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Ottendorfer Zeitung : 04.10.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-10-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1811457398-191110040
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1811457398-19111004
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1811457398-19111004
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Ottendorfer Zeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-10
- Tag 1911-10-04
-
Monat
1911-10
-
Jahr
1911
- Titel
- Ottendorfer Zeitung : 04.10.1911
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von rund i ganzen jetzt on Serbien >er festgesetzt n von Wie» ^en Frühjahr mien. WM Staals« >en gerufene r der Kolo« abgehalten, der "Staats» s, der M geleitet hat, mir in be» Fragen de» er Handels« es Vater« dann eine ;m Handel ) Kolonial« egenieitigei» ! besteht be« zwischen der n Landwirt« Landwirt« dwirtschafts« en in vieler Drganisabo» wsens von edner führte jebiete von tung gerade m Handel ! er es als c Kolonial« t mehr und zu machen, die Hebung die Schaf« en wird die begonnene . In Er- usführliches Plantagen-, die astitani« in der Rus« i sämtliche» isgesaml ist .,4 Prozent l910 gegen ameruu ui» ist damit in 9 Millionen ine Steige« , wogegen zgebiet die >es Jahres gen Steige« mit sechs ders unter Lamoa wil tet alles in n Kolonial« t Millionen, m Kolonien )er Staats- ao-Ausfuhr jedoch now tche mit de« ;tzten ließen Für die und der enförderun- w bettächt- hgespannteN -füllt haben- e Jnvustne elbst, weck« ger Südsee ch an del ;er beteilig' )l,de Unier« nen nützten, ferner aber csncht, die ich mich rd beinahe lchem Zu« n jetzigen läßt - >n Wirkung- rals duck es weitere Was 'ür Ich Hane win, mebr h habe es . daß ich iem Lebe» ich »mb zu setze» nicht be deut ohne ne Uwer- e infolge rinnerung ten i aber Tage vok« m Ehien- rld inner« idzwanzig bar meine Ersuchung ng eines h wiedcr- Lrziehung k)eer unä flotte. .Das von verschiedenen Blättern ver biete Gerücht, die Türkei habe sich an die Mische Manneverwaltung wegen Ankaufs ^»iger Kriegsschiffe gewandt und eine zusagende Mwort erhalten, ist nach einer halbamtlichen Märung unzutreffend. Es haben keinerlei ^Handlungen stattgefunden. . — Die Verhandlungen mit Vertretern der Mdesstaaten, die tierärztliche Hochschulen unter en, werden demnächst wieder ausgenommen ?rden. Es handelt sich in erster Linie um l'k Frage der Militärdienstzeit aus die tier- Miche Studienzeit. Im übrigen ist eine Ab- Merung der zurzeit geltenden am 13. Juli W erlassenen Prüfungsvorschriften namentlich ? der Erlenntnis in Aussicht genommen, daß A der Entwickelung, die die tierärztliche Menschast im Laufe der letzten beiden Jahre Mgemacht hat, die bisherige Studienzeit von Halbjahren nicht mehr ausreicht, und daß erfoiderlich erscheint, den Unterricht der Edierenden nach der praktischen Seite hin Mzubauen. Aus diesen Gründen soll die Mdienzeit um ein halbes Jahr verlängert ^rden. Durch diese Regelung sowie durch M sachdienliche Umgestaltung des Prüfungs- Mhrens wird die Vertiefung und Ausge- Wung des rein fachlichen Unterrichts erforder te Zeit gewonnen werden. Von unci fern. . X Zum Automobilunfall des Prinzen Hinrich. Nach dem Automobilunfall des Mzen Heinrich von Preußen bei Cloppenburg Mm sich die Verunglückten in die Behänd ig des dortigen praktischen Arztes Dr. Bitter Uen, dem im besonderen die völlige Wieder- Miellung des schwerverletzten prinzlichen N?uffeurs Harth gelungen ist. Wie nun Mnz Heinrich in einem an den Amtshaupt- An Caffebohm in Cloppenburg mit gleich em Glückwunsch gerichteten Telegramm Meist, per Kaiser dem Dr. Bitter den Mim Adlerorden 4. Klasse verliehen. Maßnahmen der Stadt Offenbach -je Teuerung. Die Stadtverordneten- Mnimlung in Offenbach hat beschlossen, der Agermeisterei 30 000 Nik. für den Ankauf von Löffeln Mr Linderung der Teuerung zur Fügung zu stellen. 52 Stunden in einem Bergwerk ein- mchlofsen. Auf der Zeche „Königin Elisabeth" M Essen waren beim Zusammenbruch eines Baubetriebes drei Bergleute von der Außen- M abgeschnitten worden. Während einer von A nach kurzer Zeit geborgen werden konnte, ,Mm sich der Befreiung der beiden andern Ae Schwierigkeiten entgegen, so daß sie erst A52stündiger Gefangenschaft zutage gebracht Mn konnten. Unterschlagung von etwa zwanzigtausend Kronen ist jetzt in Mariatheresienstadt der Montene griner Peter Subranewitsch verhaftet worden, der im vorigen Jahre anläßlich der Krönung König Nikitas einen Bombenanschlag auf diesen gemeinsam mit seinen zwei Brüdern geplant hatte. Nach der Entdeckung ihres verbreche rischen Planes war es dem jetzt Verhafteten gelungen, zu flüchten, während seine beiden Brüder ergriffen und hingerichtet wurden. Eisenbahner- und Bäckerstreik in Irland. Sämtliche größeren Bäckereien in der irischen Hauptstadt Dublin wurden infolge des Streiks geschlossen. Die Bäckermeister weigern sich, nachzugeben, und die Arbeiter fordern jetzt neben Lohnerhöhung auch Ver kürzung der Arbeitszeit. — Der irische Eisen- Admiral Aubry, Kommandant der italienischen Flotte für Tripolis. bahnerstreik ist zwar noch nicht beendigt, verliert jedoch immer mehr an Bedeutung. Die Frie densvermittlungsversuche sind wieder aus genommen worden. Unwetterverheerungen in Kalabrien. Ein heftiger Gewittersturm wütete in Bagnara (Italien), der Bahnhof wurde überschwemmt und das umliegende Land verwüstet. Einige Baracken stürzten ein. 25 Menschen sollen umgekommen sein. Eine Hilfsaktion wurde so fort eingeleitet. eine für Einem war zur . Bei einer Felddicnstübung ums Leben Kommen. In Freiburg i. B. wurde bei einer Mienstübung des Infanterie-Regiments 113 K die Explosion eines Kanonenschlages der Mroffjzier Hahn von einem Sprengstück in E Herzgegend getroffen und war sofort tot. K Die erste Gebirgsbahn in Bayern, die Mdelsteinbahn, wird Mitte Oktober bis Mieralm dem Verkehr übergeben. Der ganze MM bis zum Gipfel des 1840 Nieter hohen, Nchtsberühmten Berges wird im Frühjahr M eröffnet. Erbauer der Bahn ist der Holz- jMndler Geheimer Kommerzienrat Sleinbeis Mvunenburg. . Wiener Großbanken gegen die Woh- Atzsnot. Das Wohnungselend in der öster- Achen Hauptstadt, das es fast zur Unmög- macht, daß Arbeiter und Familien mit «Mdenem Einkommen für mäßigen Zins an- Mssene Logis erhalten können, hat jetzt die m Bank-Institute zu einer Aktion gegen i» Wohnungsnot veranlaßt. Die Bodenkredit- . »vst wirst eilte Million Kronen aus und wird diesesem Kapital kleine Wohnungen in M bauen, ebenso die Niederösterreichische ' °»Wte-Gesellschast. Min Bombcnattentäter verhaftet. Wegen — Das neue Zeppelin-Luftschiffs das für die Heeresverwaltung bestimmt ist, ist bereits von einer militärischen Kommission besichtigt worden. Die Probefahrten finden in den nächsten Tagen statt. — Fräulein Lagler aus Prag hat auf dem Flugfeld Mars auf einem Gradeeindecker die Bedingungen für die Flugzeugführerprüfung erfüllt. Die Dame flog in etwa 100 Meter Höhe und landete in elegantem Gleitfluge. — Fräulein Beese, die in Johannisthal-Adlershof so vorzügliche Erfolge hat, erhält also jetzt auch weibliche Konkurrenz. Gericbwkatte. §8 Berlin. Das Kammergericht hat Fuhrleute beachtliche Entscheidung gefällt. Fuhrmann K. aus der Gegend von Posen Last gelegt worden, während der Dunkelheit sein Fuhrwerk nicht beleuchtet zu haben, wie es eine Negierungspolizeiverordnung vom 9. Februar 1906 voychreibt. K. halte mir einigen Freunden mehr Wirljchaften belücht als es erwünscht war. AIS man die Rückfahrt nach der Wohngemeinde antrat, waren die betreffenden Personen znmuw angeheitert. Nachdem K. em Talgiicht m einer Laterne am Wagen angezüoel haue, fuhr er m jchnellper Gang können; aber ich hatte noch keine Übung in solchen Sachen und wußte nicht, an wen ich mich wenden sollte. So machte ich um deinetwillen den ersten Schritt auf dem Wege, an dessen Ende ich ja nun, wie es scheint, heute glücklich angelangt bin. Ich habe gehofft, den Fehlbetrag allmählich durch Ersparnisse von meinem Gehalt zu tilgen; aber ich mußte bald erkennen, daß diese Hoffnung ein eitter Wahn gewesen war. Es half mir wenig, daß ich für meine eigene Person auf alle Luxusausgaben und auf jede der kleinen Liebhabereien verzichtete, an denen ich mich bisher erfreut hatte. Die Ausgaben für meinen Haushalt waren zu groß, denn ich konnte meine nichts ahnende Frau und deine Schwester doch nicht auch noch uuter den Folgen deiner Verschuldung leiden lassen. Was ich in dem einen Monat mit unsäglicher Mühe er übrigte, ging im andern Monat wieder drauf, und mußte fortwährend auf neue Manipu lationen bedacht sein, um einer Entdeckung -meines ersten Verbrechens vorzubeugen." — Der junge Arzt hatte das Gesicht mit den Händen bedeckt. Ein dumpfes Ächzen rang sich aus seiner Brust. „Entsetzlich! — Sei barm herzig, Vater, komm zu Endel" „Es bleibt mir auch nicht viel mehr zu er zählen. Um dem aufreibenden Zustande ewiger Angst und Sorge mit einem Schlage ein Ende zu machen, griff ich zuletzt zu einem ver zweifelten Mittel, dem unglücklichsten, auf daS ich hätte verfallen können. Ich entnahm der mir anvertrauten Kaffe noch eine weitere Summe und fing an, in Börsenpapieren zu spekulieren. Natürlich verlor ich alles, und was das ihr M wenn ich als Sieger aus dem Kampfe 4 "ching. Ich legte dir eine reumütige Beichte Mnd erklärte mich bereit, die Folgen meiner Handlung zu tragen." »Indem du sie einfach auf mich abwälztest. Tat, es bedurfte dazu keines sonderlichen Ms- Denn was blieb mir andres übrig, Mur dich einzutreten und deinen Ehrenschein § Mösen? Ich war königlicher Beamter und Mund überdies an einem besonders exponierten sM im politischen Parteikampfe. Meine hMer würden ohne allen Zweifel deine Schuld mich ausgenutzt haben, wenn ich dich s A Schicksal hätte überlassen wollen, wie du Melleicht nicht weniger verdientest, als ich es ^ verdiene. Darum blieb mir keine Wahl. M^umme mußte unter allen Umständen be- M werden, und da ich sie nicht besaß, auch Men wenigen Freunden, denen ich mich an- MUen durfte, vergebens anklopfte, so ent- ich sie der öffentlichen Kasse, die man jMs meiner Verwaltung anvertraut hatte. Zukunft zu retten, wurde ich zum M^chtbarer als alles, was er bisher ver- MMu hatte, wirkte diese niederschmetternde 'Mng auf Walter Gernsdorfs ein. «Maier I Nein, das ist unmöglich — das sucht Wahrheit sein! Ich beschwöre dich h^s Mage, daß es nicht wahr ist — nimm iktjÄ habe nichts zurückzunehmen, denn ich M Mur Tatsachen. Vielleicht hätte ich mir 'M - ö damals auch ohne allzu große urigkeiten von einem Wucherer verschaffen art auf der linken Straßenseite heim. Es wäbrte nicht lange, so erfolgte ein Zusammenstoß. Bei dieser Gelegenheit wurde festgestellt, daß das Talg- licht in der Laierne an dem Wagen von K. nicht mehr brannte. Das Schöffengericht sowohl wie die Strafkammer verurteilte K. zu einer Geldstrafe, weil er verpflichtet gewesen sei, sich wäh rend der Fahrt davon zu überzeugen, ob das Licht noch brenne; bemerkte er das Verlöschen des Lichtes nicht, so handelte er fahrlässig und müsse bestraft werden. Diese Entscheidung focht K. durch Revision beim Kammergericht an, das indessen die Revision als unbegründet zurückwicS und u. a. ausführte, ohne Rechtsirrtum nehme die Straikammer an, daß K. fahrlässig handelte, indem er sich nicht darum kümmerte, ob das Licht noch während der Dunkelheit am Wagen brannte. Die in Frage kommende Ne- gterungspolizeiverordnung sei auch rechtsgültig, da es nach ß 6 des Polizeiverwaltungsgesttzes und 8 10, 11 und 17 des Allgemeinen Landrechts, der nach wie vor rechtsgültig sei, zu den Aufgaben der Polizeibehörde gehöre, Gefahren vom Publikum abzuwenden und für die Sicherheit des Verkehrs Sorge zu tragen. Köln. Das Schwurgericht verurteilte den aus San Francisco gebürtigen Schiffskoch Charles Murray wegen wissentlichen Meineids zu drei Jahren Zuchthaus. Seinerzeit hatte er einen Raubanfall fingiert, um den ameri kanischen Konsul für sich zu interessieren, indem er sich an Händen und Füß n fesseln ließ. Im Römerpark aufgefunden und ins Krankenhaus geschafft, hätte er den erdichteten Überfall auch beschworen. Juristische plauclerei. *** Gefunden. Wenn wir als Kinder einen bunten Glasscherben fanden, so freuten wir uns dessen oft mehr, als wenn wir im späteren Leben einen Gegenstand von unver gleichlich höherem Werte finden. Und wahrlich, wer einen Fund richtig behandeln, d. h. nach den Paragraphen des B.-G.-B. (Bürgerliches Gesetzbuch) verfahren will, wird sich vor jedem Funde sorgfältig hüten; denn es ist keine leichte Sache, etwas zu finden. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Ver lierer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen; kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht, so hat er den Fund und die besonderen Umstände, die für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der Polizei behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als drei Mark wert, so bedarf es der Anzeige nicht. Bei diesen letzteren Sachen ist der Finder nur verpflichtet, sie auf Nachfrage herauszu geben. In zweifelhaften Fällen wird man aber immer gut tun, jeden Fund der Behörde zu melden, da unabsehbare Folgen (Bestrafung wegen Fundunterschlagung nach ß 246 St.-G.-B.) den treffen können, der sich als Finder in der Abschätzung einer Sache irrte. Wer eine Sache findet, erwirbt durch den Fund, d. h. durch die Besitznahme des Gegenstandes, Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört nächst der Meldung die Aufbewahrung. Ist die Be wahrung unverhältnismäßig teuer, oder ist der Fund dem Verderben ausgesetzt, so muß der Finder sie öffentlich versteigern lassen; auf An ordnung der an der beabsichtigten Versteigerung zu benachrichtigten Polizeibehörde, muß er den Erlöst der Versteigerung nach Abzug seiner Un kosten der Polizeibehörde ausliefern. Verletzt der Finder seine Pflichten durch Unterlassung oder Verzögerung, so geht er nicht nur seines Anspruches auf Finderlohn verlustig, sondern ist auch zum Schadenersatz verpflichtet. Von seiner Verwahrungspflicht wird der Finder befreit, wenn er die Sache dem Verlierer (gleichgültig, ob dieser Eigentümer der Sache ist oder nicht) übergibt, der sie der Polizei ausliefert; haftbar bleibt, wer eine gefundene Sache an den Fund ort zurückschafft, oder sie nach Belieben wieder fortwirft. Den Pflichten des Finders stehen gewisse Rechte gegenüber. Wenn der Verlierer nach Jahresfrist nicht seinen Eigentumsanspruch geltend gemacht hat, so wird der Finder Eigen tümer der gefundenen Sache. Aber auch, wenn der Verlierer sich weigert, dem Finder die not wendigen Auslagen zu erstatten oder ihm einen Finderlohn in Aussicht zu stellen, geht das Schlimmste war, meine bedenklichen Geschäfte blieben kein Geheimnis. In der schonendsten Form zwar, doch ohne Zweifel in einer An wandlung von Mißtrauen teilte man mir mit, daß die Verwaltung der Kasse demnächst in andre Hände übergehen solle. Mit meiner bisherigen Praxis, das eine Loch zu verstopfen, indem ich ein andres, größeres aufriß, war es nun natürlich zu Ende. Das Defizit mußte bis zum Tage der Übergabe gedeckt sein, und so entschloß ich mich, meine Zuflucht zu Wucherern zu nehmen, obwohl ich voraussah, daß es mir niemals gelingen würde, mich wieder von ihnen zu befreien. Das andre weißt du. Nun magst du dir von deinem eigenen Gewissen Antwort geben lassen auf die Frage, ob du an meinem Schicksal mitschuldig bist oder nicht," „Und warum sagst du mir das alles erst jetzt? Ohne Murren würde ich gehungert und gedarbt haben, um dir nach und nach zu er statten, was du mir damals gegeben." Mit einem erbitterten Auflachen zuckte der Regierungsrat die Achsel. „Was hilft es jetzt, zu erörtern, wie dies und jenes anders gemacht worden wäre! Wenn ich bis heute geschwiegen habe, so geschah dies nicht zum wenigsten aus Schonung für dich. Den Vorwurf, allzu zart fühlend gewesen zu sein, muß ich mir freilich gefallen lassen." Erwartungsvoll blickte er auf seinen Sohn, der jetzt schlaff und zusammengesunken dastand, wie ein Schwerkranker; da aber mehr als eine Minute verging, ohne daß Walter das Schweigen ! gebrochen hätte, fuhr er in verändertem Ton Eigentumsrecht an dem Fund auf den Finder über. Eine vielumstrittene Frage ist nun der Finderlohn. Man glaubt gewöhnlich, er be trage ein Viertel oder ein Zehntel des Wertes der gefundenen Sache. Das B.-G.-B. regelt diese Frage sehr genau. Es bestimmt, daß der Finderlohn bis zu einem Werte von 300 Nik. 5 Prozent (15 Mk.), vom Mehrwert 1 Prozent beträgt; d. h. von 1000 Mk. hat man 22 Mk. Finderlohn zu beanspruchen. Bei Tieren be trägt der Finderlohn 1 Prozent ihres Wertes, und bei Sachen, die nur Wert sür den Ver lierer haben, wird er nach „billigem Ermessen" festgestellt. Das „billige Ermessen" ist aller dings eine fatale Sache und hat schon oft lang wierige Prozesse gezeitigt. Besondere Vorschriften gelten, wenn eine Sache in den Geschäfts räumen einer Behörde oder in öffentlichen Ver kehrsmitteln (Straßenbahn, Dampfschiff, Eisen bahn, Droschke) gefunden wird. Wer dort eine Sache an sich nimmt, hat unverzüglich den Fund abzuliesern. Sie - wird, wenn sich kein Empfangsberechtigter meldet, versteigert, und der Erlös fällt an den Fiskus, an die Gemeinde oder an den Besitzer des Fuhrunternehmens. Wieder anders liegt die Sache bei einem so genannten Schatzfund. Wenn jemand z. B. eine Sache findet, die in früheren Zeiten ver borgen worden ist (in Kriegszeiten), und der Eigentümer ist nicht mehr zu ermitteln, so wird das Eigentum zur Hälfte an von dem Entdecker, zu andern Hälfte von dem Eigentümer des Grund und Bodens (als des Gegenstandes) er worben, in dem der Schatz verborgen war. Also Zweck hat demnach nur der Schatzfund aus eigenem Grund und Boden. Nltrömilcke MUionäre. D Wenn immer das alte Rom durch die Macht der Waffen seinen Besitz erweitert und das römische Weltreich um eine neue Provinz bereichert hatte, dann begann für die herrfch- süchtige und unersättliche Geldaristokratie der ewigen Stadt eine Zeit der Ernte, und in kurzer Frist war alles Gold, aller Landbesitz aufgesogen, die Finanzmagnaten hatten ihren Reichtum vergrößert, und die Zahl der Sklaven vermehrt. Es waren gewaltige Vermögen, die auf diese Weise aufgehäuft wurden. Im Mercure de France' veröffentlicht Paul Louis eine fesselnde Studie über den Ursprung des antiken Kapitalismus und berichtet dabei von den großen Einkünften, deren viele hervor ragende Staatsbürger sich erfreuten. Atticus, der Freund des Cicero, verjügte über eine Rente von rund zwei Millionen, und zur Zeit des Augustus häufte der Augure Lentulus ein Ver mögen von über 80 Millionen in kurzer Zeit auf. Den gleichen Reichtum erwarb Narcissus, der berühmte kaiserliche Freigelassene, und Seneca, der Philosoph, hinterließ bei seinem Tode ein Vermögen von weit über 50 Mil lionen. Die reichsten Senatoren hatten zur Zeit der ersten Kaiser eine Rente von durchschnittlich zwei bis drei Millionen. Dieser Überfluß an Reichtümern drängte finanzielle Bedächtigkeit in den Hintergrund, und führenden Politikern gewährte man gern riesige Darlehn. So konnte Cäsar eine Schuldenlast von 5'/- Mill. Mk. anhäufen, die Schulden des Antonius be liefen sich auf 8 Millionen, und Milon hatte seinen Kredit bis zu beinahe 14 Millionen ausgenutzt. Das rasche Zufließen des Geldes stumpfte die Sinne ab, man wurde sorglos und viele steinreiche Männer ruinierten sich durch unerhört.prunkvolle Bankette, die sie aus Freude am Glanze ihren Freunden gaben. Nicht selten wurden sür irgend einen Fisch, der in Rom schwer zu erlangen war, 2000 Mark be zahlt. Aber daneben blühte der Wucher, eine Verzinsung, die heule vom L-lrasgesetzbuch ge ahndet würde, war ortsüblich. Ja, wenn man für verliehenes Geld 30 bis 40 Prozent Zinsen beanspruchte, galt das als völlig normal. Brutus, der wirklich als ehrenwerter Mann berühmt war, verlangte 48 Prozent, und Atticus war keineswegs weniger selbstlos. Die Pächter der Staatseinnahmen in Asien, Lie unter Sulla der Republik ein Darlehen von 100 Millionen gegeben hatten, erhielten nach 12Jahren 600 Mill, zurück. , sorl: „Die Zeit drängt, und du mußt mit deinem Brief an den Professor beginnen, wenn er nicht zu spät kommen soll. Wir haben uns nun wohl nichts mehr zu sagen." Der Doktor erhob den Kopf. Er sah er schreckend finster aus, aber seine Stimme war ohne alle Härte, als er sagte: „Bleibe noch,- Vater! Du hast mich an eine alte Schuld ge mahnt, die noch ungetilgt ist — wohl, ich will sie bezahlen. Sage mir, was ich schreiben soll — ich bin bereit, dem Professor gegenüber sür den Fälscher zu gelten. Dann aber, denke ich, sind wir quitt." „Mein Sohn, — mein teurer, geliebter Sohn -" Er hatte eine Bewegung gemacht, als ob er Walter umarmen wollte, der junge Arzt aber hinderte ihn an der Ausführung dieser Absicht dadurch, daß er sich rasch umwandte und vor dem Schreibtisch Platz nahm. „Wir wollen keine Zeit mehr mit un nützen Dingen verlieren, Vater! — Laß uns beginnen." Eine Viertelstunde später hatte Doktor Walter Gernsdorfs mit fester Hand seinen Namen unter den Brief gesetzt, in dem er sich zu dem von feinem Vater begangenen Verbrechen bekannte und den Professor um Verzeihung bat wegen einer Fälschung, an die er nie gedacht hatte. Ohne zu zaudern, adressierte er das verschlossene Schreiben und reichte es seinem Vater. „Ich darf das Krankenhaus heute nicht mehr verlassen; du mußt also selbst für die Beförde rung sorgen." i Kl - Ecnweymm Iwgw
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