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Das Stärken der Wäsche. Es war wäh rend der Regierung Elisabeths von England (1558—1603), als zuerst das Kanunertuch, ein feines Baumwollgewebe aus Cambrai (daher auch Cambric genannt) die feine hol ländische Leinwand zu verdrängen begann. Aber als die Königin die ersten Spitzen und Kragen aus diesem Gewebe getragen hatte, war niemand da, der sie aufs neue zu stär ken verstand und man mußte sie eigens zu diesem Zweck nach Holland schicken. Später ließ sich die Königin eine Holländerin nach London kommen, die die Wäsche der Königin und der Hofdamen zu stärken hatte. Als aber die Holländerin den Leibkutscher der Königin, Guillan, heiratete, wurde die Frau eines flamländischen Ritters, Fran Dingham van den Plasse, zur Hofstärkerin ernannt, und sie eröffnete bald darauf eine Schule, worin das Stärken der Wäsche gelehrt wurde. Es gehörte jetzt zur Ausbildung einer vor nehmen Dame, Wäsche richtig stärken zu können und die vornehmsten FamilienEsand- ten ihre Töchter zur Frau Plasse iu die Stärkschnle. Das Lehrgeld war der wichtigen Kunst gemäß außerordentlich hoch, denn für einen vollen Stäckekursus nahm sie nicht weniger als 5 Lstr. und 20 Schilling kostete es außerdein, zu lernen, wie die Stärke richtig zu kochen sei. Für jene Zeit eine gar große Summe. Man pflegte die Stärke mit Saffran gelb oder creme zu färbeu, aber als die Mörderin des Sir Thomas Overbury, eine Frau Turuer, hingerichtet wurde und sie auf dem Wege zum Schaffot Kragen nnd Spitzen trug, die in wunderschöner Creme farbe gestärkt waren, machte dieser Umstand der Mode der cremefarbigen Halskrausen auf einmal ein Ende und von jetzt an wurden sie nur weiß getragen. Zu den Leibesstrnfen in früheren Zeiten gehören namentlich folgende: 1. das Abscheren der Haare; 2. das Ausziehen derselben aus der Haut; 3. das Geiseln oder Bläuen; 4. das Steüpen; 5. das Schinden oder Haut- abziehen; 6. das Fleischausschneiden; 7. das Abhacken der Finger (noch 1685 in Zittau gebräuchlich); 8. das Blenden; 9. die Sand steine, Klappersteine, Flaschentragen, die Büttelflasche; 10. das Springen durch den Schandkorb; 11. Gefängnisstrafe, insbesondere für böse Schuldner. 1595 beschloß ein Land tag zu Torgau, daß an jedem Ort ein „Schuldturm" erbaut werden solle. Inner halb dieses in Wahrheit sehr ernsten Kreises von Erscheinungen, die Zeit und Menschen kennzeichnen, findet sich aber auch komisches: so konnte der Verleumder zur Strafe des Sichselbstaufsmaulschlagens verurteilt werden, wie es z. B. dem Jägermeister Cornelius Riixleben 1576 widerfuhr, der, weil er üble Reden gegen die Kurfürstin (Mutter Anna) und gegen den König von Dänemark geführt, in Gegenwart der ersteren sich selbst aufs Maul schlagen und Widerruf leisten mußte, aber dessen ungeachtet auch noch bis zu sei nem Tode 1590 im Gefängnis blieb. Bei den Römern herrschte in den ältesten Zeiten die allergrößte Einfachheit: die all gemeine Nahrung bildete ein Brei aus Dinkelmehl (puls). Für den gemeinen Mann blieb er es auch später. Nebenbei genoß man auch grüne und trockene Gemüse, aber nur wenig Fleisch und dies nur in Aus nahmefällen. Im Laufe der Zeit wurde es Sitte, folgende Mahlzeiten einzunehmen: 1. das erste Frühstück (jontLoulum) am Morgen unmittelbar nach dem Aufstehen, bestehend « I>urnor. « aus Brot, Salz, getrockneten Früchten, na mentlich Weintrauben, Milch, Eiern, Oliven, Käse; 2. das zweite Frühstück (prunclium) um die sechste Stunde (Mittagszeit), zusammen gesetzt aus einigen warmen und kalten Spei sen, zu denen man in reicheren Häusern Fische, Schaltiere und andre Leckerbissen fügte. gegen drei oder vier Uhr nachmittags oder noch später und aus drei Abteilungen be stehend, deren erste (Austatio) die Eßlust er regen sollte. Altes Gesetz. Bis gegen die Mitte des 17. Jahrhunderts übte der Adel in Däne mark solche Gewalt über seine Dieustmannen, daß ein Edelmann ohne weitere Strafe einen derselben er schlagen durfte, als daß er einen Taler auf das Grab des Erschlagenen zu legen hatte. König Fried rich ll. wollte im Jahr 1660 jenes Bor recht zwar nicht an- greisen, aber er ver ordnete, daß, wenn ein Bürger oder Bauer einen Edelmann er schlüge, der Mord straflos bleiben sollte, wenn der Mörder auf das Grab des getöteten Edelmanns — zwei Taler legte. Das wirkte! ' ' f Verwechseln ug. „Sieben Musen mei nen Sie, gäbe es nur? Unsinn, es gibt deren neun." — „Ja, ich irrte mich, ich dachte an die sieben mageren Kühe." Sch lußfolge- rung. „Dieser Pro fessor spricht sechs Sprachen." — Dame: „Muß das aber ein Schwätzer sein." I m wer unzufrieden. ' uuu: „Nun, Jean, du scheinst gute Verpflegung zu haben; bei deiner vorigen Herrschaft hast du immer geklagt, daß alles so knapp zuginge!" — „Du siehst, es geht auch jetzt noch altes recht knapp zu!" Getrunken wurden Weinmet (mülsum) und ein warmer, mit heißem Wasser gemischter Wllrzwein (oaläa), seltener gewöhnlicher Wein; 3. die Haupt- oder Abendmahlzeit (eena ovena) »- 9innsprü«Pe Gelingt dir nicht gleich alles wohl, So mußt dn nicht verzagen, Der neue Tag ist längst schon da, Eh' es beginnt zu tagen. * Oft wird es erst klar im Kopf, nachdem mau ihn sich zerbrochen hat. * * Neid ist die schlimmste Narrheit. * * Drücken dich die Schwächen deiner Mitmenschen, so blick in dich, tun es aber deine eignen, blick' um dich. * ü- Von jeder Art Verschwendung ist die tadelnswerteste die der Zeit. * 4- Zufriedenheit begleitet selten das Glück, aber sie folgt der Tugend ins Unglück. Zahlenrätsel. Von Paul Nieckhosfc- 1 2 3 4 5 6 Held des Altertums, 2 16 2 hohes Gut, 3 6 5 2 4 2 Amphibie, 4 5 6 Bauwerk, 5 16 Körperteil, 6 2 1 Tier des Waldes. NiitM. Du läßt es nicht um Gut und Geld, Auch nicht um alles in der Welt. Indes, schenkst du es freundlich mir, Und dennoch bleibt es stets bei dir. K»chstabe„rätfel. Dort in des Meeres tiefen Gründen, Wohin kein Sterblicher noch drang, Doch auch auf flacher Meeresbank Bin ich, ein Zwittcrding, zu finden. Dem einen bin ich Tier, dem andern Stein, Ja, manchen! dritten soll ich Pflanze sein. Und wirft ein einz'ges Zeichen man aus mir, Hat mich das flücht'ge, raubgesinnte Tier. : KptzWUSgvtzPn« Mq tiogeH - SNÜIM -»atz-: K,oj,vausitzv§ ssq rusöunjggniz Nachdruck aus dem Inhalt d. Bl. verboten. Verantwortlicher Redakteur A. Jhring. Druck und Verlag von Jhring L Fahrenhottz B. m. b. H., Berlin 80. IS