt 15 Mk. 16 Pfg. - 15 Mk. 20 Pfg. Fall« .es sich um Zahlungen bandelt, die nicht im Reichsbankgiro- oder Postscheckoerkehr geleistet werden können, sind schon in den Zahlungsanweisungen die auf volle fünf oder zehn Pfennige nach oben abgerundeten Beträge anzugeben. — Die „Sächs. StaatSzeitung" bringt eine umfang reiche Bekanntmachung der Beiimmung des Reichsrates und des sächsttchcn Ministeriums es Innern über die Neu regelung der Baukoitenzuichüsse. Au« dem Inhalt geben wir die folgenden wichtigsten Punkte wieder: An Stelle der bisherigen Zuschüsse für den sogenannten verlorenen Bau kostenaufwand treten bedingt rückzahlbare und zunächst unver zinsliche Reichs- und Gemeindedarlehn (Beihilfsdarlehn), deren Höbe von vornherein bestimmt wird. Ein Reichsdar lehen wird nur gewährt, wenn auch die Gemeinde sich mit mindesten« einem Drittel des Reichsdarlehens beteiligt. Für sogenannte Werkwohnungen, das sind Wohnungen, die Arbeit geber für ihre Arbeiter und Angestellten errichten, werden Reichsdarlehen nur gewährt, wenn es sich um landwirt schaftliche Werkwohnungen handelt. Für Bauten, deren Be stand voraussichtlich nicht mindestens 30 Jahre sein wird (Behelfsbauten), und für den Bau von Notwohnungen (Umbauten und Ausbauten, die den baupolizeilichen Vor schriften nicht genügen) werden Reichsdarlehen nicht gewährt. Die Höbe des Reichsdarlehens wird durch Vervielfältigung der Quadratmeterzahl von Wohn- und Stallfläche mit ge- wissen Einheitssätzen ermittelt. Die mit der Grundfläche zu vervielfältigenden Einheitssätze betragen für größere Städte höchstens 180 Mark, bei drei und mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern höchstens 165 Mark, für Stallflächen höchstens 75 Mark. Den Gemeinden bleibt die Höbe ihrer Darlehen überlassen, sie darf aber, wie gesagt, nicht unter einem Drittel des Reichsdarlehns bleiben. Zwanzig Jahre nach Gewährung de« Beihilfsdarlehns wird der Wert des Hauses endgültig festgestellt. Der Unterschied zwischen dem dann ermittelten endgültigen Wert und den Herstellungs kosten gilt al« verlorener Baukostenzuschuß, das Beihilfsdar- lehen wird in dieser Höhe gelöscht der von ihm verbleibende Rest ist mit 4 o. H. zu verzinsen und mit 1 v. H. zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Die neuen Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn der Antrag auf Bewilligung eines Baukostenzuschusses schon früher eingereicht war, die Bewilligung aber noch nicht erfolgt ist. Baubewerbcr, die schon ein Zuschußgesuch nach den bisherigen Be stimmungen vom 31. Oktober 1918 eingereicht haben, haben dem Landeswohnungsamt (Dresden-A Scbloßstraße 34/36) umgehend anzugeben, ob sie ihr Zuschußgesuch auch nach den neuen Bestimmungen aufrechterhalten wollen. Gesuche auf die eine solche Erklärung dem Landeswohnungsamt nicht bis zum 31. März 1920 zugeht, gelten als zurückgezogen. Aus den neuen Verordnungen über die Baukostenzuschüsse springt unzweideutig die Idee der Umsiedlung heraus, die auf der Ueberzeugung beruht, daß ohne Verschiebung großer Bevölkerungsteile auf das Land da« Wohnungsproblem zu nächst nicht zu lösen ist. Deutlich spricht ja aus den neuen Bestimmungen die Vorzugrbehandlung ländlicher Bauten, Postscheck-Konto Leipzig Nr. 29148. Schriftleitung, Druck u. Verlag Hermann Rühle, Groß-Okrilla. MltlN rtigeu für die sogar unter Wegfall der gemeindlichen Beiträge Er höhungen der Reichsdarlehen einlreten können. Ferner werden für Werkswohnungen landwirtschaftlicher Arbeitgeber Beihilf». karlehen gegeben, nicht aber für Werkswohnungen, die von Industriellen gebaut werden. Außerdem besteht zwischen den Höchstbeträgcn den Reichsdarlehn für Land- und Stadt- aemeinden trotz der wirklichen Baukostendifferenz nur ein Unterschied (165 Mark zu 180 Märk) für den Quadrat meter Boufläche, der bei der viel billiger zu habenden Bau- arbeit auf dem Lande im Grunde gar nicht ins Gewicht fällt oder sogar noch zum Vorteil der Landbauten ausfällt. Den von der Wohnungsnot am stärksten bedrückten Groß städten erblühen, also keine glänzenden Aussichten. Ob in dessen den Gemeinden trotz der Beihilfen durch das Reich gedient ist, wird von Sachverständigen stark bezweifelt. Die Gemeinden werden schwerlich dafür zu haben sein, Beihilfs darlehen aus Anleihemitteln zu gewähren, da sie sich mit neuen Sorgen um Verzinsung und Tilgung solcher Anleihen belasten würden. Eine Verminderung der Gemeindelasten ist nicht etwa dadurch gewonnen worden, daß man eine finanzielle Beteiligung der Bundesstaaten ausgeschaltet hat und die Mietssteuer, die den Gemeinden geholfen haben könnte, nimmt das Reich für sich in Anspruch. Für diese« Jahr dürsten übrigens die neuen Bestimmungen praktisch kaum noch in Betracht kommen und es bleibt vorderhand dabei, daß als Behelfsmittel zu einer so weit wie möglich gehenden Behebung der Wohnungsnot Kasernen und andere Bauten ähnlichen Charakters weiter ausgenutzt werden muffen. — Eine Schachtel Streichhölzer 3b Pfgl Die Zünd- Holz-Industrie-Gesellschast Berlin-W. gibt bekannt, daß ab 1. März d. I. die Preise für Zündhölzer in- und aus ländischer Erzeugung durch Höchstpreisverordnung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 28. Februar 1920 neu fest gesetzt worden sind. Das Paket Zündhölzer zu 10 Schachteln in oder ausländischer Erzeugung kostet demnach 3,50 Mark oder die Schachtel 35 Pfg. Die Versorgung mit Zünd hölzern wird durch die deutschen Fabrikanten und die Zünd holzindustrie-Gesellschaft im deutschen Reichsgebiet nunmehr systematisch geregelt. — Die Post im Jahre 2000. Wie wir von parlamentarisch gut unterrichteter Seite erfahren, steht eine neue Erhöhung der postalischen Sätze bevor. Eine Postan weisung bis zu 100 Mark wird mit 98 Mark frei gemacht werden müssen. Die Empfänger von Ansichtskarten werden zur Lustbarkeitssteuer herangezogen. Als Wertpaket sind insbesondere solche anzusehen, die mit Hanfschnur und echtem Siegellack verschlossen sind. Auf gewöhnlichen Postkarten die mit zwanzig Mark zu bekleben sind, kostet da« Wort fünf Papiermark, im Orts- und Nachbarortsoerkehr nur die Hälfte. Die Telephonautomaten sind nur gegen Entrichtung von zehn Goldmark zu benutzen, falsche Verbindung kosten die Hälfte. Moritzburg. In der Nacht vom 4. zum 5. März ist in das Fasanerieschlößchen eingebrochen worden, wobei der Dieb 53 chinesische und japanische kleine Porzellane so wie die Tischplatte eine« mit Halbedelsteinen und versteinerten Hölzern ausgelegten Pfeilertischchen», sowie acht Möbelschutz kappen aus gelblichem Stoff gestohlen hat. Lüptitz. Auf dem Geldsack verhungert ist hier die Witwe König, bei der lachende Erben einen größeren Geld betrag in Gold — man spicht von dreitausend Mark — ge- funden haben. Da sie sich mehrere Tage nicht hat sehen lassen, schaute man nach und fand sie tot. Söbrigen. Am Bau für die Starkstromleitung von Hirschfelde nach der Umformerstation Großluga wirb jetzt nach Fertigstellung der Baugrube uuf der rechten Elb- feite, zwischen Birkwitz und Söbrigen, mit dem Aufstellen rechten ElbkreuzungSturme« begonnen. Dieser gewaltige Leitungsträger hat, damit die Schiffahrt durch die Leitung nicht behindert wird, eine Höhe von 48 Metern und wiegt rund 800 Zentner. Die Aufstellung dieses Turme« durch die Lauchhammer Hüttenwerke dürfte 4 bis 6 Wochen Bau zeit beanspruchen. Auf der linken Elbseite wird aus Zschierener Flur ein gleich hoher Turm errichtet. Die Spannweite zwischen den beiden Elbkreuzungttürmen beträgt 305 Meter. ismiis lenden «eck ch mich < Melden ülok ckmarke Die sran'ösifche Rcgierungspresse gibt jetzt zu, daß ^°"doner Verhandlungen über die Genehmigung einer Ausländsanleihe zum Ziele führen dürften. Die >>k^°^che Forderung, daß die Ausgabe der Anleihe unter -tWchi Wiedergutmachungskommission erfolgen müsse Hki« "^"ommen worden. Diese Kommission werde den und die Modalitäten der Anleihe, ebenso wie die und die Tilgungsfrist zu bestimmen haben. Dem Parts" zufolge hat Frankreich das Zugeständnis 8>l, daß e» den Wiederaufbau feiner zerstörten Gebiete WK K Anzeigen - Pr,i,: Die klet»,«spalte« AM« oder deren Rau« «Kd mit LV Pfg., aas der ersten Seite mit 78 Pfg. ber«ch«t. Anzeigen werden an den Erschekamgstag«« bi, spätestens vormittag» 10 Utz« Mit« Geschäftsstelle erdet««. I«der Anspruch auf Nachlaß «lischt, »«r Anzeigeu-Betra- durch FÜag« «iug«^«« m«d«u muß od« »nm d« >«pr»«OBit in Kontur» g«M- h Die »Ottendorfer Zeitung" erscheint Diens« ff II tag, Donnerstag und Sonnabend. st li Bezugs-Preis: McrlcliShrliÄ 2 70 Mark, ff bei Zustellung durch die Boten 0,— Mark, st ff Zm svalle höherer Gewalt lKrieg od. sonst. ü irgendwelcher Störungen des BAnekcs der ,1 Zthnno, der itieferanten od. d Beiorderungs- ,, I- Änrnutunqcni hat der Bezieher keinen An- ff ii Much aus Lieferung oder Nachttererung der st ^zeitung °d. auf Rückzahlung d Bezugspreises. ff Amtlicher Teil. Hk AimIiiW -er schilWlhtiM Kinder hat zu erfolgen Nonlag, den 15. März, nachm. 3—4 Mr, für die Knabe«, Dienstag, den 16. März, nachm. 3—4 Mr, für die Mädchen, Lehrerzimmer der Neuen Schule. Gebrauchte Rntksacke. Die Gemeindeverwaltung hat einen Posten gebrauchter Elitär-Rucksäcke vermittelt. Abgabe kann zum Preise von ,"8 Mark für das Stück erfolgen. Anträge von Minder- ^ittelten auf Zuweisung eines Rucksackes sind bis zum , 12. d. Mts. Gemeindeamt — Meldeamt — zu stellen. Httendorf-Moritzdorf, am 9. März 1920. Der GemeindevorKrrnd. . -- In parlamentarischen Kreisen wird von einem Ülicherweise bevorstehenden Konflikt innerhalb der sächsischen Gerung gesprochen, dem zwei Fragen zugrunde liegen. sMst die eine: Es bestand die Absicht, daß sächsische ^itsministertum zu Beginn des neuen EtatSjahre« (1, April) ? dem Wirtschaftsministerium zu vereinigen. Dahin zielte Bedingungen der Demokraten vor Bildung der IggsW ?Won«regierung im Oktober 1919. Die sächsische Re- steht indessen auf dem Standtpunkt, daß zurzeit Verschmelzung beider Ministerien undenkbar ist. E« sich nun, ob die Demokraten sich mit der Ansicht der suchen Regierung bescheiden werden, denn nur bei Be- yAung eines sozialdemokratisch verwalteten Ministeriums f da« zahlenmäßige Verhältnis der Demokraten zur okratischen Fraktion auch im Kabinett zum Ausdruck tzine andere Frage, die zu Widerstreit führen db« sich aus dem dieser Tage in der Volkskammer fierten Gesetzentwurf der Regierung über die Wiederein- ^l>Ng des Religionsunterrichts in den Volksschulen. Die sj^ldcmokraten wollen nach wie vor vom Religionsunter, "ichts wissen. E« verlautet, daß bereits ein Fraktions- vorliegt der die Vorlage ablehnt. Der bekannte ^^vunkt der Unabhängigen würde alsdann mitwirken . ^Gesetz zu Fall zu bringen, denn die Sozialdemokraten H Richtungen haben in der sächsischen Volkskammer die m Ei-b ^ Schulpflichtig sind alle Kinder, die Ostern 1920 dos ist zu vtt' b' Lebensjahr erreichen. Auf Wunsch der Eltern und Er Ketzer können auch solche Kinder ausgenommen werden, die t dec AP iUm 30- Juni d. I. 6 Jahre alt werden. Beizubringen ist für hier Geborene der Impfschein, für '"rwärts Geborene Geburtsurkunde nebst Taulbescheinigung Impfschein. Httevdorf-HLrifla, am 8. März 1920. Vie Leitung Ser Schule. p. Der Gemeinde steht ein Posten Brennholz zur Ver ca Berücksichtigung finden zunächst die Anmeldungen -H-izo. Abholung der Anweisung gegen sofortige Be Achtung! ^lung am von 11 bst 10. o. Mts. " unsere"' "" Gemeindeamt (Meldeamt) Abfuhr kann sofort erfolgen Jentsch ochznten ' en gute M M W) W G