Volltext Seite (XML)
1450 PAPIER-ZEITUNG. No. 49. reich in idealer Vollkommenheit bei der Tabakregie. Dass diese Verkaufs weise sich auf die meisten Artikel ausdehnen lässt, wird man leicht bestätigt finden. Nothwendig ist nur, dass die Fabriken und Grosshändler direkt an das Publikum nur zu den festgesetzten Kleinhandelpreisen verkaufen, und dass die kleinen Kaufleute sich nicht scheuen, mit der Abgabe der Originalpackungen ihre Bezugs quellen kund zu geben. F. K. Wasserabgabe der Papiermaschinen. Auf Frage Nr. 402 in Nr. 47 geben wir folgende Notizen: Je nach der Papiersorte und Papierstärke beträgt die gesammte Menge Wasser, welche von der Papiermaschine abfliesst, in der Stunde etwa 14 600 Liter. Davon sind nothwendig für 2 Saugkästen etwa 3600, für die Spritzrohre etwa 7000 und zum Verdünnen des Stoffes etwa 4000 Liter. P. Frage 402 ist wenig fachmännisch gestellt, sodass ich in dem Herrn Fragesteller einen »Fachgenossen< kaum erkenne; denn nichts, meine ich, ist leichter, als sich die Antwort durch Beobachtung und Rechnung selber zu ertheilen, weil sich täglich Gelegenheit dazu bietet. Ueberhaupt glaube ich, dass das Maximum viel weniger inter- essiren kann, als das Minimum. Dem Maximum sind keine engen Grenzen gezogen, dagegen ist das Minimum genau fixirt, sodass es nicht unterschritten werden kann. Wo viel Wasser ist, kann ich ausgiebigen Gebrauch davon machen, wie es überhaupt ein Fehler wäre, auf Kosten der Sauberkeit damit zu geizen. Es kommt in erster Reihe darauf an, welche Papiere gemacht werden, der Wasserverbrauch ist davon sehr abhängig. Um Schreibstoff, Zeitungsdruck usw. handelt es sich offenbar nicht, da sonst der dafür unentbehrliche Techniker die Frage beantwortet hätte. Bei Anfertigung gewöhnlicher Packstoffe braucht man zu 100 kg etwa das 80- bis 100-fache an Produktionswasser, d. h. 8 bis 10 Kubik meter. . . . i. Wir danken verbindlichst und bitten um weitere Aussprache, damit ein Mittel aus vielen Erfahrungs-Ergebnissen gezogen wer den kann. Die Wassermengen müssen je nach Breite, Geschwindig keit der Maschine, Stoff usw. sehr verschieden sein! D. Red. Bleichen von Papierstoff. In Nr. 45, Seite 1326, befindet sich ein Aufsatz, »Bleichen von Papierstoff« überschrieben, in welchem über ein unerklärliches Vor kommniss in einer russischen Papierfabrik berichtet wird. Wenn ich auch ohne genaue Kenntniss der lokalen Verhältnisse nicht mit Be stimmtheit den wirklichen Grund des Braunwerdens des Stoffes anzu geben vermag, so glaube ich doch dem betreffenden Direktor den Weg zeigen zu können, auf welchem er zu den Ursachen der seltsamen Erscheinung gelangt und in den Stand gesetzt wird, vielleicht Abhilfe zu schaffen, da mir in meiner 30jährigen Praxis derselbe Fall, sogar in noch stärkerem Maasse, vorgekommen ist. Es fehlt mir augenblicklich die Zeit, um ausführlich alle Einzelheiten darzulegen, und so will ich nur sagen, dass schliesslich nach langem Suchen der Grund in einer Verunreinigung des Wassers durch die Gasbleiche gefunden wurde. Das Wasser selbst war krystallhell, doch als das grosse Sammelbassin ausgepumpt und die einzelnen aus der Erde kommenden Quellen ab gefangen und mit Chlorwasser behandelt wurden, gab die der Gasbleiche zunächst liegende Quelle auf Zusatz von Chlorwasser eine dunkelbraune, fast schwarze Flüssigkeit. Es stellte sich heraus, dass dieser Theil des Fabrikationswassers Mangan in bedeutenden Mengen enthielt, dass die ausgemauerte Grube, in welche der Retorten-Inhalt ausgespült wurde, einen starken Riss im Boden hatte, und dadurch seit langer Zeit die ganze umliegende, aus Kies bestehende Erdschicht, durch Braunstein usw. verunreinigt worden war. Nur sehr schwer hat sich dieser Uebelstand wieder gut machen lassen. Dass in der russischen Papierfabrik die fragliche Erscheinung mit Beginn des Frühjahres einzutreten pflegt, bestärkt mich darin, dass meine Annahme richtig ist, es könnten dort ähnliche Ursachen zu Grunde liegen. Entweder verhindert im Winter der gefrorene Boden die Aus breitung der aus den Chlorgas-Retorten kommenden Rückstände, oder das im Frühjahr eintretende Hochwasser tritt in die verunreinigte Bodenschicht und dringt nach den Brunnen, aus welchen das Fabrikations wasser entnommen wird. Jedenfalls wird eine Untersuchung nach der angegebenen Richtung nichts schaden und vielleicht Klarheit über die Ursachen bringen. Seh. Falten-Ausstreicher für Papierbahnen. Klingenberg i. 8., 14. Juni 1893. Unter Bezugnahme auf die Beschreibung des Patents auf Falten- Ausstreicher für Gewebe- und Papierbahnen in Nr. 47, Seite 1398, theile ich mit, dass ich diese Vorrichtung schon seit etwa 10 Jahren an Papiermaschinen und Kalandern angebracht habe, in fremden Fabriken sowohl wie in meiner eigenen in Klingenberg. Papier- und Pappen-Fabrik E. Mahn. Made in Germany. In Nr. 42 berichteten wir über das in einem englischen Fachblatt ausgesprochene Verlangen nach Ausdehnung der Merchandise Acts dahin, dass jeder eingeführte Bogen Papier mit einer Ursprungsmarke versehen werden solle. Wir knüpften daran die Bemerkung, dass dies einem Einfuhrverbot gleichkäme, und dass die Reichsregierung dann in ähnlicher Weise gegen britische Waaren vorgehen müsse. Englische Fachblätter gaben diese Bemerkungen wieder und bestätigten deren Richtigkeit. Jetzt lesen wir in The Stationary World, dass eine von etwa 300000 britischen Arbeitern der Wagenbau-, lithographischen Druck- und andern Gewerbe gewählte Deputation von den Par lamentsmitgliedern Mundelia und Sir Courtenay Boyle empfangen wurde. Dieselbe verlangte von der Regierung die oben erwähnte Ausdehnung des Markenschutzes auf eingeführte Waaren. H. R. Taylor, der die Londoner Gewerbekammer Trades Council vertrat, erläuterte die verschiedenen Schleichwege (de vices), durch welche die lithographischen Gewerbe von den Ausländern geschädigt würden. Einer bestände darin, dass der Ursprungsort in flüchtigen Farben gedruckt ist, also nach und nach verschwindet. Herr Mundelia erwiderte, ein dazu gewählter Ausschuss habe es für unmöglich erklärt, das Anbringen des Ursprungsorts auf jedem eingeführten Stück Waare zu erzwingen. Es scheine übrigens nicht genügend bekannt zu sein, dass dem Board of Trade die Pflicht obliegt, Verletzungen der Merchandise Acts zu verfolgen, und dass diese Behörde in geeigneten Fällen stets die Verfolgung übernommen und die Kosten getragen hat. Er sei entschlossen, das Gesetz streng durchzuführen. Eine Wirkung der Ursprungsmarke sei, dass die ausländischen Kunden Englands daraus die Herkunft ersehen und direkt von den Fabrikanten kaufen. Schlimmer als jeder in England angerichtete Schaden sei aber, dass Ausländer ihre Waaren mit britischen Namen ver sehen und als britische Erzeugnisse in Nord- und Südamerika und sogar in den Kolonieen verkaufen. Die Regierung bemühe sich, diesem Verfahren durch eine internationale Vereinbarung ein Ende zu machen. Konkursverwaltung in Oesterreich. Ein deutsches Haus, welches eine Forderung an eine fallite Firma in Prag hat, erhielt von seinem dortigen Vertreter folgende Abrechnung über das Ergebniss: Euer Wohlgeboren! Im Konkurse der Firma K .... & Co. hat der Konkursmasse- Verwalter, Herr Dr. T., seine vom Gläubiger-Ausschuss genehmigte Verwaltungsrechnung und seine ebenfalls vom Gläubiger - Ausschuss genehmigte Palmar- und Expensenrechnung dem Gerichte vorgelegt. Nach der Verwaltungs-Rechnung betrugen Aktiva (bestehend nur aus Waaren, Einrichtungs stücken und dubiosen Forderungen 10 881,681/2 Gulden Passiva 14 445,30 » Die Aktiva wurden versilbert, und es beträgt jetzt nach Abschlag aller mit der Verwerthung der Aktiva verbundenen Auslagen und nach Abschlag der Forderungen I. Klasse per 501,23 Gulden das reine Massevermögen 2 384,861/2 „ Die vom Gläubiger-Ausschuss genehmigte Palmar- und Expensen-Rechnung des Herrn Dr. T. beträgt 2 884,361/2 „ Es gelangen zur Bezahlung die angemeldeten Forderungen 1. Klasse per 501,23 Gulden und die Rechnung des Herrn Dr. T., wodurch das Massevermögen erschöpft ist, sodass die Forderungen III. Klasse und daher auch Ihre Forderung leer ausgehen. Zur Genehmigung, gegebenenfalls zur Bemängelung dieser Rech nungen wurde beim Handelsgericht in Prag die Tagfahrt auf den 10. Juni 1893 bestimmt, zu welcher alle Gläubiger vorgeladen werden, und von welcher ich Sie verständige. Wenn ich vor dieser Tagfahrt von Ew. Wohlgeboren keine Nachricht bekomme, so werde ich dafür halten, dass Sie gegen jene Rechnungen keine Einwendungen erheben, und werde bei der Tagfahrt überhaupt nicht interveniren. Prag, den 2. Juni 1893. Aus den Aktiven in Höhe von 10381,681/2 Gulden ist dem nach gerade so viel herausgekommen, dass die erstklassige Forderung von 501,23 Gulden (wahrscheinlich Miethe) bezahlt werden konnte. Der ganze Rest von 2384,361/2 Gulden soll dem Konkursverwalter zur Deckung seiner Rechnung von genau gleicher Höhe über wiesen werden! S,