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1148 PAPIER-ZEITDNG No. 39. verhalten habe, besonders weil er eine klare Festlegung des Begriffes Buntpapier nicht für möglich hielt. Wenn indessen Herr Wilisch sich mit einigen Kollegen über diesen Punkt ins Ein vernehmen setzen und mit einem bestimmten Vorschlag an den Vorstand herantreten wolle, so wüsste er keinen Grund, weshalb der Vorstand dagegen sein sollte. Weinberg schlägt vor, lieber den Vorstand mit einer derartigen Anregung zu beauftragen. K.-R. Krause erwidert, dass eine Bemühung des Vorstands sehr wenig Erfolg verspreche. Auf eine an 540 Mitglieder des Schutzvereins gerichtete gedruckte Anfrage hätten beispielsweise nur 27 geantwortet. Wenn aber Herr Wilisch mit einem oder zwei Herren den Anfang machen wolle, so würden dieselben schon eine Grundlage finden, und der Vorstand werde die Sache gewiss zu unterstützen suchen. Wilisch führt aus, dass er leider schon vergeblich eine solche Verständigung versucht habe und zur Zeit von weiteren Schritten absehen müsse. 4. K.-R. Krause. Ich habe mir erlaubt, im vorigen Herbst an den Vorstand des Vereins ein Schreiben zu richten mit der Bitte, eine besondere Versammlung zur Festsetzung einheitlicher Be nennungen von Buntpapieren anzuberaumen. Mein Vorschlag fand keinen Anklang, und die Sache wurde auf heute verschoben. Aus den an Sie versandten Druckschreiben werden Sie ersehen haben, dass die Klagen über Zollbelästigung meist daher rühren, dass die Steuerbehörde bei der Verzollung die Stoffe anders benennt als die Fabrikanten. Aus eigner Erfahrung und durch Umfragen weiss ich, dass thatsächlich heute Benennungen vorkommen, unter denen wir uns beim besten Willen nichts denken können, und dass oft dieselben Muster ganz verschiedene Namen haben. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, schlage ich vor, eine Kommission zu wählen, die versuchen möge, für die einzelnen Stoffe bestimmte Namen dauernd festzusetzen. Es wäre also, wenn die Herren damit einverstanden sind, zu beschliessen, wo und wann die Kom mission tagen soll. Ich bitte, sich darüber zu äussern. Abel hält die Festsetzung bestimmter Märken für Steuer- und Zollverhältnisse sehr erwünscht, für den Handel aber gefährlich, weil eine Waare mit bestimmtem Namen bald einen so grossen Wettbewerb hervorrufen würde, dass Viele erliegen müssten. K.-R. Krause findet zwar die Bemerkung zutreffend, aber es handle sich hier nicht um Geschäfte, sondern lediglich um die Vertretung des Faches in Zoll-Angelegenheiten. Er habe sich die Sache so gedacht, dass aus den Mustern eine Zusammenstellung in zwei Exemplaren gemacht werde, von denen eines beim Mi nisterium eingereicht und das andere für den Verein zurück behalten werden sollte, um bei etwaigen Neu-Aufstellungen von Zolltarifen als Unterlage zu dienen. Wilisch führt aus, dass eigentlich der Ausdruck »Gestrichenes Papier« alles erschöpft, während Harazim dies für das Ausland in Abrede stellt. Wilisch ist der Meinung, dass es den Beamten bei Zoll erhebung garnicht auf den Namen ankomme, sondern dass sie einfach das Papier als gestrichenes ansehen. Heilmann schlägt vor, alles unter dem Namen Buntpapier zusammenzufassen und in einen Ausschuss aus jedem Zweig heraus ein Mitglied zu wählen. Weinberg ist der Meinung, dass doch ein Unterschied zwischen feinen und geringen Papieren gemacht werden müsse, unterstützt aber den Antrag des Vorsitzenden. Er bittet, die Sache nicht zu schnell abzufertigen und es dem Vorsitzenden zu überlassen, einen Ausschuss zu berufen, in dem die meisten Zweige vertreten sein werden. K.-R. Krause fasst den von der Versammlung genehmigten Antrag des Herrn Weinberg dahin auf, dass der Vorstand er mächtigt werden solle, aus der Zahl der Buntpapier-Fabrikanten diejenigen Herren zu wählen, die sich nach seiner Ansicht zu einem Ausschuss zu vereinigen hätten, und diese zu bitten, die Sache zu erledigen. Aus den auf sein Rundschreiben einge gangenen Zuschriften gehe der Wunsch der Fabrikanten nach einer richtigen Benennung der Papiere, soweit es sich um Zoll- Angelegenheiten handelt, deutlich hervor. Hofmann macht darauf aufmerksam, dass es weder in eng lischer noch französischer Sprache einen Ausdruck für Bunt papier giebt. Mit Papier fantaisie werde ebensogut lithographisch hergestelltes wie gestrichenes Papier bezeichnet. 5. Die ausscheidenden Herren Heilmann und Weinberg werden durch Zuruf wiedergewählt. Schluss der Sitzung 103/4 Uhr Vorm. Eispapier. Die in Nr. 33, S. 959 der Papier-Zeitung enthaltene Warnung vor gifthaltigen Eispapieren veranlasst mich zu folgender Erklärung: Vor 7 Jahren brachte ich garantirt giftfreie Eiskartons und Atlaspapiere zuerst in den Handel. Die Schönheit meiner Fabrikate veranlasste die Firma Friedheim & Sohn, mir die Bearbeitung ihrer Kartons nach meinem Verfahren anzutragen. Diesen Auftrag musste ich im Interesse meines Geschäftes abiehnen, und mir scheint nun, als ob die Warnung jener Firma hierauf zurückzuführen sei. Der hohe Metallglanz meiner Phänomen-Papiere lässt sich allerdings nur durch einen geringen Zusatz von Säure in dieser Schönheit erreichen. Gemeingefährlich sind deshalb die Papiere durchaus nicht, und für Emballage zu Esswaaren verkaufe ich sie nicht, sondern meine giftfreien hochglänzenden Atlaspapiere. Ich überlasse das Urtheil über die überflüssige »Warnung« der ge nannten Firma meinen Abnehmern, die mich seit Jahren kennen. A. Schmidt, Berlin NO., Kaiserstr. 36a. Derivate des Lignins. (Inaugural-Dissertation von Ernst Streeb.) Einleitend bemerkt der Verfasser, in welcher Weise man vor gegangen ist, um sowohl auf wissenschaftlichem, als auch prak tischem Wege das Lignin von dem Zellstoff zu trennen. Hoffmeister behandelt die verholzte Faser abwechselnd mit Essigsäure und Kupferoxyd-Ammoniak und löst so den Zellstoff. F. Schultze oxydirt mit Salpetersäure und Kaliumchlorat. Gross & Bevan oxydiren mit feuchtem Chlor, Poumarede & Fignier mit Chlorkalk, Hugo Müller benutzt Bromwasser usw. Die Praxis wendet wesentlich zwei Verfahren an, das Natron verfahren und das Sulfitverfahren. Ersteres besteht in der Behandlung von zerkleinertem Holz mit Natronlauge von 12—14° B bei hoher Temperatur und hohem Druck. Ergebniss: ziemlich reiner Zellstoff und braune Kochlauge, welche die inkrustirenden Bestandtheile gelöst enthält. Mehrere Analysen nach dem Schultze’schen Verfahren ergaben für den gewonnenen Zellstoff einen Gehalt an reinem Zellstoff = 96 pCt. Letztgenanntes Verfahren besteht darin, dass zer kleinertes Holz mit einer Kaliumsulfit und Magnesiumsulfit ent haltenden Lösung von schwefliger Säure (Mitscherlich) oder nur mit schwefliger Säure bei bestimmter Temperatur oder bestimmtem Druck behandelt wird. Gehalt an Zellstoff = 94 pCt. als Mittel mehrerer Bestimmungen nach Schultze. Streeb untersuchte nun die Abfalllaugen und macht auf Grund der gewonnenen Ergebnisse Rückschlüsse auf die Eigenschaften und Zusammensetzung des Lignins. Das Ergebniss fasst er wie folgt zusammen: 1. Das Lignin des Holzes geht beim Sulfit verfahren in lösliche Ligninsulfonsäure über, die als ligninsulfonsaures Calcium in der Lauge enthalten ist. 2. Das Lignin des Holzes geht beim Natronverfahren in Lignin säure über, die in der Lauge als ligninsaures Natron vorhanden ist. 3. Ligninsulfonsäure zersetzt sich beim Erhitzen mit Alkalien und alkalischen Erden in schweflige Säure und Ligninsäure, welche mit der Ligninsäure aus Holznatronlauge und der Lange'schen anscheinend identisch ist. J. Wir drucken vorstehenden Auszug ab, weil er uns von sehr geschätzter Seite zuging, obwohl er nichts Bemerkenswerthes enthält. Der Verfasser hat nur neue Worte geschaffen, indem er ganz willkürlich das Vorhandensein einer »Ligninsäure« annimmt, welche sich bei Einwirkung von Natron auf Holz aus den Inkrusten bilden soll. Er erfindet sogar eine »Ligninsulfonsäure«, die bei Behandlung von Holz mit Sulfitlauge entstehe. Während noch kein Chemiker oder anderer Mensch die Zusammensetzung der Inkrusten und der daraus entstehenden Stoffe kennt, ist der Verfasser, Herr Streeb, schnell fertig mit dem Wort, welches diese unbekannten Stoffe bezeichnen soll, aber weder etwas Neues bringt, noch Licht in das bisherige Dunkel wirft. Kautschuk-Kitt. Nach dem »Genie civil« werden die Bruch- oder Sprungflächen vor allem sorgfältig abgekratzt, um jede Spur von Staub oder Schmutz zu entfernen, dann wird Mastixkitt eingestrichen, den man aus 30 g Schwefelkohlenstoff, 4 g Guttapercha, 8 g geriebenem Kautschuk und 2 g Fischleim zusammensetzt. Man bringt diese Masse mittels Spachtels oder mit einem leicht angewärmten Messer schichtenweise in den Spalt, ebnet möglichst glatt und drückt dann die durch den Sprung getrennten Theile durch einen leicht angezogenen Bindfaden gegen die eingefügte Mastixkitt - Einlage. Nach 36 — 48 Stunden sind die Theile zusammengewachsen, der Bindfaden wird entfernt und das kleine, oberhalb der nun geheilten Wunde entstandene Mastixkitt-Wülstchen glatt abgeschnitten,