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chMlÄMMsW Donnerstag, den 13. Oktober 1898 Mage zu No. 121. 84. «Ng! Timien in Leutzsch betreffend. gleiche 87. >ge» ' dir. 41. 42. 48. »M Frau/- 44. eines besonderen Falles, in dem eine Amtshauptmannschaft in i Lieferungen erscheinende Druckschriften vom Feilbieten im Um herziehenausgeschlossen hatte, weil der Gcsammtp. e!? d. s Werkes 38. 39. 40. nach Wie IIS« auf den einzelnen Lieferungen nur mittels eines Lumpclauf- druckes angegeben war, angeordnet, daß, wenn auch derartige Stempel sich leicht verwischen ließen und keine sichere Gewähr dafür böten, daß auch die übrigen Lieferungsexemplare in gleicher Weise abgestempelt seien, daraus zunächst nur folgere, daß es Aufgabe der Polizeibehörden sei, durch ihre Organe die mit Druckschriften herumziehenden Händler streng überwachen und Lieferungswerke, auf denen die erforderlichen Angaben des Ge- sammtpreises fehlten oder nicht deutlich zu erkennen seien, vor läufig in Beschlag nehmen zu lassen. Dagegen gebe der § 56, Ziffer 12 der Gewerbeordnung in der in der Fassung (des Reichs gesetzes vom 6. August 1896 keinen ausreichenden Anhalt, um die Verwendung von Stempeln zu dem angegebenen Zwecke, grundsätzlich ausschließen zu können. Es würde vielmehr der Beurtheilung in jedem einzelnen Falle überlassen bleiben müssen, ob die für die Preisbezeichnung gewählte Form genüge, um dem Publikum die vom Gesetzgeber als wünschenswerth be zeichnete Kenntniß der aufzuwendenden Anschaffungskosten zu vermitteln. —- Mobschatz. In diesen Tagen beginnt hier das Abflücken einer Obstart, die nur noch hier und an den Mau ern des Nachbarortes Leuteritz in größeren Mengen vor kommt. Es ist dies die Mispel, eine Fruchtart, über deren Herkunft noch tiefes Dunkel herrscht. Man nimmt jedoch — Erklärt ein Geselle inmitten der Arbeit: „Wenn Sie mir nicht mehr Lohn versprechen, so arbeite ich nicht weiter," — so liegt nach einer Entscheidung des Reichsgerichts Nöthigung vor und es tritt bei sofortiger Anzeige beim Staatsanwalt Freiheitsstrafe ein. Das Urtheil des Reichsgerichts fagt in einem derartigen Falle: „Wird zum Zweck der Erlangung günstigerer Arbeits bedingungen das Mittel der Nöthigung angewandt, so ge langen beim Vorhandensein her sonstigen Thatbestands- merkmale die Strafbestimmungen M 240 und 253 des Strafgesetzbuches zur Anwendung, gleichviel, ob diese Nöthigung von einzelnen oder von einer Koalition und ihren Vertretern ausgeht." § 240 droht mit Gefängniß bis zu einen: Jahr, 8 253 nicht unter einem Monat. — Das Feilbieten von Druckschriften im Umhcrziehen betreffend hat das Sächs. Ministerium des Innern aus Anlaß au, daß diese Frucht ureigentlich hier heimathsberechtigt ist und schon in grauer Vorzeit unsere Altvorderen erfreute. — Die Hoffnungen der Meißner Winzer, die Wein ernte könnte sich durch die günstige Witterung im August und im September noch bessern, haben sich bisher keineswegs ver wirklicht und der Meißner 98er wird kaum ein hervorragender Tropfen werden. — Ein schwerer Unglücksfall hat sich am Montag in Diesbar beim Nüsfeschlagen ereignet. Der Hausbesitzer Karl Neubert aus Diesbar war bei Bau meister Schöne in Seußlitz mit Nüsfeschlagen beschäftigt und fiel plötzlich, als er sich oben auf einer 40-sprossigen Leiter befand, von dieser herunter auf dort aufgeschichtete Sandsteine. Er brach einen Arm und ein Bein, der Rücken war ihm zerschlagen und die Zunge durchbissen. Am nächsten Morgen ist er seinen furchtbaren Schmerzen erlegen. — Siebenlehn. Schlimme Reise-Erfahrungen gemacht und beinahe einen schrecklichen Tod gesunden hat der vor acht Tagen von hier auf die Wanderschaft gezogene Schuhmacher- grbilfe Wilhelm Claus, Sohn des Herrn Feuerwehrhauptmann Moritz Claus hier. Derselbe reiste von hier nach Bayern und fand am Donnerstag in dem Städtchen Naila Arbeit. Als er die erste Nacht in seinem Logis zubrachte, brach plötzlich in der 12. Stunde Feuer aus und zwar so rapit, daß Wilhelm Claus nur durch einen Sprung aus der hohen Dachkammer sein Leben retten konnte; drei andere junge Leute sind mit ver- brant. Claus hat der ausgestandene Schrecken so angegriffen, daß er einige Tage der Schonung bedarf. — Eine unheimliche Visite war in der Nacht zum Donnerstag in der 1. Stunde einem in der Augusten- straße in Leipzig im ersten Stock wohnhaften Bank beamten zugedackt. Kurz nachdem sich derselbe zur Ruhe begeben, hörte er ein verdächtiges Geräusch und bemerkte gleichzeitig eine dunkle Gestalt, die vor dem Fenster der Schlafstube kauerte. Der resolute Maun beobachtete den Fremdling, versetzte ihm, als er den Kopf zum Fenster hereinsteckte, einen Schlag, sodaß der Fremde zu Falle kau: und rücklings in das Oberlichtfenster des Anbaues stürzte. Offenbar hatte er einbrechen wollen. Er wurde von mehreren Personen dingfest gemacht und entpuppte sich als der schon vielfach wegen Diebstahls vorbestrafte Handarbeiter- Wilhelm Schöne von dort. Der Verletzte wurde zunächst mit Hilfe eines Schutzmannes nach der ll. Sanitätswache, dann aber mittels Krankenwagens nach dem Krankenhaus St. Jakob gebracht. — Reichenberg. Auf höchst tragische Weise ums Leben gekommen ist in Grünthal bei Wurzelsdorf das 12jährige Schul mädchen Anna Hanka. Es trug am Sonntag früh Kehricht aus der Stube. Unter demselben befand sich auch ein Draht stäbchen aus einem Regenschirm. Kaum hatte das Mädchen die Stube verlaffen, da hörte die Mutter den Hilferuf desselben. Das Mädchen hatte sich unvorsichtiger Weise das Stäbchen so tief in das linke Auge hineingestoßen, daß das Gehirn verletzt wurde. Die Mutter zog das Stäbchen heraus, worauf das Mädchen zusammenstürzte und das Bewußtsein verlor. Der so fort herbeigerufene Arzt konnte uur den Tod des Mädchens konstatiren. — Auf Anordnung des hiesigen Kreisgerichtes wurde heute der Abfall-Spinnereibesitzer Wilhelm Ressel in Hänichen wegen des Verdachtes des Verbrechens des Betruges verhaftet und in das hiesige Kreisgericht eingeliefert. Ressel hat in den letzten Tagen seine Maschinen im Werihe von 6—7000 Gulden und 2300 Gulden und seine Dynamomaschine im Werthe von 600 Gulden und 50 Gulden an den hiesigen Alteisenwaaren- händler Markus Reich verkauft. Die Gläubiger des Reffet erscheinen durch diese Manipulation des Ressel geschädigt und haben deshalb beim hiesigen Kreisgmcht um Eröffnung des Konkurses über dessen Vermögen nachgesucht. Mn ug ßA! nortit^ R 8i/ Die Aaiserfahrt nach dem heiligen Lande 1». Jerusalem. V N1^' fälligst." Es war dem jungen Manne, als wolle die Aufregung seine Brust zersprengen; wollte der schlaue Direktor ihn viel leicht sogleich zu seinem Vater führen, um auf diese Art die Wahrheit seiner Behauptung am besten zu erproben? Die Möglichkeit lag sehr nahe, — und wenn der Vater, was sicher anzunehmen, ihn erkannte und als Feind behandelte was dann? Doch alle diese peinlichen Gedanken, welche blitzschnell sein Gehirn durchkreisten, halfen nichts, es mußte nun einmal das gewagte Spiel beharrlich fortgesetzt werden. Dem Muthigen gehört die Welt! Was er gefürchtet geschah, — der Direktor führte ihn zu seinem Vater. Stunden des Schreckens und Entsetzens hatte der unglück liche Kommerzienrath in Wolfsberg verlebt, seit dieser letzten Nacht, als er mit Müller angekommen. Der listige JudaS hatte sich kaum seiner allerdings sehr gefährlichen Aufgabe ent ledigt, als er sich auch sogleich wieder aus dem Staube gemacht mit der ruhelosen Furcht des bösen Gewissens. Und als der alte Enzler, dem es gleich anfangs hier selt- Nr. 80. „ 81. "" 'n/ n/" ,.i SM 85. 86. adv. edenktage -es Wahres §8Y8. vn Leben König Alberts und Sachsens Geschichte von 1828-1898. 12. Oktober. Kronprinz Albert übernimmt das Protektorat über sämnliche Vereine gedienter Soldaten in Sachfen. 13. Oktober. Nnweihmig des Mettin-Obelisken auf dem Lilien- stein in der sächsischen Schweiz. 14. Oktober. König Albert reist nach Köln znr Einweihung des 82. 83. 88. 89. Verordnung, die Bezeichnung des Gelvichts verpackter Münzen betreffend. Vom 22. Juli 1898. Seite 225. Verordnung, eine Abänderung der auf die Befördemng von feuergefährlichen, nicht zu deu Sprengstoffen gehörenden Gegen ständen, sowie von ätzenden Stoffen auf der Elbe bezüglichen Verordnung, vom 11. Mai 1897 (G.- u. B.-Bl. S. 85) be treffend. Vom 22. Juli 1898. Seite 226. Bekanntmachung über die Rnngstellung der Brandversicherungs- Oberinspektoren. Vom 25. Juli 1898. Seite 227. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiter ung des Bahnhofs Heäasgrün betreffend. Vom 28. Juli 1898. Seite 227. Bekanntmachung, das Außerkrafttreten des Handels-Vertrags zwischen dem Deutschen Zollverein und Großbritannien sowie des zwischen den Zollvereinsstaaten und Großbritannien abgeschlosse nen Schifffahrts-Vertrags betreffend. Vom 31. Juli 1898. Seite 228. Verordnung, die Namensangaben der Bauherren und Bauleiter bei Neubauten betreffend. Vom 30. August 1898. Seite 232. Bekanntmachung, eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Jakvbiwerk irr Meißen" betreffend. Vorn 30. August 1898. Seite 233. 1899. Reichsgesetzblatt. (2507) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Ge- flügclcholera. Vom 13. August 1898. Seite 1025. (2508) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Ge flügelcholera. Vom 17. August 1898. Seite 1027. (2509) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Ge flügelcholera. Vom 20. August 1898. Seite 1029. (2510) Verordnung, betreffend das Bergwesen in Togo. Vom 17. August 1898. Seite 1031. (2511) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Ueber einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 23. August 1898. Seite 1032. (2512) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Ge flügelcholera. Vom 27. August 1898. Seite 1033. (2513) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichtern der Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisen bahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 31. August 1898. Seite 1035. (2514) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die als Influenza der Pferde bezeichneten Krankheiten. Vom 3. Sep tember 1898. Seite 1036. Verordnung, den Nachrichtendienst in Viehseuchenangelegenheiten betreffend. Vom 6. August 1898. Seite 229. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Bahn anlagen in Leipzig-Anger-Crottendorf und Vom 17. August 1898. Seite 230. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiter ung des Bahnhofs Ostrau hetreffend. Vom 19. August 1898. Seite 231. Vaterländisches. sMittheklungen aus dem Leserkreise sind der Redaktion stets willkommen Der Name des Einsenders bleibt unter allen Umständen Geheimniß der Redaktion. Anonyme Zuschriften können nicht berücksichtigt werden.) Wilsdruff, 10. Oktober. — Bekanntmachung eingegangener Gesetze. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. Jahrgang 1898. — 11. Stück: Roman von E. Heinrichs. Nachdruck verboten. (Fortsetzung.) »Gut, Sie mögen vorerst hier bleiben," sagte der Direktor kurzem Besinnen, »ich werde darüber bald Nachricht haben, heißen Sie?" »Mein Name ist Hennings." „Gut, Herr Hennings, folgen Sie mir doch einmal ge« (2515) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Ge- Mgelcholera. Vom 6. September 1898. Seite 1037. „ 45. (2516) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. Vom 8. September 1898. Seite 1039. „ 46. (2517) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Ge- slügelcholera. Vom 22. September 1898. Seite 1041. Diese Eingänge liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in der Rathskanzlei aus. ober rr, tag B lr. Ntts N tober Heilige Orte. «i lm auf meinem Rückwege viele russische Pilger; der Zahl der russischen Pilger auf das Jntereffe en werden darf, welches das russische Reich an dem Lande und seinen heiligen Stätten nimmt, so ist ein großes, das eines Tages mit bestimmten Un hervortreten wird. Dem entspricht auch heute Ilebergewicht des griechischen Klerus in der Mche; verglichen mit der Stellung, welche dieser kann man diejenige des römischen Klerus eine nennen, aber auch diese Bescheidenheit dürfte umschlagen und auf die Verdienste und Opfer- Minge Hinweisen, die durchaus katholisch waren, sn das Interesse dieser beiden Kirchen mehr an ^".Gebäude und Orte gebunden. r? deutschen Katholiken interessiren sich besonders für "lum in Jerusalem. Dieser uralte Bau ist "E» Blättern Gegenstand vielfacher Erörterung ge- Katholiken fordern, der Deutsche Kaffer ehrwürdige Reliquie gelegentlich seines Be- Lrient herausfordern, und zwar auf Grund maligen Besitzes desselben seitens der Franziskaner, ist, wie der lateinische Name andeutet, sy .bbttlief^ der geheiligte Ort, an welchem der einen Jüngern das heilige Abendmahl (cocrun) » Ueberlieferung hat zwar keinen streng sAW - Ergründ, allein sie hat sich einmal bei ^Mdenen Gemeinschaften der Christen im Orient ems steht fest: von den ältesten Zeiten au ein Heiligthum, Jerusalems und der Welt k uerkirche, anfangs klein und unbedeutend, » E größere Basilika. Sie führte verschiedene ^ster Name ist Apostelkirche, dann heißt sie < Ose oder Sionskirche oder auch kurz die heilige ^^ beanspruchte zu allen Zeiten den Ruhm, die Mikk?,, ätzten Abendmahles zu bezeichnen und in sich MN Die Geschichte der Eönaculumskirche läßt ^bm k^^Esche Kaiserzeit verfolgen. Nach Epi- DWrv, Kaiser Hadrian bei seinem Einzuge in Ly iWerusalem das Cönaculum als kleine Kirche ^lnm/j,rwr konstantinischen Periode wurde die Es, E auch als Ort der Zusammenkunft N Christi Himmelfahrt galt, durch eine i Pstt» i,'i^Netzt, eine Doppelkirche, aus Ober und I Den Pilgern wurden später in dieser ^kkli,n/"Deigt, so dieDornenkroneChristi, die Säule > Kelch, mit dem die Apostel die heilige e Ert-„ Dann kam der Arabersturm, und die »n ..zerstört. Doch bauten die Kreuzfahrer sie BV» . ZA vk'nb,, kalls als Doppclkirche. Im 13. Jahr- *.«1111^ diese Kirche der Zerstörung. Ein " Mter bauten Franziskanermöuche Kirche, !^!kn wieder auf, mußten aber Mitte des Kö/Whunderts den Muhammedanern weichen. Ahon, N m»m auch gleichzeitig ein muhammedanisches K, düs---es den deutschen Katholiken schwerlich MWck fffx die evangelische Erlöserkirche Wg des Deutschen Kaisers vom Sultan zu IN aus demselben eine Rechtfertigung für >Erwanm,, -dmahlslehre, die Transsubstantiation abzuleiteu. / e/E Mantische Abendland, insbesondere die nw^Ee Christenheit, haben ihre Blicke wieder hnach Palästina gewendet, nicht mit der -z (Za Clermont den tausendstimmigen Ruf: ^4 njl' ^ott will es" weckte, aber mit dem festen, hcjm. "Ngosprocheueu Bewußtsein, daß die Nück- in den Besitz der Christenheit nur wif u der Verständigung und der Opportunität ^„"Überzeugung, daß Jerusalem aus seiner Etwas Besseres ernten soll als Haß, st/ Bek-Zotgung. An Stelle englischer und ameri- U^'zwcck^o^Mrsnche sind deutsche und evangelische A/aM getreten. Das Evangelium hat im k Teun/e AWE Mission erhalten, welche, will's An "llu kräftig durchführen werden, und welche voWllnhEit des Deutschen Kmserpaares in hi,,Wer Welt als die Aufgabe der nächsten gestellt wird.