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Redaktioneller Teil, Verein Dresdner Buchhändler. Einladung zur M i t g l i e d e r - V c rf a m m l u n g am Mittwoch, dem 5. August, abends 7 Uhr tm Vcreinszimmer Angermann's Hotel, Pillnitzer Straße 54. Tagesordnung: 1. Vorbesprechung wegen einer etiva Mitte Oktober zu ver anstaltenden Buchwoche. 2. Verschiedenes. Es ist wichtig, die Meinung aller Interessenten zu hören, deshalb erwartet der Vorstand das Erscheinen eines jeden Mit gliedes. Dresden, den 28. Juli 1925. Mit kollegialer Begrüßung Verein Dresdner Buchhändler. Emil Rudolph, 1. Vorsitzender. Badisch.Pfälzischer Vuchhändler-Derband. Der Badisch-Pskilzischc Buchhändler-Ver band fordert zur Teilnahme an der Akademie in Bad B o l l aus und bittet, Anmeldungen an den Vorsitzenden in Hei delberg, Hauptstraße 60, umgehend zu richten. Er erklärt sich bereit, vorerst zwei Jungbuchhändlern aus Baden insofern materielle Unterstützung zu gewähren, als er die halben Kosten mit 25 Mark zu übernehmen bereit ist. Die Anträge, die von den Chefs unterstützt sein müssen, sind ebenfalls an den Vorsitzenden zu richten. Die Fahrtkosten wird Herr vr. Eugen Diederichs in Jena in dankenswerter Weise über nehmen. Der Badisch-Psälzische Buchhändler-Verband. I. H. Eckardt, Vorsitzender. 34. Internationaler Kongreß für literarisches und künstlerisches Eigentum. Nach einer langen, durch den Krieg verursachten Pause hat Juni 1925 ihren 34. Kongreß in Paris abgchaltcn. In den Nummern 6 und 7 der Zeitschrift De Droit ä'Luteur ist ein aus führlicher Bericht und der Wortlaut der verschiedenen Ent schließungen und Wünsche enthalten. Aus beiden veröffentlichen wir nachstehend einen kurzen Auszug. Die Regierungen der folgenden 27 Staaten hatten Delegierte ernannt: Belgien, Brasilien, Chile, China, Columbien, Costa-Rica, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Paraguay, Persien, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien-Kroatien-Slovenien, Sowjetrußland, Spanien, Tschechoslowakei und Ungarn (die durch Sperrdruck her vorgehobenen Länder gehören der Berner Union an). Die feier liche Eröffnungssitzung wurde im Grand Palais abgehalien, wo augenblicklich die internationale Ausstellung für dekorative Kunst stattfindet. Den Vorsitz führt« der französische Unterrichtsminister de Monzie. In seiner Begrüßungs-Ansprache hob der Präsi dent der Lssocmtiou, Georges Maillard, den Einfluß hervor, den sie auf das Urheberrecht in verschiedenen Ländern ausgeübt hat; die deutschen Gesetze von 1901 und 1907 feien zum Teil das Werk von Albert Ostcrricth, eines Mitgliedes der Lssocistioa. Jetzt gelte es, die Berner Übereinkunft, die ini Grunde ihren Bestand ebenfalls der Lssoclution verdanke, zu verbessern. Besonders sollten die von einigen Staaten gemachten Reserven beseitigt werden. Die zweite der 8 Sitzungen fand im Osrcle cts la Dibrsiris statt und war in ihrem größten Teile einer Übersicht über die letzten Ereignisse aus dem Gebiete des literarischen und künstle rischen Eigentums gewidmet. Professor Ernst Röthlisberger, Direktor des internationalen Bureaus in Bern, führte aus, daß die Union jetzt 935 Millionen Seelen umfasse. Der seit so vielen Jahren ersehnte Beitritt der Vereinigten Staaten von Amerika würde mit einem Schlage die Milliarde voll machen. Seit zwei Jahren habe die Union keine besonderen Fortschritte gemacht. Zu den zu verwirklichenden Fortschritten juristischer Art zählt Röthlis berger besonders zwei: 1. die Vereinheitlichung der Dauer der Schutzfrist auf der Basis der französisch-belgischen von 50 Jahren post mortem, die selbst in Österreich und in Deutschland in Mujikkreisen gewünscht wird, und 2. die Möglichkeit, die Berner Übereinkunst nur mit gewissen Vorbehalten anzunehmcn, gänzlich aufzuhsben. Die Türkei z. B. wünscht sich bei ihrem Eintritt in die Union gänzliche Freiheit in bezug aus die ins Türkische zu übersetzenden Werke zu wahren. Unter diesem Vor behalt scheint es Röthlisberger unmöglich, daß die Türkei unter die Unionsländer ausgenommen werden könne. Der Redner er wähnte die Einladung, die das Sekretariat des Völkerbundes im Februar dieses Jahres an alle der Berner Union nicht ange- schlosfenen Länder gerichtet hat, und einige zwischenstaatliche Ver träge, die in letzter Zeit abgeschlossen worden sind, wie den Ein tritt Österreichs in die Union von Montevideo und den Literatur vertrag zwischen Spanien und Mexiko. Ferner erwähnte er die Fortschritte, die in der innerstaatlichen Gesetzgebung gemacht wor den oder in Vorbereitung find. In der darauffolgenden Debatte wurde eine Entschließung angenommen, die die Streichung des letzten Satzes des Artikels 25, Absatz 3 der Revidierten Berner Übereinkunft fordert. In der Begründung wird unter anderm angeführt, daß das Recht der Vorbehalte jede Einheitlichkeit unmöglich mache, daß die Ab schaffung dieses Rechtes mit der inneren Gesetzgebung nicht un vereinbar sei und daß sie den Eintritt der noch fernstehenden Staaten nicht zu verhindern brauchte. Auch eine andere Ent schließung, die sich auf die Vorbehalte, die Schweden, Dänemark, Norwegen, Griechenland und die Niederlande in bezug aus Zei tungsartikel gemacht haben, wurde angenommen. Die dritte Sitzung war dem neuen französischen Gesetz über die Pflichtexem plare, dem Schutz der Werke der Architektur, dem System Soleau, Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel. 92. Jahrgang. 1555