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Papierzeitung
- Bandzählung
- 2.1877,1-52
- Erscheinungsdatum
- 1877
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-187700000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18770000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18770000
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 2.1877,1-52
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 21
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 37
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 49
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 65
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 81
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 97
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 113
- Ausgabe No. 9, 1. März 129
- Ausgabe No. 10, 8. März 145
- Ausgabe No. 11, 15. März 161
- Ausgabe No. 12, 22. März 177
- Ausgabe No. 13, 29. März 193
- Ausgabe No. 14, 5. April 209
- Ausgabe No. 15, 12. April 225
- Ausgabe No. 16, 19. April 241
- Ausgabe No. 17, 26. April 257
- Ausgabe No. 18, 3. Mai 273
- Ausgabe No. 19, 10. Mai 289
- Ausgabe No. 20, 17. Mai 305
- Ausgabe No. 21, 24. Mai 321
- Ausgabe No. 22, 31. Mai 341
- Ausgabe No. 23, 7. Juni 357
- Ausgabe No. 24, 14. Juni 373
- Ausgabe No. 25, 21. Juni 389
- Ausgabe No. 26, 28. Juni 405
- Ausgabe No. 27, 5. Juli 425
- Ausgabe No. 28, 12. Juli 441
- Ausgabe No. 29, 19. Juli 457
- Ausgabe No. 30, 26. Juli 477
- Ausgabe No. 31, 2. August 493
- Ausgabe No. 32, 9. August 509
- Ausgabe No. 33, 16. August 525
- Ausgabe No. 34, 23. August 541
- Ausgabe No. 35, 30. August 557
- Ausgabe No. 36, 6. September 573
- Ausgabe No. 37, 13. September 589
- Ausgabe No. 38, 20. September 605
- Ausgabe No. 39, 27. September 621
- Ausgabe No. 40, 4. October 637
- Ausgabe No. 41, 11. October 653
- Ausgabe No. 42, 18. October 673
- Ausgabe No. 43, 25. October 689
- Ausgabe No. 44, 1. November 705
- Ausgabe No. 45, 8. November 721
- Ausgabe No. 46, 15. November 741
- Ausgabe No. 47, 22. November 757
- Ausgabe No. 48, 29. November 773
- Ausgabe No. 49, 6. December 789
- Ausgabe No. 50, 13. December 805
- Ausgabe No. 51, 20. December 821
- Ausgabe No. 52, 27. December 837
-
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Band 2.1877,1-52
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824 PAPIEH-ZEITUNG. N? 51 Zeitungsbeilagen.—Waarenproben. Durch nachstehende Verordnung sind d’ e früher geltenden und in No. 48 ausführlich besprochenen Vorschriften, betr. Versandt von Zeitungsbeilagen wieder geändert: „Bekanntmachung“. Schon bisher ist es gestattet, wissenschaft lichen und technischen Zeitschriften bei der Versendung unter Band kleine Stoff- oder Zeug- muster beizufügen, insofern die Muster lediglich als unentbehrliche Beigaben zur Erläuterung des Textes dienen. Diese Einrichtung soll — jedoch lediglich versuchsweise und mit Vorbe halt des Widerrufs — dahin ausgedehnt werden, dass von jetzt ab auch Kataloge und Preislisten, denen Muster der gedachten Art beigefügt sind, zur Beförderung gegen das Porto für Druck sachen im inländischen Verkehre zugelassen werden. Bedingung ist, dass die den Katalogen und Preislisten beigefügten Muster aus kleinen dünnen Stoff- oder Zeugabschnitten bestehen und die Stärke des zur betreffenden Drucksache verwendeten Papiers nicht erheblich überschrei ten, ferner, dass dieselben nicht die Eigenschaft einer eigentlichen Waarenprobe haben, und dass die Sendungen ihrer sonstigen Beschaffenheit nach zur Beförderung mit der Briefpost über haupt geeignet sind. Ueber die endgültige Bei behaltung dieser Einrichtung wird indess erst der nächste allgemeine Post-Kongress zu ent scheiden haben, welcher im Mai 1878 eröffnet wird. Je nach dem Ausfall dieser Entscheidung wird dann die obige Einrichtung entweder bei behalten werden können, oder aber geändert, selbst wieder abgeschafft werden müssen, wo rauf die betheiligten Handels- und Gewerbe treibenden schon jetzt aufmerksam gemacht werden. Berlin W., den 13. November 1877. Der General-Postmeister. Stephan. Als wir dies gelesen hatten, wussten wir nicht, ob damit auch die Versendung kleiner Waarenproben als Zeitungsbeilage gestattet sei und waren mehr im Unklaren als zuvor. Wir erkundigten uns desshalb beim Vor stand des Post-Zeitungsamtes und wissen jetzt, dass wir den unter Kreuzband ver sandten Exemplaren der Papier-Zeitung Preislisten mit Waarenproben in kleinen Ab schnitten beilegen dürfen, dass aber für die durch die Post bezogenen Exemplare das frühere Verbot in Kraft bleibt. Diese Maassregel würde, wenn sie als dauernd anzusehen wäre, bewirken, dass wir und alle ähnlichen Blätter ihren Abon nenten, die bei der Post abonniren, den Bezug unter Kreuzband oder durch den Buchhandel empfehlen müssten. Wir glauben jedoch, dass die Verordnung wieder fallen wird, weil sie mit dein Waarenproben-Porto- salz von 10 Pfennig durchaus in Widerspruch steht. Wenn wir au den früheren Bestim mungen wenigstens folgerichtige Durch- führung des einmal beschlossenen loben konnten, so ist diese neue Maassregel mit ihrer Bevorzugung des Kreuzbandversandts gegenüber dein Vertrieb der Zeitungen durch die Post nach jeder Richtung hin verfehlt. Die Erhebung von 10 Pfennig Porto für Waarenproben steht, wie früher schon er wähnt, durchaus nicht im Einklang mit den 1 sonstigen höchst mässigen Postbeförderungs- । Sätzen. So viel aber auch von Seite des Handels- und Gewerbestandes dagegen ge kämpft wird, hat man sie doch beibehalten, weil die Postdirektion darin eine unent behrliche Finanzquelle erblickt. Die Verordnung vom 13. November macht einen Riss in das bisher streng durchge- | führte Verbot der Versendung von Waaren-1 proben durch die Post für weniger als 10 Pfennig, den wir sehr annehmbar finden, wenn er als Vorläufer einer Minderung dieses Satzes auf den für Drucksachen geltenden anzusehen ist. Wie sie aber jetzt besteht, ist die Verordnung sowohl incon- sequent wie einseitig und kann nur dazu j beitragen, dass man schliesslich gar nicht j : mehr weiss, was erlaubt ist und was nicht. | Wir gehören nicht zu denen, die grund- I sätzlich Alles von den Behörden ausgehende i tadelnswerth finden, wir sind sogar über zeugt, dass auch Maassregeln, die uns nicht gefallen, stets gut oder doch richtig beah- j sichtigt sind. Wir liessen uns desshalb persönlich vom Vorstand des Post-Zeitungs amts belehren, ehe wir dazu schritten, die Angelegenheit der Beilagen öffentlich zu besprechen. In No. 48 suchten wir unsern Lesern die Gründe zu erläutern, von welchen die Postbehörde bei ihren Maassnahmen geleitet wurde und geleitet werden musste. Diese rein sachliche Darstellung nebst einer gegen die freihändlerischen Führer des Reichs tags gerichteten Bemerkung haben uns fol gende artige Beurtheilung seitens der Re- daktion eines Fachblattes eingetragen, die , wir hier wiedergeben, weil wir befürchten, dass unsere Leser sonst keine Kenntniss davon erhalten würden: „Es musste uns anwidern, in einem Fach- i „blatte, allerdings nur einem einzigen, eine . „Billigung der postalischen Maassnahmen zu j „finden, gepaart mit unwürdigen Schmeicheleien „und Liebäugreleien nach Oben. Freilich gehört „dazu kein Muth, aber es ist vortheilhafter, auf „gutem Fusse mit den Behörden zu bleiben. „Ja, mit echt reaktionärem Geiste plaidirt das „Blatt für- neue Steuern.“ Es lässt sich begreifen, aber nicht ent schuldigen, wenn in heftigem politischen Streite solche Ausdrücke fällen, dass sie aber in einer verhältnissmässig unbedeuten- j den Sache wegen einer Meinungsverschie- denheit gebraucht wurden, müssen wir im Interesse des Schreibers tief beklagen. Wir waren bisher der Ansicht, dass die Presse unseres Faches nur von gebildeten Leuten redigirt werde, sind aber jetzt in dieser Ansicht sehr erschüttert. Lyra-Bleistifte in allen Sorten, von den billigsten Schulbleistiften bis zu den feinsten Zeichnungsstiften in 14 Blei härten in anerkannt solidester und feinster Qualität Kreide-, Schiefer- und Pastellfarben-Stifte, Patent- und Künstlerstifte, Copirtintensti fte. Neu! Neu! Wäsche- Zeichnen - Stifte, Privilegirt, aus der Fabrik von [1054 J. Fröscheis, Nürnberg. 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