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Papierzeitung
- Bandzählung
- 2.1877,1-52
- Erscheinungsdatum
- 1877
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-187700000
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- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18770000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18770000
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
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- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 2.1877,1-52
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe No. 1, 4. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 11. Januar 21
- Ausgabe No. 3, 18. Januar 37
- Ausgabe No. 4, 25. Januar 49
- Ausgabe No. 5, 1. Februar 65
- Ausgabe No. 6, 8. Februar 81
- Ausgabe No. 7, 15. Februar 97
- Ausgabe No. 8, 22. Februar 113
- Ausgabe No. 9, 1. März 129
- Ausgabe No. 10, 8. März 145
- Ausgabe No. 11, 15. März 161
- Ausgabe No. 12, 22. März 177
- Ausgabe No. 13, 29. März 193
- Ausgabe No. 14, 5. April 209
- Ausgabe No. 15, 12. April 225
- Ausgabe No. 16, 19. April 241
- Ausgabe No. 17, 26. April 257
- Ausgabe No. 18, 3. Mai 273
- Ausgabe No. 19, 10. Mai 289
- Ausgabe No. 20, 17. Mai 305
- Ausgabe No. 21, 24. Mai 321
- Ausgabe No. 22, 31. Mai 341
- Ausgabe No. 23, 7. Juni 357
- Ausgabe No. 24, 14. Juni 373
- Ausgabe No. 25, 21. Juni 389
- Ausgabe No. 26, 28. Juni 405
- Ausgabe No. 27, 5. Juli 425
- Ausgabe No. 28, 12. Juli 441
- Ausgabe No. 29, 19. Juli 457
- Ausgabe No. 30, 26. Juli 477
- Ausgabe No. 31, 2. August 493
- Ausgabe No. 32, 9. August 509
- Ausgabe No. 33, 16. August 525
- Ausgabe No. 34, 23. August 541
- Ausgabe No. 35, 30. August 557
- Ausgabe No. 36, 6. September 573
- Ausgabe No. 37, 13. September 589
- Ausgabe No. 38, 20. September 605
- Ausgabe No. 39, 27. September 621
- Ausgabe No. 40, 4. October 637
- Ausgabe No. 41, 11. October 653
- Ausgabe No. 42, 18. October 673
- Ausgabe No. 43, 25. October 689
- Ausgabe No. 44, 1. November 705
- Ausgabe No. 45, 8. November 721
- Ausgabe No. 46, 15. November 741
- Ausgabe No. 47, 22. November 757
- Ausgabe No. 48, 29. November 773
- Ausgabe No. 49, 6. December 789
- Ausgabe No. 50, 13. December 805
- Ausgabe No. 51, 20. December 821
- Ausgabe No. 52, 27. December 837
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Band
Band 2.1877,1-52
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142 PAPIER-ZEITUNG. No 9 Aus der guten alten Zeit. von Wilhelm Püppcke. In dem grossen Werke von Georg Friedrich Wehrs, welches im April 1789 zu Halle erschien (bei Joh. Jac. Gebauer) und sich also betitelte: „Vom Papier, den vor der Erfindung desselben üblich gewesenen Schreibmassen, und sonstigen Schreib materialien“ — findet sich im achten Kapitel: „VomVerfallderPapiermanufacturen und den Mitteln, solchem vorzubeugen“ — die Ordinatio Molendinaria oder das „Projekt Einer formalen Handwerks ordnung, deren sich die Meister von Papiermachern aus Franken, Schwaben und Baiern im Jahre 1700 zu Augsburg verglichen, und selbige nachgehends derer Herrschaften, Herren und Oberen zur Ratification nicht allein vorgelegt, sondern auch zugleich um Rekom- mandationsschreiben an Ihro Kaiserliche Majestät zur allergnädigsten Confirma- tion unterthänigst angesucht.“ In unserer socialdemokratisch-angehauch ten, auf die Gross-Industrie hindrängenden Zeit dürfte eine Reminiseenz an jene Ordinatio, die nachmals kaiserliche Ver ordnung wurde, sehr interressiren. Aus dem fünfzehn Druckseiten langen Akten stück kann ich hier natürlich nur Einzelnes mittheilen: Die Lehrzeit war vierjährig, jedoch konnte der Meister, „wann sich der Lehrjung wohl verhielte und das Handwerk zeitlicher zu recht ergriffen,“ ihm 1/a Jahr oder mehr erlassen, ohne Widerspruch der übrigen Meister und Gesellen. Ein „Meisterssohn“ musste ebenso lange Zeit lernen. „Bei Aufdingung und Einschreibung" eines jeden Jungen wurde „vor alle Müh und Trunk“ den Gesellen 45 Kr. gegeben. Auf einer Papiermühle durfte nur ein Junge lernen, „es wäre dann des Meisters Thun so gross, dass er 6 Gesellen neben einander befördern könnte,“ dann mag er zwei Jungen lehren. Die Gesellen sollen dem Lehrjungen nicht „umb schlecht und liederlicher Ursach willen“ Schläge geben, noch sie barbarisch tractiren — „wie bishero von vielen Gesellen geschehen ist.“ Der bisherige schändlich i und schädliche Missbrauch der Ledig- sprechung soll „hinfüro“ nie mehr als zehn [ Gulden kosten. „Ihro Kaiserliche Majestät“ | soll auch befehlen, „weiln bishero an manchem Orth von Gesellen grobe Sünd und Schänd bei übermässigem Trunk verübt worden,“ dass die „edlen Gaben Gottes nicht so schändlich missbraucht und verunehrt werden,“ es soll daher jeder Schenkgesell nur ein Mass Bier oder Wein erhalten: „so aber Einige Ehren halber nachgehends einen ehrbaren Trunk mit einander thun mögen, stehet ihnen frey zu ihrem Belieben.“ Das Schwelgen an hohen heiligen Festtagen, Weihnachten, Ostern, Pfingsten, „wann die Gesellen, anstatt dass sie zu solcher Zeit in die Kirche gehen, sich übermässig an getrunken, noch wohl Händel angefangen haben,“ soll abgeschafft werden. Jeder Geselle sollte verbunden sein, wann er nicht Lust hat länger in der Arbeit zu bleiben, dem Meister 14 Tage vorher, als bei an deren Handwerkern üblich, „seinen Willen und Vorhaben, abzureisen, ansagen und offenbaren,“ damit der Meister in Zeiten sich nach einem anderen Gesellen umsehen kann. Die Gesellen waren nämlich bös artig, wann das Essen nicht gleich auf die Minute auf dem Tisch gewesen oder da sie sonsten unnöthfgen Tadel an dem Essen hervorsuchten. Dem Meister „zu seinem höchsten Schaden ziehen sie mit Trutz und Stutz aus der Arbeit,“ wie z. B. in Decken dorf in Baiern ein Gesell den Meister ge scholten, weil man ihm über Tisch „gebackene Schnitten von schwarzem Brod fürgesetzt, welche ungefähr unter die von weissem Brode kamen.“ Die Reichung von Speise und Trank soll so sein, „wie es die Zeiten zulassen und der Profit an Papier austragen mag.“ Die durchreisenden Gesellen sollen den Meister oder die Meisterin bescheidentlich um Speis’, Trank und Herberge ansprechen, gegen dieselben „nicht schnarchen, noch weniger pochen, wie solches vielfältig bis her geschehen.“ Die Gesellen sollen „schön gleich Papier“ machen, noch, „wann ihnen der Meister einredt, wo das Papier Mängel hat, gleich aufpochen und trutzen, noch weniger sagen, er soll die Arbeit selber machen. Den schlechten Arbeitern „soll der Meister fürohin mehrers Lohn nicht schuldig zu geben sein, als was solche schlechte Arbeit werth ist.“ „Weiln bishero der schändliche und wider Gewissen laufende Missbrauch bei uns hat einreissen wollen, dass nemlichkein anderer ehrlicherMannbei unsrem Handwerk in strittigen Sachen vor einen Zeugen erkannt, passiret und angenommen werden wollen,“ so wird gebeten, dass alle Parteilichkeit abgeschafft und jeder ehrliche Mann als gültiger Zeuge erkannt werden möge. Wegen der Uneinigkeit zwischen „Glättern und Stampfern,“ so sollen beide Gewerke gleichgestellt werden; auch sollen sich nicht „Unerlernte unterstehen, das Hand werk zu treiben, was uns ehrlich und hart erlerntenPapiermachern sch wer fällt. “„Solche Stümpler abzutreiben“, sei manchmal schwer, weil sie Geld haben und eine Papiermühle kaufen; es soll daher Niemand eine Papier mühle besitzen dürfen, der solches Handwerk zurecht nicht gelernt hätte, „es wäre denn eines regelmässigen Meisters und Papier machers hinterlasseneWittib, ehrliche Kinder j nnd Erben, die sollen alsdann wohl befugt und berechtigt sein, das Handwerk mit Direktion eines rechtmässigen Meister- Knechts nebst anderen Gesellen fortzusetzen.“ Die Verordnung schliesst dann mit einer Bitte umGenehmigungderselbenmitfolgendem an den Styl Carlchen Miessnicks erinnernden Satz: „Weilen nun wir gesambte Meister solchen Hoch- und Uebermuth, Gewalt, Frevel, Bosheit und hochschädlichen Zwang von den Gesellen nimmermehr erdulden können, wo wir anders bei harten Zeiten aufrecht stehen wollen, dahero Ihro Kais. | Maj. in aller Unterthänigkeit ersuchen uud flehentlich anrufen wollen, den Gesellen ihren bisherigen unrechtmässigen Gewalt und Zwang gänzlich zu nehmen und zu hemmen, hingegen Ihro Kaiserliche Majestät aller- gnädigst geruhen möchten, die aufgesetzte oder Ihro Kaiserliche Majestät selbst be liebende Artickel uns vorzuschreiben und allergnädigst confirmiren zu lassen, auch unvorgreiflich bei jedem Artickel, so dar- j wider gehandelt wird, die gewisse Straffe des Verbrechenshalberdarauf gesetzt werden möchte, damit fürohin und ins Künftige, unser Handwerk auf nichts anders, als auf j denen von Ihro kaiserliche Majestät aller-1 gnädigst uns vorgeschriebenen Artickeln fundiret, gegründet und bestehen möge, damit das Schelten und unnöthige Händel- anfangen, so öffters 100 Rthlr. kosten, da die Ursach öffters hierzu nicht werth ist, dass man eine Hand deswegen umwenden solle, wie allbereits sich das wüste Exempel auf Ihro Majestät eigenen Mühlen zu Eggen dorf ereignet, welches beim Kaiserlichen Cammer-Gericht wohl bekannt ist, hinfüro verbleiben mögte.“ Erst wenn man mit Strafe an Leib und Gut vorgehe, werde Alles in „einen Frieden und Wohlstand er halten werden mögen.“ Jedenfalls lernen aus diesem Pröbchen der Vorsicht unserer Altvordern unsere gegenwärtigen Fabrikbesitzer, welche mit socialen Misständen bezüglich ihrer Arbeiter zu kämpfen haben, dass vor fast 200 Jahren ähnliche Klagen, wie heut, geführt wurden und trösten sich vielleicht bei einzelnen Fällen von Undankbarkeit und Widersetz lichkeit mit dem Spruch des alten Volks liedes: „Besser wird es halt nie werden — ’s war immer a so!“ Dampfkessel-Heizprobe. Die Socit industrielle in Mühlhausen hat auch im Jahre 1875 wieder ein Preis heizen veranstaltet, zu dem sich 25 Heizer gemeldet hatten. Dem Bericht im Moniteur de la papeterie fran^aise- entnehmen wir, dass ein Heizer einen Preis von 100, einer von 50, drei von 25 Francs, und jeder überdies eine silberne Medaille erhielt. Der beste Heizer erzeugte 10 Prozent mehr Dampf aus der gleichen Menge Kohle als der schlechteste. Im Jahre 1874 benützte man nur zwei Kessel einer Batterie von dreien zu den Versuchen, 1875 aber alle drei zusammen, und überdies machte man den gleichen Verdampfungsversuch mit einem einzigen der Kessel. Man erhielt bei den in gleicher Zeit vollendeten Versuchen: Heizfläche Kohlen- Dampfper verbrauch Kilo hohle. 3Kessel=148•-m. 2619 K. 9,606 K. 1 „ =53 „ 2794 „ 8,662 „ 2 „ =108,, 2000 „ 8,220 „ d. h. man zog bei dem Versuch mit nur einem Kessel 15 Procent weniger Nutzen aus der angewandten Kohle, als bei dem Versuch mit 3 Kesseln. Dies bestätigt die alte Erfahrung, dass man um so vortheilhafter arbeitet, je weniger man die Kessel anstrengt. Der Nesselbau, welcher in Frankreich, Algier, Nordamerika, Ostindien grosse Fort schritte macht, scheint doch auch in Deutsch land trotz vieler Stimmen gegen denselben Anklang zu finden. Die Schönheit der Faser und ihr hoher Werth werden die Schwierigkeiten überwinden, die theils nur scheinbar der Cultur entgegenstehen. — Vor allen Dingen aber muss den Stimmen scharf entgegengetreten werden, welche behaupten, die Nessel ergäbe nur ordinäre Fasern. Bei richtiger Cultur und Bearbeitung ist das Gegentheil wahr. D. ÄUg. Polyt. Ztg. Im Westen der Vereinigten Staaten ist in letzter Zeit so viel Schnee gefallen, dass der Verkehr an manchen Orten 30 Tage lang dadurch unterbrochen war.
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