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Papierzeitung
- Bandzählung
- 18.1893,27-52
- Erscheinungsdatum
- 1893
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
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- Bemerkung
- Paginierfehler: S. 1334ff als S. 1324ff gezählt.
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- Parlamentsperiode
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- SLUB Dresden
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 18.1893,27-52
-
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 773
- Ausgabe Nr. 28, 6. April 805
- Ausgabe Nr. 29, 9. April 833
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 865
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 897
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 929
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 957
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 989
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1021
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1053
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1081
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1113
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1145
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1177
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1205
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1237
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1269
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1301
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1333
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1355
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1387
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1419
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1447
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1479
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1511
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1543
-
Band
Band 18.1893,27-52
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- Papierzeitung
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1326 PAPIER-ZEITUNG. No. 44. Jahresbericht der Königlich Sächsischen Gewerbe-Aufsichtsbeamten für 1892. Aufs.-Bez. Dresden. In einer Papier-Fabrik kam ein minder jähriger Arbeiter mit dem linken Arme und dem Kopfe zwischen den Spannbügel und die Radspeichen eines Trockencylinders der Papier maschine und erlitt einen Schädelbruch. Die leidige Gewohnheit der Arbeiter, Gegenstände während der Arbeitszeit in dem Maschinengestell zu verbergen, war die Veranlassung zu dem Unfall. Es kamen immer noch vorübergehende Verunreinigungen der Wasserläufe vor, die auf grobe Nachlässigkeit der die Einrichtungen zur Reinigung der Abgangswässer bedienenden Arbeiter, oder auf mangelhafte Instandhaltung der bereits vorhandenen Klär-Anlagen zurück zuführen waren. Das letztere zeigte sich namentlich bei einigen Papier- Fabriken, in denen der in den Klär-Anlagen aufgefangene, oft Anilin farben enthaltende Schlamm, anstatt in Haufen aufgestapelt zu werden, direkt in den Mühlgraben abgelassen worden war. Sind nun auch die Anilinfarben an sich nicht schädlich, so wird doch durch dieselben das Wasser des Baches auf grosse Strecken gefärbt und dadurch für die unterhalb Wohnenden für häusliche Zwecke längere Zeit unbrauchbar. Sehr unangenehm waren die durch Laugen der Strohstoff- und Papier stoffkocher sowie durch Abfalllaugen aus den Zellstoff-Fabriken ver anlassten Verunreinigungen, weil diese Flüssigkeiten nicht durch einfache Verdünnung, sondern nur durch Eindampfung unschädlich gemacht werden können. Da die auf die Herstellung guter Laugen-Bindampföfen bezüglichen Versuche nunmehr abgeschlossen sein dürften, wird auch gegen diese Belästigungen Abhilfe geschaffen werden können, Aufs.-Bezirk Chemnitz. Die Papier-Fabriken waren gut beschäftigt- Die Preise des Holzstoffes hatten sich, da die Vorräthe zur Neige gingen, beträchtlich gehoben, aber der Wassermangel war der Produktion hinderlich und zwang die Werkbesitzer, zeitweise zu feiern. Dem Gesuche einer Papier-Fabrik, bis zum 1. April 1894 während der Nacht wie bisher einige weibliche Personen an den Papier-Schneide maschinen beschäftigen zu dürfen, konnte eine Fürsprache nicht zu Theil werden, und es wurde demselben vom Königl. Ministerium des Innern keine Folge gegeben. Einen ganz erheblichen Zeitaufwand verursachten die von dem Stadtrath zu Chemnitz erhobenen Beschwerden über die von einer oberhalb des städtischen Wasserwerkes gelegenen Papier-Fabrik aus gehenden Verunreinigungen des Zwönitz-Flusses. Obgleich die betreffende Papier-Fabrik mit umfassenden Einrichtungen zur Klärung ihrer Abwässer versehen war, welche sich bei normalen Wasser Verhältnissen als ausreichend erwiesen, beeinflussten die Abwässer der Fabrik die Beschaffenheit des Zwönitzwassers infolge des aussergewöhnlich niedrigen Wasserstandes dermaassen nachtheilig, dass das vom Wasserwerk der Stadt zugeführte Wasser sich als nahezu ungeniessbar erwies. Die vor geschrittene Jahreszeit verhinderte durchgreifende Maassregeln zur Beseitigung des Uebelstandes, im Frühjahr soll jedoch eine Vergrösserung der Klär-Anlagen der Papier-Fabrik stattfinden. Aufs.-Bez. Zwickau. Die mit Dampf arbeitenden Holzschleifereien des Bezirks hatten infolge der misslichen Wasserverhältnisse Gelegenheit, ihre Produktion auf der grösstmöglichen Höhe zu erhalten. Auch die Zellstoff-Fabriken batten flott zu thun und erzielten höhere Preise, wo gegen die Papier-Fabriken darüber klagten, dass die Preise für das Papier nicht denen entsprachen, die für die Rohstoffe zu zahlen waren. Es lag die Anfrage eines Unternehmers vor, ob drei Arbeiterinnen an der Satinirwalze einer Pappenfabrik des Nachts beschäftigt werden dürften. Nach mündlicher Rücksprache mit dem Betriebsleiter wurde abgerathen, ein hierauf bezügliches Gesuch zu stellen, sodass hiervon Abstand genommen worden ist. In einer Papier-Fabrik wurde beobachtet, dass Sonntags zwei Arbeiter an dem im Betriebe befindlichen Kollergang beschäftigt waren, weshalb Anzeige bei der betreffenden Behörde erfolgte. In einer Papierwaaren-Fabrik war mit Rücksicht auf die Art der Beschäftigung einer daselbst thätigen Arbeiterin und zur Vermeidung des Schiefsitzens derselben die Veränderung des Tisches der betreffenden Maschine anzuordnen. Auf.-Bez. Leipzig. Die Glacee- und Chromopapier-Fabriken blieben mit einer Ausnahme in guter Geschäftsthätigkeit. Eine Firma dieses Geschäftszweiges verliess die bisher gemietheten Räume und nahm den Betrieb mit einem Dampfkessel von 109 qm Heizfläche mit einer Dampf maschine von 65 Pferdestärken in einer neuerrichteten Anlage auf, während eine andere dergleichen Fabrik die Betriebskraft durch Hinzu fügung eines Dampfkessels von 120 qm Heizfläche verstärkte. Dagegen sahen sich die Besitzer einer Chromo- und Buntpapier-Fabrik infolge fortwährenden Sinkens der Preise bei gesteigerter Anforderung an die Güte des Fabrikats veranlasst, den Betrieb einzustellen und die Fabrik zu verkaufen. In einer Pappen-Fabrik wurde einem Knaben nur 20 Minuten Pause Vor- und Nachmittags gewählt. Der Arbeitgeber wurde veranlasst, den beobachteten Uebelstand sofort abzustellen. In einer Luxuspapier- Fabrik, welche Spitzenpapier auf Stahl matrizen mittels Bleihämmer schlagen lässt, traten Vergiftungen durch das Einathmen bleihaltigen Staubes auf, weshalb eine öftere Reinigung des Papierschlägerraumes sowie Trennung des Talkumirlokales vom Schlägerraume vorgeschrieben und der Unternehmer angehalten wurde, dafür zu sorgen, dass die Papierschläger ihre Mahlzeiten nicht an der Arbeitsstätte einnehmen, und den Leuten Gelegenheit zu geeigneter Aufbewahrung des mitgebrachten Frühstück- und Vesperbrotes geboten wird. Auch waren alle nicht unmittelbar zur Arbeits-Ausführung ge hörigen Sachen aus dem Schlägerraum zu entfernen und die Ventilations- Einrichtungen zu verbessern. Ferner wurde angeordnet, Boden, Wände und Decke des Arbeitsraumes einen Tag um den andern zu reinigen, das Arbeitslokal öfters zu lüften, den Arbeitern ein vom Schlägerraum ge trenntes Lokal zum Ruhen und Essen zur Verfügung zu stellen, die Waschgelegenheit zu vermehren und Kleiderschränke zu beschaffen. Ueberdies ist den Arbeitern empfohlen worden, das Frühstücks- und Vesperbrot nicht anders als mit gereinigten Händen, sowie nach voraus gegangener Ausspülung des Mundes einzunehmen. Auch wurde der Unternehmer verpflichtet, irgendwelche weiteren Beobachtungen von gesundheitlicher Benachtheiligung der Spitzenschläger alsbald zur Kenntniss der Inspektion zu bringen. Aufs.-Bez. Bautzen. Die Papier- und Pappen - Fabriken sowie die Buntpapier-Fabriken des Bezirks waren flott beschäftigt, wie die öftere Zuhilfenahme von Ueberstunden beziehungsweise Sonntagsarbeit erkennen liess. Aufs.-Bez. Meissen. Dem Gesuche eines Papier- und Pappen- Fabrikanten um Fortbeschäftigung von Kindern im Alter von 12 Jahren, die Ostern 1892 eingestellt und beim Aufhängen der Pappen in den Trockenräumen verwendet werden sollten, konnte nicht entsprochen werden. Darüber, dass in Zukunft Kinder im Alter von 12—14 Jahren nicht mehr in Fabriken beschäftigt werden dürfen, wurden mehrfach Klagen laut, wobei auf den Ausfall an verdientem Lohne für die be treffenden Familien, sowie darauf hingewiesen worden ist, dass die Kinder zum Theil nicht mehr unter der Aufsicht erwachsener Personen oder der Eltern ständen, welche auf Arbeit gingen, sondern sich meist selbst überlassen seien. Eine Lumpensortir- Anstalt mit zeitweiser Nachtarbeit hat die Beschäftigung von Arbeiterinnen während der Nacht aufgegeben, während 1 Strohstoff-Fabrik und 3 Papier-Fabriken die regelmässige nächtliche Beschäftigung weiblicher Personen durch Einstellen männ licher Arbeiter vom 1. April 1892 ab entbehrlich machten. In einer Papier-Fabrik wurde die unzulässige Beschäftigung von Arbeiterinnen bei Nacht festgestellt und die Betriebsleitung veranlasst, dieselbe sofort aufzugeben oder Dispensation von den entgegenstehenden Bestimmungen der Gewerbeordnung einzuholen. Beides ist, wie eine zweite Revision der Fabrik ergab, nicht geschehen, die Arbeit am Querschneider seitens der Arbeiterinnen vielmehr nachts fortgesetzt worden, wobei dieses Vorgehen mit dem Bemerken entschuldigt wurde: »es sei anderwärts auch so gearbeitet worden, und man habe an genommen, dass dies gesetzlich gestattet wäre«. Mehrfach konnte bemerkt werden, dass Arbeiterinnen mit dem Schutze, den ihnen das Reichsgesetz vom 1. Juni 1891 gewährt, nicht zufrieden sind, und zwar namentlich deshalb, weil sie durch dasselbe eine Verminderung der Einnahmen, besonders für Ueberstundenarbeit, erleiden. Um wegen plötzlichen Unwohlseins Luft zu schöpfen, trat der Betriebsleiter einer Papier-Fabrik an die zufällig offenstehende Verlade luke des Papier-Aufzuges und stürzte 4 m hoch herab, wobei er solche Verstauchungen davontrug, dass er lange Zeit krank danieder lag. Als eine bemerkenswerthe Einrichtung zur Erleichterung des Auf führens vom Papier beim Schüttelsieb der Papiermaschine wurde eine Wasserspritzvorrichtung angetroffen, die von einem Belgier, Herbert Biermann, erfunden worden ist. Aufs.-Bez. Freiberg. Bei den Papier-Fabriken war ein Rückgang der Produktion nicht zu bemerken, dagegen wurde in den Pappen- Fabriken mehrfach über Mangel an Aufträgen geklagt. In einer Zellstoff-Fabrik wurde von einem in Betrieb befindlichen Kocher der untere Verschlussdeckel auf unerklärliche Weise abgesprengt, sodass eine fast plötzliche Entleerung des ziemlich grossen Gefässes erfolgte. Zwei auf einer Galerie in der Nähe des schadhaft gewordenen Kochers beschäftigte Arbeiter suchten sich durch schleunige Flucht vor den ausströmenden heissen Dämpfen zu retten. Dem einen gelang es hierbei, nach oben auf einen Neubau zu entkommen, der andere scheint auf der Flucht von der Galerie abgestürzt und in eine neben dem Kocher befindliche Zisterne gefallen zu sein, in der er später in ver brühtem Zustande todt aufgefunden wurde. Aufs.-Bez. Annaberg. Zwei Gehilfen einer Papier- und Pappen- Fabrik wurden erheblich verbrannt, indem sie während des Ganges zwischen die Trockencylinder und Filzführungswalzen der Maschine griffen, um Unebenheiten zu beseitigen. In einem dieser Fälle war der Verletzte ein jugendlicher Arbeiter, weshalb der Fabrikleitung zu er kennen gegeben wurde, dass einem solchen kaum”die nöthige Einsicht zuzutrauen sei, um den beim Betriebe einer Papiermaschine an ihn herantretenden Anforderungen allenthalben zu genügen, und dass daher eine solche Arbeit als für den Verletzten angemessen nicht zu be zeichnen sei. Der Vertrauensmann der Berufsgenossenschaft sprach seine Zustimmung zu dieser Ansicht aus, und der „Fabrikleiter versprach, künftig Papiermaschinen-Gehilfen£nur nach voraufgegangener Schulung in andern Betriebs-Abtheilungen anzustellen. In einer Holzschleiferei erlitt der Holzpappen-Abnehmer Quetschungen schwerer Art, als er während des Ganges der Pappmaschine den Stoff filz unmittelbar vor den Presswalzen glatt ziehen wollte. In einer andern Holzschleiferei erlitt ein Arbeiter, der das Oelen eines verstecktliegenden Lagers beim Gange der Maschine vornehmen wollte, Armbrüche, indem er von einer Kurbel erfasst wurde.
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