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Amtsblatt No. 144. j l öS aahUi Donnerstag, den 8. Dezember 1898 abgegebenen Erklärungen eingetragen worden sind, während der nächsten zwei Wochen zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche der Beiheiligten in meinem Amtszimmer — Rathhaus Nossen — werktäglich von 3—6 Uhr nachmittags das und Meine öahre lementeo, z dienen. Winter, re offene ls Letter öffentlich ausliegt und bleiben. ch einen bitte bei Iu»s z« »Parate. versehen, ien durch ö. W.l k Diese die Agl. 2lmtshauptmcrnnschctft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdrust sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. . Bekaniltmachuna, itlvaugsinnung für das Bäckerhandwerk betr. Bon der Bäckerinnung zu Tharandt ist beantragt worden, anzuordnen, daß inner- O des Amtsgerichtsbezirks Tharandt und der Ortschaften Kesselsdorf, Grumbach und zMgswalde, des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff, sowie Höckendorf und Borlas des Amts- Asbezirks Dippoldiswalde, sämmtliche Gewerbtreibeude, welche das Bäckerhandwerk Mn, der neu zu errichtenden Bäcker-Zwangsiunung mit KitL» iu Zwangsinnung für das Maler- nnd Lackirer-Gewerbe betr. Nach Ablauf der zur Abstimmung über die Errichtung einer Zwangsinnung für Maler- und Lackirer-Gewerbe innerhalb der Amtsgerichtsbezirke Nossen, Lommatzsch Wilsdruff gestellten Frist gebe ich hierdurch bekannt, daß die Liste, in welche die daß nach Ablauf der Frist angebrachte Einsprüche unberücksichtigt am 7. Dezember 1898. Der Kommissa «dvrie, Bürgermeister. Veramnmaamna. ONnerstag, den 8. Dezember d.)., Abends 6 Ahr öffentliche StadrgemeinderathSfitzung. Die Tagesordnung hängt ini Rathhause aus. » Wilsdruff, den 6. Dezember 1898. Der Bürgermeister. O W IO I!. , hjbli imar. aen GM' >erden aß ick i für eine set. hall. lng.). . tten hab? ui Sic n-'j i habe, * kh, fton. ügen. - gut ?, ", an sofort ? rber. zicn). .. '7?» ' da» 7« mdcrbal- ld Mag^ e Frc»^ m Ihn- > sehr A tick A- ckerseN^ lber. jcch ril , cheint wöchentlich dreimal uno zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk.55 Pf Inserate werden Montags, Mittwochs nnd Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Bon der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden mit der kommissarischen Vor bereitung ihrer Entschließung beauftragt, mache ich hierdurch bekannt, daß die Aeußerungen für oder gegen die Errichtung dieser Zwangsinnung oder mündlich in der Zeit vom 2. bis mit 9. Januar 1899 bei mir abzugeben sind. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitraums werktäglich von 10 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags in den Diensträumen der AmtShanptmannschaft Dresden-Altstadt, Kanzleigäßchen Nr 1 erfolgen. Ich fordere hiermit alle Handwerker, welche im Bezirke der betheiligten Gemeinden das Bäcker-Handwerk betreiben zur Abgabe ihrer Acußerung unter Hinweis auf nach stehende Bemerkungen auf. Nur solche Erklärungen sind gültig, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung zustimmt oder nicht. Es werden nur die Stimmen gezählt, welche innerhalb des geordneten Verfahrens und innerhalb der oben festgesetzten Zeit für oder gegen die Zwangsinnung eingehen. Von Erlaß der Zwangsvcrfügung ist anch dann abzusehen, wenn auf die kommissarische Bekanntmachung innerhalb der gestellten Frist Aeußerungen Betheiligter überhaupt nicht eingehen. Dresden, den 28. November 1898. Der Königliche Kommissar VIlLlIiuiu. Bekanntmachung. Nachdem sich die Totenbettmeisterstelle der Parochie Wilsdruff, durch Ableben ihres bisherigen Inhabers erledigt bat, so wird dieselbe bebufs anderweitiger Besetzung hiermit öffentlich ausgeschrieben. Das Einkommen besteht außer freier Dienstwohnung in 150 Mark jährlichem Gehalt und den Gebühren für die Herstellung und die Instand haltung der Gräber und sonstige Dienstleistungen. Gesuche sind bis zum ts. »«xvni- kvr «I». .1». auf dem hiesigen Pfarramt einzureichen. Der Dienstantritt erfolgt An fang März nächsten Jahres. Wilsdruff, den 6. Dezember 1898. Der Kirchenvorstand »I« Pfarrer, als Vorsitzender. Oslitische Rundschau. ^Deutsches Reich. (Reichstag.) Berlin, 6. Dez. ^.Merliche Eröffnung des Reichstages fand heute im E« Saale des königlichen Schlosses statt. Für die Mieder der katholischen Konfession war ein Gottesdienst huA Hedwigskirche vorangegangen. Die evangelischen H, sder des Reichstages, sowie die befohlenen Beainten Mieren Offizire versammelten sich schon vor 11 Uhr Schloßkapelle. Der weiße Saal zeigte heute ein fMers feierliches Gepränge. Die Hinterwand des war mit Goldprokatstoff, in dem die Reichsadler waren, drapirt; der Thronhimmel trug schwarz- »ij^Mye Federbüsche; auf der Estrade des Thrones, die ^^urpursammet bedeckt war, stand der goldene Reichs- umgeben von vier Tabourets; auf der ersten Ivi», Thrones hatten zwei Pagen Aufstellung ge- HMn, während vor der Estrade auf jeder Seite ein Mor Regiment des Gardes du Corps in Gala- mit der rothen Supraweste und dem silbernen 8 ich b beedA nk Zeit U !r noA uruck gega"^ SK b Mk »I- u eM rhO Mist Ä n geistlichkeit auf der Nordseite ihren Platz fanden. Den Mittelraum gegenüber dem Throne füllten die Mitglieder des Reichstages aus. Es waren mit Ausnahme der Sozialdemokraten alle Parteien vertreten, man bemerkte auch sehr viele von den neugewählten Abgeordneten, namentlich von solchen, die in früheren Legislaturperioden dem Reichstage angehört hatten. In der Hofloge auf der Südseite des Saales nahm die Kaiserin mit der Prinzessin Friedrich Karl und verschiedenen Damen Platz, auch der persische Prinz Melik hatte sich dort eingefunden. Um 12 Uhr betrat der Bundesrath unter Führung des Reichs kanzlers Fürsten zu Hohenlohe den Saal und nahm auf der linken Seite des Thrones Ausstellung. Sofort begab sich der Reichskanzler zum Kaiser, um ihn zu melden, daß der Reichstag und Bundesrath versammelt seien. Aber erst um 12^ Uhr kehrte er zurück, und bald darauf erschien der Kaiser unter demselben Vortritt wie vorher, aber es wurden ihm auch die Throninsignien von höchsten mili tärischen Würdenträgern vorangetragen, der Reichsapfel, das Szepter, die Krone, das Reichsschwert und das Reichs- MM siik WM Tharandt, Massen, Sieömkehn und die Mmgegenden. -4 "t-> ! Stern vostirt waren. Punkt 11 Uhr erschien unter dem Vortritt der Schloßgardekompagnie unter dem Befehl des Obersten von Löwenfeldt, von 24 Pagen und der obersten Hofschargen der Kaiser in der Uniform des Gardes du Corps. In seinem Gefolge befanden sich die beiden Söhne des Prinzen Albrecht, der Herzog Albrecht von Württem berg und der Erbgroßherzog von Oldenburg; den Schluß bildete das gesammte militärische Gefolge. Der Kaiser begab sich in die Schloßkapelle und wurde vom Gesänge des Domchors empfangen. Nach Beendigung der gottes dienstlichen Handlung verließ der Kaiser unter demselben Vortritt und unter den Klängen der Hymne „Wilhelmus von Nassawen" die Schloßkapelle. Er durchschritt den Weißen Saal, während die Schloßgardekompagnie das Gewehr präsentirte. Schon vorher hatte sich eine Anzahl katholischer Mitglieder des Reichstages eingefunden, die evangelischen Mitglieder und die zur Eröffnungsfeierlichkeit befohlenen Militärs und hohen Beamten füllten jetzt den Saal. Die militärischen Würdenträger nahmen auf der Südseite Aufstellung, während die Beamten nnd die Hof- Bekannlmachuusi, die Vertilgung der JeLdsmame betr. Mit Rücksicht darauf, daß an Nelen Stellen des hiesigen Verwaltungsbezirkes die EWald- und Fcldkultur bedeutend schädigenden Feldmäuse in massenhafter Anzahl Listen, werden die in Frage kommenden Grundstücksbesitzer veranlaßt, in ihrem eigenen fresse die Vertilgung dieser auf ihren Grundstücken sich anshaltenden Mäuse durch Hellen von Fallen oder in ihnen sonst geeignet erscheinender Weise zu betreiben, wobei M darauf aufmerksam gemacht wird, daß in dieser Beziehung auch die fiskalische Wnbauverwaltung bereits Maßnahmen zur Vernichtung der in den Gräben der sts- Mn Straßen aufhältlichen Feldmäuse getroffen hat. »Zuwiderhandlungen hiergegen würden an den Säumigen mit Geldstrafen bis zu geahndet werden. Die Herren Bürgermeister, Gutsvorstcher nnd Gcmeindcvorstände erhalten hiermit Weisung für die gehörige Ausführung dieser Anordnung Sorge zu tragen und die Einigen zur Bestrafung anher anzuzeigen, nicht minder aber anch ihrerseits das Nöthige An Vertilgung der in den kommunlichen und herrschaftlichen Wege- und Feldgräben " aufhaltevden Mäuse zu veranlassen A'önigliche Anrtshauptiirairnschaft Meisten, am 1. Dezember 1898. v»» Tr. Bei dem unterzeichneten Amtsgerichte sind Herr Gutsbektzer Grnst Gustav Minkler in Wildberg, ffpisnivkten und .Herr Hausbesitzer Friedrich August Nitzschke, daselbst ' Hvi-ivklssoküppe für das Dorf Wildberg am heutigen Tage verpflichtet "wen. Nonigl. Amtsgericht Wilsdruff, am 5 Dezember 1898. vn. 6 sng I o § F-