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Papierzeitung
- Bandzählung
- 2.1877,1-52
- Erscheinungsdatum
- 1877
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-187700000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18770000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18770000
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 2.1877,1-52
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 21
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 37
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 49
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 65
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 81
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 97
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 113
- Ausgabe No. 9, 1. März 129
- Ausgabe No. 10, 8. März 145
- Ausgabe No. 11, 15. März 161
- Ausgabe No. 12, 22. März 177
- Ausgabe No. 13, 29. März 193
- Ausgabe No. 14, 5. April 209
- Ausgabe No. 15, 12. April 225
- Ausgabe No. 16, 19. April 241
- Ausgabe No. 17, 26. April 257
- Ausgabe No. 18, 3. Mai 273
- Ausgabe No. 19, 10. Mai 289
- Ausgabe No. 20, 17. Mai 305
- Ausgabe No. 21, 24. Mai 321
- Ausgabe No. 22, 31. Mai 341
- Ausgabe No. 23, 7. Juni 357
- Ausgabe No. 24, 14. Juni 373
- Ausgabe No. 25, 21. Juni 389
- Ausgabe No. 26, 28. Juni 405
- Ausgabe No. 27, 5. Juli 425
- Ausgabe No. 28, 12. Juli 441
- Ausgabe No. 29, 19. Juli 457
- Ausgabe No. 30, 26. Juli 477
- Ausgabe No. 31, 2. August 493
- Ausgabe No. 32, 9. August 509
- Ausgabe No. 33, 16. August 525
- Ausgabe No. 34, 23. August 541
- Ausgabe No. 35, 30. August 557
- Ausgabe No. 36, 6. September 573
- Ausgabe No. 37, 13. September 589
- Ausgabe No. 38, 20. September 605
- Ausgabe No. 39, 27. September 621
- Ausgabe No. 40, 4. October 637
- Ausgabe No. 41, 11. October 653
- Ausgabe No. 42, 18. October 673
- Ausgabe No. 43, 25. October 689
- Ausgabe No. 44, 1. November 705
- Ausgabe No. 45, 8. November 721
- Ausgabe No. 46, 15. November 741
- Ausgabe No. 47, 22. November 757
- Ausgabe No. 48, 29. November 773
- Ausgabe No. 49, 6. December 789
- Ausgabe No. 50, 13. December 805
- Ausgabe No. 51, 20. December 821
- Ausgabe No. 52, 27. December 837
-
Band
Band 2.1877,1-52
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- Papierzeitung
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Der neue österreichische Zolltarif. Die Wiener Neue Freie Presse vom 10. November enthält die Sätze des geplanten neuen Zolltarifs im Vergleich mit den bisherigen des allgemeinen Zolltarifs und denen des Vertragstarifs. Wir entnehmen denselben folgende unsere Industrie berührende Abtheilung: 13. Papier und Papierwaaren. 1. Rauhes, graues Pack- und graues Löschpapier; rauhes Packpapier, geleimt und ungeleimt frei 2. Pappendeckel, ebenso Steinpappe, lackirte Pappen deckel, mit Theer überzogene Pappe, Asphaltfilz, Faser masse frei 3. Schieferpapier und daraus angefertigte Tafel (ohne sonstiges Material), Schaum-, Stein-, Glas-, Staub-, Schmirgelpapier, Leinwand 1. Packpapier, geglättet, gefärbt, lackirt oder getheert, auch geleimt . 2. Ungeleimtes, gemeines Papier (rauh, grau, halbweiss und gefärbt), ungeleimtes Druckpapier 3. Formarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen, unlackirt und unpolirt, in Verbindung mit Holz und Eisen • . . . Besonders nicht benannte Papiere, d. i. die unter a), b), d) und e) nicht aufgenommenen Papiere, sowie litho- graphirte, gedruckte oder rastrirte Etiketten, Devisen, Frachtbriefe, für Rechnungen und dergleichen vorge richtetes, auch Zimmermaler-Papier Gold- und Silberpapier und mit Gold- und Silbermuster (echt oder broncirt) versehenes Papier; gepresstes oder durchgeschlagenes Papier; Streifen von diesen Papier gattungen; Papier-Tapeten Papierwaaren: 1. Waaren aus Papier und Pappendeckel, sowie aus Papierpappe und Holzpappe 2. Formarbeiten aus Steinpapier-Pappe, aus Asphalt oder ähnlichen Materialien, insofern sie unter b) nicht enthalten sind frei 2.— 2. 2. 3.— 12.— 12.— 12.— 3. Waaren aus den vorerwähnten Materialien, mit an deren Materialien in Verbindung, insofern dieselben dess halb nicht unter Kautschuk-, Leder- oder Kurzwaaren gehören 4. Papier und Papierpappe mit Leinwand (auch Baum woll-Leinen) aufgeklebt; daraus angefertigte Briefcou verts und Bücherdeckel, aus Papier gemachte Huteinlage mit Stoff eingezogen Spielkarten Anmerkung. Die Spielkarten zahlen auch den Stem pel nach den bestehenden Normen, und ist auch die Zahl der Sviele einzubekennen. 12.4 12- 60.— • = — • - C ■ 8 d -2 + e - ■ 48* — E c S 1.50 frei 1.50 frei 1.60 1.50 bis fl. 5.50 2. 2.— 25.— 2- 11.— 3.— 25. 12.— 25.4 Ausfuhrtarif. Nach dem neuen allgemeinen Zolltarife werden nur folgende Gegenstaude einem Ausfuhrzoll unterworfen bleiben: Lumpen (Hadern) und andere Abfälle zur Papier- Fabrikation, das ist leinene, baumwollene, seidene und wollene Lumpen, auch macerirte (Halbzeug, feste oder flüssige Papiermasse), Papierabschnitzel, Papierspähne, Makulatur (beschriebene und bedruckte), alte Netze, altes Tauwerk und alte Stricke. Der Zollsatz beträgt 4 fl. per Meter-Centner und ist, abgesehen vom Goldagio, nicht erhöht worden. Ein wohlunterrichteter österreichischer Correspondent schreibt uns hierzu: „Wenn der neue Tarif auch noch nicht die Sanktion der gesetzgebenden Körper schaften erhalten hat, so sind wesentliche Veränderungen oder gar eine Ablehnung doch nicht zu erwarten. Die Hoffnungen auf eine Verständigung, auf eine friedliche Lösung der Zollvertrags-Frage sind als gescheitert zu betrachten, der Zollkrieg steht vor der Thür, wenn Deutschland sich nicht als den Klügeren betrachtet und — nachgiebt. Die österreichischen Papierfabrikanten haben keine Ursache, mit den Sätzen des neuen Tarifs unzufrieden zu sein. Die Eingangszölle für Papier und der Ausgangszoll für Hadern, Papiermasse, Papierspähne etc. bleiben nicht allein in den bisherigen Nominal sätzen bestehen, sondern erfahren durch die Einziehung der Zölle in Gold noch eine Erhöhung um ca. 15%. Durch eine veränderte Klassification wird sogar Packpapier, das früher frei einging, mit einem Zoll von 2 Gulden belegt. Fasermasse für Papier- Fabrikation (Strohstoff, Cellulose, Holzstoff) wird nach wie vor ohne Zoll in Oesterreich eingehn. Welchen Einfluss die neueZollgesetzgebung auf die deutsche Papier-Industrie ausüben wird, lässt sich noch nicht sagen. Man muss erst abwarten, was Deutschlands neuer Tarif enthalten wird. Die auf die Aufhebung des österreichischen Hadernausfuhrzolls gesetzten Hoffnungen sind als begraben zu betrachten, dagegen würde die Erhöhung des Papier- Eingangszolles den deutschen Papierfabri kanten von manchem unbequemen österr. Concurrenten befreien.“ N. Als die deutschen Gesetzgeber auf Grund englischer theoretischer Lehren einseitig unsere Schutzzölle aufhoben und ermässig ten, gingen sie von der Ansicht aus, dass es nur dieses Beispiels bedürfe, um unsere Nachbar-Staaten zu gleichen Maassregeln zu veranlassen. Deutschland ging mit Schlei fung der wirthschaftlichen Festungswerke, mit der Entwaffnung vor, in seligem Ver trauen darauf, dass unsere lieben Freunde und Nachbarn es ebenso machen würden. Noch in allerneuster Zeit wurde einer der letzten Wälle, der Eisenzoll, niedergerissen, ohne dass man von anderer Seite die ge ringste Gegenleistung gefordert hätte, Wir könnten darüber lachen, dass die Vertrauensseligkeit unserer redegewandten Theoretiker so schmählich zu Schanden ge worden ist, wenn unsere Lebensinteressen nicht so tief davon berührt würden. Nachdem Russland durch Erhebung der Zölle in Gold den Reigen eröffnet hat, wird jetzt Oesterreich wahrscheiulich durch die gleiche Massregel alle Eingangszeile um etwa 15 Procent erhöhen und sogar von der Schweiz haben wir (siehe No. 44) Aehnliches zu erwarten. Angesichts solcher Thatsachen dürfte es auch dem eingefleischtesten Freihandels- Theoretiker klar werden, dass die bisherige Vertrauensseligkeit einer praktischen Politik Platz machen muss. Die verunglückten Theorien unserer Buchgelehrten müssen den erprobten wirthschaftlichen Grundsätzen weichen, welche die Industrie des Zollvereins grossgezogen haben. Wir verlangen Schutz für alle Gewerbe, die noch nicht so weit entwickelt sind, dass sie es mit denen anderer Länder aufnehmen können, sofern ihnen die Grundlagen der ; Lebensfähigkeit bei uns nicht abgehen. । Wenn ein solcher Schutz einem Nachbar gegenüber aufgegeben oder ermässigt, also i eines unserer Gewerbe geschädigt werden , soll, so darf dies nicht geschehen, ohne J dass wir durch ähnliche Maassregeln von der andern Seite entschädigt werden. Wie sehr Oesterreich uns gegenüber im Vortheil ist, ersehen wir am deutlichsten aus der schmachvollen Thatsache, dass die Preussische Steuerdirektion ihr Stempelpa pier von dort bezieht. Wir können bei den jetzigen Zollsätzen nur wenige Papierartikel nach Oesterreich senden und jedenfalls noch viel weniger, wenn die geplante Erhöhung um etwa 150/0 in Kraft tritt. Sollen wir . all dies ruhig hinnehmen und dabei zusehen, I wie unsere Fabrikanten von den österreichi- | sehen auf dem eigenen Markte unterboten werden?! Wir hoffen immer noch, dass ein Vertrag zu Stande kommt, erwarten aber, wenn dies nicht der Fall ist, dass jede Zollerhöhung unserer Nachbarn von deutscher Seite mit entsprechenden Gegenmassregeln beantwortet wird.
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