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1424 PAPIER-ZEITUNG. No 48. unter Verzicht auf sein gutes Recht zu einem Vergleich herbeilässt, oder herbeilassen muss. Die Annahme solcher Aufträge hat für die Anstalt ihre bedenk lichen Seiten, weil sie bei aller Sorgfalt nie beide Theile befriedigen kann und mindestens einem Theile nach dessen Ansicht mit ihrem Schiedsspruch zu nahe treten muss. Liegt nun gar die Anschauung zu Grunde, dass unter Handeltreiben eine Kunst zu verstehen sei, den Andern möglichst auszunutzen oder zu übervortheilen, und glaubt man dann gar, dass die Anstalt gut sei, als Anwalt ihres unrechten Gebahrens zu dienen, so werden wir wie bisher auf parteiisches Klientenwesen nicht eingehen und nur unserer Einsicht folgend urtheilen, auch dann, wenn die ermittelten Thatsachen unsern Auftraggebern ungünstig sind. Hin und wieder wird darum auch die Anstalt angefeindet, besonders von Solchen, die einen für sie ungünstigen Ausfall der Prüfungs-Ergeb nisse dadurch zu entkräften suchen, dass sie die Anstalt zu diskreditiren sich bestreben. Die Anstalt übergeht dies mit Ruhe und Stillschweigen, wenn die Angriffe nicht ein beleidigendes Maass annehmen; ist dies aber der Fall, so ist es natürlich Pflicht, die Angriffe zurückzuweisen. Ein solcher Protest ist in diesem Jahr nur einmal nöthig gewesen. Anderseits wurde auch der Anstalt mancherlei Anerkennung und Freude zu Theil. So wurde unser früherer Mitarbeiter Herr Dr. 0. Krancher jüngst zum Direktor der neuerdings von der all gemeinen Gewerbeschule hier abgetrennten Schule für Buchdrucker lehrlinge ernannt, wozu ihm seine eingehendere Kenntniss des Papiers, als eines wesentlichen Theiles des Druckmaterials, sicher sehr förderlich war und sein wird. Nach diesen allgemeineren Ausführungen wären wir gern noch auf eine Anzahl von Einzelfällen, welche ganz allgemeines Interesse haben, zurückgekommen, zögen wir es nicht vor, das gesammelte Material zur gelegentlichen Besprechung für die Fachpresse zurückzulegen, damit unser Bericht nicht einen unerwünscht grossen Umfang erhält. Zum Schlüsse sei deshalb nur noch eine Einrichtung unserer Anstalt erwähnt, von der das Papier- und Buchgewerbe zu seinem eigenen Nachtheil leider immer noch viel zu selten Gebrauch macht. Es betrifft die von uns unentgeltlich einzuholenden Vorschläge für Lieferungs- Bedingungen bei Papierbestellungen. Auch im vergangenen Jahre ist diese Einrichtung nur in einigen Fällen seitens der Papier-Einkäufer benutzt worden. Wir möchten im Hinblick auf die erwähnten Streitfälle hiermit besonders auf dieses Entgegenkommen (mit dem doch beiden Theilen, sowohl dem Besteller, als dem Lieferanten gedient, sein muss) hingewiesen haben, und empfehlen Jedem, der Interesse an der gesunden Weiter-Entwickelung unsers Papier faches hat, zur Aufklärung über unsere Einrichtungen den Anstaltstarif zu beziehen, der frei für Jedermann zur Verfügung steht. Garantie für Maschinen. Beim Ankauf neuer Maschinen verlangt der Käufer mit Recht Bürgschaft für deren Güte und Leistungsfähigkeit, und keine Maschinenfabrik kann sich solchem Verlangen widersetzen. Die meisten Maschinenfabriken haben in ihren Preislisten eine Notiz, welche über Umfang und Dauer der Garantieleistung Aufschluss giebt. So bietet nachfolgende, einer Maschinen - Preisliste ent nommene Garantie-Bemerkung dem Käufer alle Sicherheit, die er, abgesehen von Dem, was am Schlüsse dieses Artikels gesagt ist, billigerweise erwarten und verlangen kann: »Für gutes Material, zweckentsprechende Konstruktion und beste Ausführung leisten wir 12 Monate Garantie und ersetzen alles neu, was während dieser Zeit bei ordnungsmässigem Gebrauch und sachkundiger Behandlung zerbricht oder mangelhaft wird.« Dem klaren Wortlaut dieser Bürgschaft nach sind nicht nur die berechtigten Interessen des Käufers, sondern auch die des Verkäufers wahrgenommen, denn in streitigen Fällen würde ordnungsmässiger Gebrauch und sachkundige Behandlung nach zuweisen sein. Um so befremdlicher erscheint es, wenn die Fassung einer Garantie derart ist, dass sie bei näherer Prüfung zweifelhaft oder gar werthlos gefunden werden muss. Als Beispiel einer solchen die Kritik herausfordernden Garantie kann nachstehende gelten, welche gleichfalls dem Preisbuch einer Fabrik für Druckerei-, Buchbinderei- usw. -Maschinen entnommen ist: »Garantie 12 Monate für gutes Material, zweckentsprechende Kon struktion und beste Ausführung, dergestalt, dass ich Alles gratis ersetze oder reparire, was in dieser Zeit bei ordnungsmässigem Gebrauche infolge schlechten Materials zerbrechen oder mangelhaft werden sollte, ohne andere Verbindlichkeiten zu übernehmen, als diesen Ersatz selbst. Bei Maschinen, welche nicht durch Hand- oder Fuss-, sondern Elementar kraft bewegt werden, wird eine Garantie gegen Bruch überhaupt nicht geleistet, da jede Maschine vor Abgang auf höchste Leistungsfähigkeit, Druckkraft usw. auf das Gewissenhafteste geprüft ist, sodass bei ordnungsmässiger Behandlung ein Bruch garnicht eintreten kann, also jeder etwa eintretende Bruch nur auf falsche Behandlung, Ueber- anstrengung (die ja bei Dampfbetrieb eher möglich ist, als bei Hand betrieb) usw. zurückzuführen ist.« Es ist schwer einzusehen, und jedenfalls durch vorstehende Ausführungen nicht begründet, dass für Maschinen, die durch Elementarkraft bewegt werden, Garantie nicht soll geboten werden können. Die beiden hier angeführten Beispiele von Garantie-Leistungen haben gemeinschaftlich einen Mangel, insofern als nur kostenloser Ersatz für die brechenden Theile zugesichert ist. Im berechtigten Interesse des Käufers müsste aber »sofortige kostenlose Beschaffung der gebrochenen Theile und Wieder - Instandsetzung (also auch das Anbringen der Ersatztheile)« an der betreffenden Maschine zu gesichert sein. Gj. * * * Gegen vorstehende Ausführungen unseres geschätzten Mit arbeiters wird sich Manches sagen lassen, und wir werden etwaige Gegenrede gern aufnehmen. D. Red. Dv:miiv+. Berlin 1822. Paris 1844. FI dIIlIII b. Berlin 1855. Wien 1873. Metalltücher, einfach und drellirt, von besonderer Stärke. Egoutteure, velin, gerippt und mit kunst vollen Wasserzeichen und für Normalpapiere empfiehlt die [64751 Metalltuch- und Egoutteur-Fabrik von ANDREAS KUFFERATH Mariaweiler bei Düren. Empfehlungen erster Häuser des In- und Anslandes stehen zu Diensten. Aug. Tönesmann, Düsseldorf Massen-Fabrikation von -= Closetpapieren =- vermittelst Spezialmaschinen, sowohl in Blocks als auch in perforirten Rollen. Feinste unübertroffene Qualitäten, als auch billige Sorten. 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