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chM für Wilsdruff ThurM DM, Mtnlchn und die AmgeMden ImlsölM Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Donnerstag, den 7. Juli 1898 3«. Jahrg Falls indeß der Herr Staatssekretär schlossen werden 8 Dev Bürgermeister Bursir»». erscheinen lassen, in welcher Weise dies erreicht werden soll, darüber fehlt es freilich noch an Aeußerungen in der Berliner Negierungspresse. Ganz still ist es jedoch wieder voll einer Vereinfachung in der Handhabung des so kom- plizirten Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes über haupt geworden, und dennoch wäre es dringend wünschens- werth,' daß irgend etwas zur Vereinsachuug des verhält- nißmäßig kostspieligen und dabei ziemlich verwickelten Ver waltungsapparates dieses großen Versicherungszweiges geschähe. Auch köuuten zweckmäßigeReformeninverschiedenen Einzelheiten desselben nichts schaden, z. B. was das Klebe verfahren anbelaugt; ini Königreiche Sachsen ist das Auf kleben der Marken auf die Quittungskarte der Versicher- uugspflichtigen den Ortskrankenkasfen mit übertragen worden, was eine erhebliche Entlastung der Arbeitgeber bedeutet, so daß sich eine Nachahmung dieser Einrichtung im ganzen Reiche empfiehlt. Was nun die Kranken- und Unfallversicherung anbe langt, so soll Graf Posadowsky, wie kürzlich die „Augsb. Abendztg." mitzuthcilen wußte, vorerst davon abgesehen haben, eine durchgreifende Umgestaltung letzterer beiden Ver sicherungszweige vorzuuehmen, angeblich, weil eine gleich zeitige Durchführung dieser Reform und der Revision der Jnvaliditätsversicherung auf zu große Schwierigkeiten stoßen würde. Weiter wurde in der erwähnten Mittheilung des genannten süddeutschen Blattes versichert, Graf Posadows- kh halte die letztere Maßnahme für dringlicher, als die An- griffahme der Umgestaltung der Kranken- und Unfallver sicherung, dafür solle jedoch die letztere nach ihrer Reform der revidirten Alters- und Invalidenversicherung ange- Schutt ^vsestung der 8rts88v HV (Weise's Weg) gegenüber der Weiee'schen künfsbrt sbgelsüen werden. ^lSdrnff, am 1. Juli 1898. Lüngsi'msHsKen. Bursian. / Sonnabend, Sen 9. Juli d. I., 10 Uhr Bormittags UMeigerungslokale des Kgl. Amtsgerichts hierselbst 1 Vertiko, 1 Bücherschrank, 9 BändeZMeyers Lexikon n. a. m. zur öffentliche« Versteigerung. 2. Jusi 1898. Sekr. Ger.-Vollz. nm«, Bekanntmachung, - BsrülMNg der Blutlaus betr. ssnd neuerdings wieder Klagen darüber hier laut geworden, daß sich viele Besitzer und bez. Inhaber von Obstbänmen in der Vertilgung der Blutlaus säumig Königliche Amtshauptmannschaft findet sich daher veranlaßt, den Besitzern und bez. Inhabern von Obstbänmen unter besonderem Hinweis auf die Gefährlichkeit » 1M den Obstbau nochmals die Befolgung der znr Bekämpfung dieses Schädlings im vorigen Jahre in Plakatform im hiesigen Bezirke verbreiteten Anleitung W wachen, mit dem Bemerken, daß gegen die Säumigen nunmehr unuachsichtlich mit Strafe vorgegaugen werden wird. ", je Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes werden anderweit angewiesen, zur Vermeidung eigener Verantwortung nicht nur darüber zu wachen, daß die .mihaber von Obstbänmen die erforderlichen Vertilgnngsmaßregeln in ausreichender Weise unverzüglich treffen, sondern auch innerhalb ihrer Zuständigkeit gegen (MM Geldstrafen einzuschreiten und bez. wegen der Bestrafung von hier aus Anzeige anher zu erstatten. .,.. kUt am 1. Juli 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. VS« Schroeter. W. Königlichen Ministerium der Justiz ist auf die Zeit bis Eude September 1900 als Friedensrichter für den Bezirk Grumbach Herr Ortsrichter Bin»" ' MO«»"* ONinsun in Grumbach ernannt nnd am 1. d. M. hier verpflichtet worden. GMU"'0ttigliches Amtsgericht Wilsdruff, am 2. Juli 1898. * unserer sozialpolitischen Gesetzgebung. ? UM verlautet, wird sich unter den dem neu- ! slig.Mage wahrscheinlich schon für seine erste «g Msien Vorlagen auch eine solche über die Alters- und JnvaliditätSversicheruugsge- ? bU'Jw derartiger Gesetzentwurf beschäftigte be- 8 i„ ? den vorigen Reichstag, blieb aberdamals M M betreffenden Kommission stecken, lieber Unten..^'gekündigten anderweitigen Novelle zn tHch.' lungsten, aber auch umfassendsten unserer s besetze klingen die Preßmittheilungen noch Ä doch ist ans Grund einer im letzten der geplanten Abänderung des Jn- Altersversicherungsgesetzes gehaltenen Rede Grafen Posadowsky anzunehmen, daß D gesetzgeberischen Aktion hauptsächlich um !^miMAHeilung des Vermögensbestandes der M^Merungsanstalten handeln wird. In der finanzieller Hinsicht zwischen den einzelnen inirvgcn ivcrvcn. uwcg vci 4-crr k^Walten theilweise ganz erhebliche Unterschiede, wirklich für angezeigt hält, daß die Invalidenversicherung R Ausgleich unter ihnen als nothwendig noch eher ein reformatorisches Vorgehen erfordere, als die » Bekanntmachung, Messend Fährverkehr ans der ueAeu Ziraße (nach Weises Billa zu führend). die Straf)« HV fertiggestellt worden ist, wird hiermit aus Grund von 8 2 der Verordnung vom 9. Juli 1872, deu Verkehr auf den öffentlichen Wegen Mnves angeordnet. l. Die Straße ist bis ans Weiteres nicbt mit mstm s>8 50 rentnvrn zu belaßen. 2- Der ssslii-vorkkstr hat unter kei-üestbioktigung der eine gleichmäßige Belastung erzielenden ^grkstoino zu erfolgen. o. An den I^ai-I<8löin6n hat sich unbefugter Weise kiiomsnä zu vergreifen. Die Fuhrwerke haben sich mehr an der bebauten Straßenseite^ niobt naeb Nom Mtilgrsbon ru zü halten, jedenfalls ist das Straßenbaukett unter keinen I Umständen zu befahren. ^!r d-- vdanülungon werden ans Grund vou 8 866 Ziffer 10 des St.-G.-B. mit 66lä8limfk bi8 ru 60 IVIark oder knt8prkelienlivr Uski geahndet. Daneben wird sMi-"Mvdenen 8eIisli6N8 vou den Schuldigen gefordert werden. druff, 1. Juli 1898. Kranken- und Unfallversicherung, so würde eine solche An schauung durch die thatsächlichen Verhältnisse kaum gerecht fertigt werden. Gerade das Kranken- und Unfallversicher ungsgesetz weisen trotz der mannichfachen Abänderungen, die beide Gesetze seit ihrem Bestehen nun schon erfahren haben, noch immer recht fühlbare Mängel ans. Die Auf zählung aller der betreffenden Uebelstände an dieser Stelle würde zu weit führen, nur sei beispielsweise erwähnt, daß die bisherige Richtigsprechung des Reichsversicherungsamtes viel zn sehr am todten Buchstaben klebt, wie zahlreiche Fälle aus der Praxis beweisen, und daß es daher nothwendig erscheint, den Bestimmungen über die Entscheidung bei Nenteuansprüchen eine Fassung zu verleihen, welche eine erhöhte Berücksichtigung berechtigter Rentenansprüche er möglichen würde; auch die praktische Handhabung des Krankenversicherungsgesetzes läßt sehr viel zu wünschen übrig. Wenn aber gesagt wird, daß eine gleichzeitige Ab änderung der Gesetze einerseits über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung, anderseits über die Kranken- und Un fallversicherung zu große Schwierigkeiten bereiten würde, so dürste eine solche Befürchtung über die Wahrheit hinaus- schießen; es waren ja schon dem vorigen Reichstage die Novellen zur Invalidenversicherung und zur Unfallversicher ung unterbreitet worden, daß sie unerledigt blieben, lag lediglich an der Ueberlastung der damaligen Session mit anderen nnd noch dringenderen Aufgaben. Man möge doch ruhig an die zweckentsprechende Umgestaltung beider Ver sicherungsarten gehen und dann die Bevölkerung sich an die abgeänderten sozialpolitischen Gesetze zunächst gewöhnen lassen, nachher würde auch die Verschmelzung derselben zu einem einheitlichen Werke wohl nicht mehr allznschwierig durchznführen sein. des Jahves Eu König Alberts und Sachsens Geschichte von 1828—1898. Mi, 7. Juli. hjMt>ert erhält für seine Tapferkeit bei Düppel i Mu preußischen Kriegsorden pour t^ mvi-sto. <Miarsch der Sachsen nach Turnau i. Mähren. Die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. ^Mulich dreimal uns zwar Dienstags, Donnerstags nnd Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk.55 Pf. "le werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Eorpuszeile. hkeiten h!W - künMW zu crwichW Paladine, Könige co»! i Boyne, H stage«. ^1 luLfübruez j Dokument, r immer den allein ( ^en bewäE in den stauben n>il cht verjüng werden,