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ich habe die Erfahrung gemacht, dass diese jungen, unverheiratheten Leute viel leichter Einflüsterungen ausgesetzt sind, als die verheiratheten. Wenn man zufälliger Weise viele solcher Arbeiter von 21 bis 30 Jahren hat, wird man einen ganz andern Ausschuss zusammenbringen, als wenn man ältere hat. Bei uns bestehen Fachvereine, Arbeiterbildungsvereine, und gerade bei diesen machen die Agitatoren die besten Geschäfte. Grosse Sorgen haben die jungen Leute nicht, aber viel Verdienst. Mit ihnen stehen die Agitatoren auf bestem Fusse, während es ihnen mit den ältern Arbeitern viel schwerer gemacht wird, da diese verständiger sind und sich auch oft durch den Einfluss ihrer Frauen jenen Einflüsterungen entziehen; sie erwägen sich die Sache auch reiflicher, als die jungen. Ich sollte meinen, vor 24 oder 25 Jahren sollte Keiner das aktive Wahlrecht haben. Das passive Wahlrecht könnte wohl zu gleicher Zeit mit dem aktiven eintreten. Darüber befragt, ob seine Arbeiter sozialistische Anwand lungen hätten, gab Piette noch an, dass die Pilsener Arbeiter politisch sehr reif seien, dass sie sich aber gegen sozialistische Agitatoren im allgemeinen abweisend verhielten. Es sei sogar vorgekommen, dass seine Leute sich geweigert hätten, mit Sozial demokraten zusammen zu arbeiten. Einigungsämter hält Piette für überflüssig, da hierfür die Arbeiter-Ausschüsse genügend seien. Danach wurde ein Arbeiter, der Leimkocher Karnolz (bei Ellissen, Roeder & Co., Theresienthal) über dieselben Punkte ver nommen. Er hält Arbeiter-Ausschüsse für wünschenswert!! und durchführbar. Es mache bei den Arbeitern grössern Eindruck, wenn Streitigkeiten unter ihnen wieder von Arbeitern, welche sie wählen, nach Thunlichkeit geschlichtet werden. In der Fabrik, die ihn beschäftige, bestehe ein solcher Ausschuss über ein Jahr und habe recht nützlich gewirkt. Den Entscheidungen dieses Aus schusses werde von Seiten der Arbeiter mehr Gewicht beigelegt, als behördlichen Verurtheilungen. Er (K.) glaube, dass solche Aus schüsse sich auch bei ernstern Fragen bewähren würden, weil die dazu Gewählten bei den Arbeitern Einfluss besässen, und weil ihnen die Möglichkeit geboten sei, den Leuten gewisse Dinge zu zergliedern, ihnen zu sagen, das ist so und so, das ist durchführ bar, dies nicht. Dann mässigen sie sich schon. Jedenfalls müssten die Arbeiter-Ausschüsse gesetzlich vorgeschrieben werden, sonst führe sie der eine Arbeitgeber ein, der andere nicht, und zwar würde man sie gerade dort, wo die Arbeitsverhältnisse am schlech testen sind, nicht einführen. Ueber das Arbeitsgebiet der Ausschüsse giebt Karnolz seine Ansichten wie nachstehend wieder: Die Arbeiter-Ausschüsse sollten mit der Austragung von Streitigkeiten leichterer Natur der Arbeiter untereinander betraut werden, für schwerere Fälle ist die Behörde da. Ebenso gehören kleinere Differenzen zwischen den Arbeitern und der Firma vor den Arbeiter-Ausschuss, dem namentlich die Pönalstrafen absolut zuzuweisen wären. Es giebt ja Fabriken, wo ein Arbeiter, der vielleicht 80 Kreuzer verdient, um 50 Kreuzer gestraft wird: mit 30 Kreuzern kann er doch nicht leben. Der Arbeiter-Ausschuss wird also darauf zu sehen haben, wie weit die Strafe mit Rücksicht auf den Arbeitslohn gehen darf. Uebrigens kann es auch vorkommen, dass der Arbeiter-Ausschuss unter Umständen härter bestraft, als sonst die Firma. Es giebt Fabriken, wo man die Ordnung auch ohne Strafen aufrecht erhalten könnte, in unserer Fabrik z. B. machen die Geldstrafen kaum ein paar Gulden im Jahre aus. Unter den jüngern Leuten giebt es freilich manche Leichtsinnige; geschlagen dürfen sie doch nicht werden, da sind wohl Geld strafen nöthig. Aber der Willkür in der Bemessung der Strafe sollte gesetzlich eine Schranke gesetzt werden. Auf die Frage, wie er sich die Zusammensetzung der Aus schüsse denke, bemerkt Karnolz, dass dieselben zu zwei Dritteln aus Arbeitern, zu einem Drittel aus Vertretern der Fabriksleitung bestehen sollten. Frauen sollte man gänzlich davon auschliessen, weil sonst zu viel Unsinn dabei herauskäme. Die Männer ver treten die Sache der Frauen ganz gut. Auch zahlten die letzteren sehr wenig zur Krankenkasse, seien aber öfter krank und kosteten der Kasse deshalb mehr. Nur wo das Personal ganz aus Frauen bestehe, sollten diese den Ausschuss bilden. Karnolz ist mit der Wahltähigkeit der Arbeiter vom 21. Lebensjahre an, sowie mit dem passiven Wahlrecht vom 24. Jahre an einverstanden. Hierauf wurde als Sachverständiger Carl Ellissen, Besitzer der Papierfabrik in Theresienthal, vernommen. Derselbe bemerkte zu nächst, dass der in seiner Fabrik eingeführte Arbeiter-Ausschuss sich bewährt habe, und führte dann Folgendes aus: In diesem Ausschuss ist nicht von der Lohnfrage die Rede, was ich besonders betonen möchte, weil im Regierungs-Entwurf vor allem Andern die Bestimmung aufgenommen ist, dass in einem solchen Ausschüsse die Arbeiter ihre Wünsche in Bezug auf die Lohnfrage vorzubringen hätten. Dieser Punkt ist nach meiner Ansicht einer der unzweckmässigsten, die im Entwürfe enthalten sind, weil dadurch von vornherein eigentlich ein streitiger Punkt geschaffen ist, über welchen die Parteien nie sich endgiltig werden einigen können; dadurch wird ein Misston in einen solchen Ausschuss gebracht. In Rücksicht auf sozialistisch angehauchte Arbeiterschaften, die zur Unternehmung in Opposition stehen, halte ich es für gefährlich, ihre all gemeine Einführung gesetzlich zu verordnen. Auch giebt es, besonders in unserer Branche, viele fabrikmässig betriebene Gewerbe, die eine so geringe Anzahl von Arbeitern beschäftigen, dass von der Einführung solcher Aus schüsse überhaupt nicht die Rede sein kann. Der Sachverständige meint, dass die Behörden in die Lage versetzt werden müssten, auf administrativem Wege die Bildung von Arbeiter-Ausschüssen nach Erfordern anzuordnen. Uebrigens komme man dem Einschreiten von aussen schon jetzt vielfach durch freiwillige Schaffung solcher Ausschüsse zuvor. Die Wirk samkeit derartiger Einrichtungen werde durch ihre Anerkennung Seitens der betheiligten Behörden gefördert. Es sei deshalb er wünscht, dass Klagen, die vor die Ausschüsse als erste Instanz gehören, von den betreffenden Behörden dahin verwiesen würden. Die Zusammensetzung der Ausschüsse will Ellissen in der Weise geregelt wissen, dass ein Viertel der Mitglieder von den Unternehmern, drei Viertel von den Arbeitern ernannt werden. Reine Arbeiter-Ausschüsse hätten seines Erachtens keinen Zweck, da die Arbeiter sich auch ohne besondere Organisationen zu ver ständigen wüssten. Die Ausschüsse könnten ihre Aufgabe nur dann erfüllen, wenn in ihrer Mitte durch offene Aussprache eine Verständigung erfolge, wenn dem Unternehmer, mit Umgehung seiner Beamten, von den Leuten direkt Beschwerden vorgetragen werden könnten. Bezüglich der Wählbarkeit will der Sachverständige keine engbegrenzten Vorschriften; die einzelnen Verhältnisse in den Fabriken müssten entscheidend sein, man dürfe der natürlichen Entwicklung solcher Ausschüsse keine gesetzlichen Hindernisse in den Weg legen. Frauen sollten wohl das Wahlrecht besitzen, jedoch nicht in die Ausschüsse gewählt werden dürfen. Sollten besondere Einigungsämter für grössere Bezirke sich mit der Zeit nöthig machen, so müssten diese durch Delegirte der Ausschüsse gebildet werden. wonenenenenenenenewenemwenenevenenenenenenen Aktiengesellschaft Couvertfabrik Konstanz u. 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