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WMM fm UMM «nd Amgegend. Amtsblatt Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf s Sesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukstche«, Niederwartha, Oberhermsdorff Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschöoberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bet Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstodt, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit -er wöchentlichen Seilage „Welt im Bild" und -er monatlichen Geilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag vcn Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,S4 Mk. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags biS spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 18 Psg^ Pro viergespaltene Korpuszeile. Ausserhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 80 Prozent Ausschlag. Fernsprecher Nr. 6. — Tclegramm-Adreffe: Amtsblatt Wilsdruff. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowre für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Nr. 132. Sonnabend, den 12. November ZS1G. 69. Ministerium des Inner«. Zu wählen. 3. das Meißen, am 9. November 1910. Nr. 20 6. 6. R, 1. Wilsdruff, am 7. November 1910. 3. Der Gemeindevorstand Schüller 487 Diphtherie-Serum mit der Kontrollmmmer 58 aus dem Sächsische« Serum- Werkt ln Dressen ist zur Einziehung bestimmt, weil dir im Handel befindlichen Proben nicht sämtlich keimfrei sind. Dresse», am 8. November 1910. ui Der Bürgermeister. tatt. Der Vi-Hmarkt ist mit Rücksicht auf das Auftreten der Maul- und Klauen- euche im Regierungsbezirke Dresden verboten worden und findet demnach nicht statt. Kötzschenbroda, den 7. November 1910. 11. Abdrucke des Gewerbegerichtsstatuts können zum Selbstkostenpreise von 25 Pfg. Stück durch die Gerichtsschreiberet bezogen werden. nehmer das Vorhandensein von mindestens zwei Wählerparteten voraus, deren jede ihre Wahlkandidaten in einer sogenannten Vorschlagsliste zu benennen hat. Die Stimmabgabe folgt für die Wählerpartet bez. für deren Vorschlagsliste, indem von d-n zu vergebenden 20 Sitzen auf jede Vorschlagsliste so viel Sitze entfallen, als dem Verhältnis der auf die Liste entfallenden Stimmenzahl zur Gesamtzahl der abge- aeb neu Stimmen entspricht. Zur Erzielung möglichst starker Wählergruppen, die eine Zersplitterung der Stimmen auf eine allzu große Anzahl von Vorschlagslisten am wirksamsten verhindern würden, werden alle Wahlberechtigten, die gleiche Ziele und gleiche Interessen versalzen, gut tun, sich rechtzeitig zusammenzuschließen und an die Aufstellung der Vo schlagslisten baldigst herauzutreten. Je größer der Personenkceis ist, der sich im voraus auf eine Vorschlagsliste einigt, um so größer find die Aussichten der darauf Benannten für die Wahl. Jede Vorschlagsliste jhat die sämtlichen zu wählenden 20 Beisitzer unter Angabe von Vor- und Zunamen, Stand und Wohnung zu enthalten und muß auch von mindestens 20 wahlberechttgen Arbeitgebern brz. Arbeitnehmern unterzeichnet sein. Auf Erfordern haben die Unterzeichner ihre Stimmberechtigung nachzuweisen. 9. Eine gültige Stimme kann nur für eine im wesentlichen unveränderte Vorschlags liste abgegeben werden, das heißt, es sind nur solche Stimmzettel gültig, bei denen mindestens der Namen mit den Namen einer der eingereichten und vom Gemeinsamen Gewerbegericht veröffentlichten Vorschlagsliste übereinstimmt. 10 Die Wahlberechtigten werden daher hiermit aufgefordert, bis spätestens zum 1. Dezember iMO Vorschlagslist!n, getrennt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei dem unterzeichnete» Gkwerbegectcht unter Benennung ei ies für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Ver treters cinzureichen. Dir eingeretchten Vorschlagslisten werden vor der Wahl in de« Amtsblättern des Gewerbegerichts urter Weglassung der Unterschritte« veröffentlicht. Wird bis zum Ablaufe des 1. Dezember 1910 von den Arbeitgebern oder Arbeitnehmern nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so kommt für die betreffende Wählergruppe die Wahl in Wegfall und es gelten die in der eingereichten Liste gültig Bezeichneten als gewählt. Vekanntmaehung. Jahrmarkt betr. Sonntag, den 13, November 191«, von mittags ab und Montaa, den 14. November 1910 findet i> Kötzschenbroda Gemerbegeriehts-Wahlan. 1. Für das gemeinsame Gewerbegericht für Gemeinden im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen finden die Wahlen der Beisitzer Donnerstag, den is. Dezember MO statt, und zwar für die Arbeitgeber vormittags von y—12 Uhr und für die Arbeitnehmer nachmittags von 4—8 Uhr. 2 Die Arbeitgeber wie die Arbeitnehmer haben je zwanzig Beisitzer aus ihrer Mitte das 25. Lebensjahr vollendet haben, 2. im GewerbegerichtSbezirke Wohnung oder gewerbliche Beschäftigung haben, 3. zum Amie eines Schöffen fähig sind. > u » , (Nach 3 sind insbesondere von der Wahl ausgeschlossen Frauen und Personen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben). Bekanntmachung. ist hier zur Kenntnis gekommen, daß der sogenannte Butterweg zum Abladeplatz für Quecken und anderes Unkraut benutzt werde. Durch solches Gebühren wird der freie Verkehr auf diesem Wege ganz wesentlich gehindert und erschwert. Es wird deshalb hiermit darauf hingewiescn, daß derartige Zuwiderhandlungen nach 8 366, 9 des Reichsstrafg-setzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen zu ahnden sind. Die einzelnen Gemeinden stad den aus der nachstehenden Liste ersichtlichen Wahl- bezirken zugeteilt. Das Wahlrecht wird an den dort bezeichneten Wahlstellen ausgeübt. Es darf nur an einer Wahlstelle ausgeübt werden, und zwar au derjenigen, in deren Bezirk der Wähler zur Zett der Wahl seine Wohnung oder seine gewerbliche Nieder- laffung hat oder wo er i» Arbeit steht. Zwischen mehreren hiernach zulässigen Wahl- stellen hat der Wahlberechtigte die Auswahl. Das Stimmrecht ist in Person und öurch w:iße Stimmzettel ohne wesentliche äußere Merkmale auszuüben. 4. Die Wähler haben sich vor dem Wahlvorstand auf Erfordern über ihre Wahl- berechtigung auszuweisen. Hierzu genügt für die Arbeitgeber die Beschul Ogung über die Anmeldung des Gewerbebetriebes, für die Arbeiter ein Zeugnis, wie solche von der Polizeibehörde des Wohnortes oder von den Arbeitgebern ausgestellt werden. Vordrucke Ar die Zeugnisse können die Arbeitgeber von den Herren Gemeindevorständen der zum Gewerbegericht gehörigen Gemeinden in der erforderlichen Anzahl unentgeltlich beziehen. Den Arbeitern wird dringend empfohlen, sich einige Tage vor der Wahl diese Zeugnisse zu verschaffen. Die als stimmberechtigt vom Wahlvorstand Anerkannten legen ihre Stimmzettel Zusammengefaltet in di- Wahlurne. 5. Stimmberechtigt sind ») als Arbeitgeber: selbständige Gewerbetreibende, welche mindestens einen Arbeiter regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zsiten des Jahres beschäftigen Von mehreren persönlich haftenden Teilhabern eines Gcwerbeunternchmens übt jeder das Stimmrecht für sich aus Dea Arbeitgebern stehen die mit der Leitung eines Gewerbebetriebes oder eines bestimmten Zweiges desselben betrauten Stellvertreter der selbständigen Gewerbetreibenden gleich, sofern sie nicht nach b als Arbeiter gelten; r»)als Arbeiter: Gesellen, Gehilfen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, auf welche der 7. Titel der Gewerbeordnung Anwendung findet, (also auch solche in der Binnen- fchrffahrt, dem Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe, dem Maurer- und ^"/rergewerbe, in Steinbrüchen) fe-nrr Betriebsbeamte und mit höheren technischen Dienstleistungen betraute Angestellte, deren Jahresacbeitsverdienst ^hait 2000 Mark nicht übersteigt. insbesondere land- und forstwirtschaftliche k.i Arbeiter in Eisenbahnbetrieben, Berg- sowie Ton- m - i"? ^Men u"d Lehrlinge in Apotheken und Handelsgeschäften A in den unter Militärverwaltung stehenden Betrieben beschäftigt sind, haben nicht mitzuwählen). 6. Voraussetzung für das Stimmrecht der Arbeitgeber sowohl als auch der Arbeiter daß sie 7. Wählbar ist jeder Stimmberechtigte, der 1. das 30. Lebensjahr vollendet hat, 2. im Gewecbegertchtsbezirke seit mindestens zwei Jahren wohnt oder be schäftigt ist, 3- in dem der Wahl vorangegangenen Jahre für sich oder seine Familie ^rminunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Surückerstatlet hat. 8 und geheim. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Vcr- Mltmswahl. Dieses Wahlsystem setzt sowohl auf Süteu der Arbeitgeber wie dir Arbeit- Gemeinsames Gewerbegericht für Gemeinden im Bezirke -er Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen. Amtshauptmann Lehr, vsn Oer, Vsrsitzen-er. sis Liste der Wahlstelle«. 1. Wrinböhla (Sitzungssaal im dortigen Rathause) mit Niederau. 2. Kötitz (Gasthof KöNb) mit Wildberg, Coswig, N-ucoswig. 3. Sörnewitz (Gasthof Sörnewitz) mit Oderspaar, Zaschendorf, Bcockwitz mit Clieben. 4. Zscheila (Restaurant Albertdöhe) m t Bohnitzsch. 5. Obermeisa (Restaurant zum Burggraf) mit Fischergass?, Niedermeisa, Hintermauer. 6. Garskbach (Gasthof Garsebach) mit Dobritz, Rodschütz. 7. Schletta (Restaurant Ziegelei Schletta) mit Niederjahna, Korbitz, Löthain. 8 Keilbusch (Restaurant Güldene Aue) mit Zehren, Schieritz Klosterhäuser.