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supper (Abendessen) vereinbaren und das Mittagessen in der Aus stellung einnehmen. Die Besichtigung der Ausstellung selbst ver ¬ ursacht folgende Kosten: Eintritt 50 Cents Ausserdem sind 21 Nebenausstellungen und (2 M.) Sehenswürdigkeiten zugelassen worden, bei denen durchweg ein Eintritt erhoben wird von 25 Cents nur einige bessere Schaubuden sind berechtigt 50 Cents Eintritt zu nehmen. Fahrt auf elektrischem Boot ....... 25 „ » der elektrischen Hochbahn . . . . 10 „„„ Rutschbahn ,10 » „ „ Eisbahn 10 Rundfahrt 25 Lunch, d. h. Mittags-Frühstück 50 Der Ausstellungsvorstand hat überhaupt Alles so geregelt, dass auch Leute mit beschränkten Mitteln die Ausstellung be suchen können. Für 10 Cents kann man einen tragbaren, sehr leichten Stuhl auf einen Tag miethen, den man mit herumtragen und überall hinstellen kann. Andere Sehenswürdigkeiten sowie Theater in der Stadt usw. bieten sich dem Besucher ausserdem dar. Wer in seinen Mitteln nicht beschränkt ist und nicht sparen braucht, wird selbstverständlich mehr als oben berechnet ausgeben. Er wird vermuthlich mit einem Luxuszug von New York nach Chicago und zurück fahren und dafür einschliesslich Bett 50 Dollar sowie für drei Mahlzeiten im Restaurationswagen hin und her 6 Dollar zahlen. Wenn er nach amerikanischer Art Wohnung und volle Kost in einem ersten Hotel nimmt, wird er dafür mindestens 5 Dollar täglich ausgeben. Will er Schlafzimmer, Salon und Bad, mit grösstem Luxus ausgestattet, so kann er dies bis zu 15 Dollar täglich in ersten Gasthöfen bekommen. Wir wollen vorstehenden Angaben noch zufügen, dass Der jenige sich am vortheilhaftesten einrichten kann, welcher die Landessprache beherrscht und sich den amerikanischen Sitten an bequemt. Wer nicht englisch spricht und versteht, kann unmög lich einen vollen richtigen Eindruck von Land und Volk erhalten. Auch wer die nöthigen Sprachkenntnisse hat, wird gut thun, sich reichlich mit Geld zu versehen. Zum Besuch Chicago’s braucht man wie zum Krieg Geld, Geld und — nochmals Geld! Missstände im Papiergeschäft. Anschliessend an den Artikel von Herrn Carl Eichhorn in Nr. 22 kann ich bestätigen, dass in Deutschland unbegründete Abzüge leider an der Tagesordnung sind. Es giebt heutzutage sogar Geschäfte, welche fast ein Gewerbe daraus machen, Papiere zur Verfügung zu stellen, um sich daraus widerrechtlichen Vermögens-Vortheil zu verschaffen. An derartigen Firmen kann man am meisten verdienen, wenn man mit ihnen überhaupt keine Geschäfte macht. Es wäre gewiss lohnender, seine Maschinen ruhen zu lassen, als für solche Firmen zu arbeiten. Bei Bestellern, welche zu unberechtigten Abzügen geneigt sind, herrscht schon ein ganz eigenes System in der Art der Bestellung. Sie geben z. B. Papier in Auftrag und behaupten, das Muster für Farbe oder Qualität augenblicklich nicht zur Hand zu haben, bringen aber statt dessen zwei andere Muster bei und verlangen das bestellte Papier in einer Färbung zwischen den beiden Mustern mit der Bemerkung, der Fabrikant solle bei Anfertigung die Ausfallmuster einsenden. Kommen nun die Ausfallmuster an, so schreibt der Auftraggeber dem Fabrikanten, er habe die Muster seinem Abnehmer eingesandt und er warte stündlich dessen Bescheid. Dieses Schein-Manöver ist aber nur ersonnen, um dem Fabrikanten Zeit zu lassen, den Unglücksposten anzufertigen. Meist wird dann die Sendung nach Fertigstellung abgesandt, obwohl die Bestätigung immer noch ausblieb. Nun kommt aber nach kurzer Zeit die Reklamation. Der Herr Besteller schreibt einige Briefe, die gewöhnlich den Wortlaut haben, dass es nicht seine Gewohnheit sei, zu reklamiren, jedoch seien die und die Fehler vorhanden, und er wolle sich bemühen, dass sein Abnehmer das Papier dennoch unterbringen könne. Er werde in kurzer Zeit darüber berichten, sobald er selbst darüber Bescheid habe. Der Bericht in kurzer Zeit lautet dann, dass der Abnehmer, ob gleich mit einem eigenen grossen Verluste, sich herbeilassen will, die Sendung zu übernehmen, bei einem Nachlasse von etwa 300 M. bis 400 M. Der auf diese Art hintergangene Fabrikant geht nun wohl oder übel darauf ein, erleidet aber bei der Abrechnung noch allerlei Abzüge von Fracht, Uebergewicht, Zinsverlust usw., so dass von der ursprüng lichen Rechnung beinahe nichts mehr bleibt. Ist nun diese Angelegenheit unter dem Ausdrucke des grössten Be dauerns abgewickelt, so sucht man sich wieder ein neues Opfer und fängt das Ganze wieder von vorn an. DieMittel zum Schutz gegen derartige Schädigungen sind nun folgende: 1. Man nehme niemals eine Bestellung nach fremden Mustern an, sondern nur nach Mustern eigener Fabrikation. 2. Man lasse sich niemals auf eine unbestimmte Färbung ein und behalte sich stets eine Abweichung der Färbung vor. 3. Für Uebergewicht behalte man sich stets 5pCt. Gewichtsspielraum vor und bei Formaten in Mengen unter 500 kg lOpCt. Spielraum. 4. Man dränge sofort auf umgehende Bestätigung der Ausfallmuster und unterbreche andernfalls sofort die Fabrikation. 5. Man verlange für alle angeblichen Mängel die rechtsgiltigen Beweise, hauptsächlich aber für Frachtabzüge, Lagergeld und dergl. Eine Düten-Fabrik behauptete, in einer Sendung Rollen sei eine Masse zerrissener Bogen, Ausschuss usw. vorhanden. Der Fabrikant reiste sofort zu diesem Abnehmer hin und liess mehrere Rollen voll ständig abrollen, ohne dass auch nur ein Gramm Ausschusspapier zum Vorschein kam. Der Abnehmer musste dann auch zugeben, dass seine Angaben mindestens sehr übertrieben waren. Der Papierlieferer stellte ihm sogar noch anheim, sämmtlichen vorgefundenen Ausschuss anzusammeln und in Abzug zu bringen, was dem Dütenfabrikanten aber nicht möglich war, da seine Angaben wahrscheinlich auf Irrthum beruhten! Man soll in jedem Falle von seinem guten Rechte nicht zurück weichen, solches mit aller Kraft verfolgen und nöthigenfalls der artige Angelegenheiten vor Gericht bringen. Die Schilderung der ge richtlichen Verhandlungen in den Spalten dieses Blattes werden nie ihre Wirkung verfehlen. Auch die Namhaftmachung der als Schika- nöre bekannten Firmen in den vertraulichen Listen des Schutz-Vereins der Papier-Industrie würde sicher manchen Fabrikanten vor Verlusten schützen und mancher im Trüben fischenden Firma die Lust vergehen lassen, auf den gewohnten Bahnen weiterzuwandeln. Ueber die Missbräuche beim Bezahlen ist schon sehr viel geklagt worden. Dieselben sind zwar fest eingewurzelt, können aber dennoch durch kräftiges Vorgehen wirksam bekämpft werden. Unter Zahlung gegen Kassa verstehen heute selbst ganz gute Firmen die Uebersendung einer Hand voll Kundenwechsel in Beträgen von 40—50 M., unter Ab zug von 2 pCt. Skonto. Dabei werden diese, meist mit Protest zurück kommenden Wechsel’chen noch mit einigen hundert Mark Werth de- klarirt, und zum Schlüsse, damit doch noch einmal etwas abgezwackt werden kann, wird auch noch das Porto angerechnet. Auf diese Weise ensteht bei einer Zahlung von etwa 600 M. oft ein nochmaliger Verlust von 8—9 M., den der Papierfabrikant selbstverständlich tragen soll. In Frankreich würde ein Geschäftshaus, dem man eine Werth- Sendung unfrankirt machen würde, dies als eine grenzenlose Unver schämtheit auffassen, und das mit Recht. Bei uns ist dagegen das Ab zwack-System so eingerissen, dass feine Häuser sich nicht schämen, einige Pfennige Porto abzuschinden! Die Papierfabrikanten müssen ihren Holzstoff-Fabriken, Lieferanten von Chemikalien, Filzen und dergl. Bankrimessen oder Accepte geben, sollen sich aber ihrerseits mit kleinen, räudigen Kundenwechseln voll stopfen lassen, so dass im Jahre eine Unsumme von Zinsen verloren geht. Es wäre endlich einmal an der Zeit, diesem Unfug gründlich zu steuern, indem man den Sendern dieser Papierchen den eigenen Bank- Verlust unerbittlich anrechnet. Sicher werden dann diese Missstände verschwinden, und ausserdem würde viel Schreiberei erspart bleiben. Mancher Fabrikant unterlässt es, bei Abschlüssen über die Art der Zahlung eine Vereinbarung zu treffen. Das ist jedoch ein an unrichtiger Stelle angebrachtes Zartgefühl, welches auch nur selten An erkennung findet. Hat man z. B. ganz ausdrücklich ausbedungen, »zahl bar gegen meine acceptirte 2 Monats-Tratte oder gegen Baarzahlung mit 2 pCt. Skonto«, so ist man vollständig berechtigt, kleine Kunden- wechselchen mit wendender Post zurückzusenden oder sofort beim Einsender zu fragen, ob er damit einverstanden sei, dass die ver schiedenen Abschnitte auf seine Kosten diskontirt werden. In Geld sachen giebt es eben keine Rücksichten, denn die Banken kennen solche auch nicht, sondern rechnen unerbittlich Zinsen, Provision, Porto usw. Den besten Beweis hat man, wenn man neue Maschinen oder Dampf kessel bezahlt, denn die Maschinen-Fabriken haben eine eiserne Zähig keit, wenn es ans Regeln der Zahlung kommt, rechnen Zinsen besser als der gewandteste Bankier und lassen sich in jedem Falle stets noch eine Voraus-Zahlung bei Bestellung machen. Theilweise können uns die Herren vom Eisen und Stahl als Vorbild dienen. — S. Pergamentpapier als Siebleder-Ersatz. Der seitherige Direktor der Kranz’schen Papierfabrik a. d. Andritz, bei Graz, Herr Julius Schliephacke, z. Z. in Stuppach bei Gloggnitz, hat diese neue Verwendung von Per gamentpapier oder -Karton eingeführt. Er fand, dass Pergament- Karton das Siebleder aus Gummi an der Papiermaschine mit Erfolg ersetzt und mindestens ebenso haltbar ist. Da Pergament- Karton sehr billig ist, so soll man durch dessen Verwendung jährlich etwa 120 M. an jeder Maschine ersparen. Als weiterer Vortheil des Pergament-Kartons wird sein geringes Gewicht, daher Verminderung der Reibung und fast garkeine Inanspruchnahme des Siebes geltend gemacht. Da Pergament-Karton durch Nässe keinerlei Veränderung erleidet, so soll Verunreinigung des Stoffes durch Faserung ausgeschlossen sein, während solche bei Gummi- Siebleder eintritt, wenn der Gummi sich abscheuert und die Gewebe-Einlagen bloss liegen. Die uns vorliegenden Proben von Pergament-Karton aus ungebleichtem und weissem Stoff sind sehr schön glatt, haben anscheinend grosse absolute Festigkeit, werden also nicht leicht von selbst oder infolge von Abnutzung reissen, setzen aber, wenn einmal angerissen, dem weiteren Einreissen wenig Widerstand entgegen.