Volltext Seite (XML)
Verein Deutscher Papier-Fabrikanten. Nachstehend beehren wir uns den verehrlichen Mitgliedern des Vereins Deutscher Papier-Fabrikanten das Programm für die Sitzungen des Vereins und der Papiermacher-Berufsgenossenschaft am 21., 22. und 23. Juni dieses Jahres in Stuttgart zur Kenntniss zu bringen. I. Mittwoch, 21. Juni 1893. Vormittags 101/2 Uhr: Vorstandssitzung der Papiermacher-Berufs- genossenschaft im Hotel Marquardt. Nachmittags 1 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagessen daselbst; Nachmittags 3 Uhr: Vorstandssitzung des Vereins Deutscher Papierfabrikanten, ebendaselbst; Abends 7 Uhr: Zusammenkunft im Terrassensaal des Stadtgartens. II. Donnerstag, 22. Juni 1893. Vormittags 10 Uhr: Delegirtenversammlung der Papiermacher- Berufsgenossenschaft im Königsbau. Nachmittags 11/2 Uhr: Mittagessen im Hotel Marquardt; Nachmittags 4 Ühr: Fahrt zu Wagen durch die Anlagen zur Be sichtigung der Königl. Schlösser und Parkanlagen Rosenstein und Wilhelma; Abends 8 Uhr: Gesellige Vereinigung auf der reservirten kleinen Terrasse im Stadtgarten. III. Freitag, 23. Juni 1893. Vormittags 10 Uhr: Generalversammlung des Vereins Deutscher Papierfabrikanten im Nebensaale des Restaurationsgebäudes im Stadtgarten. TAGES-ORDNUNG: 1. Bericht über die Thätigkeit des Vereins im abgelaufenen Jahr. ■2. Vorlage des Kassenberichts und Entlastung des Kassenführers. 3. Neuwahl von zwölf Vorstandsmitgliedern und zwölf Ersatz männern auf die Dauer der nächsten drei Jahre. 4. Neuwahl des Vorsitzenden, sowie der beiden stellvertretenden Vorsitzenden für die nächsten drei Jahre. 5. Bericht über den Hilfsverein für Fachgenossen und Beamte der deutschen Papier-Industrie. 6. Die Sonntagsruhe in den Papierfabriken. Wir bemerken, dass es sich hier wesentlich um die prinzipielle Frage handelt, ob für die Papierfabriken ein 12 stündige Sonntags ruhe angestrebt werden soll, oder ob eine 24 stündige Ruhe durch führbar erscheint, über welchen Gegenstand bereits vor einiger Zeit auf dem Wege des Circulars eine Abstimmung eingeleitet gewesen ist. Diese Angelegenheit wird zur endgiltigen münd lichen Erledigung auf die Tagesordnung gestellt. 7. Die Eisenbahnfrachtsätze und die Tarifirung der verschiedenen Papiersorten. 8. Sonstige Vereins-Angelegenheiten. 9. Wahl des Ortes der nächsten Generalversammlung. Nachmittags 11/2 Uhr: Mittagessen, ebendaselbst. Nachmittags: Ausflug nach dem Hasenberg; Abfahrt 4 Uhr 35 Minuten mit der Bahn nach Station Hasenberg und Besuch des Aussichtsthurm es. — Rückkehr zu Fuss nach Stuttgart und gesellige Vereinigung von 8 Uhr ab im Kaiserhofe (Marienstrasse). Samstag, 24. Juni 1893. Ausflug nach dem Schlosse Lichtenstein im Schwäbischen Jura. Abfahrt: Morgens 7 Uhr 15 Minuten per Bahn mit Rück fahrkarten nach Station Honau im Echatzthal. — Rückfahrt ab Honau abends 5 Uhr 35 Minuten; Ankunft in Stuttgart 8 Uhr 28 Minuten. Zu den vorgesehenen Vergnügungen können Damen und Gäste eingeführt werden. Die verehrlichen Mitglieder der Papiermacher-Berufsgenossen schaft und des Vereins Deutscher Papierfabrikanten werden be sonders aufmerksam gemacht, dass die Verwaltung des Stadt gartens die Vergünstigung eingeräumt hat, dass am Eingang des Stadtgartens in der Seestrasse für die Mitglieder der Papiermacher- Berufsgenossenschaft, auf deren Mitgliedschaft man sich zu berufen hat, und ihre Angehörigen Karten zu 1 M. per Person abgegeben werden, welche dazu berechtigen, während der drei Tage, 21., 22. und 23. Juni, jeder Zeit im Stadtgarten, woselbst bei günstiger Witterung jeden Abend Konzert stattfindet, aus- und einzugehen; während sonst bei jedesmaligem Eintritt neue Karten gelöst werden müssen. Der Vorstand des Vereins Deutscher Papierfabrikanten. Kommerzienrath Carl Drewsen, Vorsitzender. Geh. Kommerzienrath Albert Niethammer, 1. stellv. Vorsitzender. Alfred Beckh, 2. stellv. Vorsitzender. Gustav Arndt. Max Dresel. Dr. Haerlin. Oscar Meissner. Gustav Renker. H. Richter. Kommerzienrath G. Rostosky. Philipp Sonntag. Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Sektion I (Bayern). Die diesjährige ordentliche Generalversammlung fand am 30. Mai in München unter Leitung des Vorsitzenden Dr. Haerlin- Gauting statt. Aus dem vom Sektionsvorstande erstatteten Ver waltungsbericht für 1892 geht hervor, dass der Sektion 123 Betriebe mit 4488 versicherten Personen angehören. Die Löhne im Bereiche der Sektion betrugen in 1892 2897037 M. 76 Pf. Von der Gesammt - Genossenschaft wurden an Entschädigungen bezahlt 342712 M. 80 Pf., von der Sektion 27274 M. 3 Pf. Die auf die Sektion entfallende Gesammtbelastung betrug 50418 M. 46 Pf. gegen 46043 M. 90 Pf. im Vorjahre. Zur Anzeige gelangten 202 Unfälle gegen 251 im Vorjahre; hiervon haben sich bisher 36 Fälle als entschädigungspflichtig erwiesen. Zur erstmaligen Entschä digungsfestsetzung gelangten im Jahre 1892 37 Fälle, darunter 6 Todesfälle. Die Sektion zählte am Schluss des Berichtsjahres 192 Renten-Empfänger: 141 Invaliden, 13 Wittwen und 38 Waisen. Jahresbericht und Rechnung wurden genehmigt. Die aus scheidenden Mitglieder des Sektionsvorstandes wurden einstimmig durch Zuruf wiedergewählt. Zum Vorstandsmitglied-Ersatzmann an Stelle von C. F. Pustet jun. in Alling wurde Direktor C. F. Petter- mann, in Firma A. Simonius & Cie. in Kelheim a. D. gewählt. Zum alleinigen Delegirten für 1894 wurde der Vorsitzende bestimmt. Der erste Beisitzer des Schiedsgerichts, und dessen erster Stell vertreter wurden wiedergewählt. Zum zweiten Stellvertreter wurde Direktor Hans Kullen, in Firma München-Dachauer Aktiengesell schaft für Maschinenpapier-Fabrikation in München, neugewählt. Die Vertrauensmänner der Sektion und deren Stellvertreter für 1894 und 1895 wurden sämmtlich wiedergewählt. An Stelle des verstorbenen Vertrauensmannes für den 3. Bezirk, Ulrich Langheinrich in Bayreuth, tritt Herr M. Ellern in Fürth. Zu Rechnungsrevisoren wurden Direktor Hans Kullen, Josef Wolff, in München und Direktor F. Oechelhauser in Hegge ernannt. Die Versammlung beschloss hierauf noch die Aufstellung eines Beauftragten zum Zwecke der einmaligen Besichtigung sämmtlicher Betriebe der Sektion, wofür 3000 M. ausgesetzt wurden. Ort der nächstjährigen Sektions-Versammlung ist München. Waarensendung nach Frankreich durch die Schweiz. Den wirthschaftlichen Verbänden und Vereinen ist folgende Mittheilung des Preussischen Handelsministers zugegangen: Ministerium für Handel und Gewerbe. Berlin, 31. Mai 1893. Im diesjährigen Aprilheft des Deutschen Handelsarchivs (Theil I, S. 220) sind die aus Anlass des Schweizerisch-Französischen Zollkrieges von der Französischen Zollverwaltung aufgestellten Bedingungen mit- getbeilt worden, denen die durch die Schweiz nach Frankreich gehenden Waarensendungen entsprechen müssen, um in Frankreich zu den Zoll sätzen des Minimaltarifs zugelassen zu werden. Nach den von der Französischen Regierung neuerdings getroffenen Bestimmungen ist hierin insofern eine Aenderung eingetreten, als nun mehr an Stelle der für Stückgüter vorgeschriebenen Plombirung Ur sprungszeugnisse treten können, welche von diesseitigen Zollämtern oder Ortsbehörden, oder von Schweizerischen Zollagenten ausgestellt sind, während unmittelbare Wagenladungen nach wie vor plombirt werden müssen; indessen ist in dieser Hinsicht die Plombirung nicht nur der diesseitigen Zollämter und Eisenbahnstationen, sondern auch der Schwei zerischen Eingangszollstellen zulässig. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung. Lohmann. Sind kaufmännische Beamte versicherungspflichtig? Der Vorstand der Papierverarbeitungs - Berufsgenossenschaft sendet uns folgende Entscheidung zur Wiedergabe: Nach § 1 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 sind Betriebsbeamte, deren Lohn und Gehalt 2000 M. nicht über steigt, versicherungspflichtig. Dagegen sind rein kaufmännische Beamte nicht versicherungspflichtig. Die Grenze zwischen diesen beiden Kateegorien ist oftmals schwer festzustellen. Der Vorstand der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft hat dahin entschieden, dass Expedienten und dergl. Beamte, welche die bestellten Waaren zusammenzuholen, zu suchen und zu expediren haben, nicht als rein kaufmännische Beamte, sondern als Betriebsbeamte anzusehen sind und der Versicherungspflicht auch dann unterliegen, wenn sie nicht mit Maschinen in Berührung zu kommen haben. Denn auch das Expediren der Waaren im Fabrikraum ist noch als Theil des Betriebes anzusehen. Derartige Beamte sind, sofern sie nichtmehrals 2000 M. Gehalt beziehen, in den Lohnlisten anzuführen.