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Papierzeitung
- Bandzählung
- 2.1877,1-52
- Erscheinungsdatum
- 1877
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-187700000
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- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18770000
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- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18770000
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 2.1877,1-52
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 21
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 37
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 49
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 65
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 81
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 97
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 113
- Ausgabe No. 9, 1. März 129
- Ausgabe No. 10, 8. März 145
- Ausgabe No. 11, 15. März 161
- Ausgabe No. 12, 22. März 177
- Ausgabe No. 13, 29. März 193
- Ausgabe No. 14, 5. April 209
- Ausgabe No. 15, 12. April 225
- Ausgabe No. 16, 19. April 241
- Ausgabe No. 17, 26. April 257
- Ausgabe No. 18, 3. Mai 273
- Ausgabe No. 19, 10. Mai 289
- Ausgabe No. 20, 17. Mai 305
- Ausgabe No. 21, 24. Mai 321
- Ausgabe No. 22, 31. Mai 341
- Ausgabe No. 23, 7. Juni 357
- Ausgabe No. 24, 14. Juni 373
- Ausgabe No. 25, 21. Juni 389
- Ausgabe No. 26, 28. Juni 405
- Ausgabe No. 27, 5. Juli 425
- Ausgabe No. 28, 12. Juli 441
- Ausgabe No. 29, 19. Juli 457
- Ausgabe No. 30, 26. Juli 477
- Ausgabe No. 31, 2. August 493
- Ausgabe No. 32, 9. August 509
- Ausgabe No. 33, 16. August 525
- Ausgabe No. 34, 23. August 541
- Ausgabe No. 35, 30. August 557
- Ausgabe No. 36, 6. September 573
- Ausgabe No. 37, 13. September 589
- Ausgabe No. 38, 20. September 605
- Ausgabe No. 39, 27. September 621
- Ausgabe No. 40, 4. October 637
- Ausgabe No. 41, 11. October 653
- Ausgabe No. 42, 18. October 673
- Ausgabe No. 43, 25. October 689
- Ausgabe No. 44, 1. November 705
- Ausgabe No. 45, 8. November 721
- Ausgabe No. 46, 15. November 741
- Ausgabe No. 47, 22. November 757
- Ausgabe No. 48, 29. November 773
- Ausgabe No. 49, 6. December 789
- Ausgabe No. 50, 13. December 805
- Ausgabe No. 51, 20. December 821
- Ausgabe No. 52, 27. December 837
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Band 2.1877,1-52
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392 PAPIER-ZEITUNG. No 25 annähernd in welchem Umfange? ziehen. B. Bodenheim. wenn für die oben erwähnten Funktionen ein wirkliches und rechtlich verbindliches Lehrlings- wesen, streng geschieden von den Begriffen des jugendlichen Arbeiters statuirt würde. Zum Schluss erlaube ich mir noch besonders hervorzuheben, dass mit einer gesetzlichen Regelung des Fabrik-Lehrlingswesens, abgesehen von allen anderen, in so fern weitere, nicht zu unter schätzende Vortheile erzielt würden, als damit die Gross-Industrie nicht mehr genöthigt sein würde, ihre besseren Arbeitskräfte dem Hand werker- resp. dem Klein-Gewerbestande zu ent- Die meisten unserer Fachgenossen werden wohl die hier ausgesprochenen Ansichten theilen, doch würden wir mit Vergnügen auch andere und für einzelne Fächer noch eingehender behandelteAusführungen wieder geben. Wir bitten unsere Leser zu bedenken, dass Niemand das Recht hat, sich über Lässigkeit oder falsche Maassregeln seitens der Regierung zu beklagen, wenn er nicht bereit ist, sie in ihrem, gewiss lobenswerthen und sachgemässen Vorgehen zu unterstützen. Die Fabrikanten sollten sich die Mühe nicht verdriessen lassen, uns ihre Erfahrungen und Ansichten mitzutheilen und wir können dagegen versichern dass viele maassgebende Persönlichkeiten die Papier-Zeitung lesen, dass also die darin ausgesprochenen Worte nicht ungehört verhallen. D- Red. Hannover, den 30. Mai 1877. Der Herr Handels-Minister beabsichtigt die Frage einer näheren Prüfung unterziehen zu lassen, ob und in wie weit zur Beseitigung der hervorgetretenen Uebelstände, neben einer Reform des Lehrlings wesens der Handwerker, auch eine gesetzliche Regelung des Fabrik-Lehrlingswesens mit Ausicht auf Erfolg in Angriff genommen werden kann. Behufs Gewinnung einer näheren Grundlage für diese Prüfung wünscht der Handels-Minister zunächst eine thunlichst eingehende, aus unmittel barer Anschauung der thatsächlichen Verhältnisse geschöpfte Auskunft über folgende Fragen zu erhalten: 1. Welche fabrikmässig betriebenen Industrie zweige bedürfen zu einem rationellen und konkurrenzfähigen Betriebe der gelernten Arbeiter? 2. In welchem Verhältniss muss in den ein zelnen in Betracht kommenden Industrie ¬ bei. Den zu erstattenden Bericht wolle die Handelskammer unter der äusseren Addresse des kommissarischen Fabriken-Inspektors Herrn In genieur Ecker hier absenden und erscheint es unerlässlich, dass derselbe vor Ablauf des Monats Juni in Besitz einer Auskunft gelangt. Königliche Landdrostei. v. Granach. Regelung des Lehrlingswesens. Der zunehmende Mangel an geschulten Arbeitern in Fabriken und Gewerben hat die Regierung veranlasst, eingehende Er hebungen darüber anzustellen, durch welche Massregeln eine Besserung dieser Lage zu erreichen sei. Die Behörden begnügen sich diesmal nicht mit Berichten von Handels kammern allein, sondern sie fragen direkt bei allen Interessenten an, von denen zu erwarten ist, dass sie vielleicht nützliche Auskunft oder Winke geben können. Auch wir wurden befragt, müssen aber gestehen, dass wir nicht vorbereitet waren in dieser wichtigen Frage sofort geeignete Vorschläge zu machen, wir mussten uns auf Mittheilung unserer Erfahrungen und Ansichten be schränken. Wir geben in Folgendem eine Abschrift des an alle Handelskammern gerichteten Schreibens und freuen uns auch, die Ant- wort mittheilen zu können, welche der Vor stand der „Vereinigten Hessischen Papier- und Papierwaaren - Fabriken“ darauf als Mitglied der Handelskammer zu Hannover ertheilt hat. rechtlich ein Unterschied zwischen Lehrling und jugendlichem Arbeiter besteht. Ich möchte diesen Umstand ganz besonders hervorheben und darauf aufmerksam zu machen । mir erlauben, dass es von der grössten Wichtig keit ist, wenn in einer resp. gesetzlichen Be stimmung mit Nachdruck darauf Rücksicht ge nommen würde, dass in allen Fällen, wo Buch- und Steindruckerei-Gewerbe mit Fabrikgeschäften kombinirt sind, die Schriftsetzer-, Lithographen- und Steindruckerlehrlinge nicht in die Kategorie der jugendlichen Arbeiter gebracht werden. Das selbe möchte sich auch für Buchbinder empfehlen, wo diese in Fabriken unter der Leitung des Meisters das Handwerk erlernen, denn nur da- : durch ist es möglich, dass wir an den Stellen, wo es eben unbedingt nöthig, einen tüchtigen, gelernten Arbeiterstamm behalten und bei diesem, was nicht hoch genug anzuschlagen ist, ein ge wisses Selbstbewusstsein und ein grösseres In teresse für seinen Stand erhalten bleibt. In der Papierfabrikationsbranche liegen die Verhältnisse leider ganz anders und viel ungünstiger. lernter Arbeiter? In wie weit ziehen sie solche aus dem Handwerk heran? 5. In welcher Weise geht in den einzelnen be- theiligten Industriezweigen, welche ihre ge lernten Arbeiter ganz oder zum Theil selbst ausbilden, — diese Ausbildung vor sich? In wie weit besteht zu diesem Zwecke ein wirkliches Lehrlingsverhältniss und worin unterscheidet sich dasselbe von demjenigen gewöhnlicher junger Arbeiter? 6. Bestehen in einzelnen Etablissements be sondere organische Einrichtungen, welche darauf abzielen, eine wirkliche Auslernung der Fabriklehrlinge zu fördern und sicher zu stellen ? 7. In wie weit liegt ein Bedürfniss vor, in fabrikmässig betriebenen Gewerben rechtlich einen Unterschied zwischen Lehrlingen und jugendlichen Arbeitern zu statuiren? Indem wir zur Erlangung dieser Auskunft die Mitwirkung der Handelskammer in Anspruch nehmen, stellen wir anheim, zunächst die Ansicht geeigneter Industrieller zu vernehmen und schliessen zu dem Ende 25 Exemplare dieses Schreibens 4. In wie weit tragen die betheiligten Industrie- \ Fabriken zumeist ein gut gelernter Arbeiter- resp. zweige selbst Sorge für den Nachwuchs ge-1 HandwerkerstandfürdiegenanntenBranchenheran. Es liegt hier also einer der Fälle vor, wo An die Handelskammer hier. Antwort. Hannover, den 11. Juni 1877. Auf das Zirkular der Königl. Landdrostei vom 30. v. Mts., eine gesetzliche Regelung des Fabrik- Lehrlingswesens betreffend, beehre ich mich be züglich der Papier- und Papierwaarenfabrikations- branche Folgendes ergebenst zu erwidern: Bei der Papierwaaren-Fabrikation werden zu Vorarbeitern und Meistern mit Nutzen gelernte Buchbinder und Papparbeiter verwandt. Es lässt sich hierfür ein bestimmtes Verhältniss, der ge lernten zu der Gesammtzahl der übrigen Arbeiter jedoch schwer feststellen, da dies wieder von der Branche abhängig ist. Bei Cartonnagen z. B. genügt ein gelernter Meister für eine grössere Zahl (bis zu 100) geschulter Arbeiter. Dasselbe ist auch bei der Düten und Couverts-Fabrikations branche der Fall. Diese Industriezweige verdanken ihre Blüthe in Deutschland dem besondern Umstande, dass sie ihre Arbeiter aus einem erlernten Handwerker und zwar dem Buchbinderstande rekrutiren konnten. Jetzt wo diese Industriezweige in unserm Vater lande (in Berlin besonders die hochentwickelte Luxuspapier- und Papierkonfektions-Industrie) zu einer so grossen Bedeutung gelangt sind, bilden sich theilweise auch die Meister in den resp. Fabriken heran. Man greift aber immerhin noch gern auf gelernte Buchbinder zurück, wo es gilt solche Funktionen zu verrichten, die eine be sondere Akkuratesse beanspruchen. In der Geschäftsbücher - Fabrikationsbranche liegt das Verhältniss wieder ganz anders; diese muss zum grossen Theil gelernte Arbeiter ver wenden und zwar in erster Linie Buchbinder. Soweit die genannten sämmtlichen Branchen mit dem Buchdruckerei- und Steindruckerei-Ge- j Vor Einführung der Maschinen gab es nur ge lernte Papiermacher. Diese stehen leider, da nur noch verhältniss- mässig wenige Büttenpapiermühlen existiren, auf dem Aussterbe-Etat. Ein Ersatz für diese Spezies tüchtig gelernter Arbeiter ist der ge nannten Industrie leider bis heute noch nicht geworden. Es wäre für die Entwickelung der Papier macherei sehr wünschenswerth, wenn für die Funktionen der Papiermaschinenführung, für die Holländermüllerei, für die Lumpensortirung und endlich für die Papiersortirung und Fertigstellung, gelernte Arbeiter mit einer bestimmt fixirten Lehrzeit herangebildet würden. Zu 1. Nach dieser Vorbildung würde sich dann ein zuverlässiger Arbeiter- und ein tüch tiger Meisterstand entwickeln. Zu 2. Das Verhältniss dieser event. gelernten zu den übrigen Arbeitern stellt sich je nach Grösse der Etablissements verschieden. Für ein Gesammt-Personal von 100 Köpfen männlicher und weiblicher Arbeiter genügen ca. 5 Leute, bei denen eine derartige Vorbildung durchaus wünschenswerth erscheint. Zu 3. Schon seit der rapiden Fortentwickelung der Maschinenpapierfabrikation insbesondere aber in der Zeit des vermeintlichen Aufschwunges (1870—73) zeigte sich grosser Mangel an gut vorgebildeten Arbeitern für die genannten Lei stungen und ist dadurch veranlasst, eine Ober flächlichkeit in resp. eingetreten, die unser Re nommee nach aussen wahrlich nicht gehoben hat. In neuester Zeit haben wieder etwas normalere Verhältnisse Platz gegriffen und ist es wohl als das einzig Gute zu bezeichnen, was aus der mo mentanen Nothlage der Papierfabrikationsbranche resultirt, dass sie nach dieser Richtung hin wohl- thätig gewirkt hat. Zu 4. Die Papierfabriken erziehen sich mo mentan die Leute für die erwähnten Verrich tungen aus dem Arbeiterstande heran und rekrutiren sich sehr selten und nur in Ausnahmefällen aus dem Handwerkerstande. Zu 5. Absatz I in Vorstehendem beantwortet. Absatz II. Es existirt ein wirkliches Lehrlings verhältniss in den Papierfabriken leider noch gar nicht. Zu 6. Ist mir Nichts derart bekannt. werbe in Verbindung stehen, verwenden sie, ab- j Zu 7. Wiederhole ich, dass es zur Hebung gesehen von den rein mechanischen Handlanger- i der Papierfabrikations-Industrie von ganz ausser- zweigen, um einen rationellen Betrieb zudiensten, nur wirklich gelernte Handwerker. ordentlich guten und wohlthätigen Folgen wäre, ermöglichen, der Regel nach die Zahl der | Diese werden auch in den meisten derartigen Gelernten zu der Gesammtzahl der Arbeiter i Fabriken, bei ihrem Eintritt als Lehrlinge ein stehen? | geschrieben, stehen unter der persönlichen Obhut 3. Hat sich in neuerer Zeit eine Abnahme der ' des resp. Faktors und sind verpflichtet ihre Lehr- Zahl oder der Leistungsfähigkeit der „ge- i zeit, in der sie aber schon einen festen Lohn lernten“ Arbeiter in den unter 1 bezeich-1 beziehen, promptest innezuhalten. Nach Absol- neten Industriezweigen gezeigt? eventuell I virung der Lehrzeit treten sie in den Gehülfen- stand und bildet sich auf diese Weise in den resp.
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