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Tharandt, Nassen, Ziebenlehn nad die Umgegenden. Imlsölnll Sottnaheud, de« 39. April 1898 56. Jahrg o. 31 Zeibig. den 16. Mai dieses Jahres - 5. Mai 1898 von Vurgkev Asks Der Stadtrath Bursian, Brgmstr, Für die Heizung des Rathhauses soll die Lieferung 50V dl 5V d! 5« dl Dolgen kann. Meißen, am 27. April 1898. Ministerium des Innern, v. Metzsch. Ronigliche A IN t s h a u p t Nt a n n f ch a f t von 8ok8-o«Ksn jS Unterzeichneten entgegengenommen. Wllsdruff, den 21. April 1898. Versp-nung an fammtliche Awtshauptmannfchaften, Stadträthe, Bürgermeister und Gemeinöe- vsrstände, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Ms. Nachdem durch kaiserliche Beiordnung vom 32. laufenden Monats zur Vornahme von Neuwahlen zum Reichstage der Isk. Juni dieses Jahres Mtzt worden ist, so werden die Gemeindeobrigkeiten — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welche die Revidirte Städteordnung eingeführt ist, die Stadträthe, die Städte, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister und für das Platte Land die Amtshauptmannschaften zu betrachten sind — "... . angewiesen, unter Beobachtung der in dem Wahlgesetze für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 flg.) und in dem zur dieses Gesetzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 flg.) enthaltenen Bestimmungen, und zwar zugleich für Mi» ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke, die in den 88 6 und 7 des angezogenen Reglements vorgeschricbene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeiudevorstände in Gemäßheit von 8 8 des Wahlgesetz^ und 8 1 des Reglements die Wählerlisten Nutzsteinkshle, gute böhmische Braunkohle und ^be Raummeter weiches Scheitholz Die Lieferungen haben frei bis an das Rathhaus eventuell auch erst auf jedesmalige vorherige Bestellung zu erfolgen. Schriftliche Angebote werden bis l . In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind — 8 7 Absatz 3 des Reglements —, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert l- folgen, es sind daher die Gemeindevorstände von deir Amtshauptmannschaften wegen der geschehenen Bezirkseintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. ' I Die Auslegung Ser Wählerlisten hat spätestens am 16. Mai dieses Jahres jfl'" erfolgen und es ist deshalb von den Stadträthen, Bürgermeistern und Gemeindevorstäuden vorher die in 8 2 des Reglements vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. M Die für die Wahlhandlung beuöthigten Protokoll- und Gegcnlisten-Formulare werden für die städtischen Wahlbezirke den Stadträthen und bez. Bürgermeistern, N"" lux Wahlbezirke des Platten Landes den Amtshauptmannschaften zur Behändigung an die Wahlvorsteher zugeheu. M Die Amtshauptmannschaften haben anher anzuzeigen, welche Anzahl der bezeichneten Formulare sie für ihren Bezirk bedürfen. Dresden, am 25. April 1898. Bekanntmachung, ReichsLagswahl betreffend. KlO Bezugnahme auf die vorstehende Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern werden die Herren Bürgermeister in Siebenlehn und Wilsdruff in- so die Herren Gemeiudevorstände des hiesigen Bezirks angewiesen, die Anfertigung der i für die Reichstagswahl (vergl. das Seite 283 des Bundesgesetz- vom Jahre 1870 abgedruckte Schema) und zwar in doppelten Exemplaren dergestalt zu beschleunigen, daß die Auslegung des Hauptexemplares der Wählerliste Mesüns Sonnabend, den 7. Mai 1898 Mn die Lokalitäten des Königlichen Amtsgerichts U«ini^inix IS" KS8«IlIO88SU. "MU Königliches Amtsgericht Wilsdruff, am 27 April 1898 Vr Amtsgerichtsrath. Bekanntmachung. Vom 30. dieses Monats bis spätestens)den 21. nächsten Monats ist der l. Termin Staats-Einkommensteuer, „ II. „ städtische Anlagen nach Maßgabe des aufgestellten Katasters, Pachtgeld für Communländerei, Nathsgefchoß, - Erb- und Laßzins -Vermeidung sofortiger Zwangsvollstreckung an die Kämmerei zu entrichten. Wilsdruff, am 25. April 1898. DerStadtrath. die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. .Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst.