P An das Directorium des Conservatoriums der Musik zu Leipzig. Verordnung des hohen Ministeriums des Königlichen Hauses zu Dresden. Das Ministerium des Königlichen Hauses hat mit lebhaftem Interesse und mit Befriedigung von dem In halte des Berichtes Kenntniss genommen, welchen das Directorium des Conservatoriums der Musik zu Leipzig über die erfolgreiche Wirksamkeit des Letzteren seit seinem mehr als 30jährigen Bestehen, und über die allgemeine theilnehmende Anerkennung, die sich dasselbe hierdurch erworben, in ausführlicher Weise erstattet hat. Dasselbe hat nicht ermangelt, über denselben Seiner Majestät dem Könige Vortrag zu erstatten. Wie Seine Majestät Sich darauf gern geneigt er klärt haben, auch ferner dem Conservatorium Seinen Schutz und Seine theilnehmende Unterstützung zu ge währen, so haben Allerhöchst dieselben auch in Er innerung, dass das Conservatorium seine Errichtung lediglich der Gnade Seiner Majestät des hochseligen Königs Friedrich AugustII. verdankt und als eine durch das Blümner’sche Legat hervorgerufene königliche Stiftung zu betrachten ist, daher auch seit seiner Be gründung ununterbrochen unter dem besonderen Protec- $, .2 “D •G