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Besichtigung der Betriebe und mit Feststellung der Entschädigungengfür Verletzte beschäftigte. Das Korrespondenz-Journal des Sektions-Bureaus weist für das Jahr 1892 1626 erledigte Nummern (gegen 1516 im Vor jahre) auf. Während im Jahre 1891 in unserer Sektion an Kosten des Heil verfahrens, Renten an Verletzte, Angehörige derselben usw., insgesammt 12774 M. 45 Pf. zu zahlen waren, belief sich die Summe dieser Ent schädigungen im Jahre 1892 auf 13765 M. 27 Pf. Die für die Umlage zur Anrechnung kommenden Lohnbeträge in unserer Sektion ergeben für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1892 5537640 M. 11 Pf. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 1892 sind 127 Unfälle gegen 86 im Vorjahre zur Anmeldung gekommen, d. i. pro Jahr etwa 1,74 pCt. der Arbeiterzahl. Von diesen 127 in 1892 verunglückten Personen wurden 83, d. i. 65,35 pCt., durch Maschinen verletzt, und 44 Personen, 34,65 pCt., durch Fall, Sturz, Herabfallen und Transport von Gegen ständen, Auf- und Abladen, Fuhrwerk usw. Die Gesammtzahl der angemeldeten Unfälle vom 1. Oktober 1885 bis 31. Dezember 1892 beträgt 676. Von den 127 Unfällen in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1892 erledigten sich in den ersten Wochen 96 (gegen 67 im Vorjahre), während 17 (16) eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als 13 Wochen zur Folge hatten und demgemäss zur Entschädigung gelangten. Bei 14 Un fällen sind die Folgen noch zweifelhaft. Das Schiedsgericht verhandelte im Jahre 1892 über 7 eingelegte Berufungen. Von diesen wurden 2 abgewiesen und 5 angenommen. Die Einnahmen der Sektion betrugen 4398 M. 93 Pf., die Ausgaben 3003 M. 25 Pf., sodass ein Kassenbestand von 1395 M. 68 Pf. (gegen 2398 M. 23 Pf. im Vorjahre) verblieb. Die Rechnung wurde geprüft, richtig befunden, und die Ver sammlung ertheilte dem Rechnungsführer Herrn Friedr. Keller mann Entlastung. Der Etat-Entwurf für das Jahr 1894 wurde den gemachten Vorschlägen gemäss in Höhe von 3400 M. genehmigt. Die Versammlung wählte zu Rechnungs-Revisoren für 1893 die Herren Gustav Sachsenröder, Barmen, und Max Kaphahn (für die Firma Eugen Ritter), Köln-Ehrenfeld. Die mit dem 1. Januar 1893 statutenmässig ausscheidenden Vorstands-Mitglieder: Friedr. Kellermann, Barmen, Max Orthaus, Düren, Arnold Schlüter, Düsseldorf, und Ersatzmänner: Friedr. Müller, Elberfeld, Otto Schleicher, Düren, M. Mayer, Coblenz wurden sämmtlich durch Zuruf wiedergewählt. Ebenso wurden wiedergewählt als Schiedsgerichts-Beisitzer Eduard Frische-Sonn born, und als dessen Stellvertreter Oswald Sehlbach, Barmen und Hermann Schlüter, Düsseldorf. Zu Delegirten und Stellvertretern für die nächste Genossen schafts-Versammlung wurden gewählt: Delegirte: Carl Blanke, Barmen, Reinhart Schmidt, Elberfeld, Friedr. Kellermann, Barmen, Max Orthaus, Düren, Arnold Schlüter, Düsseldorf, Friedr. Elsas, Barmen, Friedr. Müller, Elberfeld. — Stellvertreter: Wilh. Kart haus, Barmen, Carl Mayer, Coblenz, Gust. Sachsenröder, Barmen, Jul. Arnolds, Köln, Carl Dondorf, Frankfurt a. M., Hermann Schlüter, Düsseldorf, Ernst Klein, Barmen. Schluss der Versammlung um 11/2 Uhr nachmittags. Entrindung. Der in Nr. 34 der Papier-Zeitung enthaltene Aufsatz mit Ueber- schrift: »Entrindung« veranlasst die Patent-Inhaber zu nachfolgenden Bemerkungen: Die in Nr. 34 beschriebene Maschine wurde ursprünglich kon- struirt, um als Hilfsmaschine bei einem neuen Entrindungsverfahren (D. R. P. Nr. 66375) zu dienen. Bei diesem Verfahren werden die Hölzer mit geeigneten Rolltrommeln aneinander gerollt, wodurch sich die Rinde ablöst, theils infolge der vielen Stösse und der Reibung, theils infolge des Einflusses der Flüssigkeit (Wasser, Lauge, wennmöglich warm), welche die Hölzer während der Behandlung umspült. Anfangs liess sich die Rinde in dieser Weise von manchen Hölzern nicht ent fernen, und diese wurden dann mit der Bürstenmaschine nachbearbeitet. Nach der weitern Entwicklung der Erfindung und vorgenommenen Ver besserungen an der Rollmaschine, und besonders nachdem man gleich zeitig mit der Flüssigkeit auch Dampf auf die Rinde wirken liess, erhielt man mit dem Rollverfahren ein so vorzügliches Ergebniss, dass nachherige Bürstenbehandlung für die meisten Zwecke nicht erforderlich und zuweilen ganz überflüssig wurde. Auch die Bürstenmaschine wurde Veränderungen unterzogen. Es stellte sich nach den ersten Versuchen heraus, dass mit geeigneten Bürsten die Rinde sich auch ohne Vorbehandlung in Rolltrommeln ent fernen lässt. Die Bürstenmaschine hat im Betriebe nicht mit solchen Schwierig keiten gearbeitet, wie der geehrte Einsender in Nr. 34 zu glauben scheint, und die Maschine lässt sich jetzt sehr leicht bedienen. Die Patent-Inhaber werden bald in der Lage sein, Betriebs-Ergebnisse veröffentlichen zu können. Böhn pr. Christiania, 26. Mai 1893. C. Bache-Wiig. E. Morterud. Der Untergang des Kleinhandels. Mehr und mehr schliessen sich im modernen Staatsleben die einzelnen Stände zusammen. Offiziere, Staatsbeamte, Juristen, Aerzte, Lehrer bilden geschlossene Kasten, die ihren vorgeschriebenen Bildungsgang haben, und deren Ehr- und Standes-Begriffe für jedes Mitglied maassgebend sind. Gross industrie und Gross-Handel errichten Ringe und Syndikate, Handwerker lassen die alten Innungen wieder aufleben, und auch die Arbeiterwelt ist eifrig damit beschäftigt, sich zu Verbänden und Genossenschaften zusammen zuschliessen. Im steten Kampfe ums Dasein gegeneinander stehend, erstrebt jeder dieser Stände das höchste Ansehen und die grösste Macht im Staate, um seine besondern Interessen mit Nachdruck zu vertreten und zur vollsten Geltung zu bringen. Als Gegenstück hierzu verlohnt es sich, auf einen Stand hinzuweisen, der ohne jeden Zusammenschluss ist und deshalb auch jeder Kraft und Macht im Staate entbehrt. Ohne eigenen Schutz, ist er den verschiedenen Angriffen der andern Stände preisgegeben, und unaufhaltsam schreitet seine Unterdrückung fort. Es ist dies der zahlreiche Stand der Klein-Kaufleute, Detail-Händler, Ladenbesitzer usw. Er gehört zwar nicht zu den erzeugenden Kräften im Staate, ist aber durchaus existenzberechtigt und unentbehrlich, um die Erzeugnisse der Industrie oder die Waaren des Grosshandels zu vertheilen und sie den einzelnen Verbrauchern nahe zu bringen. Für diese oft sehr mühevolle Thätigkeit schlägt der Zwischenhandel einen wechselnden Prozentsatz dem Werthe der Waaren als Gewinn zu, durch den sich selbst verständlich die Waaren wesentlich vertheuern. Die Zukunft scheint nun nach allen Anzeichen gänzlich andere Wege zur Vertheilung der Erzeugnisse einschlagen zu wollen, um den Zwischenhandel auf allen Gebieten durch Umgehung in seiner bisherigen Bedeutung einzuschränken. In erster Linie betreibt die Staats-Regierung diese Umgehung selbst im Grossen, indem sie durch Einrichtung des Submissions-Verfahrens bei allen Lieferungen, sowie dem Betrieb der Kantinen in allen Militär-Anstalten, Staats-Werk stätten usw., die Waaren vom Grosshändel bezieht und die Vertheilung an die einzelnen Abnehmer selbst durch Angestellte und zu Einkaufs-Preisen bewirken lässt. Welche grosse Anzahl von Händlern der verschiedensten Gebiete fand früher in der Umgebung solcher Staats-Anstalten ihr Brod, während diese heut völlig abgeschlossen sind und allen Bedarf innerhalb ihrer Mauern selbst befriedigen. Ein ungeheurer Schaden erwächst schon hierdurch dem Kleinhandel. Von allen Steuern und Lasten, die derselbe voll tragen muss, um diese Staats-Betriebe mit zu erhalten, gelangt auch nicht der kleinste Brucbtheil wieder in seine Tasche zurück, und eine langsam vorschreitende Verarmung wäre damit schon ausgesprochen. Aber das Beispiel des Staates wird auch von seinen Beamten und weiter von allen höhern Ständen nachgeahmt. Die grossen Vereine der Offiziere, Beamten, Aerzte, Lehrer usw. beziehen in gleicher Weise die Waaren vom Hersteller bez. vom Grosshandel und geben sie ganz ohne Nutzen oder doch nur mit ganz kleinem Aufschlag zur Bestreitung der Verwaltungskosten an ihre Mitglieder ab. Alle in grösserer Menge gebrauchten Waaren werden so vertrieben, und der Zwischen-Handel verliert damit ein bedeutendes Absatz- Gebiet. In immer steigendem Maasse senden die Grosshandlungen ihre billigen umfassenden Preis- und Waaren-Verzeichnisse in das Land, um direkt und unter völliger Umgehung des Zwischenhändlers mit den Verbrauchern in Verkehr zu treten. Was zu entlegen und hiermit nicht zu erreichen ist, wird durch Detail-Reisende, die ihr Feld mit Findigkeit zu beackern ver stehen, hereinzubringen gesucht, und was auch deren scharfen Blicken noch entgeht, muss das zahlreiche Heer der Hausirer, die ebenfalls von den Grosshandlungen ausgerüstet werden, noch vollständig einheimsen. Ein wuchtiger und letzter Schlag wird dem Zwischenhandel durch die grossen Bazare versetzt, die mit zehn und mehr Geschäften zugleich an den Haupt plätzen auftreten und durch grossen Absatz, sowie dadurch, dass sie aus jedem Handelszweige nur die hauptsächlichsten und gangbarsten Waaren herausgreifen, im Stande sind, als Grosshändler einzukaufen und durch sehr niedrige Verkaufspreise den konkurrirenden Kleinhändlern das Bestehen unmöglich zu machen. Aus der stetig wachsenden und äusser allem Verhältniss stehenden Zahl der Konkurse des Zwischenhandels lässt sich der sichere Beweis für den Rückgang und die Verarmung dieses Standes führen, der sich aber auch dem aufmerksamen Beobachter schon durch Vergleichung der jetzigen Geschäfte mit denen früherer Zeit bemerkbar macht. Während früher an jedem mittlem Platze und in jedem Geschäftszweige geachtete, ehrenwerthe Geschäfte bestanden, die ihre Inhaber zu Ansehen und Wohlhabenheit brachten, finden sich heut meist nur noch untergeordnete kleinere Geschäfte, die sich nur künstlich mit Noth und Mühe aufrecht erhalten lassen. Es wäre sehr leicht, noch durch viele Beispiele den Nachweis über den Niedergang des Zwischenhandels zu vervollständigen, doch dürfte das Gesagte schon genügen. Auf die bange Frage Tausender von Familienvätern, wie denn wohl Rettung möglich sei, kann nur die eine Antwort gegeben werden: Sucht Euch mit Einsetzung aller Kraft in die besser gestellten Stände des Grosshandels oder der Industrie emporzuschwingen, sonst bleibt nichts übrig, als die Selbständigkeit aufzugeben und abhängige Stellung anzunehmen. Wenn auch mit Hilfe des Staates und der Gesetzgebung sich manche Schädigung beseitigen liesse, so wäre es doch nicht möglich, dem Stande hierdurch dauernd aufzuhelfen, da die andern Ursachen fortbestehen blieben, die den Niedergang mit Sicherheit herbeiführen müssen. P. W-, Potsdam- Der Verstand irrt und fehlt und sieht dies ein; die Dumm heit ist immer unfehlbar.