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Stellen-Angebote mit Chiffre-Adresse. Wie schwer es heute für einen jungen Kaufmann ist, bei der über grossen Zahl von stellesuchenden Berufsgenossen einen Posten zu finden, wird überall mit Bedauern zugegeben. In den Kreisen der bessern Geschäfts-Inhaber ist man auch wohl bemüht, in dieser Beziehung befähigten und wirklich brauchbarenjungen Leuten entgegenzukommen, und vor allem dahin zu wirken, dass viel leicht endlich einmal jungen Leuten mit mangelhafter Vorbildung das Eindringen in die kaufmännische Laufbahn unmöglich gemacht wird. Es ist unerhört, wie namentlich in den letzten Jahren vollständig un fähige Menschen als Lehrlinge in Geschäfte zweiten und dritten Ranges zahlreich aufgenommen und hier gewissermaassen fabrikmässig zu so genannten jungen Kaufleuten hergestellt werden. So sehr diese Missstände im gesammten Handelsstande empfunden werden, so sind diese doch nicht die einzigen, über welche zu klagen wäre. So z. B. ist es ganz unbillig, bei Stellen-Ausschreibungen An gebote »unter Chiffre« zu verlangen, den Bewerbern also den Namen der ausschreibenden Firma nicht bekannt zu geben. An einen Unbekannten soll der junge Kaufmann »möglichst ge naue und ausführliche Offerten«, wie es ja meist in den Inseraten heisst, vielleicht seinen ganzen Lebenslauf, Zeugniss-Abschriften und wer weiss was sonst noch alles, vertrauensvoll und mit seinem Namen unterzeichnet, senden. Das Inserat erscheint ihm sehr passend, er lässt also seine Bewerbung abgehen; ob er sich aber auch dann be werben würde, wenn ihm der Name der suchenden Firma bekannt wäre, ist fraglich, weil er nicht überall und bei jeder beliebigen Firma arbeiten will. Durch offene Namen-Nennung der suchenden Firma würde dem Bewerber mancher unnütze Brief erspart bleiben. Ein weiterer Uebelstand ist folgender: Der junge Mann befindet sich in guter, fester Stellung, und nur der Wunsch, andere Gegenden und Gebräuche kennen zu lernen, seine Kenntnisse zu erweitern, ver anlasst ihn vielleicht, sich um einen andern Posten zu bewerben. Er hat selbstverständlich noch nicht gekündigt, will aber sein Glück ver- * suchen, — was man sicher keinem jungen Mann verdenken kann, — und wenn er nun sein Bewerbungsschreiben mit allen Einzelheiten an eine solche Chiffre-Adresse einsendet, ist es sehr ungewiss, ob der un bekannte Empfänger nicht sein eigener Chef ist, oder ihm nahestehend, oder ob überhaupt der Empfänger die erbetene Verschwiegenheit wahrt. Erst vor kurzer Zeit ereignete es sich, dass eine rheinische Firma, welche auch mit Chiffre-Adresse eine Stellung ausschrieb, bei dem Chef des einen Bewerbers, trotz seiner ausdrücklichen Bitte, dies nicht zu thun, Erkundigungen einholte. Infolgedessen wurde dem jungen Manne von seinem Hause die Stellung gekündigt, die rheinische Firma engagirte ihn wegen zu hoher Gehaltsforderung nicht, der junge Mann konnte so schnell keinen Ersatz finden und blieb 6 Wochen ohne Be schäftigung. So können noch viele andere Unannehmlichkeiten und Schwierig keiten dem ohnehin unter dem Ueberandrange seiner Kollegen leiden den jungen Kaufmann durch eine Bewerbung auf Angebot unter Chiffre- Adresse erwachsen, und man sollte deshalb billiger Weise dieses Heim lichthun aufgeben, zumal viele wirklich tüchtige Kräfte sich auf ein so dunkles Ausschreiben hin doch nicht bewerben werden. Keine dieser Firmen würde wohl auf ein Angebot eingehen, wenn es ebenso unklar und anonym erfolgte, wie ihr eingenes Gesuch lautete. Verlangt man von dem Bewerber genaue und getreue Angabe seiner ganzen Ver hältnisse, Lebenslauf, Zeugnisse usw., was vollkommen berechtigt ist, so sollte Vertrauen gegen Vertrauen stehen, dann sollte man offen und ehrlich auftreten, damit der Bewerber weiss, mit wem er es eigentlich zu thun hat. Ich glaube, dass dies für beide Theile bedeutend besser wäre. E. K. A. Wir empfehlen stets, wenn irgend möglich, Stellen-Angebote wie Kaufgesuche mit voller Unterschrift zu versehen, damit Stelle suchende und Verkäufer wissen, mit wem sie es zu thun haben. Auf eine von gutem Hause ausgeschriebene Stelle werden sich Viele melden, die noch in Stellung sind, aber lieber in jenem Hause beschäftigt wären. Gerade diese Leute, die nicht Jedem ihre Arbeit zur Verfügung stellen, sind meistens die tüchtigsten. Muster und Preise sendet der Fabrikant gern an ihm aufgegebene Adressen, aber ungern an Ungenannte, weil er zu befürchten hat, dass sie in die Hände eines Wettbewerbers gelangen, oder dass Missbrauch damit getrieben wird. Auf Stellen, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen er fordern, melden sich in der Regel so wenig Personen, dass der Ausschreibende keine allzu grosse persönliche Belästigung zu be fürchten hat, wenn er seine Adresse unter die Ausschreibung setzt und schriftliche Meldung verlangt. Wenn jedoch beispiels weise ein Handlungsgehilfe ohne besondere Kenntnisse, und dazu in einer grossen Stadt, gesucht wird, so gehen Angebote so massenhaft ein, dass deren Durchsicht zu einer grossen Arbeit wird. Es ist begreiflich, dass der Ausschreibende in solchem Falle seine Adresse nicht gern angiebt, weil er nicht nur allzu viele Briefe lesen müssste, sondern auch persönlich aufgesucht und vielleicht in hohem Grade belästigt würde. In vielen Fällen ist auch Verschweigung der Adresse und Ausschreibung unter Zeichen erforderlich, weil das eigene Personal nichts davon er fahren soll. Wo jedoch solche Gründe nicht vorliegen, empfiehlt es sich in allseitigem Interesse, mit offenem Visier vorzugehen und die Adresse anzugeben. Will ein Stellesuchender verhindern, dass sein Angebot an bestimmte Firmen gelange, so hat er bei Einsendung an unsere Geschäftsstelle nur zu bestimmen, dass der Brief vernichtet werden soll, wenn das Ausschreiben von den Firmen Soundso ausgeht. Seinem Wunsch wird sicher entsprochen. D. Red. Kalkulation der Leimung. Von J. Serog. (Schluss zu Nr. 47.) Schreiten wir nun zur Beantwortung der zweiten Frage, wie viel Prozente des verwendeten Harzes im Papier Zurückbleiben. Bevor ich jedoch die Ergebnisse meiner diesbezüglichen Unter suchungen anführe, sei mir gestattet, die Verfahren, nach welchen Harzbestimmungen im Papier vorgenommen werden können, einer kurzen Besprechung in Bezug auf Ausführung und Brauchbarkeit zu unterziehen. Man kennt bisher zwei Verfahren der Harzbestimmung. Das eine besteht darin, dass man eine gewogene Papierprobe mit sehr verdünnter Kali- oder Natronlauge erwärmt, wodurch das vor handene Harz als harzsaures Natron oder Kali in Lösung geht, worauf man filtrirt, das Filter mit sehr verdünnter Lauge nach wäscht und im Filtrat das harzsaure Alkali mit etwas Säure zer setzt. Das in Milchform ausgeschiedene Harz wird durch Erhitzen bei fortwährendem Umrühren geballt und auf ein vorher in ab solut trockenem Zustande gewogenes Filter filtrirt, ausgewaschen, bei 100° C getrocknet und gewogen. Der Gewichts - Unterschied giebt das im Papierstreifen enthaltene Harz an. Dieses Verfahren besitzt sowohl den Fehler der Ungenauigkeit, da man den feinen Harzniederschlag oft drei- bis viermal filtriren muss ehe das Filtrat klar, also harzfrei ist, als auch den der allzugrossen Umständlichkeit, weswegen man allgemein nachstehendes Ver fahren anwendet, das auch von Dr. Wurster bei seinen Analysen benutzt wurde, und dessen auch ich mich bei meinen Unter suchungen bedient habe. Nach diesem Verfahren muss man vorersteine Wasserbestimmung durchführen. Man wägt zu diesem Behüte 2 g des zu untersuchenden Papiers in einem Trockenfläschchen ab, trocknet bei 100° C, lässt im Exi- kator 10 Minuten lang erkalten, und wägt. Vorsichtshalberwieder holt man die Trocknung, bis Gewichtskonstanz eintritt. Die Gewichtsdifferenz ist gleich dem Wassergehalt des gewogenen Papierstreifens. Gleichzeitig werden 2 g einer andern Papierprobe zur Be stimmung des Harzes in kleine Stücke zerrissen und in einem Erlen- meyer’schen, d. i. einem sich nach oben geradlinig verjüngenden Kolben am Rückflusskühler mit Aether gekocht. In Ermangelung eines Rückflusskühlers kann man denselben auch durch eine ge wöhnliche Glasröhre ersetzen, die man in den einfachdurchbohrten Kork des Erlenmeyer’schen Kolbens senkrecht einsetzt. Nur darf man dann die Erwärmung nicht bis zur Siedetemperatur steigern, weil sonst der anfänglich in der Glasröhre kondensirende Aether in die Luft getrieben wird. Eine Erwärmung bis zum Sieden ist auch garnicht noth wendig, da sich Harz bei gewöhnlicher Temperatur ziemlich leicht darin löst. Nachdem die Lösung erfolgt ist, wird der Aether abgegossen, mit reinem Aether nachgespült, und dasselbe Auskochen oder Erwärmen mit frischem Aether ein zweites — und schliesslich zum dritten Male durchgeführt. Man hat dann die Gewissheit, dass das Papier vollkommen entharzt ist, und im dritten Aether-Extrakt lässt sich gewöhnlich Harz nicht mehr nachweisen. Die entharzten Papierstückchen werden nun in das Trocken fläschchen gebracht, bei 100° C getrocknet, 10 Minuten im Exikator erkalten gelassen und gewogen. Der Gewichtsunterschied weniger dem bei der vorhergehenden Wasserbestimmung ermittelten Wasser gehalt des Streifens giebt den Harzgehalt des lufttrockenen Papiers an, welcher bei meinen spätem Analysen-Angaben auf lufttrockenes Papier von 8 pCt. Wassergehalt umgerechnet ist. Statt Aether kann man auch Alkohol zur Extraktion ver wenden, doch muss man dann jedesmal mindestens 15 Minuten lang kochen, wogegen man bei Anwendung von Aether die voll ständige Extraktion in bequem 15 Minuten beenden kann, weshalb ich auch diesem Verfahren den Vorzug gebe. Ein Zusatz von Salzsäure zum Alkohol, wie er manchmal vorgeschrieben wird, ist sowohl unnütz als schädlich. Unnütz, weil Harz in Alkohol allein leicht löslich ist, etwaige Harz thonerde - Verbindungen weder vorhanden sind, noch bestimmt