Volltext Seite (XML)
Börsen-Verein Deutscher Buchhändler. Aus dem Geschäftsberichte des Vorstandes dieses Vereins für das Jahr 1892/93 entnehmen wir folgende Stellen, die unsere Leser im Allgemeinen interessiren werden: Auch im vergangenen Jahre hat die seit 1887 zu den satzungs gemässen Aufgaben des Börsen-Vereins gehörende Aufrechterhaltung der Bücherladenpreise und des von diesen dem Publikum zu gewährenden Rabatts den Vorstand in umfassender Weise beschäftigt; doch ist es ihm gelungen, theils selbständig, theils unter Mitwirkung der Orts- und Kreisvereine, theils endlich unter Zuziehung des Vereins-Ausschusses, die grosse Mehrzahl der eines Verstosses gegen die betreffenden Satzungs- bestimmungen Angeschuldigten zur freiwilligen Unterwerfung unter die Satzungen zu bestimmen. Er hat auch die gegen zwei Firmen verhängte Entziehung der Benutzung der Vereins-Anstalten wieder auf heben können, während er die Verpflichtung, Nichtmitgliedern die Benutzung der Vereins- Anstalten und -Einrichtungen zu entziehen, nur in einem einzigen Falle ausüben musste. Die Zahl der Firmen, die aus dem Börsen-Verein aus geschlossen sind, oder denen die Benutzung der Vereins-Anstalten und -Einrichtungen entzogen ist und die aus diesem Grunde den Verlag der verbündeten Verleger garnicht oder nur mit verkürztem Rabatt geliefert erhalten, beträgt gegenwärtig 15. Die Sortimentsbuchhändler in Wiesbaden hatten an die Königlich Preussischen Ministerien des Innern und der Finanzen eine Eingabe ge richtet, in der sie die Bitte aussprachen: die staatlichen Behörden in Wiesbaden anzuweisen, ihren Bücherbedarf nur in Wiesbaden zu kaufen, und denselben zu gestatten, bei Bezug von neuen Büchern sich mit einem Rabatt von 5 pCt. zu begnügen. Darauf erhielten sie unterm 8. Sep tember v. J. seitens des Königl. Regierungspräsidenten in Wiesbaden die Antwort: .dass er sich auf Grund einer Ermächtigung des Herrn Finanzministers bis auf weiteres betreffs nicht antiquarisch zu beziehender Bücher im Allgemeinen mit 5 pCt. Rabatt beim Bücherkauf begnügen und sich durch diesen geringen Rabatt nicht abhalten lassen werde, regelmässig die Bücher hier am Platze zu beziehen, selbstverständlich ohne sich in irgend einer Richtung zu binden«. Ferner hat der Vor stand des Buchhändler-Verbandes Hannover - Braunschweig am 8. De zember v. J. die Mittheilung erhalten, dass infolge eines Reskripts des Königl. Preussischen Herrn Justizministers vom 31. Juli v. J. »es den diesseitigen Behörden überlassen ist, aus besonderen Gründen bei der Entnahme der für die Bibliotheken zu beschaffenden Bücher usw. sich mit dem Rabatt der Ortsbuchhandlung (5 pCt.) zu begnügen«. Die gegen frühere und gegenwärtige Mitglieder des Vorstandes seitens der Firma Mayer & Müller in Berlin wegen der satzungsgemäss gegen sie getroffenen Maassregeln eingeleiteten Prozesse haben grössten- theils ihren Abschluss gefunden. In einem Falle haben sie mit der Ver- urtheilung zweier früheren Vorstandsmitglieder zu einer Geldentschädigung an die klägerische Firma wegen angeblicher Schädigung ihres Gewerbe betriebes geendigt, in den drei andern Fällen mit der Zurückweisung der Klagen, bezw. Freisprechung der betreffenden Vorstandsmitglieder. Zu diesen Entscheidungen ist neuerdings das Urtheil des Königl. Land gerichts zu Leipzig in der Klagesacbe der Artistischen Union E. K. Müller & Co. in Berlin gegen den Börsen-Verein gekommen, welches die Klägerin mit ihrem Schadensersatzanspruch gleichfalls kostenpflichtig abweist. Angesichts dieser Sachlage wiederholt der Vorstand die Versicherung, dass er auf Grund der Satzungen, die in keinem Punkte durch die er wähnten Gerichts - Entscheidungen in Frage gestellt worden seien, und innerhalb der rechtlich für zulässig erklärten Grenzen den Kampf gegen die Beeinträchtigung des deutschen Sortimentsbuchhandels mit allen Kräften fortsetzen werde. An den Deutschen Reichstag erfolgten im Januar und Februar d. J. drei Eingaben in Bezug auf Gesetzesvorlagen, die berechtigte Inter essen des deutschen Buchhandels zu schädigen drohten. In einer dieser Eingaben wird die Streichung zweier weitgehender Bestimmungen über Erweiterung der strafbaren Handlungen in Bezug auf die Verbreitung und Ausstellung sogenannter unzüchtiger Schriften und Abbildungen erbeten. Sie hebt dabei hervor, dass der Börsenverein es sich von jeher zum Ziele gesetzt habe, auf möglichste Unterdrückung der Ver breitung unzüchtiger Literatur hinzuwirken, und deshalb in seine Satzungen die Bestimmung aufgenommen habe, dass die Ausschliessung eines Mitgliedes » wegen fortgesetzter Veröffentlichung und Verbreitung unzüchtiger Schriften, Abbildungen und Ankündigungen« erfolgen kann. Der Vorstand hat ferner beim Reichs-Versicherungsamt Beschwerde darüber erhoben, dass 22 buchhändlerische Firmen, ausschliesslich Leipziger, zur Unfallversicherung herangezogen worden waren, und zwar zum Beitritt zur Speditions-, Speicherei- und Kellerei - Berufs genossenschaft. Als diese Beschwerde abschlägig beschieden und er klärt worden war, dass alle Buchhändler, welche ein grösseres Bücher lager halten, in jene Berufsgenossenschaft aufzunehmen seien, stellte der Vorstand schon unterm 30. September 1891 an den Bundesrath das Gesuch um Errichtung einer besondern Deutschen Buchhändler-Berufs- genossenschaft. Nach mehrfachen Verhandlungen gab das Reichs-Ver sicherungsamt unterm 30. Dezember v. J. dem Vorstande die Zurück nahme seines Gesuches anheim, unter Hinweis darauf, dass weitere buchhändlerische Firmen als jene 22 voraussichtlich nicht von der Speditions- usw. -Berufsgenossenschaft herangezogen werden würden und die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf das gesammte Handels gewerbe durch Bildung einer besondern Berufsgenossenschaft für das selbe zu erwarten sei. Der Vorstand hat daraufhin an das Reichs- Versicherungsamt das Gesuch gerichtet, eine nochmalige Untersuchung der 22 Betriebe durch eine aus Buchhändlern und Spediteuren gebildete Kommission stattfinden zu lassen, da, wenn jene, auch alle andern deutschen Buchhandlungen, die ein grösseres Bücherlager halten, ver sicherungspflichtig seien, und hat für den Fall der Gewährung dieses Gesuchs die Zurückziehung seines an den Bundesrath gerichteten Ge suchs auf Bildung einer besondern Berufsgenossenschaft für den Buch handel in Aussicht gestellt. Der bevorstehende Abschluss neuer Handelsverträge zwischen dem Deutschen Reiche und Spanien, Russland und Rumänien veranlasste den Vorstand, den Reichskanzler um Wahrung der dabei betheiligten Inter essen des deutschen Buchhandels sowie des Musikalienhandels und der Buchgewerbe zu bitten, namentlich in Bezug auf die hohen Zölle, welche jene Länder für in ihren Sprachen gedruckte Bücher und für gebundene Bücher in allen Sprachen erheben; bei Russland und Rumänien wurde daran die weitere Bitte geknüpft, diese Länder womöglich zum An schluss an die Berner Uebereinkunft oder -wenigstens zum Abschluss von Literar-Konventionen mit dem Deutschen Reiche behufs Schutzes des Urheberrechtes zu bestimmen. Zur Wahrnehmung der Formalitäten in Bezug auf den Urheber schutz in England soll eine amtliche Stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in London errichtet werden. Die am 1. Juni v. J. errichtete amtliche Stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musik- Verlag in New York hat sich bewährt und ist mehrfach benutzt worden. Auch die am 1. November 1891 errichtete und Herrn Rechtsanwalt Dr. Paul Schmidt übertragene Auskunftstelle für Urheber und Verlags recht in Leipzig ist für die Besorgung von Eintragungen in die beim Rath der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle und die Ertbeilung von Rechtsauskunft hierüber, sowie in allen das Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen viel in Anspruch genommen. Complette maschinelle liefert in unübertroffener Güte zu Buchbindereien Lithographische Anstalten Cartonnagen- Einrichtungen (inclusive Gas- oder Petroleum-Motor) für Buchdruckereien Fabriken; ete. ete. < billigen Preisen 2 62658 Karl Krause, Leipzig R. Hammer, Meehan. Werkstatt n. Gravir-Anstalt Welbsleben b. Aschersleben empfiehlt seine wirklich tadellosen [63682 Hand-Paginir- u. Numerir-Maschinen mit Unterschlag-Selbstfärbung sowohl als für Buchdruckfarbe (nach neuestem amerikanischem System). Selbstfärbende und Hand-Datum-Stempel mit und ohne Firma. Wiederverkänfer gesucht.