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Papierzeitung
- Bandzählung
- 2.1877,1-52
- Erscheinungsdatum
- 1877
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-187700000
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- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18770000
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 2.1877,1-52
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 21
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 37
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 49
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 65
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 81
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 97
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 113
- Ausgabe No. 9, 1. März 129
- Ausgabe No. 10, 8. März 145
- Ausgabe No. 11, 15. März 161
- Ausgabe No. 12, 22. März 177
- Ausgabe No. 13, 29. März 193
- Ausgabe No. 14, 5. April 209
- Ausgabe No. 15, 12. April 225
- Ausgabe No. 16, 19. April 241
- Ausgabe No. 17, 26. April 257
- Ausgabe No. 18, 3. Mai 273
- Ausgabe No. 19, 10. Mai 289
- Ausgabe No. 20, 17. Mai 305
- Ausgabe No. 21, 24. Mai 321
- Ausgabe No. 22, 31. Mai 341
- Ausgabe No. 23, 7. Juni 357
- Ausgabe No. 24, 14. Juni 373
- Ausgabe No. 25, 21. Juni 389
- Ausgabe No. 26, 28. Juni 405
- Ausgabe No. 27, 5. Juli 425
- Ausgabe No. 28, 12. Juli 441
- Ausgabe No. 29, 19. Juli 457
- Ausgabe No. 30, 26. Juli 477
- Ausgabe No. 31, 2. August 493
- Ausgabe No. 32, 9. August 509
- Ausgabe No. 33, 16. August 525
- Ausgabe No. 34, 23. August 541
- Ausgabe No. 35, 30. August 557
- Ausgabe No. 36, 6. September 573
- Ausgabe No. 37, 13. September 589
- Ausgabe No. 38, 20. September 605
- Ausgabe No. 39, 27. September 621
- Ausgabe No. 40, 4. October 637
- Ausgabe No. 41, 11. October 653
- Ausgabe No. 42, 18. October 673
- Ausgabe No. 43, 25. October 689
- Ausgabe No. 44, 1. November 705
- Ausgabe No. 45, 8. November 721
- Ausgabe No. 46, 15. November 741
- Ausgabe No. 47, 22. November 757
- Ausgabe No. 48, 29. November 773
- Ausgabe No. 49, 6. December 789
- Ausgabe No. 50, 13. December 805
- Ausgabe No. 51, 20. December 821
- Ausgabe No. 52, 27. December 837
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Band 2.1877,1-52
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N? 47 PAPIER -ZEITUNG. 767 Gerichtliche Entscheidungen. Die Berechtigung einer Aktiengesell- schaft zur Entlassung ihres Direktors ist nach einem Erkenntniss des Reichs-Ober handelsgerichts, 1. Senat, vom 25. September 1877, nicht nach den Vorschriften des Han delsgesetzbuches. sondern nach den landes- gesetzlichen Normen zu beurtheilen. Der Direktor einer Aktiengesellschaft im Geltungs bereiche des Allgemeinen Landrechts kann daher wegen vertragswidrigen Verhaltens von der Gesellschaft unter Vergütung für die von ihm schon geleisteten Dienste zu jeder Zeit entlassen werden. Das Reichs-Oberhandelsgericht hat kürz lich entschieden, dass die Bedingung auf der Faktura „zalbar hier“ nicht die Kompetenz des Handelsgerichts am Orte des Verkäufers begründet. schäfte (über bewegliche und unbewegliche Sachen) Anwendung, wenn die Immobilien den Hauptgegenstand der Verträge ausmachen. Dagegen ist die Veräusserung einer Hand lung, auch wenn dazu Immobilien gehören, ein Handelsgeschäft. Ebenso ist eine Ver einigung unter Kaufleuten zur Vermittelung des An- und bezw. Verkaufs von Grund stücken ein Handelsgeschäft, weil nicht so wohl die Grundstücke, als vielmehr die Vermittelungsbemühungen und die Provisio nen den Gegenstand der Vereinigung bilden. Andererseits aber ist eine Vereinigung von Kaufleuten zum spekulativen Ankauf bezw. Verkauf von Grundstücken und Theiluug des Gewinnes kein Handelsgeschäft. Neuer Gerbstoff. Die persische Handels - Gesellschaft in Rotterdam hat unter dem Namen Jaft oder Djaft die Rinde einer Kurdistanschen Eiche (querens rahnii') eingeführt. Nach einer in Rotterdam ausgeführten Analyse enthält sie 181/2—19 Proc. Tannin. Sie kostet 35 Frs. per 100 Kilo und ist von S. Gazan in Rotterdam zu beziehen. Halle auje cuirs. Hartwalzen. Die Fabrikation solcher Walzen wird jetzt auch in England energisch in Angriff ge nommen. Die Herren Bentley & Jackson in Bury bei Manchester haben, wie sie uns schreiben, ihre Maschinenfabrik durch die dazu nöthigen Bauten vergrössert und sind jetzt so vollkommen eingerichtet, dass sie Hartwalzen in jeder Grösse, bis 26 Zoll Durchmesser und 14 Fuss Länge, liefern können. Eine verheirathete Frau, welche mit der Genehmigung des Ehemanns selbstständig die Landwirthschaft betreibt, ist nach einem Erkenntniss des Reichs-Oberhandelsgerichts vom 12. September 1877 Vertrags- und wechselfähig. Die von einer Processpartei einem Rechts anwalt gegebene Vollmacht bedarf, nach einem Erkenntniss des Ober-Tribunals vom 19*. September 1877, ' nur eines Stempels, gleichviel, ob die Partei aus einer oder mehreren Personen besteht. Die Bürgschaft für eine Schuld, welche aus einem Handelsgeschäft hervorgegangen, ist nach einem Erkenntniss des Reichs- Oberhandelsgerichts. II. Senat, vom 15. Sep tember 1877 ebenfalls als ein Handelsgeschäft aufzufassen und bedarf demnach nicht der Schriftform, wenn der Bürge Kaufmann (auch wenn er nur Kaufmann minderen Rechts, z. B. Restaurateur) ist; ist der Bürge kein Kaufmann, so ist die Bürgschaft nicht als Handelsgeschäft aufzufassen und sie be darf daher zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die offene Handelsgesellschaft wird nach einem Erkenntnisse des Reichs-Oberhandels gerichts, III. Sen., vom 17. September 1877, durch den Tod eines Gesellschafters, und wenn sie nur aus zwei Theilhabern besteht, auch durch sonstiges Ausscheiden eines derselben, mit der Wirkung aufgelöst, dass von dem Eintreten eines neuen Gesellschaf ters nicht die Rede sein und dass ein spä terer Vertrag, welcher die Aufnahme eines Dritten als Gesellschafter bezweckt, nur eine neue Gesellschaft, welche den Betrieb des bisherigen Handlungsgeschäfts fortsetzt, be gründen kann. Es können daher die Be standtheile der früheren Gesellschaft, nament lich also deren Aktiva, nur mittelst Cession oder nur durch eine besondere Uebereignung Seitens des übriggebliebenen und dazu be fugten Gesellschafters als Einlagen in die neue Gesellschaft an diese gelangen. Die Bestimmung im Artikel 275 des Handelsgesetzhuchs, nach welcher Verträge über unbewegliche Sachen nicht als Handels geschäfte zu betrachten sind und deshalb auch unter Kaufleuten der schriftlichen Form bedürfen, findet nach einem Erkenntniss des Reichs-Oberhandelsgerichts, II. Senats vom 8. September 1877, auch auf gemischte Ge Reinigung von Walzen, welche zum Glätten von bedrucktem Papier dienen. Für Maschinen, welche zum Glätten be druckten Papiers dienen, ist es von grösster Wichtigkeit, dass die den Glättwalzen an hängende Druckfarbe fortwährend wieder abgenommen wird. Bei manchen Maschinen geschieht dies dadurch, dass eine aus ge hufs Abwendung dieses Uebelstandes hat sich A. D. Poole in Wilmington Del. in Amerika unter dem 20. März 1877 folgende Verbesserung patentiren lassen: Wie aus dem beistehend dargestellten Durchschnitt einer solchen Walze ersichtlich ist, besteht die Verbesserung darin, dass er zwischen die Calico-Scheiben dünne an dere Scheiben von Metall oder Papier und von kleinerem Durchmesser einschaltet. Da durch ist es möglich, die Walze fest zu P webten Stoffen hergestellte und sich drehende Walze gegen die Glättwalze gepresst wird. Solche Reinigungswalzen werden neuer dings ähnlich wie Papierwalzen angefertigt, in denen das Papier durch Scheiben aus gewebten Stoffen, besonders Calico ersetzt ist. Damit diese Calico-Scheiben eine Walze bilden, die sich abdrehen lässt, muss man sie so fest zusammenpressen, dass ihre Oberfläche ganz hart und zum Aufsaugen der Farben nicht mehr geeignet wird. Be- sammenzupressen und ihr dennoch eine weiche, saugfähige Oberfläche zu bewahren. In der Zeichnung bedeutet A die Welle, B die Calico-Scheiben, C die Zwischenscheiben aus Metall oder Papier. An einem Ende finden die Calico-Scheiben in dem verstärkten Ansatz a der Welle und in dem davor liegenden Metallring b ein Widerlager und vom anderen Ende her werden sie mittelst der Schraubenmutter c zusammengepresst. Papierpreise in Amerika von sonst und jetzt. Wir entnehmen einem amerik. Fachblatte folgende Zusammenstellung der dortigen Pa pierpreise. woraus hervorgeht, dass diesel ben seit 1865 um die Hälfte, bei manchen । Sorten sogar um zwei Drittel gesunken sind. ! Dabei ist jedoch zu bedenken, dass der Krieg mit den Südstaaten im Jahre 1865 kaum vorüber war und dass der als Werth- messer dienende Papier-Dollar, etwa die Hälfte eines Gold-Dollars galt, wihrend er heute beinahe mit Gold gleich steht. Brief- und Kanzlei 1. Klasse . . . 2 7 ” ” - » » - gering . . . . Bücher, extra, geleimt und geglättet » extra Maschinen- Glätte „ gute Qualität aus Hadern . Zeitung, gut aus Hadern . . . . „ gering Manilla - Pack 1865 1877 50 bis 55 24 bis 30 Cents das Pfund 40 . 44 20 - 25 . „ 43 „40 17 „ 20 „ 35 „ 40 15 » 18 . . 28 . 32 13 » 15 . 25 „ 28 11 » 13 . 22 „ 25 73/8 „ 8 20 - 22 7 „ 71/4 _ 18 „ 20 8 » 81/2 „
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